Woche 34 vom 17. bis 23. August 2026

  • Google Maps zeigt mir reihenweise illegales Blau, zum Teil offensichtlich illegal.

    Einen Scheixx prüfen die. Ich habe mir gerade die Unfallorte 2025 im Landkreis Stade angeschaut. insgesamt gab es 127 Unfälle mit Personenschaden. In 55 Fällen gab es am Unfallort keine "Radverkehrsanlage", 4 mal lagen die Unfallorte an Stellen, wo man nicht Radfahren darf oder auf Privatwegen / Grundstücken.

    Bleiben 68 Unfallorte, an denen es "Radwege" oder freigegebene Gehwege gibt. Davon ist in 49 Fällen das Fahren auf der falschen Straßenseite mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] erlaubt oder per [Zeichen 240] vorgeschrieben.

    Zweimal taucht diese unbedeutende Kreuzung in der Statistik auf:

    Links [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-30] und auf der anderen Seite eine Radwegfurt. Welche besondere Gefahrenlage dort auf der Fahrbahn bestehen soll, weiß der Kuckuck.

    Und auch diese Kreuzung taucht gleich zweimal in der Statistik auf. Da kommen zu dem Zweirichtungs-Blödsinn auch noch schlechte Sichtbeziehungen und eine verblichene Furt hinzu. Man erkennt bei Streetview auch, dass über den [Zeichen 206] die [Zusazzeichen 1000-32] fehlen. Original im Landkreis Stade das Ganze natürlich mit MoFa-Freigabe. Mir fällt nicht ein, was man da noch mehr falsch machen kann. Laut Verkehrsmengenkarte des Landes Niedersachsen beträgt die DTV auf der L130 dort 6300 Kfz/Tag. Nach der 10%-Faustformel also allenfalls Belastungsbereich II der ERA.

    Auch in der Harburger Straße in Buxtehude liegen gleich mehrere Unfallorte. Dort hält man es für eine tolle Idee, überall auf beiden Straßenseiten und in beiden Richtungen gleichzeitig [Zeichen 241-30] aufzustellen.

    Hier noch ein eigens Bild von den Premium-Zweirichtungs-"Radwegen"

    Auch an anderen Stellen, die in der Unfallstatistik auftauchen, findet man so einen Blödsinn

    Da gibt es in der Tat keine Unschuldsvermutung mehr.

  • Mich wundert das alles nicht mehr.

    Ich hatte ja letztes Jahr im Frühjahr bei einer neu aufgestellten, erkennbar rechtswidrigen Benutzungspflicht die zuständige Behörde angeschrieben, diese Verkehrszeichen umgehend mit Frist wieder entfernen zu lassen. Passiert ist: natürlich nichts. Dann nach Ablauf der Frist: Klage. Die beklagte Gemeinde regt ein Güteverfahren vor dem Verwaltungsgericht an, dem ich - aus gutem Willen - zustimme. Nach langem Hin und Her wird dafür ein Termin Anfang November gefunden, es sind seit meinem Anschreiben mittlerweile acht Monate vergangen. In der Güteverhandlung marschiert die Beklagte mit vier(!) Personen auf, die alle offenbar in ihrer Amtsstube nix zu tun haben oder der Ansicht sind, dass so ein Gerichtstermin ihren öden Büroalltag auflockert.

    Gleich zu Beginn behaupten die Beklagtenvertreter: da stehen doch nur "Gehweg - Radfahrer frei"-Schilder, wie schon viele Jahre. Nö, sage ich und zeige aktuelle Fotos auf meinem Tablett. Betretenes Schweigen. Auf Nachfragen meinerseits stellt sich heraus, dass niemand von der Beklagtenseite bisher seinen Luxuskörper zur streitgegenständlichen Stelle bewegt hat (der maximal zwei Kilometer vom Rathaus dieser Gemeinde im Speckgürtel von München entfernt ist), trotz Schreiben meinerseits (natürlich per MJP mit Zustellungsnachweis) und trotz Klage. Die Ordnungsamtsleiterin (eine der vier Beklagtenvertreter) sicherte dann auch rasch zu, dass der alte Zustand wiederhergestellt wird und dass offenbar irgendein Mitarbeiter des Bauhofs die Schilder eigenmächtig ohne entsprechende Anordnung aufgestellt hat. Mithin war das nichtiges Blech, aber wusste das auch die Polizei, die dort die Verkehrsregeln durchsetzen soll?

    Ich war dann doch recht sprachlos. Soviel Faulheit in deutschen Amtsstuben hätte ich damals nicht erwartet. Heute weiß ich es besser: daher, ja: es gibt keine Unschuldsvermutung mehr. Ich könnte mittlerweile ein Buch über meine vielen VG-Klagen schreiben, in jedem Kapitel ließen sich die Absurditäten steigern!

