Beispiele für verschiedene Ampel-Anlagen (Lichtsignalanlagen, kurz LSA)

  • Dank Haltelinie und null Platz für querende Fußgänger zwischen Fahrbahn und Radweg würde ich die große Ampel an dieser Stelle respektieren. Zeigt sie grün und die Kombiampel rot, muss ich wohl an der zweiten Haltelinie stoppen.

    (Ich kann, wenn ich an der zweiten Ampel bin, eh nicht wissen, ob die vorherige Ampel noch grün hat ... saudumm gelöst, aber typisch.)

  • Schon rund 100 m vor der von mgka verlinkten Ampel wird der Radverkehr von einem Schutzstreifen auf den Hochbordradweg geführt. Der Hochbordradweg ist also nicht benutzuungspflichtig, es gibt keine entsprechenden "Blau-Schilder". Ich sehe die Problematik wie Fahrbahnradler. Aber wer die ganze Hochbord-Ampel-Kreation sich nicht antun mag, der kann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren, ordnungsgemäß, denn der Hochbordradweg ist nicht benutzungspflichtig. Trotzdem werden wahrscheinlich 99% der Autofahrer erwarten, dass ein Fahrradfahrer auf den Hochbord-Radweg fährt.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Google streetview rund 100 m vor der von mgka verlinkten Ampel.

  • Preisfrage: welche Ampel gilt denn hier für den Radverkehr (es ist eine "gemischte" Streuscheibe montiert, das kann man im Streetview nicht recht erkennen)?

    Das Lichtsignal für den Fahrverkehr ist aus meiner Sicht auf dem "Radweg" unbeachtlich, weil es das besondere Lichtsignal für den Radverkehr gibt und das dann abweichend auf der Radverkehgrsführung gilt. Dass man eine Haltelinie vor das Fahrverkehr-Signal gemalt hat, ändert nichts daran, welche Ampel zu beachten ist, sondern macht nur deutlich, wo die Kreuzung beginnt, vor der man bei rot anhalten muss.

    Da die Kombischeibe nur rot oder grün zeigt, wird es auch häufiger passieren, dass diese Ampel rot wird, nachdem man an der Haltelinie vorbei ist, aber noch nicht die Furt über die einmündende Straße erreicht hat. Die Frage ist, ob man dann trotzdem weiterfahren darf, weil man ja die Kreuzung (die offensichtlich schon vorher beginnt) noch räumen darf, wenn die Ampel von grün auf rot umspringt. Man darf bei rot nur nicht in die Kreuzung einfahren.

  • Das Lichtsignal für den Fahrverkehr ist aus meiner Sicht auf dem "Radweg" unbeachtlich, weil es das besondere Lichtsignal für den Radverkehr gibt und das dann abweichend auf der Radverkehgrsführung gilt.

    Dem kann ich so nicht folgen. Aber das Konstrukt hat mehrere Ebenen, deshalb gibt es nicht die eine Antwort darauf.

    Eine mögliche Betrachtungsweise: Angenommen, die Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn zeigt Rot, dann ist es auch so, dass die Ampel für den Fuß- und Radverkehr im Bildhintergrund Rot zeigt. Möglicherweise geringfügig zeitversetzt. Aber das mal beiseite geschoben macht es keinen Unterschied, ob ich bei der Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn oder bei an der Bürgersteigkante gegenüber der Kombi-Streuscheibe halte.

    Eine weitere Ebene: Fußverkehr, der die Fahrbahn quert, muss die Möglichkeit haben, den Fußweg zu erreichen, sodass der Radverkehr warten muss an der Haltelinie vor der Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (16. Oktober 2025 um 23:28)

  • Hmmm,
    also da sind ja in der Tat zwei Radfurten aufgemalt. Die linke für die Weiterfahrt auf einen Schmutzstreifen, die rechte dient dem indirekten Linksabbiegen. Gemeint ist wahrscheinlich, dass man für die Fahrt auf der linken Furt die gemische Streuscheibe nicht beachten muss, sondern nur die "große" Ampel, das widerspricht aber zweifellos dem § 37 StVO. Dann aber hat man in beiden Fällen zwei Ampeln zu beachten, denn der (bauliche) Radweg führt ja zuvor durch den Schutzbereich der querenden Fußgänger.

    Long story short: nachdem man von der Unterführung kommend auf einem nicht-benutzungspflichtigen Radweg aufgeleitet wird, bleibt man als Radfahrer da besser auf der Fahrbahn, dann gibt's auch keine Unklarheiten hinsichtlich der Gültigkeit des Ampelsignals.

  • Aber das mal beiseite geschoben macht es keinen Unterschied, ob ich bei der Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn oder bei an der Bürgersteigkante gegenüber der Kombi-Streuscheibe halte.

    Doch, natürlich macht das einen Unterschied, den Sie selbst benennen:

    Fußverkehr, der die Fahrbahn quert, muss die Möglichkeit haben, den Fußweg zu erreichen, sodass der Radverkehr warten muss

    Ein weiterer Unterscheid besteht darin, dass das Kombisignal früher rot wird als das Signal für den Fahrverkehr. Querende Fußgänger gibt es dann vorne aber nicht.

  • In dem Fall ist es wohl wirklich das Beste, den Radweg, so er denn fortbestehen soll, so zu verbessern, dass die Bushaltebucht zu einem Kap umgebaut wird. Dann wird die jetzige Bucht zur Aufstellfläche für den Fußverkehr und die Ampel mit der Kombistreuscheibe bestimmend für den Fahrradverkehr auf dem Fahrradweg, denn querende Fußgänger hätten dann ihre Aufstellfläche dort, wo jetzt die Bus-Haltebucht ist.

    Der Ampelmast sollte dann ca. 0,80 m Richtung Fahrbahn wandern.

    Aber der Vorschlag, eine eigene Fahrradampel zu installieren, ist auch eine Möglichkeit. Mit "vorne eine eigene Fahrradampel" meinen Sie doch an dem Mast, an dem die Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn angebracht ist?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (17. Oktober 2025 um 23:38) aus folgendem Grund: Rechtschreibkorr.