Preisfrage: welche Ampel gilt denn hier für den Radverkehr (es ist eine "gemischte" Streuscheibe montiert, das kann man im Streetview nicht recht erkennen)?
Beispiele für verschiedene Ampel-Anlagen (Lichtsignalanlagen, kurz LSA)
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Dank Haltelinie und null Platz für querende Fußgänger zwischen Fahrbahn und Radweg würde ich die große Ampel an dieser Stelle respektieren. Zeigt sie grün und die Kombiampel rot, muss ich wohl an der zweiten Haltelinie stoppen.
(Ich kann, wenn ich an der zweiten Ampel bin, eh nicht wissen, ob die vorherige Ampel noch grün hat ... saudumm gelöst, aber typisch.)
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Naive Interpretation gestützt durch die Lage der Haltelinien: Die große gilt für alle, die geradeaus auf dem Schutzstreifen weiterfahren und die Kombiampel für Gehwegfahrer.
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Schon rund 100 m vor der von mgka verlinkten Ampel wird der Radverkehr von einem Schutzstreifen auf den Hochbordradweg geführt. Der Hochbordradweg ist also nicht benutzuungspflichtig, es gibt keine entsprechenden "Blau-Schilder". Ich sehe die Problematik wie Fahrbahnradler. Aber wer die ganze Hochbord-Ampel-Kreation sich nicht antun mag, der kann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren, ordnungsgemäß, denn der Hochbordradweg ist nicht benutzungspflichtig. Trotzdem werden wahrscheinlich 99% der Autofahrer erwarten, dass ein Fahrradfahrer auf den Hochbord-Radweg fährt.
Google streetview rund 100 m vor der von mgka verlinkten Ampel.
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Preisfrage: welche Ampel gilt denn hier für den Radverkehr (es ist eine "gemischte" Streuscheibe montiert, das kann man im Streetview nicht recht erkennen)?
Das Lichtsignal für den Fahrverkehr ist aus meiner Sicht auf dem "Radweg" unbeachtlich, weil es das besondere Lichtsignal für den Radverkehr gibt und das dann abweichend auf der Radverkehgrsführung gilt. Dass man eine Haltelinie vor das Fahrverkehr-Signal gemalt hat, ändert nichts daran, welche Ampel zu beachten ist, sondern macht nur deutlich, wo die Kreuzung beginnt, vor der man bei rot anhalten muss.
Da die Kombischeibe nur rot oder grün zeigt, wird es auch häufiger passieren, dass diese Ampel rot wird, nachdem man an der Haltelinie vorbei ist, aber noch nicht die Furt über die einmündende Straße erreicht hat. Die Frage ist, ob man dann trotzdem weiterfahren darf, weil man ja die Kreuzung (die offensichtlich schon vorher beginnt) noch räumen darf, wenn die Ampel von grün auf rot umspringt. Man darf bei rot nur nicht in die Kreuzung einfahren.
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Das Lichtsignal für den Fahrverkehr ist aus meiner Sicht auf dem "Radweg" unbeachtlich, weil es das besondere Lichtsignal für den Radverkehr gibt und das dann abweichend auf der Radverkehgrsführung gilt.
Dem kann ich so nicht folgen. Aber das Konstrukt hat mehrere Ebenen, deshalb gibt es nicht die eine Antwort darauf.
Eine mögliche Betrachtungsweise: Angenommen, die Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn zeigt Rot, dann ist es auch so, dass die Ampel für den Fuß- und Radverkehr im Bildhintergrund Rot zeigt. Möglicherweise geringfügig zeitversetzt. Aber das mal beiseite geschoben macht es keinen Unterschied, ob ich bei der Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn oder bei an der Bürgersteigkante gegenüber der Kombi-Streuscheibe halte.
Eine weitere Ebene: Fußverkehr, der die Fahrbahn quert, muss die Möglichkeit haben, den Fußweg zu erreichen, sodass der Radverkehr warten muss an der Haltelinie vor der Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn.
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Hmmm,
also da sind ja in der Tat zwei Radfurten aufgemalt. Die linke für die Weiterfahrt auf einen Schmutzstreifen, die rechte dient dem indirekten Linksabbiegen. Gemeint ist wahrscheinlich, dass man für die Fahrt auf der linken Furt die gemische Streuscheibe nicht beachten muss, sondern nur die "große" Ampel, das widerspricht aber zweifellos dem § 37 StVO. Dann aber hat man in beiden Fällen zwei Ampeln zu beachten, denn der (bauliche) Radweg führt ja zuvor durch den Schutzbereich der querenden Fußgänger.Long story short: nachdem man von der Unterführung kommend auf einem nicht-benutzungspflichtigen Radweg aufgeleitet wird, bleibt man als Radfahrer da besser auf der Fahrbahn, dann gibt's auch keine Unklarheiten hinsichtlich der Gültigkeit des Ampelsignals.
