Woche 33 vom 11. bis 17. August 2025

  • Ein tödlicher Cocktail: Wie eine ungünstige Schweißnaht zum Millionen-Rückruf bei Cowboy führt
    Der belgische Pedelec-Hersteller Cowboy ruft sein Tiefeinsteiger-Modell C4 ST (Edition MR) zurück. Grund sind potenziell gefährliche Ermüdungsrisse am Rahmen,…
    www.velototal.de

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Aus dem Artikel zum DIY-Zebrastreifen:

    Zitat

    Rechtlich betrachtet ist das unerlaubte Aufbringen eines Zebrastreifens eine Straftat. Das kann unter anderem als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Amtsanmaßung gewertet werden.

    Wie sieht es denn strafrechtlich mit dem unerlaubten Aufstellen von [Zeichen 240][Zeichen 241-30][Zeichen 237][Zeichen 254] aus?

    1. Wenn eine Baufirma diese Verkehrszeichen aufstellt, ohne dass dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung / ein genehmigter Verkehrszeichenplan vorliegt.

    2. Wenn eine Verkehrsbehörde diese Zeichen nicht entfernen lässt, obwohl sie bereits festgestellt hat, dass sie rechtswidrig angeordnet sind. Ich denke hierbei an Fälle, in denen bereits unter Beteiligung aller anzuhörenden Stellen (Baulastträger, Polizei, fachkundige Verkehrsteilnehmer) entscheiden wurde, diese Zeichen zu entfernen, aber das nach zwei Jahren immer noch nicht umgesetzt wurde.

  • 1. Wenn eine Baufirma diese Verkehrszeichen aufstellt, ohne dass dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung / ein genehmigter Verkehrszeichenplan vorliegt.

    TBNR 145606:

    Sie unterließen es als Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der Beschilderung/Regelung *) des Verkehrs einzuholen.

    und 145612 formuliert dann die fehlerhafte Umsetzung einer VAO.

    kostet beides 75,- und ist nicht mehr punktewürdig.

    Fazit:

    für geplante Guerillia-Aktionen im Straßenverkehr wäre es viel zielführender, ein Unternehmen als Verkehrssicherer anzumelden (Schulung/Zertifizierung erforderlich) und dann einfach durchs Land fahren, Schilder aufstellen und Markierungen aufpinseln

    kostet jeweils nur 75,-

    Problematisch wird es erst, wenn Vorsatz unterstellt wird und viele Bußgeldanhörungen eintrudeln :):S

  • Das ist dann aber keine Straftat (wie im Artikel behauptet), sondern nur eine Ordnungswidrigkeit?

    Die TBNR gilt für "Verantwortliche", also Leute, die eigentlich dafür zuständig sind, wenn sie die erforderliche Anordnung nicht haben, oder diese falsch umgesetzt wurde. Das ist bei dem Guerilla-Zebrastreifen anders, denn -wer immer das war- gilt vermutlich nicht als Verantwortlicher, dort einen Zebrastreifen anzulegen.

  • Kuriose Geschichte: Nach fast 50 Jahren ist dieser Radweg im Regionalverband „schon“ fertig
    Ende der unendlichen Geschichte: Ein Rad- und Fußweg im Regionalverband ist in Betrieb genommen worden – fast 50 Jahre nach den ersten Verhandlungen.
    www.saarbruecker-zeitung.de

    Hier die Vorher Situation: https://maps.app.goo.gl/uEZmshHXgttdSXn57

    Zitat

    Von den ersten Überlegungen des Ortsrates bis heute haben sich die Kosten für die Maßnahme von einst 240 000 D-Mark (umgerechnet rund 140 000 Euro) auf aktuell 2,3 Millionen um etwa das 15-Fache erhöht.

    Man ist wohl nicht darauf gekommen, dass die Fahrbahnsanierung inklusive Verbreiterung der Fahrbahn, die Erneuerung der Kanalistaion und die Leitungsverlegungen in den 2,3 Millionen enthalten sind und man die 2,3 Millionen daher nicht einfach ins Verhältnis zu den geschätzten Kosten von damals setzen sollte. Es entsteht jedenfalls der Eindruck, dass 950 Meter Radweg 2,3 Millionen Euro kosten. Das ist übrigens der "Journalismus" den man im Saarland geboten bekommt.

    Die Straße hat laut Verkehrsmengenkarte ürigens eine DTV von 800 KFZ/24h. Es würde mich wundern, wenn es am Anfang und Ende eine sichere Querungsmöglichkeit gibt, aber bei der Verkehrsstärke wäre die vermutlich genauso unnötig wie der Radweg selbst.

  • https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarb…g_aid-132769147

    Die Straße hat laut Verkehrsmengenkarte ürigens eine DTV von 800 KFZ/24h. Es würde mich wundern, wenn es am Anfang und Ende eine sichere Querungsmöglichkeit gibt, aber bei der Verkehrsstärke wäre die vermutlich genauso unnötig wie der Radweg selbst.

    ... womit die gezeigte Beschilderung wohl rechtswidrig sein dürfte. Zwar braucht es außerorts keine tatbestandliche Voraussetzung mehr, wohl aber muss die Benutzungspflicht "zwingend erforderlich" sein.

