Woche 24 vom 10. Juni bis 16. Juni

  • Ob nun "eigenständiges Kriterium" oder "Floskel", der Hinweis darauf, dass die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unnötig eingeschränkt werden darf, diente bisher dazu, Einschränkungen insbesondere des Autoverkehrs abzuwehren. Ob der Autoverkehr zum Beispiel durch schnelles Fahren zur Umweltverschmutzung beiträgt oder nicht, war bisher weitgehend irrelevant. In Zukunft ist es leichter möglich, Einschränkungen des Verkehrs vorzunehmen, zum Beispiel, weil es dem Umweltschutz dient, als das in der Vergangenheit möglich war.

    Umweltschutz war auch schon in §45 (9) alter Fassung eins der "Rechtsgüter", dessen Gefährdung Voraussetzung für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen hinreichend war. Insoweit die Verkehrsbehörden den Bürgern/Politikern, die eine solche Beschränkung angeregt haben, weisgemacht haben, sie dürften sie nicht vornehmen, weil es ihre zentrale gesetzliche Aufgabe sei, die Leichtigkeit des Kraftverkehrs zu gewährleisten, so war das immer schon gelogen. Erstens, weil eben die Ermächtigung immer schon da war, und zweitens aber auch, weil die Interpretation, mit "Leichtigkeit des Verkehrs" sei "Leichtigkeit des motorisierten Individualverkehrs" gemeint, nur durch eigene Erfin^h^h Halluzina^h^h^h Auslegung zustande kam.

  • Umweltschutz war auch schon in §45 (9) alter Fassung eins der "Rechtsgüter", dessen Gefährdung Voraussetzung für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen hinreichend war. Insoweit die Verkehrsbehörden den Bürgern/Politikern, die eine solche Beschränkung angeregt haben, weisgemacht haben, sie dürften sie nicht vornehmen, weil es ihre zentrale gesetzliche Aufgabe sei, die Leichtigkeit des Kraftverkehrs zu gewährleisten, so war das immer schon gelogen. Erstens, weil eben die Ermächtigung immer schon da war, und zweitens aber auch, weil die Interpretation, mit "Leichtigkeit des Verkehrs" sei "Leichtigkeit des motorisierten Individualverkehrs" gemeint, nur durch eigene Erfin^h^h Halluzina^h^h^h Auslegung zustande kam.

    Möglicherweise meinst du (auch?) §6, Absatz 8 StVG in alter Fassung:

    §6 (1) 1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    (...)

    in §6 (1), 8. heißt es dann:

    "8. ... die zur Verhütung von Belästigungen anderer, zur Verhütung von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Maßnahmen,"

    Der Klimaschutz wird nicht ausdrücklich erwähnt.

    Du hattest ausdrücklich die StVO §45 (9) erwähnt. Dort steht aber auch nichts von Klimaschutz!

    Erwähnt wird lediglich der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen mit einem Verweis auf die "in den vorstehenden Absätzen erwähnten Rechtsgüter"

    StVO §45 (9): "Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt." In den Absätzen zuvor wird entsprechend in §6, (1b) aufgeführt:

    "(1b) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen
    (...)
    Satz 5.
    zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung."

    Auch hier wird der Klimaschutz nicht ausdrücklich erwähnt.

    "Der soll aber zukünftig auch eine Rolle dabei spielen, wenn es um Beschränkungen der Leichtigkeit des Verkehrs geht:"

    "Es wird zudem klargestellt, dass Gemeinden bei den nach Landesrecht für die Ausführung der Rechtsverordnungen bestimmten Behörden den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt (einschließlich des Klimaschutzes), zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung beantragen können. Dies ist zwar schon heute möglich, soll aber nunmehr in den aufgrund der neuen Ermächtigung erlassenen Rechtsverordnungen im Interesse der Klarheit des Verwaltungsverfahrens ausdrücklich geregelt werden. Dazu sollen in den Rechtsverordnungen entsprechende Bestimmungen vorgesehen werden." So steht es in dieser Quelle des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, Datum: 13.6.24

    BMDV - Kompromiss beim StVG

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (16. Juni 2024 um 15:55) aus folgendem Grund: Korrektur der Zitat-Angaben

  • Der Klimaschutz wird [in StVG und StVO] nicht ausdrücklich erwähnt.

