Radwege - StVO in der öffentlichen Wahrnehmung

  • Irgendwie weis das in der Verwaltung aber Niemand das es so ist.....

    Ich habe gerade den Eindruck, dass die VwV-StVO bei der Ausbildung junger Beamter keine Rolle spielt....

    Du wirst lachen, aber die VwV-StVO hat bei der Ausbildung von Verwaltungsbeamten noch nie eine Rolle gespielt. Es werden dort ja keine Verkehrsrechtler ausgebildet. Im übrigen ist das auch nicht nötig. Es reicht völlig, wenn man sich die VwV-StVO durchliest und anwendet.

  • Naja, spätestens wenn es vor das Verwaltungsgericht geht, brauchen ja viele Behörden auf einmal externen Rat in Form von teuren Anwaltskanzleien. Dabei geht es in solchen Verfahren doch in der Regel um absolute Basics des Verwaltungsrechts, und die angefochtenen Schilder haben sie doch auch ganz ohne juristischen Rat aufstellen lassen (ok, aber genau das ist ja meist auch das Problem :/)

  • Ich muß es anscheinend wiederholen. Im Grunde geht es ums Grundgesetz, mit dem man argumentiert. Und das müssen Beamte internalisiert haben, sind sie doch Teil der verfaßten Gewalt. Man darf also getrost von Vorsatz ausgehen, wenn es nicht um Details geht.

  • Was das Grundgesetz wert ist, haben wir vor allem zwischen 2020 und 2023 gesehen. Nichts. In Sachen Radwege und Verkehrsverbote damit (also vor allem dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) zu argumentieren, ist zwar - da stimme ich dir zu - notwendig, aber ähnlich erfolgsversprechend, wie gegen sogenannte "Corona-Maßnahmen". Alles "ausleg-" bzw. ignorierbar. Ich musste das selbst im Rahmen meiner popeligen Einbahnstraßenklage lernen, als ich mich ebenfalls auf das Grundgesetz berief; das VG Neustadt hat jedoch auch die Verweise auf das von der Verwaltung missachtete Rechtsstaatsgebot nicht die Bohne interessiert.


    "Internalisiert" haben Beamte nach meinen ganz eigenen Erfahrungen (als ehemaliger Anwärter für die geh. Laufbahn in der Finanzverwaltung) einzig und allein den Wunsch nach dem regelmäßigen Eingang ihrer Bezüge. Und dafür tun sie alles, was der Dienstherr von ihnen verlangt; letzterer muss dies noch nicht einmal in Gestalt dienstlicher Weisungen zum Ausdruck bringen; es genügt, dem herrschenden politischen Narrativ zu folgen.

  • Das Grundgesetz und die unveräußerlichen Grundrechte kann und können nur das Wert sein, was das Volk diesen an Wert zumißt. Das ist wie aufgezeigt Null. Mein Satz „Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.“, bzw. das Befassen mit Radwegen ist deshalb so interessant, da der Mensch doch einfach 2 Meter weiter links aufzeigen kann, das er nichts von behördlicher Willkür hält. Stattdessen maskiert er sich auf Befehl hin ebenso, wie er sich auf Befehl hin auf glatten Wegelchen auf die Fresse legt statt die trockene Fahrbahn zu benutzen. Schon vor Corona hatte ich als Ausfluß meiner über 20jährigen Befassung irgendwo angemerkt, das Eltern ihre Kinder vor den nächsten Lkw würfen, wenn der Befehl dazu nur laut genug wäre. Grüne Eltern natürlich zuerst.

    „Von der freiwilligen Knechtschaft des Menschen“, der Geknechtete kann nicht darauf hoffen, vom Knechtenden aus der Knechtschaft entlassen zu werden, das muß er schon selbst erledigen. In Sachen Thema-Titel Fahrrad und StVO geht das sogar im Rahmen der Gesetze, ich lege sie zugunsten des Radfahrers aus, das geht ganz einfach. So ist alles bestens. Wer sich im Ghetto auf die Fresse legt, will das so.

  • Naja, spätestens wenn es vor das Verwaltungsgericht geht, brauchen ja viele Behörden auf einmal externen Rat in Form von teuren Anwaltskanzleien.

    Meiner Erfahrung nach sind solche Fachanwälte nicht nötig, die Richter halten sich an die Meinung der Verwaltungsfachkräfte. Leider selber erlebt.

  • Meiner Erfahrung nach sind solche Fachanwälte nicht nötig, die Richter halten sich an die Meinung der Verwaltungsfachkräfte. Leider selber erlebt.

    Kann ich bei meinen mittlerweile recht zahlreichen Fällen nicht bestätigen. Allerdings war letztes Jahr trotz einer low hanging fruit die Anrufung der 2. Instanz notwendig, um die Behörde zum Einlenken zu bewegen. Hat dem Steuerzahler nun leider extra Kosten in Form meines Anwalthonorars beschert.