• Das kann irgendwie nicht stimmen, denn dann entfielen auf jeden PKW-Führerscheininhaber zwei PKW. Möglicherweise ist bei der von dir zitierten Zahl nicht berücksichtigt, dass Inhaber der LKW-Erlaubnisse auch PKW führen dürfen. Ein weiteres Missverständnis könnte sein, dass die Zahl lediglich die Inhaber der neuen Kartenführerscheine betrifft und Personen mit den alten grauen "Fleppen" nicht erfasst sind. Für Letzteres spräche auch das rasante Wachstum von 1 Million/Jahr. Statista selbst nennt jedenfalls in einer anderen Statistik für 2021 eine Summe von knapp 58 Millionen PKW-Fahrerlaubnissen.

    Stimmt, reingefallen, weil nicht genau genug gelesen:

    Laut Quelle sind nicht alle Führerscheinbesitzer im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) registriert, sondern nur diejenigen, die den seit dem 1. Januar 1999 ausgegebenen Kartenführerschein besitzen. Fahrerlaubnisse von Kraftfahrzeugführern, die noch einen Papierführerschein besitzen, sind demnach nicht in der Statistik enthalten.

    Fahrerlaubnisse der Klasse B nach Altersgruppen 2024 | Statista
    Mehr Männer als Frauen verfügen über einen Pkw-Führerschein.
    de.statista.com

    Vielen Dank für deinen Link! Das hat mich noch auf ein weiteres Problem stoßen lassen:

    Hier eine noch andere Statistik:

    "Am 1. Januar 2024 waren etwa 51,1 Millionen Fahrerlaubnisse erfasst."

    Das schreibt das KBA (Kraftfahrtbundesamt): https://www.kba.de/DE/Statistik/K…blick_node.html

    Vermutlich fehlen dabei Führerscheinbesitzer von nicht-deutschen Führerscheinen, die bei deiner Quelle dabei sind:

    PKW-Führerschein - Besitz in Deutschland bis 2021 | Statista
    Im Jahr 2021 hatten etwa 57,68 Millionen Deutsche einen PKW-Führerschein.
    de.statista.com

    "Im Jahr 2021 hatten etwa 57,68 Millionen Deutsche einen PKW-Führerschein. Demgegenüber lag die Zahl der Personen ohne eine Fahrerlaubnis für einen PKW bei rund 12,86 Millionen. Insgesamt ist die Zahl der Personen mit einer Fahrerlaubnis in den letzten Jahren gestiegen."

    So gesehen bohren wir hier ganz schön dicke Bretter, denn eine Vereinbarung über Gesundheitstests für Führerscheinbesitzer müsste ja mindestens EU-einheitlich gelten. Und von da war ja vor rund einem Jahr zu lesen: "EU will keine verpflichtende Gesundheitsprüfung" https://www.tagesschau.de/ausland/europa…issing-102.html

    Und wer hat damals mit auf der Bremse gestanden? (Inzwischen Parteilos)-Bundesverkehrsminister Wissing.

    Trotzdem sehe ich nicht deine Probleme bei der Gesundheitsversorgung in dieser Frage.

    Wenn die Bereitschaft besteht, eine Bestimmung einzuführen, die Gesundheits-Cheks für Führerscheinbesitzer vorschreibt, dann sollte man dafür auch die Führerscheinbesitzer zur Kasse bitten, so dass es möglich ist zusätzliches Gesundheitspersonal zu beschäftigen.

    Und auch Yetis Argumnent sehe ich nicht entkräftet, nämlich dass sich Gesundheits-Cheks für den Führerschein allgemein positiv in Richtung Vorsorgeuntersuchung auswirken.

  • Einer der Nebeneffekte von strengeren Gesundheitstests für die Fahrerlaubnis eines tötungsfähigen Fahrzeugs wäre auch, dass die aus der Eignung Herausfallenden zu evrl. recht großen Teilen Fahrrad führen und damit erhebliche gesundheitliche Verbesserungen einheimsen können (Adipositas, Diabetes, Herz/Kreislauf, etc etc).

