• In den Beförderungsbedingungen des Schleswig-Holstein-Tarifs steht ja relativ deutlich drin, dass die Mitnahme eines Fahrrades auf eigenes Risiko geschieht und eine Fahrradkarte keine Pflicht zur Beförderung auslöst.

    Was sagt der Verbraucherschutz eigentlich zu solchen Klauseln? Ich soll also für eine Leistung zahlen, die mir dann nach Gutdünken verweigert werden kann?

  • Was sagt der Verbraucherschutz eigentlich zu solchen Klauseln? Ich soll also für eine Leistung zahlen, die mir dann nach Gutdünken verweigert werden kann?

    Deswegen schrieb ich ja:

    »Malte, das ist was für den ADFC, für den Deutschen Bahnkundenverband, für Pro Bahn, für den Bundesverband der Verbraucherzentralen, für die Medien ...«

  • »Malte, das ist was für den ADFC, für den Deutschen Bahnkundenverband, für Pro Bahn, für den Bundesverband der Verbraucherzentralen, für die Medien ...«

    Naja, ob das die Medien so sehr interessiert? Der RE 5 von Berlin nach Rostock ist auch regelmäßig überfüllt und wird genau wie der RE 7 und RE 70 in Schleswig-Holstein mit der BR 445 betrieben. Wenn da mehrere Züge ausfallen, sieht das in den Medien so aus: Züge überfüllt: Radfahrer wurden nicht mitgenommen

    Im RE 6 zwischen Hamburg und Westerland geht auch alles mögliche schief, dort opfern mehrere Mitglieder einen Großteil ihrer Zeit dafür, mit Politik und Bahn Verbesserungen herbeizuführen. Ergebnis: So gut wie null. Ich bin da ein kleines bisschen drin vernetzt und habe nicht den Eindruck, dass die Befindlichkeiten eines Radfahrers, der dann nachts in Wrist oder Tinglev nicht in den Schienenersatzverkehr darf, eine große Rolle spielten :(

  • Das es einen großen Teil der Bevölkerung nicht zu Tränen rührt mag ja sein, aber du hast doch schon für's Forum alles wesentliche in unterhaltsame geschriebener Form zusammen getragen. Der weitere Aufwand es an Presse, Bahn, etc. weiter zu leiten ist doch vergleichsweise gering - und mir ist kein Nachteil offensichtlich.

    Im schlimmsten Fall landet dein Fall als ein Punkt von "was bei der Bahn alles schief läuft" in einem seltsamen Nebenmagazin (Jugend, Rentner, Fischzüchter, etc.) der Lokalzeitung.

  • Die DB steht mit dem Rücken zur Wand. Die Firma ist so gut wie »pleite« (https://www.manager-magazin.de/unternehmen/ar…-a-1286572.html) und braucht dringend frisches Geld und frische Ideen. Also: maximale Aufmerksamkeit für alles, was da schiefläuft und besser gemacht werden könnte.

    Wir Altona-Retter hätten zum Beispiel nicht damit gerechnet, dass die Mopo und das Abendblatt breit über das neue Buch von Arno Luik berichten - pünktlich am Tag der Lesung. Der Andrang war derart groß, dass selbst ein halbes Dutzend Mitglieder von Prellbock im Erdgeschoss des Rathauses warten mussten, bis irgendwann Platz frei wurde.

    https://www.mopo.de/hamburg/verleg…ption--33155178

    https://www.abendblatt.de/hamburg/articl…anzudrehen.html

    https://www.abendblatt.de/hamburg/articl…ert-worden.html

    Also Malte: wende Dich an die Zuständigen!

  • Daß die DB den Kunden die Leistung Fahrradmitnahme in einer konkreten Zugverbindung verkauft und dann meint, diese willkürlich, kurzfristig und vom Kunden meist unvorhersehbar sowie alternativlos nicht erbringen zu dürfen, halte ich insbesondere angesichts der faktischen Monopolstellung der Bahn für einen rechtlich angreifbaren Zustand. Es müßte halt mal jemand durchklagen. Dafür könnte ein Fahrgastverband durchaus die richtige Anlaufstelle sein.

    (Nebenbei: Ich tu mir das nicht an. FlixBus mag etwas unkomfortabler und theoretisch sogar unzuverlässiger sein. Bei mir hat die Mitnahme meines wirklich etwas unhandlichen Eisenschweins jedoch bisher immer problemlos geklappt. Sogar bei dem bisher einmaligen Ausfall einer Verbindung wurde auch die Fahrradmitnahme anstandslos auf die selbe Alternative 2 Stunden später umgebucht.)

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Sogar bei dem bisher einmaligen Ausfall einer Verbindung wurde auch die Fahrradmitnahme anstandslos auf die selbe Alternative 2 Stunden später umgebucht.)

    Ich behaupte einfach mal, dass sich auch bei der DB eine Umbuchung auf eine spätere Verbindung problemlos realisieren lässt. Wenn Kapazitäten da sind.

  • aber da wären wir dann eben bei der Frage: Ist es Aufgabe der DB, Fahrräder zu transportieren?

    einerseits... andererseits...

    Nein, bei dieser Frage wären und sind wir nicht. Denn die DB verkauft ja Fahrradtransportleistungen, jedoch mit hanebüchenen Wenn-Dann-Bedingungen. Die Frage, ob das ihre Aufgabe sei, ist also obsolet.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Hmm. Der BahnComfort-Service, dem ich per Mail mit meiner BahnCard 100 vor der Nase herumgewedelt habe, verweist mit Textbausteinen auf das Servicecenter Fahrgastrechte. Das halte ich aber immer noch für Glücksspiel: Die Fahrkarten sind dann weg, ich bekomme bei abschlägiger Entscheidung aber kein Geld zurück.