  • Die Ordnungsamtsleiterin (eine der vier Beklagtenvertreter) sicherte dann auch rasch zu, dass der alte Zustand wiederhergestellt wird

    A propos Ordnungsamtsleiterin. Diese Meldung hat mich sehr gefreut.

    Still sitzen liegt ihr nicht: Stader Ordnungsamt verliert ein Original

    Die Stader Verkehrsbehörde gehört zum Ordnungsamt, dort als "Sachgebiet Verkehr" verortet. Frau B. hatte noch nie Bock auf Radfahrer und hat sich bei einem Treffen selbst mal als "überzeugte Autofahrerin" bezeichnet. Wovon sie genau überzeugt war, habe ich damals nicht nachgefragt.

    In dem Artikel steht, dass sie bereits 1992 stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes war. Fünf Jahre später kam die 1997er StVO-Novelle, die man in Stade beschlossen hat, zu ignorieren. Der damalige Stadtdirektor Hattendorf wurde im Stader Tageblatt im November 1998 zitiert, dass man kein Geld habe und die Radwege auch ohne Umbau sicher seien. Dass wegen der StVO-Änderung gar keine neuen Radwege gebaut werden mussten, sondern nur deren Benutzungspflicht zu überprüfen und ggf. aufzuheben war, hat schon damals im Stader Rathaus niemanden interessiert, auch wenn das sogar in dem Zeitungsartikel steht ("für den Ausbau der vorhandenen Wege, die von den Radfahrern benutzt werden müssen").

    Wie man mir noch 20 Jahre später im Jahr 2017 erklärt hat, gilt in Stade das "Paradigma, dass vorhandene Radwege auch benutzt werden müssen". In der ganzen Zeit war Frau Bock zunächst stellvertretende Leiterin und später die Leiterin des Ordnungsamtes und damit Chefin der Verkehrsbehörde, zwischenzeitlich auch mal im Vorstandsbüro.

    Jetzt darf sie endlich in den Ruhestand. Ihr Nachfolger wird ein ehemaliger Mitarbeiter, der ehemalige Leiter des Sachgebiets Verkehr, der danach ins Vorstandsbüro des Bürgermeisters gewechselt ist. Seit er nicht mehr die Verkehrsbehörde geleitet hat und dafür nicht mehr zuständig ist, konnte man mit ihm deutlich offener über einige "Schwachstellen" sprechen. Ich habe daher seit einiger Zeit vor allem auch Frau B. im Verdacht, die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu blockieren.

    Ob es künftig wirklich besser wird, wird sich zeigen. Aussichtsreicher Kandidat für die im September anstehende Wahl des Stader Bürgermeisters ist A. Kramer, der als Leiter des Straßenverkehrsamtes beim Landkreis Stade weiterhin alle blauen Schilder hängen lässt, auch wenn schon vor drei Jahren in großer Runde (Straßenbauamt, Niedersächsische Landesbehörde, Polizei, sachkundige Radfahrer) einstimmig festgestellt wurde, dass nirgends die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Auf seinen Wahlplakaten gibt er den harten Law-and-Order-Hund und verspricht "Sicherheit, die durchgesetzt wird". Auf die Frage, warum er in den letzten Jahren die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern nicht durchgesetzt hat und weiterhin nicht bereit ist, geltendes Recht umzusetzen, antwortet er, dass er von einem Vorgesetzten dazu angehalten wurde. Wenn man ins Organigramm der Kreisverwaltung schaut, findet man nicht viele Vorgesetzte, die ein Amtsleiter noch hat.

    Auf den Plakaten sollte also ehrlicherweise stehen "Sicherheit, die durchgesetzt wird, wenn der Landrat nichts dagegen hat". Aber gut: Wenn er Bürgermeister wird, ist er ja selbst der Vorgesetzte und der neue Leiter des Ordnungsamtes hat auch eigentlich verstanden, was zu tun wäre.

  • Oh, Yeti ist sauer.

    auf der falschen Straßenseite mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] erlaubt oder per [Zeichen 240] vorgeschrieben.

    Hier sogleich die Beruhigungspille: Letzteres ist nicht möglich.

