Woche 34 vom 17. bis 23. August 2026

  • Google Maps zeigt mir reihenweise illegales Blau, zum Teil offensichtlich illegal.

    Einen Scheixx prüfen die. Ich habe mir gerade die Unfallorte 2025 im Landkreis Stade angeschaut. insgesamt gab es 127 Unfälle mit Personenschaden. In 55 Fällen gab es am Unfallort keine "Radverkehrsanlage", 4 mal lagen die Unfallorte an Stellen, wo man nicht Radfahren darf oder auf Privatwegen / Grundstücken.

    Bleiben 68 Unfallorte, an denen es "Radwege" oder freigegebene Gehwege gibt. Davon ist in 49 Fällen das Fahren auf der falschen Straßenseite mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] erlaubt oder per [Zeichen 240] vorgeschrieben.

    Zweimal taucht diese unbedeutende Kreuzung in der Statistik auf:

    Links [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-30] und auf der anderen Seite eine Radwegfurt. Welche besondere Gefahrenlage dort auf der Fahrbahn bestehen soll, weiß der Kuckuck.

    Und auch diese Kreuzung taucht gleich zweimal in der Statistik auf. Da kommen zu dem Zweirichtungs-Blödsinn auch noch schlechte Sichtbeziehungen und eine verblichene Furt hinzu. Man erkennt bei Streetview auch, dass über den [Zeichen 206] die [Zusazzeichen 1000-32] fehlen. Original im Landkreis Stade das Ganze natürlich mit MoFa-Freigabe. Mir fällt nicht ein, was man da noch mehr falsch machen kann. Laut Verkehrsmengenkarte des Landes Niedersachsen beträgt die DTV auf der L130 dort 6300 Kfz/Tag. Nach der 10%-Faustformel also allenfalls Belastungsbereich II der ERA.

    Auch in der Harburger Straße in Buxtehude liegen gleich mehrere Unfallorte. Dort hält man es für eine tolle Idee, überall auf beiden Straßenseiten und in beiden Richtungen gleichzeitig [Zeichen 241-30] aufzustellen.

    Hier noch ein eigens Bild von den Premium-Zweirichtungs-"Radwegen"

    Auch an anderen Stellen, die in der Unfallstatistik auftauchen, findet man so einen Blödsinn

    Da gibt es in der Tat keine Unschuldsvermutung mehr.

  • Mich wundert das alles nicht mehr.

    Ich hatte ja letztes Jahr im Frühjahr bei einer neu aufgestellten, erkennbar rechtswidrigen Benutzungspflicht die zuständige Behörde angeschrieben, diese Verkehrszeichen umgehend mit Frist wieder entfernen zu lassen. Passiert ist: natürlich nichts. Dann nach Ablauf der Frist: Klage. Die beklagte Gemeinde regt ein Güteverfahren vor dem Verwaltungsgericht an, dem ich - aus gutem Willen - zustimme. Nach langem Hin und Her wird dafür ein Termin Anfang November gefunden, es sind seit meinem Anschreiben mittlerweile acht Monate vergangen. In der Güteverhandlung marschiert die Beklagte mit vier(!) Personen auf, die alle offenbar in ihrer Amtsstube nix zu tun haben oder der Ansicht sind, dass so ein Gerichtstermin ihren öden Büroalltag auflockert.

    Gleich zu Beginn behaupten die Beklagtenvertreter: da stehen doch nur "Gehweg - Radfahrer frei"-Schilder, wie schon viele Jahre. Nö, sage ich und zeige aktuelle Fotos auf meinem Tablett. Betretenes Schweigen. Auf Nachfragen meinerseits stellt sich heraus, dass niemand von der Beklagtenseite bisher seinen Luxuskörper zur streitgegenständlichen Stelle bewegt hat (der maximal zwei Kilometer vom Rathaus dieser Gemeinde im Speckgürtel von München entfernt ist), trotz Schreiben meinerseits (natürlich per MJP mit Zustellungsnachweis) und trotz Klage. Die Ordnungsamtsleiterin (eine der vier Beklagtenvertreter) sicherte dann auch rasch zu, dass der alte Zustand wiederhergestellt wird und dass offenbar irgendein Mitarbeiter des Bauhofs die Schilder eigenmächtig ohne entsprechende Anordnung aufgestellt hat. Mithin war das nichtiges Blech, aber wusste das auch die Polizei, die dort die Verkehrsregeln durchsetzen soll?

    Ich war dann doch recht sprachlos. Soviel Faulheit in deutschen Amtsstuben hätte ich damals nicht erwartet. Heute weiß ich es besser: daher, ja: es gibt keine Unschuldsvermutung mehr. Ich könnte mittlerweile ein Buch über meine vielen VG-Klagen schreiben, in jedem Kapitel ließen sich die Absurditäten steigern!