ZZ 1022-11 / Mofas frei

  • Hallo zusammen,

    in meiner Region sind fahrbahnbegleitende Radwege, auch neu errichtete und Zweirichtungsradwege, häufig mit dem ZZ 1022-11 versehen. Gerne würde ich verstehen: welchen Sinn macht das?

    Grundsätzlich umfasst das ZZ offenbar Fahrzeuge der Klasse L1e, also klassische "Mofas" bis 25 km/h. Dazu gehören auch, soweit ich es verstehe, Leichtmofas und "E-Bikes" bis 500 Watt bzw. mit Gasgriff bis 20 km/h. In Summe also ein inzwischen unbedeutender Anteil am Straßenverkehr, im Gegensatz zu S-Pedelecs, die diese Wege auch auf 25 km/h gedrosselt (Limit-Modus bei Bosch) nicht nutzen dürfen.

    • Spricht irgendetwas dagegen, die ZZ 1022-11 aufgrund Bedeutungslosigkeit abzuhängen?
    • Ist die Freigabe von mit ZZ 1022-11 gekennzeichneten Wegen in beide Fahrtrichtungen nicht gefährlich, wenn sich da wirklich mal zwei solche L1e-Zwiebacksägen entgegenkommen?
  • Sinnvoll wären sie etwa an einem Modal Filter (warum die Mofas auf einen langen Umweg schicken?) Und gar notwendig wären sie für den Abschnitt zwischen der letzten Querungshilfe und dem Ortsschild (sonst dürften sie den Radweg außerorts zwar benutzen, kommen da aber gar nicht hin). Und wenn neben einer absoluten Auto-Hölle ein XXL-Radweg ist, kann man die da auch drauf lassen – hört man ja rechtzeitig…

    Das beides sieht man allerdings selten bis nie. Stattdessen hängen sie zumindest hier meist an irgendwelchen vergammelten Wegen, die schon als reiner Gehweg eine Beleidigung sind.

  • Das beides sieht man allerdings selten bis nie. Stattdessen hängen sie zumindest hier meist an irgendwelchen vergammelten Wegen, die schon als reiner Gehweg eine Beleidigung sind.

    Das ist hier - vorsichtig ausgedrückt - auch tendenziell der Fall. In nicht wenigen Fällen endet die 200 Meter zuvor begonnene linksseitige Führung ohne Querungshilfe an einer Einmündung.

  • Gerne würde ich verstehen: welchen Sinn macht das?

    Lass es mich so ausdrücken: Wären "Radwege" breit genug, dass auch Traktoren draufpassen würden, wären die auch noch für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, damit alles, was nicht mit mindestens 50km/h unterwegs ist, den richtigen Verkehr nicht behindert.

  • Lass es mich so ausdrücken: Wären "Radwege" breit genug, dass auch Traktoren draufpassen würden, wären die auch noch für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, damit alles, was nicht mit mindestens 50km/h unterwegs ist, den richtigen Verkehr nicht behindert.

    Verstanden. Also kein Vorteil für S-Pedelecs oder irgendein verbreitetes Zweirad (500W-E-Bikes sehe ich jetzt nicht als relevant an)? Dann kann das Schild ja weg...

    Es kennt nicht zufällig jemand einen Passus, nach dem für L1e-Mofas bei Zweirichtungswegen breitere Wege o.ä. erforderlich wären, um die Durchsetzung zu vereinfachen...?

  • Es ist ohnehin schwer, dagegen vorzugehen, weil man durch eine Freigabe nicht in seinen Rechten eingeschränkt ist. Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass man als Fußgänger Möglichkeiten hat, gegen Fahrrad- oder MoFa-Freigaben vorzugehen, wenn man dadurch auf Gehwegen gefährdet wird. Ich kenne allerdings keine Urteile dazu und weiß nicht, ob das schonmal erfolgreich war.

    Hier wollte man auch sichergehen, dass niemand mit dem Fahrrad (und möglichst auch nicht mit einer MoFa) auf dem 3,50m breiten Seitenstreifen oder gar auf der Fahrbahn fährt.

  • Es kennt nicht zufällig jemand einen Passus, nach dem für L1e-Mofas bei Zweirichtungswegen breitere Wege o.ä. erforderlich wären, um die Durchsetzung zu vereinfachen...?

    Sind sie denn breiter? Gefühlt nein. Viel schneller als ambitionierte Radler auch nicht. Würde mich also wundern, wenn man derlei fände ...