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Das Problem fängt doch schon damit an, wenn es mehrere Betrachtungsweisen gibt.
Ein Kreuzungsdesign sollte einfach zu erfassen sein, von jedem.
Bei den Fahrspuren klappt es ja in der Regel auch.
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Aber das mal beiseite geschoben macht es keinen Unterschied, ob ich bei der Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn oder bei an der Bürgersteigkante gegenüber der Kombi-Streuscheibe halte.
Doch, natürlich macht das einen Unterschied, den Sie selbst benennen:
Fußverkehr, der die Fahrbahn quert, muss die Möglichkeit haben, den Fußweg zu erreichen, sodass der Radverkehr warten muss
Ein weiterer Unterscheid besteht darin, dass das Kombisignal früher rot wird als das Signal für den Fahrverkehr. Querende Fußgänger gibt es dann vorne aber nicht.
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In dem Fall ist es wohl wirklich das Beste, den Radweg, so er denn fortbestehen soll, so zu verbessern, dass die Bushaltebucht zu einem Kap umgebaut wird. Dann wird die jetzige Bucht zur Aufstellfläche für den Fußverkehr und die Ampel mit der Kombistreuscheibe bestimmend für den Fahrradverkehr auf dem Fahrradweg, denn querende Fußgänger hätten dann ihre Aufstellfläche dort, wo jetzt die Bus-Haltebucht ist.
Der Ampelmast sollte dann ca. 0,80 m Richtung Fahrbahn wandern.
Aber der Vorschlag, eine eigene Fahrradampel zu installieren, ist auch eine Möglichkeit. Mit "vorne eine eigene Fahrradampel" meinen Sie doch an dem Mast, an dem die Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn angebracht ist?
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Mit "vorne eine eigene Fahrradampel" meinen Sie doch an dem Mast, an dem die Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn angebracht ist?
Ja, und dann hinter der Kreuzung nur eine Fußgängerampel.
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Ja, und dann hinter der Kreuzung nur eine Fußgängerampel.
Warum?
Das streetview-Bild zeigt eine ähnliche Situation. Unter der Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn hängt eine Ampel für den Fahrradverkehr. Die Ampel für den Fußverkehr hat eine Kombistreuscheibe:
Wie ist das bei der Situation in Stade? Möglicherweise ist eine Kombistreuscheibe interessant, weil es Radverkehr gibt, der indirekt links abbiegt?
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Unter der Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn hängt eine Ampel für den Fahrradverkehr. Die Ampel für den Fußverkehr hat eine Kombistreuscheibe:
Soll man sich dann aussuchen, welches dieser beiden "besonderen Lichtsignale für den Radverkehr" gilt? Das ist Murks, denn ich gehe davon aus, dass die beiden Ampeln nicht zeitgleich geschaltet sind.
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An dieser Ampel in Hannover ist es so geregelt, dass eine Extra-Fahrradampel an demselben Mast angebaut wurde, an der auch die Fußgängerampel installiert ist. Und es ist eine eigenen Haltelinie für den Fahrradverkehr eingezeichnet.
Die Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn ist ohne Haltelinie für den Fahrradverkehr. Es ist in dem Fall so, dass eine ausreichend große Haltefläche für den Fußverkehr zur Verfügung steht. Im Falle, dass dort Fußverkehr den Radweg quert, sind die Fußgänger*innen wartepflichtig. Trotzdem müssen Radfahrende damit rechnen, dass Fußgänger*innen ihr Ampelgrün für das Queren der Fahrbahn so verstehen, dass sie auch den Radweg vorrangberechtigt queren dürfen. Deshalb deutlich verlangsamen und bremsbereit sein, ggf. anhalten, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
Street View-Ansicht von „Gehägestraße“ · Google Maps30655 Hannover-Buchholz-Kleefeldwww.google.com -
An dieser Ampel in Hannover ist es so geregelt, dass eine Extra-Fahrradampel an demselben Mast angebaut wurde, an der auch die Fußgängerampel installiert ist. Und es ist eine eigenen Haltelinie für den Fahrradverkehr eingezeichnet.
Aber da ist es doch eindeutig, weil es ein besonderes Lichtsignal für den Radverkehr gibt. Wenn das rot ist, muss man davor anhalten. Was ist denn daran so schwer zu verstehen, dass sich die Diskussion immer weiter im Kreis dreht?