    Das ist auch vollkommen richtig so. Dem Klima ist es schnurzpiepegal, wo genau (nicht) schnell gefahren wird. Sollte also Klimaschutz beabsichtigt sein, wäre es Aufgabe des Bundes-Gesetzgebers entsprechend einzugreifen (allgemeines Tempolimit, Zulassungsrecht etc.). Ist ja nicht so, dass es örtlich begrenzt auf der A1 wärmer wird, weil da so viel CO2-ausstoßender Verkehr ist.

  • Das ist auch vollkommen richtig so. Dem Klima ist es schnurzpiepegal, wo genau (nicht) schnell gefahren wird. Sollte also Klimaschutz beabsichtigt sein, wäre es Aufgabe des Bundes-Gesetzgebers entsprechend einzugreifen (allgemeines Tempolimit, Zulassungsrecht etc.). Ist ja nicht so, dass es örtlich begrenzt auf der A1 wärmer wird, weil da so viel CO2-ausstoßender Verkehr ist.

    Klimaschutz ist nicht nur eine Aufgabe des Bundesgesetzgebers, indem er Tempolimits verschärft.

    Es geht auch um Fahrbahnbreiten oder Standspuren. Je breiter eine Fahrbahn gebaut ist, umso schneller kann darauf gefahren werden. Kommt dann noch eine zweite Fahrspur je Richtung dazu und außerdem ein Mittelstreifen und ein Standstreifen, und dann noch kreuzungsfreie Zu- und Abfahrten, dann ist Tempo 120 angesagt.

    Weigert sich jedoch eine Kommune aus Klimaschutzgründen solch breite Straßen mit breiten Mittelstreifen und Standstreifen zu bauen, bzw. vorhandene auszubauen, dann hatte sie es bislang schwer sich dagegen zu wehren. Das könnte in Zukunft mehr Erfolg haben.

  • Es geht auch um Fahrbahnbreiten oder Standspuren. Je breiter eine Fahrbahn gebaut ist, umso schneller kann darauf gefahren werden. Kommt dann noch eine zweite Fahrspur je Richtung dazu und außerdem ein Mittelstreifen und ein Standstreifen, und dann noch kreuzungsfreie Zu- und Abfahrten, dann ist Tempo 120 angesagt

    Das ist doch alles Straßen*bau*recht (wo Gemeinden und Städte immer schon machen durften, was sie wollten), aber nicht Straßen*verkehrs*recht.

  • Es gibt keinen "Klimaschutz". Man kann "Klima" nicht "schützen".

    So, jetzt habe ich Jehova gesagt.

    Dann nenne es meinetwegen Umweltschutz oder Schutz vor der Autokratie (in Anklang an Katja Diehls Buch "Raus aus der Autokratie").

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    Es ist in jedem Falle gut, wenn die Straßenverkehrsgesetz-Novelle dazu beiträgt, dass Straßen nicht immer breiter werden und darauf immer schneller gefahren wird und es immer weniger attraktiv ist, darauf mit dem Fahrrad zu fahren, schnurzegal ob mit oder ohne Fahrradweg. Auch auf einem ausreichend breiten Fahrradweg entlang einer Landstraße auf der Tempo 100 gilt, ist es unangenehmer Fahrrad zufahren, als wenn dort nur Tempo 60 gelten würde. Und daran ändern auch E-Autos nichts, denn deren Lärmemissionen entsprechen ab Tempo 20 bis 30 denen von Autos mit Verbrennermotoren, weil bei Geschwindigkeiten über 30 km/h das Laufgeräusch der Reifen die dominierende Lärmquelle ist.

    Wie weit allerdings die angeschobene Verkehrsgesetz-Novelle tatsächlich einmal reichen wird, bleibt bislang diffus. Schau dir zum Beispiel diese Straße an. Aus Fahrradfahrer*innensicht blanker Horror:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Die B 217 hier bei Ronnenberg bei Hannover ist breit genug für viel Platz für den Autoverkehr und den Fahrradverkehr. Es müssten einfach nur jeweils eine Fahrspur des Autoverkehrs umgewidmet werden für den Fahrradverkehr. Das Tempo, an der Stelle innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, könnte auf max. 30 reduziert werden. Das Tempo vor dem Ortseingangsschild könnte auf 60 km/h reduziert werden (Zurzeit gilt dort Tempo 70 und noch weiter draußen Tempo 100). 60 km/h ist das maximale Tempo für den Schwerlastverkehr auf Landstraßen.

