Woche 31 vom 28. Juli bis 3. August 2025

  • Könnte man das?


    Warum sollte man das?

    War ja gerade ein Radlgroßereignis und deswegen dürfte ich jetzt 4 Wochen lang auf den Fahrten nach München kleine Gruppen an Rennradlern beobachten. Und ich glaube nicht, dass davon viele in einem einschlägigen Verein Mitglied waren. Lustigerweise ist es diese Woche schon wieder vorbei gewesen, das Phänomen.

    Was mich jedes Jahr wundert, man sieht die Leut nur beim Giro und bei der Tour Abends auf der Straße, aber trotzdem muss ich echt schwitzen, wenn ich dran bleiben will.

    Demnächst: Autos nur noch über den Motorsportverein zu kaufen.

  • Demnächst: Autos nur noch über den Motorsportverein zu kaufen.

    Aber nur Autos, die schneller als 100 km/h fahren können. Für Menschen, die ihr Auto vorwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften bewegen, gilt eine Grenze von 50 km/h. Darüber nur mit gültiger Rennfahrer-Lizenz. :)

  • Kann ich zum Beispiel einen Formel1-Rennwagen ganz normal als Privatmensch kaufen?

    Selbstverständlich dürfen Sie das. Wenn Sie jemanden finden, der einen anbietet, können Sie den kaufen. Sie dürfen damit aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren.

  • Warum sollte man das nicht so regeln können, dass bestimmte Fahrräder nur über Vereine erworben werden können, bzw. die Vereinsmitgliedschaft und die Genehmigung durch den Verein Voraussetzung ist?

    Willst du Sportvereine verpflichten, als Fahrradhändler tätig zu werden?

    Radsportler zwingen, in Vereine einzutreten, um sich ein Fahrrad ohne Sicherheitsausstattung zu kaufen, wo sie doch auch einfach eins mit kaufen können und diese dann abmontieren?

    Und die UCI (Union Cycliste Internationale) arbeitet auch noch genau entgegegesetzt: Räder, die im Wettkampf eingesetzt werden, müssen laut deren Regeln im freien Handel verfügbar sein, um zugelassen zu werden.

    Wie ist das eigentlich bei PKW geregelt? Kann ich zum Beispiel einen Formel1-Rennwagen ganz normal als Privatmensch kaufen? Ich habe es noch nie versucht.

    Du kannst auch einen (demilitarisierten) Panzer kaufen. Damit bekommst du vermutlich sogar eher eine Straßenzulassung als mit einem Formel 1-Wagen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Silence (1. August 2025 um 10:48)

  • Wie ist das eigentlich bei PKW geregelt? Kann ich zum Beispiel einen Formel1-Rennwagen ganz normal als Privatmensch kaufen? Ich habe es noch nie versucht.

    Denk doch eine Nummer kleiner:
    Ein E-Scooter mit 25 oder 30 km/h. Den kannst du auch einfach so kaufen und damit auf Privatgrundstücken rumheizen.

  • Willst du Sportvereine verpflichten, als Fahrradhändler tätig zu werden?

    Radsportler zwingen, in Vereine einzutreten, um sich ein Fahrrad ohne Sicherheitsausstattung zu kaufen, wo sie doch auch einfach eins mit kaufen können und diese dann abmontieren?

    In Köln durfte man eine Zeit lang nur im See schwimmen, wenn man eine Mitgliedschaft im Triathlon-Verein nachweisen konnte.

    Für Waffen (und Drogen) gibt es separate Gesetze, die den Besitz allgemein verbieten und Ausnahmen vorsehen (Waffenbesitzkarte, Rezept oder Forschungszwecke). Den Gedanken das auf Fahrräder zu übertragen, finde ich mehr als gewagt.

  • Menschen, die über einen längeren Zeitraum 250 W treten können, dürften nach den Vorstellungen von U. sicherlich nicht einmal ohne Weiteres ein Hollandrad kaufen :)

    An sog. "Hollandrädern" ist jedenfalls in der Regel eine funktionierende Beleuchtung usw. dran!:saint:

  • An meinem Rennrad auch, wenn es erforderlich ist. Ansonsten ist die Beleuchtung abgenommen.

    Ich bekenne mich aber schuldig, dass der von mir verwendete weiße Frontreflektor kein Prüfzeichen Z hat und dass an den Klickpedalen keine gelben Reflektoren vorhanden sind. Alles Andere, was in §67 StVZO gefordert ist, ist vorhanden.

