Beispiele für verschiedene Ampel-Anlagen (Lichtsignalanlagen, kurz LSA)

  • Weil etwas ständig falsch verwendet wird, ist das kein Beweis, dass das auch so ist.

    [Zeichen 250] gilt für eine "Straße". Das ist Sinn und Zweck dieses Verkehrszeichen, es gäbe auch andere mögliche Beschilderungen.

    Den Grund, warum es nicht für einen Fahrstreifen gilt, habe ich schon genannt, inkl. Beispiel. Nachdem Sie zu faul sind die StVO zu lesen:

    Zu Verkehrszeichen 253 wird in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
    Vorschriftzeichen unter der laufenden Nummer 30 zu dem Verkehrszeichen [Zeichen 253] 253 erläutert:

    "Erläuterung
    Das Zeichen kann in einer Überleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das Verbot angeordnet ist."

    Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm

    Und weil ich angeblich "zu faul gewesen sei, das zu lesen", soll ich nicht verstanden haben, dass man einen Fahrradweg mit Benutzungspflicht ignorieren darf, wenn in der Straße eine Haltebucht für Busse mit einem Zeichen 250 [Zeichen 250] und dem Zusatz Omnibusse frei ausgeschildert ist, anstatt mit einem Zeichen 267 [Zeichen 267], Verbot der Einfahrt. Durchaus möglich, dass das so ist, aber bestimmt nicht deshalb, weil ich angeblich "zu faul" sei, die StVO zu lesen.

    Bei dem Ring 3 ist sowieso [Zeichen 250] für die Haltebucht und den Gehweg, da bleibt einem gar nichts anderes übrig als Fahrbahnradeln

    https://maps.app.goo.gl/vtTwkTdpiGNoCPJN7

    Dass Zeichen 250 [Zeichen 250] grundsätzlich immer für eine komplette Straße gilt, habe ich übrigens immer noch nicht gelesen in der StVO. Da steht in Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), laufende Nummer 28 als Erläuterung zu Zeichen 250:

    "Vorschriftzeichen Ge- oder Verbot
    1.
    Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
    2.
    Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.
    3.
    Durch Zusatzzeichen können besondere Mobilitätsformen zu Erprobungszwecken (§ 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 7a) befristet bis zum 31. Dezember 2028 vom Verkehrsverbot ausgenommen werden."

    Nochmal: Warum soll Zeichen 250 [Zeichen 250] angeblich immer für eine komplette Straße gelten, sozusagen von Hauswand zu Hauswand?

    Eine allgemeinverständliche Antwort wäre entzückend. 8) Der Hinweis auf die Erläuterung zu Zeichen 253 [Zeichen 253] hat nicht zur Klärung beigetragen. Unterstellungen wie es sei hier jemand "zu faul", tragen auch nicht gerade zur Erhellung der Sachlage bei.

    Hier ist übrigens ein mit Zeichen 267 [Zeichen 267] und dem Zusatz "Linienverkehr frei" ausgeschilderter Bereich zu sehen:

    Vergleich streetview:

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    Hinter dem Schild findet nicht nur Linienverkehr, sondern auch sonstiger Autoverkehr statt, der vom anderen Ende aus in die Straße hineinfährt. Das war bei der Bushaltebucht in deinem Beispiel nicht der Fall. Das ist meine Vermutung, warum an der Stelle auf meinem Foto [Zeichen 267] anstatt [Zeichen 250] verwendet wird.

  • Von welcher "Gemeinde" sprichst du? Wo soll laut dem, was ich geschrieben habe, ein "[Zeichen 240]links vom Radweg" stehen?

    Persönlich würde ich zwecks Gestaltung keine Konfrontation mit KFz suchen und ab dem zweiten Mal das Angebot des nicht durchgängigen RW annehmen und au der Fahrbahn radeln.

    :/?(

    Mir dämmert was:

    Da lagen weitere Beiträge dazwischen ...