    Die Fahrbahn ist an der gezeigten Stelle ca. 15 m breit. Der Fahrradverkehr in beide Richtungen wird zusammengequetscht mit dem Fußverkehr auf der linksseitigen Straßenseite auf einem gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsfahrrad von ca. 1,50 m Breite.:(

    Ob die angeschobene Verkehrsgesetz-Novelle tatsächlich einmal das hergeben wird? :/ Leider habe ich da meine Zweifel. Meine Motivation, an der gezeigten Stelle mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zufahren, geht gegen null. Und das würde sich auch dann nicht ändern, wenn dort der Fußweg mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert wäre. Trotzdem fände ich es richtig, die Beschilderung so zu ändern. Denn ganz ausschließen würde ich es nicht, dort mit dem Fahrrad die Fahrbahn zu benutzen. Zumindest in die eine Richtung, wo es etwas bergab geht. Und das wäre dann ganz ordnungsgerecht möglich, wenn mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert wäre anstatt mit [Zeichen 240].

  • Das ist doch alles Straßen*bau*recht (wo Gemeinden und Städte immer schon machen durften, was sie wollten), aber nicht Straßen*verkehrs*recht.

    Leider ist es nicht so. Beispiel:

    Vor dem Umbau hatte der Kötnerholzweg beiderseitig Hochbordradwege. Die waren allerdings viel zu schmal. Trotzdem waren sie sehr beliebt, obwohl nicht als benutzungspflichtig ausgewiesen. Jetzt gibt es dort keine Hochbordradwege mehr. Stattdessen immerhin einigermaßen breite Schutzstreifen, allerdings fehlen jeweils in Fahrtrichtung rechtsseitig die Begrenzungsstreifen.

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    Großer und mehrheitlicher Wunsch der Anwohner: Tempo 30. Das wurde von den Verkehrsbehörden verweigert:

    "Der Anordnung einer Temporeduzierung sind in der Straßenverkehrsordnung enge Grenzen gesetzt. Das gilt insbesondere, wenn in dem beantragten Bereich – wie im Kötnerholzweg – keine besonders schützenswerten und sensiblen Einrichtungen, wie Grundschulen, Kindertagesstätten oder Altenheime vorhanden sind."

    Quelle: https://punkt-linden.de/news/keine-tem…koetnerholzweg/

    Hätte es die Chance gegeben, die Fahrbahn deutlich schmaler zu bauen, um weiterhin Hochbord-Fahrradwege zu haben? Möglicherweise dann, wenn die Parkplätze und Bäume zumindest einseitig entfallen. Hätte es das besser gemacht? Vermutlich nicht.

    Eine Temporeduzierung aber macht Sinn. Möglicherweise erleichtert die Straßenverkehrsgesetzesnovelle ein solches Ansinnen. Es gibt zwar am Kötnerholzweg selbst keine "schützenswerten Einrichtungen", aber es führt ein Schulweg darüber hinweg.

  • Da hast du recht. Klima wird es auch auf einem unbewohnten Planeten noch geben.

    Kontrollillusion – Wikipedia

    Der Mensch braucht halt auch weiterhin in jeder Epoche (auch in der vermeintlich aufgeklärten) seine sinn- und moralstiftende Weltuntergangsphantasie. Denn ohne kann er sich nicht einreden, zu den "Guten" zu gehören. Allerdings hat mal jemand gesagt, dass der Weg zur Hölle mit guten Absichten gepflastert sei. Die drei Coronajahre haben das noch einmal in besonders deutlicher Weise gezeigt.

    Ich halte es aktuell für wesentlich wahrscheinlicher, dass dieser Planet sehr bald unbewohnbar gemacht wird, weil transatlantische Kriegstreiber den dritten Weltkrieg vom Zaun brechen.

    Aber egal; ich will die Jünger der Klimakirche nicht weiterhin in ihrem Glauben stören. Mein Problem ist, dass ihr zunehmend totalitärer Wahn auch meine ganz realen Existenzgrundlagen zerstört.

  • Machts doch einfach wie ich, nehmt das alles nicht ernst :)

    1. Stickoxide sind giftig
    2. 330a StGB sagt: Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft
    3. 129a StGB sagt, dass, wer eine Vereinigung gründet, die auf 330a abzielt, ein Terrorist ist

    und trotzdem gibts VW immer noch.

