Weil etwas ständig falsch verwendet wird, ist das kein Beweis, dass das auch so ist.
gilt für eine "Straße". Das ist Sinn und Zweck dieses Verkehrszeichen, es gäbe auch andere mögliche Beschilderungen.
Den Grund, warum es nicht für einen Fahrstreifen gilt, habe ich schon genannt, inkl. Beispiel. Nachdem Sie zu faul sind die StVO zu lesen:
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Zu Verkehrszeichen 253 wird in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen unter der laufenden Nummer 30 zu dem Verkehrszeichen 253 erläutert:
"Erläuterung
Das Zeichen kann in einer Überleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das Verbot angeordnet ist."
Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm
Und weil ich angeblich "zu faul gewesen sei, das zu lesen", soll ich nicht verstanden haben, dass man einen Fahrradweg mit Benutzungspflicht ignorieren darf, wenn in der Straße eine Haltebucht für Busse mit einem Zeichen 250 und dem Zusatz Omnibusse frei ausgeschildert ist, anstatt mit einem Zeichen 267
, Verbot der Einfahrt. Durchaus möglich, dass das so ist, aber bestimmt nicht deshalb, weil ich angeblich "zu faul" sei, die StVO zu lesen.
Bei dem Ring 3 ist sowieso
für die Haltebucht und den Gehweg, da bleibt einem gar nichts anderes übrig als Fahrbahnradeln
Dass Zeichen 250 grundsätzlich immer für eine komplette Straße gilt, habe ich übrigens immer noch nicht gelesen in der StVO. Da steht in Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), laufende Nummer 28 als Erläuterung zu Zeichen 250:
"Vorschriftzeichen Ge- oder Verbot
1.
Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
2.
Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.
3.
Durch Zusatzzeichen können besondere Mobilitätsformen zu Erprobungszwecken (§ 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 7a) befristet bis zum 31. Dezember 2028 vom Verkehrsverbot ausgenommen werden."
Nochmal: Warum soll Zeichen 250 angeblich immer für eine komplette Straße gelten, sozusagen von Hauswand zu Hauswand?
Eine allgemeinverständliche Antwort wäre entzückend. Der Hinweis auf die Erläuterung zu Zeichen 253
hat nicht zur Klärung beigetragen. Unterstellungen wie es sei hier jemand "zu faul", tragen auch nicht gerade zur Erhellung der Sachlage bei.
Hier ist übrigens ein mit Zeichen 267 und dem Zusatz "Linienverkehr frei" ausgeschilderter Bereich zu sehen:
Vergleich streetview:
Hinter dem Schild findet nicht nur Linienverkehr, sondern auch sonstiger Autoverkehr statt, der vom anderen Ende aus in die Straße hineinfährt. Das war bei der Bushaltebucht in deinem Beispiel nicht der Fall. Das ist meine Vermutung, warum an der Stelle auf meinem Foto anstatt
verwendet wird.