    Dass auch vielerlei breiteres als 'n Standardmofa unter "Mofa" fällt, mag aber genauso sein, wie es das unter Radlern gibt (ANhänger, Lastenräder, Trikes, Bierbikes, ...), wo die auch "vergessen" wurden, weswegen es ja die Lastenradgummiklausel in der VwV gibt, die für Mofas unnötig ist, denn die müssen ja eh nicht (mehr, war glaub mal anders)

  • Sind sie denn breiter? Gefühlt nein. Viel schneller als ambitionierte Radler auch nicht. Würde mich also wundern, wenn man derlei fände ...

    Breiter nicht, schneller auch nicht, aber manch Exemplar ("Maximus MX3-25") kommt da schon auf 300 kg ZGG. Für diese kinetische Energie muss sich auch ein E-Lastenrad ganz schön strecken.

  • Wenn ich da an den alten UZ-Anhänger denke, deren morschen Holzaufbau ich durch das Holz eines alten Tisches ersetzt habe, der so auf ein Leergewicht von zwischen 45 und 50 kommt, zuzüglich sagen wir mal 4 Sack Katzenstreu, Zugrad und *hüstel* Lebendgewicht des Fahrers ... Ich glaube, es wäre noch nicht ausgemacht, ob das Mofa oder ich gewinne ... *flöt*

  • weil man durch eine Freigabe nicht in seinen Rechten eingeschränkt ist

    Selbstverständlich ist „man“ durch Freigabe in seinen Rechten eingeschränkt. Nicht immer so eindimensional denken. Fußgänger, Blinde, Kinder, Anlieger, auf-den-Bus-Warter, und mehr, du hast die freie Wahl.

    Als ich mich damit noch befaßte, durften nur 237er für Mofa freigegeben werden.

  • Es ist interessant, dass offenbar noch kein Fußgänger einmal die Initiative ergriffen und gegen einen gemeinsamen Rad-/Fußweg geklagt hat. In München würden mir da diverse Wege einfallen, wo man keinen Fahrverkehr zulassen dürfte. Wäre ja mal etwas für Fuss e.V.

    Immerhin heißt es in den Vwv-StVO zu VZ 240:

    Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn

    1. dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und
    2. mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und
    3. die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt.

    Alle drei Bedingungen müssen kummulativ erfüllt sein.

  • Ich hatte das diesen Verein auch mal gefragt, erhielt aber keine zufriedenstellende Antwort. Besonders interessant wird das Thema Beschwer ja gerade auch bei den Piktogrammen, die aus Gehwegen "Geh- und Radwege" machen. Ohne Anordnung oder sonstige Rechtsgrundlage.

    Hier bei Geiselberg ist vor ein paar Wochen urplötzlich ein Zeichen 239 verschwunden.

    EOS_24-0291.jpg

    Nachdem der LBM - ohne Befugnis - aus diesem schmalen Gehweg (der vor meinem Gemecker ein Zeichen 240 hatte) per Piktogramm (wieder) einen "Geh- und Radweg" gemacht hatte. Die widersprüchliche Situation bestand dort für mindestens ein oder zwei Jahre. Ich habe aktuell die Anordnung zur Entfernung des Z 239 angefordert. Meine Vermutung ist, dass der LBM das Schild eigenmächtig abgeschraubt hat, weil er Radfahrer mittels einer HBR-Umleitung seit einiger Zeit über diesen Gehweg schickt(e).

    Hätten Fußgänger nun (theoretisch) überhaupt eine Möglichkeit, gegen die Piktogramme (die ja keine Verkehrszeichen sind und nicht verkehrsbehördlich angeordnet werden) vorzugehen? Genau DA sieht man auch, warum diese Pseudo-Lösung meines Erachtens (entgegen der Meinung von Sluka) nix taugt.

  • Hätten Fußgänger nun (theoretisch) überhaupt eine Möglichkeit, gegen die Piktogramme (die ja keine Verkehrszeichen sind und nicht verkehrsbehördlich angeordnet werden) vorzugehen?

    Die Piktogramme machen aus einem Gehweg einen Geh- und Radweg, das geht natürlich nicht ohne einen Verwaltungsakt, warum sollte der nicht von negativ Betroffenen (was im Verfahren zu erläutern wär) nicht angegriffen werden können, im übrigen: § 39 (5) "Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen."

  • Das mag grundsätzlich so sein; muss aber nicht jeder so sehen.

    Der, der die Dinger letztlich aufmalt (hier der LBM, Straßenbaubehörde; andernorts vielleicht der Bürgermeister), ist dazu (also das Treffen einer Verkehrsregelung) jedoch gem. Art 74 (1) Nr. 22 GG / § 44 (1) StVO gar nicht befugt bzw ermächtigt. Und wo genau in der StVO (nicht in der VwV) finde ich das Verkehrszeichen in Gestalt des Piktogramms "Gemeinsamer Geh- und Radweg"?