    Du meintest dieses Schild:

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    Das steht an dem Radweg, der dann an der Tankstelle vorbeiführt, die in einem früheren Beitrag von Fahrbahnradler erwähnt wurde:

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    Und das Schild ist gar nicht gut gepflegt, sondern ziemlich bemoost. :/Ironie im Internet ist, wenn man trotzdem lacht^^?:/

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (6. Oktober 2025 um 01:55)

  • Weil in §37 der StVO nicht ausdrücklich drin steht, dass ein Ampelmast, der links vom Radweg steht, für den Fahrradverkehr unter bestimmten Umständen nicht relevant ist, folgern Sie daraus, dass man dort grundsätzlich halten muss, wenn die Ampel an dem Mast Rot zeigt, weil eine Ampel grundsätzlich für den Fahrverkehr gilt.

    In §37-StVO steht:

    Zitat

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.

    Das ist der Regelfall. Da steht nicht, dass es dabei darauf ankommt, wo der Ampelmast steht.

    Die Ausnahme davon lautet:

    Zitat

    Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Wenn diese Ausnahme nicht zutrifft, weil es auf der "Radverkehrsanlage" kein besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr gibt, gilt wieder der Regelfall. Ich habe es ja schon oft geschrieben, dass das missverständlich ist und dass das kaum jemand weiß. Eindeutig wäre es, wenn dort stehen würde, dass auf Radverkehrsführungen ausschließlich die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten sind. Steht da aber nicht.

    § 37 StVO 2013 - Einzelnorm

  • Nochmal: Warum soll Zeichen 250 [Zeichen 250] angeblich immer für eine komplette Straße gelten, sozusagen von Hauswand zu Hauswand?

    Weil es Sinn und Zweck dieses VZ ist? Allgemeine Verkehrszeichen beziehen sich in der Regel immer auf die gesamte Straße in eine Richtung. Auch ein [Zeichen 237] gilt für die Straße. Oder ein [Zeichen 259]. Oder ein [Zeichen 274-56].

    Außer es ist ersichtlich, in der Regel hängen (die) Zeichen dann über der jeweiligen Fahrbahn. Und werden oft mittels Farbe auf der Fahrbahn unterstützt.

    Das selbige gilt für Ampeln. Wenn Ampeln nur für bestimmte Fahrspuren gelten, dann gibt es Lichtzeichen für alle Fahrspuren. Es steht nicht einfach eine Ampel rum, und alle Fahrspuren, die sich nicht angesprochen fühlen, machen was sie wollen.

    Wäre dem nicht so, müssten zum Beispiel multiple [Zeichen 250] bei jeder Straßensperrung aufgehängt werden. Weil irgendein(e) Ullie kommt sonst immer auf die Idee, gerade da, wo man fährt, gilt das Schild halt nicht.

  • Wobei man natürlich auch sagen muss, dass diverse dieser (Fahr-)Verbotsschilder von den Straßenverkehrsbehörden regelmäßig rechtsmissbräuchlich verwendet werden - woher auch manchmal die Meinung rührt, diese gälten nur für gewisse Straßenteile.

  • Wenn Ampeln nur für bestimmte Fahrspuren gelten, dann gibt es Lichtzeichen für alle Fahrspuren. Es steht nicht einfach eine Ampel rum, und alle Fahrspuren, die sich nicht angesprochen fühlen, machen was sie wollen.

    Diese Ampelanlahge steht nicht einfach rum, sondern sie steht so da, dass deutlich wird, dass sie für die die Fahrbahn gilt, nicht für den Fahrradweg:

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    Würde nur in der Mitte über der Fahrspur eine Ampel hängen, dann würde sie leicht übersehen werden. Deshalb sind rechts und links der Fahrbahn ebenfalls Ampeln aufgestellt worden. Nicht um den Radverkehr zu stoppen, sondern um die Ampel für den Fahrbahnverkehr besser sichtbar zu machen.

    Nur weil auf dem Fahrradweg keine eigene Ampel angebracht ist, heißt das nicht automatisch, dass für den Fahrradweg die Ampel für den Fahrbahnverkehr gilt. Trotzdem ist es natürlich wichtig, ggf. den Fußverkehr zu beachten, das Tempo entsprechend zu reduzieren und bremsbereit zu sein.

  • Nur weil auf dem Fahrradweg keine eigene Ampel angebracht ist, heißt das nicht automatisch, dass für den Fahrradweg die Ampel für den Fahrbahnverkehr gilt.

    Doch, genau das heißt das. Es ist nämlich nicht die Ampel für den Fahrbahnverkehr, sondern die Ampel für den Fahrverkehr. Lesen Sie doch bitte mal direkt den §37.