  • Ich halte es aktuell für wesentlich wahrscheinlicher, dass dieser Planet sehr bald unbewohnbar gemacht wird, weil transatlantische Kriegstreiber den dritten Weltkrieg vom Zaun brechen.

    Ich weiß zwar nicht, auf welchen Krieg du konkret Bezug nimmst, aber es gibt im Forum auch die Rubrik "Dies und Das" und da wird zurzeit unter anderem darüber diskutiert:

    Ullie
    22. März 2022 um 22:53
  • Aber egal; ich will die Jünger der Klimakirche nicht weiterhin in ihrem Glauben stören. Mein Problem ist, dass ihr zunehmend totalitärer Wahn auch meine ganz realen Existenzgrundlagen zerstört.

    Ich weiß jetzt leider nicht, worin deine Existenzgrundlagen bestehen ( Landwirtschaft, Kohleabbau, Verbrennerfahrzeuge?) und wie diese konkret zerstört werden. Ich vermute allerdings, dass die Ursachen eher in der vorherrschenden Wirtschaftsweise zu finden sein werden.


    P.S. Im Übrigen freut es mich wirklich, dass die Stadt, die deinem Avatar ihren Namen leiht, beim letzten Hochwasser in RP glimpflich davongekommen ist.

  • Sie wird ganz allgemein zerstört; wobei mir das Schlagwort "Deindustrialisierung" auch nicht gefällt. Es hat aber einen wahren Kern.

    Über die (schädliche) "vorherrschende Wirtschaftsweise" sind wir uns vermutlich sogar weitestgehend einig. Was die Klimajünger allerdings nicht verstehen ist, dass hier nichts anderes als eine erneute ursprüngliche Akkumulation eingeleitet wird. Eine grün angemalte; sie bleibt aber kapitalistisch; mit all den zerstörerischen Folgen, die man sich insb. in den Minen anschauen kann, in denen die Rohstoffe für die ganzen E-Autos, E-Bikes und E-Gehirnprothesen gewonnen werden. Jedenfalls egal; führt hier zuweit.

    Ich weiß übrigens auch, wofür die Figur Krapotke in Marc-Dieter Klings Känguru-Büchern steht. ;)

    Ullie - Der Ukraine-Krieg begann nicht 2022, sondern 2014. Aber auch hier habe ich keine Lust, dich dbzgl. aufzuklären. Die Welt ist auch in dieser Angelegenheit nicht schwarz (Putin) und weiß (Maidan-Ukraine).

  • Ullie - Der Ukraine-Krieg begann nicht 2022, sondern 2014. Aber auch hier habe ich keine Lust, dich dbzgl. aufzuklären. Die Welt ist auch in dieser Angelegenheit nicht schwarz (Putin) und weiß (Maidan-Ukraine).

    Uiuiui, ein allwissender Gelehrter klärt uns auf. Der Rest des Forums hört schließlich zum ersten Mal von dem Thema und hat generell null politische Bildung, wie einem hier nach kurzen querlesen sofort klar wird!!1!


    Woher kommt deine krankhafte Arroganz?

  • Ullie - Der Ukraine-Krieg begann nicht 2022, sondern 2014. Aber auch hier habe ich keine Lust, dich dbzgl. aufzuklären. Die Welt ist auch in dieser Angelegenheit nicht schwarz (Putin) und weiß (Maidan-Ukraine).

    Da schau her, das wusste hier sicher keiner, das Putin die Ukraine das erste Mal 2014 angegriffen hat.

    Auch wenns hier auch jeder weiß, erwähne ich das trotzdem pro Forma, Putins Krieg hat unter anderem damit zu tun, das RUS sein Geld zum großem Teil in der Vergangenheit und aktuell mit Gas/Öl (=Umweltzerstörung) verdient und ähmm mangelhafte Zukunftsaussichten hat wohl genau aus diesem Grund diesen Konflikt angefangen hat.

  • Oh Mann, ich weiß jetzt wieder, warum ich dieses Forum vier Jahre lang gemieden habe. Fast ausschließlich Menschen, die nichts anderes als Mainstream-Medien konsumieren.

    Egal, glaubt, was ihr wollt. Auch, wenn ihr dann bald in einer thermonuklear verseuchten Welt dahinsiecht; dann könnt ihr immer noch dem pöhsen Putin die Schuld geben und weiterhin die Friedensengel der NATO preißen.