    An den Hacken der Schuhe sind aber Reflektoren (ich weiß: nicht zulässig), so dass man auch die Auf- und Abwärtsbewegung der Pedale sieht, wenn ich im Dunkeln von hinten angestrahlt werde. Tagsüber reflektieren die Reflektoren ohnehin nur das Sonnenlicht in Richtung der Sonne, so dass ich diesen Mangel vor meinem Gewissen vertreten kann, auch wenn das Rad damit natürlich nicht verkehrssicher ist.

  • Zitat

    Für konkrete Durchfahrtsverbote etwa durch Ortschaften seien zwar weiter die Landratsämter zuständig. Wenn diese solche verhängen sollten, werde die Autobahn GmbH jedoch »umgehend an den Anschlussstellen durch entsprechende Beschilderung deutlich machen, dass die betreffenden Ortsdurchfahrten gesperrt sind«, wurde Lange zitiert.

    Das wird spannend, weil es auf einen Schlag viele neue Präzedenzfälle geben dürfte. Ich habe keine Ahnung, auf welcher Rechtsgrundlage ein Landratsamt eine Ortsdurchfahrt z.B. auf einer parallel zur Autobahn verlaufenden Landstraße sperren könnte und wie man dieses Durchfahrtsverbot auf Fahrzeuge beschränken möchte, die vorher auf der Autobahn gefahren sind.

    Ein weißes Schild "Bei Stau auf der Autobahn bleiben" hat ohnehin rechtlich etwa so viel Relevanz wie ein Schild "Bitte lächeln".

    Oder will man Autobahnabfahrten künftig so beschildern? ^^

    [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1020-30]

  • Noch mehr Fragen drängen sich auf:

    Was macht man mit den ganzen VZ 460 (Bedarfsumleitung), die die Umleitungsstrecke im Falle einer Sperrung der Autobahn anzeigen? Und läuft dann immer einer vom Bauhof zu den Verbotsschildern an den Ortsdurchfahrten und hängt die ab, wenn eine Autobahn voll gesperrt ist oder bleiben die Durchfahrtsverbote auf der Umleitungsstrecke bestehen?

    Ich sehe vor meinem inneren Auge die Verkehrsbehörden in den Landratsämtern schon im 24/7 Schichtdienst (mindestens im Bereitschaftsdienst) arbeiten, um umgehend die dafür erforderlichen verkehrsbehördlichen Anordnungen zu schreiben.

    Muss man bei Stau auf der Autobahn bleiben, bis der Tank / die Batterie leer (Gummibärchen, Cola, Bier alle) ist, oder darf man trotzdem abfahren, um eine Tankstelle / Ladesäule anzusteuern?

    Was genau soll die Polizei in den ganzen Fällen eigentlich kontrollieren?

  • Noch mehr Fragen drängen sich auf:

    Wenn ein Autofahrer meint, ich muss auf dem parallel verlaufenden Radweg fahren, der weit weg ist, rufe ich scherzeshalber manchmal zurück er muss auf der Autobahn fahren, die natürlich ebenfalls parallel läuft und recht weit weg ist.

    Ich hätte nicht gedacht, dass ich das irgendwann mal ernsthaft antworten kann.

  • Ich bin auch auf die konkrete Ausführung gespannt. Ohne Änderung der StVO dürften da spätestens bei entsprechenden Klagen viele Verwaltungsgerichte nicht mitspielen.

    Mein Tipp: Es wird keine konkrete Ausführung geben. Eine Änderung der StVO auch nicht und schon gar nicht vor den bayerischen Sommerferien (auch nicht vor den Sommerferien 2026). Das Ganze ist eine Showeinlage eines CSU-Kaspers, der sich damit bürgernah geben will. Dummerweise ist das eine Luftnummer, die bei den Betroffenen, die in den Ortschaften wohnen, die unter dem regelmäßigen Verkehrschaos leiden, allenfalls den Frust über "Bürokratiewahnsinn" oder das Gefühl, mit den Sorgen nicht beachtet zu werden, verstärkt.

    Einfach mal nach Lüdenscheid fahren und sich anschauen, worunter die Menschen anderswo leiden.

    Rahmedetalbrücke erst im Frühjahr 2026 freigegeben - Westfalen-Lippe - Nachrichten - WDR

  • Also Österreich macht das zum Teil sehr erfolgreich, z. B. am Brenner. Da stehen dann, neben Schildern an Stau-Wochenenden einfach Streifen in den Ausfahrten und fragen die Leute, die abfahren wollen nach der Begründung. Die wäre dann zum Beispiel eine Buchung im Wipptal.

  • In Österreich gilt aber schlicht und ergreifend eine andere StVO.

    In Ösiland kannst du auch bspw. erst ein Verbotsschild anfechten, wenn dich die Schandis deswegen "beknollt" haben. Wäre in D natürlich als zusätzliche Option auch nett wegen der Jahresfrist.