    Ich möchte mal wissen, wer das denn riskiert. Für manche Fahrgäste steht ja ein bisschen mehr auf dem Spiel als ein Urlaub in Kopenhagen, den man notfalls mit der Fähre oder dem Auto beginnen kann, sofern man nur genügend Scheine aus der Brieftasche holt.

  • Malte

    Nach einer solchen Erfahrung würde ich tatsächlich mal zu einem Fahrgastverband laufen und die rechtlichen Möglichkeiten ausloten (lassen). Presse und Medien würde ich mir allerdings sparen. Weil die Geschichte zwar besonders als Anschauungsmaterial taugt, aber eben "nur" Radfahrer betrifft, wird das Echo eher mitleidig bis hämelnd schnell im Desinteresse versinken.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Nein, bei dieser Frage wären und sind wir nicht. Denn die DB verkauft ja Fahrradtransportleistungen, jedoch mit hanebüchenen Wenn-Dann-Bedingungen. Die Frage, ob das ihre Aufgabe sei, ist also obsolet.

    doch, ich denke schon, dass wir am Ende genau bei der Frage sind.

    Wenn die DB am Ende sagt: "Wir machen die Bedingungen für Fernverkehr und entscheiden: keine Fahrräder, keine Kühlschränke, keine Strohballen", gibt's halt gar keine Probleme mehr.

    Ich würde die gesamte Fahrt stornieren und die Kosten (für die Tickets) zurückverlangen. Wenn vernünftige Gründe dargelegt werden, sollte das kein Problem sein. Bei den Fahrgastrechteabteilungen arbeiten keine Vollpfosten...

    Unabhängig davon würde ich es begrüßen, wenn die DB bei Fahrradmitnahme (und Sitzplatzreservierungen) Start-Ziel-abhängige Reservierungen umsetzt.

    Wer von Hannover nach München will, hat - meiner Meinung nach - verloren, wenn alle Stellplätze von einer Gruppe gebucht werden, die von Hamburg nach Hannover wollen... Die Plätze werden afaik nicht mehr angeboten.

  • doch, ich denke schon, dass wir am Ende genau bei der Frage sind.

    Wenn die DB am Ende sagt: "Wir machen die Bedingungen für Fernverkehr und entscheiden: keine Fahrräder, keine Kühlschränke, keine Strohballen", gibt's halt gar keine Probleme mehr.

    Das sagt sie aber nunmal nicht. Sie bietet diese Dienstleistung (Fahrradmitnahme - Strohballen weiß ich nicht :) ) an. Gegen Entgelt. Damit stellt sich die Frage, ob das ihre Aufgabe sei, nicht mehr. Denn die Bahn sagt durch das Angebot, es ist ihre. Fertig.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • bei meinem aktuellen AG trennen wir uns von Produkten/Dienstleistungen, die am Ende mehr Ärger machen als Nutzen bringen. Weil wir es können. ;)

    Grundsätzlich könnte die DB das auch tun. Fahrradmitnahme im Fernverkehr? macht nur Probleme. Wird abgeschafft. Dürfen wir. Gesetzgeber definiert Fahrradmitnahme nicht als zu erbringende Dienstleistung.

  • bei meinem aktuellen AG trennen wir uns von Produkten/Dienstleistungen, die am Ende mehr Ärger machen als Nutzen bringen. Weil wir es können. ;)

    Grundsätzlich könnte die DB das auch tun. Fahrradmitnahme im Fernverkehr? macht nur Probleme. Wird abgeschafft. Dürfen wir. Gesetzgeber definiert Fahrradmitnahme nicht als zu erbringende Dienstleistung.

    Dein Arbeitgeber ist aber weder in Bundeseigentum noch mit Daseinvorsorge befasst, oder? Die DB untersteht dem Verfassungsauftrag aus Artikel 87e Absatz 4.

    Der Staat kann sich ja auch nicht einfach von Schulen trennen, weil sie mehr Ärger machen als Nutzen einbringen. ;)

  • Die Bahn ist doch eines der schönsten Beispiele für "Dinge, die der Staat kontrollieren sollte". Trinkwasser gehört noch dazu, da sind wir zum Glück noch nicht so weit. Was staatliche Dienstleistungen können ist "Dienste bereitstellen, die nicht immer begraucht werden". Wie die Feuerwehr oder die Bundeswehr oder die Polizeit.

    Ich bin immer noch der Ansicht, dass die Telekommunikation, die Briefzustellung und der öffentliche Nahverkehr auch unter staatliche Kontrolle und damit unbegrenzte Verfügbarkeit gehören. Wenn ich etwas davon brauche, dann sollte es auch bereit stehen. Und mal ehrlich: wenn die Post noch staatlich wäre, dann würde am Tag nur ein Paketbote meinen Radweg blockieren. Das fände ich besser.

  • bei meinem aktuellen AG trennen wir uns von Produkten/Dienstleistungen, die am Ende mehr Ärger machen als Nutzen bringen. Weil wir es können. ;)

    Grundsätzlich könnte die DB das auch tun. Fahrradmitnahme im Fernverkehr? macht nur Probleme. Wird abgeschafft. Dürfen wir. Gesetzgeber definiert Fahrradmitnahme nicht als zu erbringende Dienstleistung.

    Wird aber langsam zur Pflicht über die EU. http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-…ights-across-eu

    Und sollte es auch wenn wir es ernst meinen mit der Abkehr vom MIV