  • A8 und A93: Die Region Rosenheim macht bei Stau die Ausweichrouten dicht
    In Rosenheim gelten neue Abfahrtsregeln für die A8 und A93, um den Durchgangsverkehr zu reduzieren. Ein Modell für andere Regionen?
    www.sueddeutsche.de

    Ob man das jetzt tatsächlich mit VZ 250 regeln will, wie auf dem Bild in diesem Artikel gezeigt? Also auch kein Radverkehr? Keine Kutschen? Keine Traktoren? Vermutlich soll der KFZ-Verkehr gemeint sein, nun, für den gibt's das VZ 260. Einmal mit Profis...

  • https://www.sueddeutsche.de/bayern/stau-ro…-a93-li.3297862

    Ob man das jetzt tatsächlich mit VZ 250 regeln will, wie auf dem Bild in diesem Artikel gezeigt? Also auch kein Radverkehr? Keine Kutschen? Keine Traktoren? Vermutlich soll der KFZ-Verkehr gemeint sein, nun, für den gibt's das VZ 260. Einmal mit Profis...

    Immer diese grünen Verbotsparteien, die den richtigen Verkehr einschränken wollen!!!

    Zitat

    Aus Sicht des Autofahrerklubs ADAC Südbayern sind die neuen Durchfahrtsperren allerdings keine langfristige Lösung, weil sie die eigentlichen Probleme nicht beseitigten. Stattdessen fordert der ADAC „ganzheitliche“ und grenzüberschreitende Lösungsansätze ...

    sowie speziell für die A8 den schon seit langer Zeit geplanten Ausbau mit mehr Fahrspuren.

    So close ...

  • naja, das [Zeichen 250] hat 2 Einschränkungen:

    es gilt für eine Zielgruppe: Ausweichverkehr

    es gilt für einen Zeitraum: Fr-So

    Verbot für Fahrzeuge aller Art, die sonst auf der BAB fahren.

    Radverkehr kann kein Ausweichverkehr sein, für den gilt das VZ nicht. Ob das zulässig ist mit diesem VZ.250? vermutlich so wenig wie die Anordnung als Ganzes :|

  • Ob man das jetzt tatsächlich mit VZ 250 regeln will, wie auf dem Bild in diesem Artikel gezeigt? Also auch kein Radverkehr? Keine Kutschen? Keine Traktoren? Vermutlich soll der KFZ-Verkehr gemeint sein, nun, für den gibt's das VZ 260. Einmal mit Profis...

    Mit diesem Zusatzzeichen sind Radfahrer, Kutschen und landwirtschaftlicher Verkehr wohl nicht gemeint.

    Bin trotzdem gespannt, ob das rechtlich haltbar ist.

  • Verbot für Fahrzeuge aller Art, die sonst auf der BAB fahren.

    Das haben die möglicherweise so gemeint. Ihr interpretiert zuviel. Geregelt haben sie es ganz anders: Es ist völlig gleich, ob man sonst auf der BAB fährt. Dieses Schild gilt für Ausweichverkehr, egal von wo. Es gilt aber nur bei Stau auf *einer* Autobahn (vermutlich in Deutschland). Und dann auch nur an Freitagen, Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Wenn Du als Radler oder Kutscher also irgendwo hinwolltest, nun aber ausweichst und dadurch dort entlangkommst, gleichzeitig Stau auf der Autobahn ist (bringe das bitte selbständig in Erfahrung, achte auf die Verkehrsdurchsagen, ob auf irgendeiner Autobahn wenigstens in Deutschland Stau ist, prüfe anschließend, ob Freitag, Samstag, Sonntag oder ein regionaler oder überregionaler Feiertag ist), ist dort für Dich gesperrt. Wenn Du aber gar nicht ausweichst, sondern mit Deiner Kutsche oder Deinem Fahrrad ohnehin dort entlangwolltest, darfst Du weiterfahren. Auch bei Stau auf einer Autobahn, sogar sonntags!

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Mit diesem Zusatzzeichen sind Radfahrer, Kutschen und landwirtschaftlicher Verkehr wohl nicht gemeint.

    Sag doch sowas nicht ...

    Mal angenommen, Du hättest die Y-Straße radeln/treckern wollen, das geht aber nicht mehr, weil der Ausweichverkehr bei Autobahnstau statt über die gesperrte X-Str. nun über die Y-Str. fährt und so komplett zustellt, weswegen Du nun die leere X-Str. nutzt, dann bist Du auch "Ausweichverkehr wegen Stau auf der Autobahn", zwar nur indirekt, aber das ist dem Zz egal ...

    Bin trotzdem gespannt, ob das rechtlich haltbar ist.

    Da sind doch noch viele Fragen offen ...

    Was ist mit dem autobahnphoben Rentner, der sich niemalsnienicht auf Autobahnen traut und gar nicht weiß, dass da Stau ist und so oder so die X-Str. gefahren wäre? Und was, wenn man eine Einkehr sucht, unabhängig von Staus? Was ist, wenn ich von der Autobahn runter Sonntag 23:59 vor dem Schild stehe: Darf ich da 'ne Minute warten? Und um 23:55? 23:45? 13:45? 3:45?