Hallo zusammen,
in meiner Region sind fahrbahnbegleitende Radwege, auch neu errichtete und Zweirichtungsradwege, häufig mit dem ZZ 1022-11 versehen. Gerne würde ich verstehen: welchen Sinn macht das?
Grundsätzlich umfasst das ZZ offenbar Fahrzeuge der Klasse L1e, also klassische "Mofas" bis 25 km/h. Dazu gehören auch, soweit ich es verstehe, Leichtmofas und "E-Bikes" bis 500 Watt bzw. mit Gasgriff bis 20 km/h. In Summe also ein inzwischen unbedeutender Anteil am Straßenverkehr, im Gegensatz zu S-Pedelecs, die diese Wege auch auf 25 km/h gedrosselt (Limit-Modus bei Bosch) nicht nutzen dürfen.
- Spricht irgendetwas dagegen, die ZZ 1022-11 aufgrund Bedeutungslosigkeit abzuhängen?
- Ist die Freigabe von mit ZZ 1022-11 gekennzeichneten Wegen in beide Fahrtrichtungen nicht gefährlich, wenn sich da wirklich mal zwei solche L1e-Zwiebacksägen entgegenkommen?