    Mit der Zahl der Führerscheineinzüge stiege auch der Druck auf die staatlichen Stellen autofreie Vollmobilität in ausreichender Qualität zur Verfügung zu stellen, statt die ganze Kohle für Autobahnbauten und Subventionen/Steuerentlastungen/Abwrackprämien/... für's Wohl der Eigner der Autoindustrie zu verheizen.

    Zudem würden würden Betroffene ja dann nach einiger Zeit intensiven gesundheitsförderlichen Fahrradfahrens evtl. ihren 'Lappen' zurückkriegen können. Vielleicht hätten sie auch ein wenig über das Fehlverhalten von Autofahrenden gegenüber Radfahrenden gelernt.
    Mir ist auch nicht klar, warum nicht für JEDEN Autoführerschein die Kriterien wie für den Personenbeförderungsschein angelegt werden (Ausgabe auf Zeit, Gesundheitsprüfung ist Pflicht, Ab 60 Jahren verschärft, etc.).

    Siehe zB hier:
    Führerschein - Fahrgastbeförderung | Kreis Wesel

    Autofahrende sind ja immer in einer Situation wo sie Leib und Leben Anderer gefährden, da besteht also im Prinzip kaum ein Unterschied beim Fremdgefährdungspotential.

  • Einer der Nebeneffekte von strengeren Gesundheitstests für die Fahrerlaubnis eines tötungsfähigen Fahrzeugs wäre auch, dass die aus der Eignung Herausfallenden zu evrl. recht großen Teilen Fahrrad führen und damit erhebliche gesundheitliche Verbesserungen einheimsen können (Adipositas, Diabetes, Herz/Kreislauf, etc etc).

    "Tötungsfähig" ist ein Fahrrad auch, leider gab es auch in Hannover schon einmal vor ein paar jahreneinen Unfall zwischen Fahrradfahrer und Fußgänger, der tödlich endete (für den Fußgänger). Da müsste man dann schon genauer prüfen, was das Problem ist: Schlechtes Sehen ist jedenfalls auch auf dem Fahrrad nicht gut.

    Und besoffen Fahrrad fahren ist auch nicht gut. Aber wenn es darum geht nach erfolgreicher Suchtbekämpfung die Wartezeit auf den Führerschein-Rückerhalt zu überstehen, dann ist das Fahrrad sicher eine gute Zwischenlösung,das ja vielleicht sogar zur Dauerlösung wird.


    Autofahrende sind ja immer in einer Situation wo sie Leib und Leben Anderer gefährden, da besteht also im Prinzip kaum ein Unterschied beim Fremdgefährdungspotential.

    Bei dem Beispiel aus Wesel ist mir nicht so recht klar geworden, ob diese "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" auch ausreicht, um große Omnibusse zu fahren. Oder gibt es da noch weiter gehende Bestimmungen? (Abgesehen davon, dass für einen großen Omnibus die Führerscheinklasse B nicht ausreicht.) Mit einem PKW kann ich meines Wissens bis zu 7 Personen mitnehmen, dann komme noch ich als Fahrer dazu, macht 8. Aber bei großen Omnibussen passen über 100 oder gar über 150 Leute rein. Da ist auf jeden Fall ein hohes Potenzial an Fremdgefährdung. Oder ist das dann erweiterte Eigengefährdung?

  • In einem Fahrerlaubnis-Checkup würde man aber wohl weder eine vorsorgliche Darmspiegelung machen noch eine Ernährungsberatung zur Verhinderung des zu Diabetes oder Herz-Kreislauferkrankungen führenden "metabolischen Syndroms".

    Aber Übergewicht als Haupt-Risikofaktor würde man schon erkennen. Außerdem lässt sich auch Blut-Hochdruck einfach erkennen. Wer kein erhöhtes Risiko zeigt, braucht auch keine Ernährungsberatung. Die bekomme ich übrigens nicht einmal bei der Flugtauglichkeitsuntersuchung.

    Aber meinetwegen darfst du natürlich gerne weiter versuchen, alles ins Lächerliche zu ziehen, was nicht deiner Meinung entspricht.

  • Im persönlichen Umfeld kenne ich übrigens zwei Fälle, wo bei der routinemäßigen Flugtauglichkeitsuntersuchung ein gesundheitliches Problem entdeckt wurde, das sonst vermutlich unerkannt geblieben wäre. In beiden Fällen hat das Schlimmeres verhindert, da es rechtzeitig behandelt werden konnte.