    Im Landkreis Ammerland gibt es ausschließlich und überall 240er auf beiden Seiten, wurde mir damals schriftlich bestätigt, selbst Zone 20 in Zwischenahn war beblaut, mußte ich per Richter beseitigen. Zone 30 versetzt, damits wieder paßt. Niemand soll mir erzählen, die deutschlandweite Beblauungsmafia zöge da keinen Plan durch.

    bisher seinen Luxuskörper zur streitgegenständlichen Stelle bewegt

    Unfall: Richter kuckt nichtmal ins Netz, wo ich, nicht beteiligt, den Zustand dokumentiert habe, schreibt aber rein, es spiele ja auch keine Rolle, welches Blau dort stehe. Bußgeld: Der Tatort in Sichtweite des Schnittlauchhauptquartieres. Weder die Bußgeldstelle noch der Richter kommen auf die Idee, dort einfach mal anzurufen, „Sieh' doch mal eben nach, ob da so blaue Schilder rumhängen.“, „Ne, da gurken wir doch ständig durch, da is nix.“ Um dann natürlich, kann gar nicht anders sein, eine uralte StVO herzunehmen, er könne mit meinen Paragraphen nichts anfangen. Zuletzt ein Beweis, das alles lächerliche gesteigert werden kann: Das ist ja ihr Hobby.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.

  • Ob es künftig wirklich besser wird, wird sich zeigen. Aussichtsreicher Kandidat für die im September anstehende Wahl des Stader Bürgermeisters ist A. Kramer, der als Leiter des Straßenverkehrsamtes beim Landkreis Stade weiterhin alle blauen Schilder hängen lässt, auch wenn schon vor drei Jahren in großer Runde (Straßenbauamt, Niedersächsische Landesbehörde, Polizei, sachkundige Radfahrer) einstimmig festgestellt wurde, dass nirgends die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Ich wollte gerade sagen, dass du dich immerhin freuen könntest, dass du dann genau diesen Bürgermeister verklagen kannst. Aber Stade ist keine kreisfreie Stadt, oder? :(

  • Oh, Yeti ist sauer.

    Ganz im Gegenteil. Der Artikel im Tageblatt macht mir gute Laune. Ich habe mich zuletzt schon häufiger gefragt, wann es denn so weit ist, dass Frau B. in den Ruhestand verabschiedet wird. Vielleicht sollte ich ihr einen Kuchen backen, oder ich kaufe ihr was beim Bäcker.

    Die Bäckereifachverkäuferin hat mich damals nicht verstanden, als ich den "Amerikaner mit dem VZ 254" bestellt habe. Als ich darauf gezeigt habe, hat sie zurückgefragt: "Den mit dem Radwegschild?".

  • Aber Stade ist keine kreisfreie Stadt, oder? :(

    Nein, aber die Stadt Stade hat trotzdem ihre eigene Verkehrsbehörde, so wie Buxtehude und Harsefeld. Für das restliche Gebiet ist der Landkreis selbst als untere Verkehrsbehörde zuständig, gleichzeitig aber auch Fachaufsichtsbehörde für die Städte Stade und Buxtehude, sowie den Flecken Harsefeld.

    Ich war mit ihm zuletzt in Kontakt und hatte ihn gebeten, in seiner Funktion als Leiter der zuständigen Fachaufsichtsbehörde mit der Stader Verkehrsbehörde das Gespräch zu suchen wegen des fortgesetzten Irrsinns an Baustellen. Außerdem habe ich ihm erzählt, dass ich wegen der beiden [Zeichen 241-30], die zwei Jahre nach dem positiven Bescheid, die Benutzungspflicht im Hohenwedeler Weg aufzuheben, immer noch da hängen, im Juni eine letzte Frist gesetzt habe, die zwei Tage nach der Wahl abläuft und danach Untätigkeitsklage erheben werde. Wenn er die Wahl gewinnt, wäre er der Beklagte.

  • Lappalie. Machen wir ein neues Thema auf? Wer hat den grdie schönsten Aussichten.

    Ich glaube, dafür wurde Zone 30 versetzt.

    Ungefähr hier kam eine Madame unter einen Tieflader, wegen Berührung mit Gegenverkehr, wegen 240er beide Richtungen. Grünzeug gabs nicht, sah aus, wie andere Seite. Mörder, feuchter Kerker, Wasser, Brot, Schlüssel weg.

    Hier fahren alle Schüler links. Blau wurde abgeordnet vom der damals noch existierenden Bezierksregierung. Gehweg von mir.

    Mofa frei nur bei 237er zulässig.

    Im Rücken Lager Edeka, Lastzüge fahren hier rauf, Einbieger kucken nicht nach rechts, geben vollgas, wenn Lastzug links sperrt.

    Und so weiter, und so fort.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.

  • Wenn dem mal so wäre, genau das ist doch der Mist. Lieber ein Boot mit Loch als eine Straße mit Ghetto.

    Mach mal, neues Thema, das schrecklichste rein. Warum nicht mal Schrott statt Fahrrad präsentieren. Wer die meisten Herzchen und Pokale erntet, gewinnt eine Radreise in die blaueste Gegend. Hmm, ne, wer am wenigsten bekommt, ist nicht genug gestraft und fährt deshalb zu dem mit dem meisten.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.