  • Wobei man natürlich auch sagen muss, dass diverse dieser (Fahr-)Verbotsschilder von den Straßenverkehrsbehörden regelmäßig rechtsmissbräuchlich verwendet werden - woher auch manchmal die Meinung rührt, diese gälten nur für gewisse Straßenteile.

    Zu Zeichen 254 [Zeichen 254] gibt es einen eigenen Thread!

    Ullie
    29. Juli 2025 um 10:00
  • Tja, die steht auch einfach so rum, woran machen Sie fest, dass Fahrradfahrende nicht mitgemeint sind?
    https://maps.app.goo.gl/Jh7RQCCiffQyQmWr8

    Die Kreuzungsperspektive, die Sie verlinkt haben, ist eindeutig geregelt, denn die Ampel steht rechts vom gemeinsamen Fuß- und Radweg, gilt also auch für den Fahrradverkehr auf dem Gemeinsamen Zweirichtungs-Fuß- und Fahrradweg. Warum meinen Sie, dass der Fahrradverkehr nicht mit gemeint sein könnte?

    Interessant ist die Ansicht von der gegenüberliegenden Seite:

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    Da steht die Ampel so, dass man auf die Idee kommen könnte, als Fahrradfahrer fahre man ja außerhalb des Bereiches der von den drei Ampeln eingegrenzt ist. Und wenn ein Fahrradfahrer dann noch auf die Idee kommt, die Fußgängerampel habe ja keine Gültigkeit, weil da wurde ja mal was bei den Vorschriften geändert, so dass eine reine Fußgängerampel den Radverkehr nicht mehr ausbremsen dürfe, dann könnte es gefährlich werden.

    Kombistreuscheiben müssten da sowieso eingebaut werden. Dann würde die Situation verdeutlichen. Abgesehen davon glaube ich nicht, dass viele Fahrradfahrer*innen, die den Zweirichtungs-Fuß- und Fahrradweg nutzen, sich die rote Ampel ignorieren.

  • Da steht die Ampel so, dass man auf die Idee kommen könnte, als Fahrradfahrer fahre man ja außerhalb des Bereiches der von den drei Ampeln eingegrenzt ist.

    Und wie kommen Sie auf die Idee, dass Ampeln nur in einem Bereich gelten, der von ihnen "eingegrenzt" ist? Wo steht das?

  • Die Fußgängerampel hat keine Gültigkeit, da braucht ein Fahrradfahrender gar nicht auf die Idee kommen, sonders das ist so.

    An der anderen Ampel kann man übrigens auch Problemlos rechts passieren und das wird so oft gemacht, dass das sogar am Gras gut erkennbar ist.

  • Die Fußgängerampel hat keine Gültigkeit, da braucht ein Fahrradfahrender gar nicht auf die Idee kommen, sonders das ist so.

    An der anderen Ampel kann man übrigens auch Problemlos rechts passieren und das wird so oft gemacht, dass das sogar am Gras gut erkennbar ist.

    In der Fußgängerampel hätte schon längst eine Kombistreuscheibe eingebaut sein müssen. Und wer absichtlich durch die Grasnabe fährt, um eine Ampel zu umfahren, weil er meint, dass die dann keine Gültigkeit mehr für ihn habe, ...X/ Da kann ich nur den Kopf schütteln.

  • Fragen wir doch einfach die allwissende Müllhalde in Form von Perplexity als Schiedsrichter. Yeti hat recht, natürlich mit viel Blah Blah garniert. Keine anders lautenden Urteile.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Nein, da muss keine Kombischeibe rein, weil die Fahrverkehr-Ampel für den Radverkehr gilt. Eine Kombischeibe würde nur die Zeit der Ampelphase für den Radverkehr verkürzen.