    Aber Du hast mit deiner Polemik natürlich die Lacher auf deiner Seite, Th(oma)s

  • Einer der Nebeneffekte von strengeren Gesundheitstests für die Fahrerlaubnis eines tötungsfähigen Fahrzeugs wäre auch, dass...

    ...der Staat durch PKW-Führverbote netto mehr Menschen tötet, weil dadurch die Anzahl fataler Alleinstürze mit Zweirädern zunähme. Aus der übergeordneten staatlichen Perspektive ist die Frage von Schuld und Unschuld für den Verkehrstod ohnehin eher zweitrangig, aber selbst wenn man da sensibel wäre, bleibt zu berücksichtigen, dass ja auch unter den Toten von Unfällen mit PKW-Schuld im Verhältnis ca. 500:900 die unbescholtenen Dritten nur eine Minderheit der Opfer stellen.

    Autofahrende sind ja immer in einer Situation wo sie Leib und Leben Anderer gefährden, da besteht also im Prinzip kaum ein Unterschied beim Fremdgefährdungspotential.

    Wenn die Welt nur Schwarz und Weiß kennen würde, sind auch Radfahrer "immer in einer Situation wo sie Leib und Leben Anderer gefährden": in 2023 verursachten Radfahrer 9x den Tod unbescholtener anderer Personen. Wir sollten daher im Interesse von VisionZero dringend verpflichtende Checkups für Radfahrer einführen. Jedes Opfer ist eins zu viel! Wo es um Leben und Tod geht, darf uns keine Mühe zu groß sein!!:evil:

    Ich weiß nicht, ob ich hier schonmal darauf hingewiesen habe: die Gefährdung durch KFZ-Führer betrifft eben nicht nur einen kleinen überschaubaren Personenkreis von Hochrisiko-Unfallverursachern. Es kann jeden jederzeit erwischen. Wenn das Tötungsrisiko pro Fahrt insgesamt der Wahrscheinlichkeit für 6 Richtige beim Lotto gleicht, dann ist es eben keineswegs so, dass man davon ausgehen kann, dass bestimmte prädestinierte Senioren quasi die Zahlen schon vor der Ziehung kannten und daher sicher gewonnen haben. Es ist real stattdessen eher so, dass vor der großen "Unfall-Ziehung" jedes Mitglied der Senioren-Kohorte quasi anderthalb statt einen Tippschein abgibt - mit einer sehr fließenden Grenze von einem Schein zu anderthalb.

    Wir haben 2.800 Verkehrstote im Jahr. Hier tun viele so, als wären das weitgehend alles unbescholtene Opfer von senil-debilen Greisen. Richtig ist, dass überhaupt nur 500 unbescholtene Dritte durch die Schuld eines PKW-Führers starben. Wie klein mag daran der Anteil von Opfern von Senioren sein, die so aus der Norm fallen, dass sie einen Routine-Checkup versemmeln würden?

  • Ich würde gerne mal Alkohol zum Vergleich einbringen:

    Einmal weil niemand eine exakte Grenze festlegen kann: Darunter baust du keine Unfälle, darüber zu 100%. Er beeinflusst nur die Wahrscheinlichkeit. (Aus Spaß hatte ich mal einem Polizisten gesagt, dass ich nur noch unter Drogeneinfluß Fahrrad fahre, da laut polizeilicher Unfallstatistik die Wahrscheinlichkeit dann bei 0 liegt, dass ich verletzt werde. Er hat erst grimmig geschaut und es dann verstanden und gelacht.)

    Der andere Punkt ist: Niemand muss einfach so zum Arzt und belegen, dass er keinen Alkohol im Blut hat. Jeder kann trinken und fahren, wie er will, erstmal. Erst durch eine Routinekontrolle im Straßenverkehr (imho sehr selten) oder durch eine Auffälligkeit (Unfall, seltsame Fahrweise) werden die Behörden (meist zuerst die Polizei) darauf aufmerksam und danach wird der Alkoholgehalt gemessen und je nach Ergebnis ist eine MPU fällig mit weiteren Arztbesuchen.