Schauen Sie doch bitte endlich mal in § 37 StVO 2013
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Aber da ist es doch eindeutig, weil es ein besonderes Lichtsignal für den Radverkehr gibt. Wenn das rot ist, muss man davor anhalten. Was ist denn daran so schwer zu verstehen, dass sich die Diskussion immer weiter im Kreis dreht?
Schauen Sie doch bitte endlich mal in § 37 StVO 2013
Da steht eben nicht ausdrücklich drin, dass es wichtig ist, auf Fußverkehr auch dann zu reagieren, wenn es eine eigene Ampel für den Fahrradverkehr gibt. Die Vorrangfrage ist eindeutiger geklärt als bei Ihrem Foto aus Stade:
Aber auch wenn die Vorrangfrage eindeutig geklärt ist, so heißt es trotzdem: Vorsichtig fahren, ggf. auch mal auf den eigenen Vorrang verzichten.
Über ein Negativbeispiel, dass der Radfahrerschaft nicht zur Ehre gereicht, wurde heute (20.10.2025) in der Lüttjen Lage, der HAZ-Glosse der Printausgabe: Die Autorin und ihr Mann besuchten ein Museum und beobachteten anschließend die Abreise einer asiatischen Schüler*innen-Reisegruppe, die den Radweg überqueren musste, um in den bereitstehenden Reisebus einzusteigen:
"Derweil hatte der am Straßenrand wartende Bus schon mal den Motor gestartet. Der fernöstliche Nachwuchs galoppierte in breiter Herdenformation auf die Türen zu. Und zwar über den Radweg, der da neben der Straße verläuft. Zeitgleich näherte sich von hinten ein E-Biker mit Helm, Warnweste - und mit ordentlich Tempo. Und offenbar ohne jede Lust, es zu drosseln. Anstatt zu bremsen oder auszuweichen, hielt er sturmklingelnd auf die Gruppe zu. Die Betreuer stießen Warnschreie aus und winkten wild. Kinder spritzten in alle Richtungen. Der Radritter raste ungerührt mitten durch."
Auch wenn dabei vielleicht etwas dramatisch zugespitzt geworden sein mag. So sollte es eben nicht ablaufen. Auch nicht, wenn Eindeutigkeit besteht.
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Dass man keine Fußgänger über den Haufen fahren darf, steht auch außer Frage. Und das gilt unabhängig davon, ob da irgendwo eine Ampel steht.
Hier geht es aber darum, wo man anhalten muss, auch wenn kein Fußgänger quert.
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"Wenn kein Fußgänger quert" kann bedeuten, es ist ein Fußgänger bereits dabei die Fahrbahn zu queren und er wird in Kürze den Fahrradweg queren. Und davon sollte ihn nichts abhalten. Klare Ansage für den Fahrradverkehr auf dem Radweg: Rechtzeitig halten. Auch dann, wenn der Fußgänger noch auf der Fahrbahn ist, auch dann, wenn gar kein Fußgänger in Sicht ist.
Diese Aufforderung kann verstärkt werden durch eine Haltlinie auf dem Fahrradweg, die rechtzeitig vor der Stelle markiert ist, an der ein Fußgänger oder eine Fußgängerin den Radweg quert. Ich war so frei und habe das in Ihr Foto eingezeichnet:
Das ist meines Erachtens die preiswerteste und am schnellsten umzusetzende Maßnahme, die die Verkehrslage verdeutlicht.
Es kann sein, dass kein Fußgänger quert, dann schadet es nicht allzusehr, wenn der Fahrradverkehr an der eingezeichneten Haltelinie hält.
Das kann noch verstärkt werden durch eine Fahrradampel vorne an denselben Mast , an dem auch die Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn befestigt ist. Die eigene Fahrradampel ermöglicht auch ein vorgezogenes Grün für den Fahrradverkehr.
Die Fahrradampel am hinteren Mast ist eine andere Möglichkeit, aber das trägt nicht dazu bei, dass der Fahrradverkehr an der eingezeichneten Haltelinie hält:
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"Wenn kein Fußgänger quert" kann bedeuten...
...das kein Fußgänger weit und breit zu sehen ist.
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...das kein Fußgänger weit und breit zu sehen ist.
Wenn ich auf einer Fahrbahn fahre, dann muss ich an einer roten Ampel warten, auch wenn kein Querverkehr stattfindet. Ausnahme
, dann darf ich nach rechts abbiegen, wenn kein Querverkehr und kein Längsverkehr gestört wird. Im Prinzip ist das bei einem Fahrradweg nicht anders, es sei denn eine Ampel für den Fahrverkehr entfaltet keine Schutzwirkung für möglichen Querverkehr. Zum Beispiel, weil es eine eigene Ampel für den Fahrradverkehr auf der Radverkehrsführung gibt -