    Diese beschriebene Situation mit der nicht angepassten Streuscheibe habe ich schon vor vielen Jahren dem Landratsamt Fürstenfeldbruck über Radar-online.net mitgeteilt. Auch hatte ich einmal persönlich bei der Radverkehrsbeauftragten, Frau G., vorgesprochen und mit schriftlichen Unterlagen und Skizzen die Situation eingehend erklärt. Dass sich selbst über Jahre nichts ändert, kann nichts anderes bedeuten, dass für Radfahrer dort die Lichtzeichen des Fahrverkehrs gelten SOLLEN. Obwohl dann die Radfahrer, die linksseitig Richtung Süden unterwegs sind, bei Fahrbahnrot wesentlich früher anhalten müssen, um noch den Signalgeber des Fahrverkehrs beobachten zu können. Ich würde meinen Ar... verwetten, dass ich der einzige bin, der dies tut. Oder sind wir etwa zu zweit???

  • Diese beschriebene Situation mit der nicht angepassten Streuscheibe habe ich schon vor vielen Jahren dem Landratsamt Fürstenfeldbruck über Radar-online.net mitgeteilt. Auch hatte ich einmal persönlich bei der Radverkehrsbeauftragten, Frau G., vorgesprochen und mit schriftlichen Unterlagen und Skizzen die Situation eingehend erklärt. Dass sich selbst über Jahre nichts ändert, kann nichts anderes bedeuten, dass für Radfahrer dort die Lichtzeichen des Fahrverkehrs gelten SOLLEN. Obwohl dann die Radfahrer, die linksseitig Richtung Süden unterwegs sind, bei Fahrbahnrot wesentlich früher anhalten müssen, um noch den Signalgeber des Fahrverkehrs beobachten zu können. Ich würde meinen Ar... verwetten, dass ich der einzige bin, der dies tut. Oder sind wir etwa zu zweit???


    So ganz kann ich das Problem nicht verstehen, warum da nicht die "Fahrbahn"-Ampel gelten können soll. Da sind ganz andere Sachen falsch an der Kreuzung und der näheren Umgebung, u. a. siehe unten. Man könnte ja auch eine Haltelinie für den Radverkehr aufpinseln.

    Frau G. war ja nur die RVB, zuständig wäre da Frau T. als Leiterin der StVB.

    Und da gehts unter anderem auch um Kompetenz. Wenn da so ein dahergelaufener Radler Kritik hat, kommt das maximal in eine personenbezogene Akte. Da ändert sich in der Regel genau gar nix. Selbst wenns nur um Kleinigkeiten geht. Oder offensichtliches. Das die StVB die Änderungen von §37 in Bezug auf den Radverkehr nicht wirklich zur Kenntnis genommen hat, oder es einfach nicht interessiert, oder auch einfach nicht kapiert, kann man ja an einigen Ampeln bewundern.

    Zu den linksseitigen fahren, selbstverständlich würde ich mich so aufstellen, dass ich die Fahrbahnampel sehen würde.

    Aber da fahre ich schon seit Jahren nicht linksseitig auf dem Gehweg. Ich komm ja die St2054 von Maisach runter und biege in die Augsburger Richtung Mammendorf ab. Weder kann ich die linke Seite am Kreisverkehr mit einem angemessenen Risiko erreichen, dann ist mir der KP mit der Waldstraße zu gefährlich und zu guter Letzt komm ich dann als Radler ja gar nicht legal zur Augsburger Straße.

    Einmal editiert, zuletzt von Autogenix (6. Oktober 2025 um 23:46)

  • Nein, da muss keine Kombischeibe rein, weil die Fahrverkehr-Ampel für den Radverkehr gilt. Eine Kombischeibe würde nur die Zeit der Ampelphase für den Radverkehr verkürzen.

    Eine Kombi-Streuscheibe würde in der Tat die Grünphase für den Radverkehr verkürzen, aber es würde (je nach Ampelschaltung) auch früher Grün werden für den Fahrradverkehr als für den Autoverkehr. Weil der Fahrradverkehr aber nicht die reine Fußgängerampel benutzen darf, geht das nur, wenn eine Kombi-Streuscheibe eingebaut ist, sodass der Fahrradverkehr früher Grün bekommt als der Autoverkehr. (Je nach Ampelschaltung)

    Besser ist es oft, wenn es eine eigene Fahrradampel gibt. Je nach Ampelschaltung kann die früher grün geben und dem Fahrradfahrer einen Vorsprung vor dem Abbiegeverkehr geben. Und zum Ende der Grünphase hat die separate Fahrradampel, langer Grün als die Ampel für den Fußverkehr. (Je nach Ampelschaltung.)