    Wenn jemand gesundheitliche Einschränkungen hat (Sehvermögen, Reaktionszeit), hat das dann nicht auch ein bestimmtes auffälliges Verhalten zur Folge? Z.B. kein Schulterblick beim Abbiegen (zu unbeweglich), rote Ampel (Reaktionszeit/Sehvermögen)? Wäre es denn nicht möglich das als Kriterium zu nehmen, wann jemand weitere Tests ablegen muss?

    Meiner Erfahrung nach gehen einem echten Unfall viele Beinahe-Unfälle voraus. Im Straßenverkehr viel viel mehr als beim Luftverkehr.

  • ...der Staat durch PKW-Führverbote netto mehr Menschen tötet, weil dadurch die Anzahl fataler Alleinstürze mit Zweirädern zunähme.

    Naja, dann müsste man das zu Fuß gehen aber auch gleich mitverbieten, denn Fußgänger*innen werden leider auch oft totgefahren. Fußgängeralleinunfälle gibt es dagegen vermutlich deutlich seltener als bei Fahrradfahrer*innen.

    Möglicherweise besteht das statistische Problem darin, dass beim Vergleich der Unfallgefahr mit Unfallgeschehen pro Kilometer gerechnet wird.

    Die Eisenbahn ist das sicherste Verkehrsmittel. Das Todesrisiko ist 53-mal geringer als beim Pkw.

    Quelle: https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/verkehrssicherheit/

    Warum eigentlich?

    Müsste nicht richtiger mit Unfallgefahr pro Zeiteinheit gerechnet werden?

    Ist es zum Beispiel gefährlicher oder weniger gefährlich, wenn ich eine Stunde zu Fuß gehe im Vergleich zu einer Stunde Fahrradfahren oder einer Stunde Autofahren?

    Und wenn man pro Zeiteinheit rechnete, was käme dabei heraus in Bezug auf die Unfallgefahren?

    Konkret bezogen auf die oben erörterte Frage:

    Jemand fährt jeden Tag 50 km mit dem Auto zur Arbeit (Hin und Rückweg). Da braucht er vielleicht 1 Stunde für.

    Mit dem Fahrrad bräuchte er vermutlich um die drei Stunden, ist also länger unterwegs und hat damit mehr Gefahrenmomente die dazu führen können, dass er verunfallt.

    Zu Fuß brächte er vermutlich um die 10 Stunden und die Anzahl der Gefahrenmomente steigt dadurch nochmal deutlich.

    Wenn aber jemand seinen Arbeitsweg von einer Stunde in der Streckenlänge reduziert, dann kann er zum Beispiel 15 km statt 50 km in in dieser einen Stunde mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurücklegen. Oder eben 5 km in einer Stunde zu Fuß gehen. Und dadurch sinkt seine Gefahr zu verunfallen, im Vergleich dazu, wenn er einfach nur das Verkehrsmittel wechselt, aber die Strecke beibehält.

    Ich vermute, Th(oma)s, bei deinen Überlegungen zu Unfallgefahren misst du in der Regel Unfallgeschehen pro Strecke, nicht pro Zeit?


  • Der andere Punkt ist: Niemand muss einfach so zum Arzt und belegen, dass er keinen Alkohol im Blut hat. Jeder kann trinken und fahren, wie er will, erstmal. Erst durch eine Routinekontrolle im Straßenverkehr (imho sehr selten) oder durch eine Auffälligkeit (Unfall, seltsame Fahrweise) werden die Behörden (meist zuerst die Polizei) darauf aufmerksam und danach wird der Alkoholgehalt gemessen und je nach Ergebnis ist eine MPU fällig mit weiteren Arztbesuchen.

    Dazu dieser Hinweis: In Neuwagen müssen sogenannte Alcolock-Anschlüsse eingebaut sein an die man ggf. ein Alkoholtestgerät anschließen kann in das der Autofahrer hineinpusten muss, bevor er das Fahrzeug in Gang setzen kann. Bei zu hohem Atemalkoholgehalt kann das Fahrzeug nicht gestaret werden, weil das Alcolock (die Alkoholwegfahrsperre) das verhindert.

  • ist der Schulterblick verpflichtend? ich glaub nicht.

    aber ja, man könnte z.B. einen Grenzwert festlegen. Reaktionszeit > 1,5 sek = Führerschein weg.

    dann hat man x% der Führerscheininhaber aus dem Verkehr gezogen. Und in der Tat, die werden mit dem Auto keinen Unfall bauen. Zumindest gesetzt dem Fall, dass sie das Fahren auch wirklich sein lassen...

    Und von diesen x%, die nun KFZ-los unterwegs sind, hätten statistisch wie viele Personen in den kommenden 20 Jahren einen Unfall gebaut?

    5%? 10% 20%?

    ich bin mir gerade nicht sicher, ob jede Zahl <99% akzeptabel wäre.


    Und in 5 Jahren verbietet mir jemand das Fahren mit Klickpedale, weil Männer in meinem Alter schon mal hinfallen und sterben? Helmpflicht auch? Weil der hilft schließlich in x% der Un-fälle möglicherweise, also wärs super, wenn den alle tragen. Das bisschen Kollateralschaden muss man schon in Kauf nehmen, wenn man Verletzungen verhindern will.

    :/

    und ehrlich: ja, der Gedanke behagt mir garnicht!

  • aber ja, man könnte z.B. einen Grenzwert festlegen. Reaktionszeit > 1,5 sek = Führerschein weg.

    Hat hier jemand sowas gefordert? :/

    Bei einer Flugtauglichkeitsuntersuchung werden grundlegende Dinge abgeprüft (Blutdruck, ggf. EKG, einfacher Sehtest, Hörtest, Blutentnahme, Urinprobe, Größe, Gewicht). Außerdem ein Fragebogen mit Auskünften zu laufenden medizinischen Behandlungen. Brillenträger brauchen dazu noch einen Test beim Augenarzt.

    Wenn es dabei keine Auffälligkeit gibt, bekommt man das Medical. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, gibt es zunächst weitere Untersuchungen. Das ist also auch keine schwarz-weiß Entscheidung. Wenn z.B. der Fliegerarzt feststellt, dass man den einfachen Sehtest nicht besteht, kann er ein Augenärztliches Attest fordern und dort könnte sich ergeben, dass man künftig beim Fliegen eine Sehhilfe tragen muss.

    Man muss sicherlich an Autofahrer nicht dieselben Anforderungen stellen wie an Astronauten, aber ich bin schon der Meinung, dass man zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr bestimmte Dinge können sollte (im Sinne von: körperlich dazu in der Lage sein). Es geht mir gar nicht darum, möglichst vielen Leuten das Autofahren zu verbieten, aber ich fände es gut, wenn z.B. Leute, die ohne Sehhilfe nicht gucken können, beim Autofahren eine Brille tragen und wenn Menschen mit Demenz gar nicht mehr fahren.

    In meinem Bekanntenkreis gibt es gerade eine solche Diskussion mit den (uneinsichtigen) Eltern. Auf der einen Seite geht es darum, einen Platz im betreuten Wohnen zu finden, weil sie zuhause nicht mehr alleine klarkommen, aber auf der anderen Seite fährt der Betreffende noch regelmäßig mit dem Auto.

    Was es beim Fliegen übrigens auch gibt: regelmäßige, verpflichtende Überprüfungsflüge mit Fluglehrer. Da hätte man im Straßenverkehr auch schon eine Handhabe, sowas zu verordnen, wenn jemand auffällig wird. § 48 StVO 2013 - Einzelnorm

  • ich bin mir gerade nicht sicher, ob jede Zahl <99% akzeptabel wäre.

    Wenn jemand anderes mein Leben riskiert, weiß ich nicht, ob jede Zahl >1% für mich akzeptabel wäre.

    Der Fall mit der Eigengefährdung ist nicht vergleichbar. Da bin ich bei dir. Ich will niemanden verbieten so viel zu rauchen, wie er will. Aber mich durch Passivrauchen zu gefährden muss verboten bleiben.

    Einmal editiert, zuletzt von hugo790 (11. November 2024 um 22:05)

  • wenn also von 1000 Personen, denen man das Führen eines KFZ verbietet, nur 10 in den kommenden Jahren einen Unfall gebaut hätten, wäre es vertretbar, 990 Personen das Führen eines KFZ zu verbieten? =O

    ok, damit hab ich echt Probleme. :|

  • Genau, wenn dann muss diese Maßnahme ja auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen, also

    • geeignet und
    • erforderlich und
    • angemessen

    sein.