    Dass die Ampel für den Fahrbahnverkehr länger Grün zeigt als die für den Radverkehr, ist besonders schick für Fahrradfahrer*innen, die schnell unterwegs sind. Langsame Fahrradfahrer*innen sollten sich überlegen, ob sie quasi im letzten Moment noch beim Grün der Fahrbahnampel rüberfahren. Wenn eine Radverkehrsführung mit Radverkehrsampel da ist, ist ohnehin die ausschlaggebend für den Verkehr auf der Radverkehrsanlage, es sei es gibt eine duale Radverkehrslösung, die die Fahrbahnnutzung ermöglicht, und ein*e Fahrradfahrer*in benutzt die Fahrbahn. Dann gilt die Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn.

    Leider habe ich schon sehr ungeduldige Autofahrer erlebt, die beim Abbiegen dann gerne mal auf dicke Hose machen, wenn die Fußgängerampel auf Rot umspringt und der Fahrradfahrer fährt trotzdem noch rüber, weil die Fahrradampel noch Grün zeigt. Manche Autofahrer gehen immer noch davon aus, die Fußgängerampel sei grundsätzlich immer auch für den Fahrradverkehr maßgebend. Die sehen dann das früher auf Rot umgeschaltete Ampelmännchen (aber kommen nicht auf die Idee, dass es eine eigene Fahrradampel geben könnte) und geifern Fahrradfahrer*innen an, weil sie meinen, die würden bei Rot fahren.

  • Niemand zwingt Sie, bei grün zu fahren. Sie dürfen auch anhalten und einen Umlauf abwarten, bis die Ampel wieder frisch grün geworden ist, wenn Sie sich dann wohler fühlen.

  • Niemand zwingt Sie, bei grün zu fahren. Sie dürfen auch anhalten und einen Umlauf abwarten, bis die Ampel wieder frisch grün geworden ist, wenn Sie sich dann wohler fühlen.

    Ich bin entzückt! :*

    So einfach ist das allerdings nicht! Sie haben ja selbst geschrieben, dass sie eher dazu tendieren zum, Beispiel an einer solchen Ampel anzuhalten, wenn sie als Fahrradfahrer auf dem Radweg unterwegs sind und die Ampel für den Fahrbahnverkehr Rot zeigt:

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    Sicher haben Sie es in so Situationen auch schon erlebt, dass ungeduldige Fahrradfahrer*innen hinter Ihnen, ebenso verwirrt sind wie Fußgänger*innen, wenn sie mit dem Fahrrad anhalten, um den Fußverkehr passieren zu lassen. Das mache ich dann, wenn Fußgänger*innen nicht so aussehen, als wollten sie anhalten, um mich passieren zu lassen. Wenn Sie und der Fußverkehr alleine sind, geht das ja noch. Fährt jedoch hinter Ihnen noch jemand mit dem Rad, wird es schwieriger.

    Sie sind möglicherweise gut im Training und nehmen locker diese ampelgesicherte Fahrradfurt über sechs Fahrbahnen + Mittelstreifen (Länge ca. 30 m) Ich nicht. Fußgänger, die da ja eigentlich gar nicht passieren dürfen, schaffen das meist nicht innerhalb der Grünzeit + Räumphase. Wenn ich von weiter weg darauf zufahre, lasse ich mich gemütlich ausrollen, wenn ich sehe, dass es knapp wird und warte tatsächlich auf das nächste Ampelgrün.

    Und was erwartet mich auf der anderen Seite?

    Ein Fahrradweg, auf dem zumindest dann, wenn kein Radverkehr auf der Radfahrfurt unterwegs ist, kein Fahrradfahrer anhält, der die Lavesallee entlangfährt in die Richtung, wie auf der streetview-Aufnahme zu sehen. Auch die Person mit der grauen Jacke auf dieser Aufnahme würde dort wahrscheinlich weiter fahren, falls die Ampel für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn auf Rot springt. (Ich nenne das unter dem Vorbehalt die "Ampel für den Fahrbahnverkehr auf der Fahrbahn." Das ist keine Rechtsauskunft! ) Dagegen ist ganz klar erhöhte Vorsicht geboten, wenn die Ampel Rot zeigt und die Radverkehrsfurt benutzt wird.