    „Geeignet“ bedeutet insbesondere, dass die Quote der unfallverursachenden Senioren unter den Ausgeschlossenen signifikant größer sein muss, als unter den gleich alten Testbestehern. In diesem Sinn war der Senioren-Checkup, den die Schweiz vor einigen Jahren (ab 70 alle 2 Jahre) eingeführt hat, *un*geeignet, denn beim Vergleich der Schweizer Senioren (getestet) gegen die Senioren in D und AT (ungeteste Kontrolle) zeigte sich, dass kein nachweisbarer Effekt der Tests zu verzeichnen war. Das Testalter wurde daraufhin um zunächst 5 Jahre auf 75 angehoben. Ebenso wurde beschlossen, dass die Durchfaller u.U. eine auf bestimmte Zeiten und Flächen begrenzte Fahrerlaubnis erteilt bekommen können. Das klingt ganz so, als wolle man ohne Gesichtsverlust aus der Testerei wieder aussteigen.

  • Menschen mit Behinderung, zum Beispiel solche, die die Beine nicht bewegen können, können Auto fahren, wenn sie dafür ein geeignetes Fahrzeug benutzen. (Ich habe jetzt keine detaillierten Kenntnisse, wie das rechtlich geregelt ist.)

    Möglicherweise ist es ja so, dass bald auch Blinde ein Auto benutzen können. Dann könnten möglicherweise auch Alkoholabhängige ein Auto benutzen. Ihr Führerschein würde dann ausschließlich für ein vollständig autonom fahrendes Fahrzeug gelten.

  • Dann könnten möglicherweise auch Alkoholabhängige ein Auto benutzen. Ihr Führerschein würde dann ausschließlich für ein vollständig autonom fahrendes Fahrzeug gelten.

    Was für ein Quatsch. Diese Art von "Führerschein" heißt höchstens "Busticket".

    Für ein vollständig autonom fahrendes Fahrzeug braucht es keinen Führerschein, denn Verantwortung und Haftung müssen in diesem Fall beim Bereitsteller der Technologie liegen. Sobald auch nur gelegentlich oder in Ausnahmesituationen der Eingriff der im Fahrzeug befindlichen Person erforderlich ist, müssen für die Person die gleichen Voraussetzungen an Wahrnehmung und Reaktionszeit gelten, wie in einem nicht-autonomen Fahrzeug.

    Oder sollen aus deiner Sicht der Alkoholiker und sein Auto erstmal ausdiskutieren, wie sie die Situation jeweils wahrnehmen und was die nächsten Schritte / Fahrbewegungen sein sollten?

  • „Geeignet“ bedeutet insbesondere, ...

    Verwaltungsrechtlicht ist die Prüfung auf Geeignetheit allerdings meist die kleinste Hürde. Denn es genügt dafür in der Regel, dass die Maßnahme eine zumindest kleine (positive) Auswirkung zeigt. Deine Überlegungen würde ich daher eher der Prüfung auf Verhältnismäßigkeit (im engeren Sinne/Angemessenheit) zuordnen.

    Spielt aber am Ende keine Rolle, denn alle drei Prüfungen (auf Geeignetheit, auf Erforderlichkeit und auf Angemessenheit) müssen ja kumulativ positiv ausgehen, damit die Maßnahme verwaltungsrechtlich begründet wäre.

  • wenn also von 1000 Personen, denen man das Führen eines KFZ verbietet, nur 10 in den kommenden Jahren einen Unfall gebaut hätten, wäre es vertretbar, 990 Personen das Führen eines KFZ zu verbieten? =O

    ok, damit hab ich echt Probleme. :|

    Wie siehst du es in anderen Bereichen?

    Wenn der TÜV 100 Brücken oder 100 Achterbahnen prüft. Wie viele davon dürfen in den nächsten Jahren einstürzen bzw. einen (potentiell) tödlichen Unfall haben?

    Noch provokanter: Wie viele Radverkehrsaktivisten aus diesem Forum sind in den letzten Jahren durch einen unverschuldeten Unfall mit einem KFZ gestorben und was wäre eine akzeptable Zahl gewesen?