25. Geburstag Fahrradnovelle

  • Wenn sich hinter mir tatsächlich eine Schlange Fahrzeuge bildet, die schneller fahren könnten, aber nicht überholen kann...

    ...dann handelt es sich um jeweils einzelne Menschen, die einen sehr sehr sperrigen, energetisch äußerst ineffizienten Gegenstand mitzuführen denken müssen. Deren Vorankommen geht mir absolut am Arsch vorbei, das kannst du dir gar nicht vorstellen...

  • und wenn sich mir eine geeignete Möglichkeit bietet

    GIbt's aber, wie gesagt, nicht überall. Auf dem oben erwähnten Abschnitt gibt es auf de ersten knapp 2 km (parallel zum sanierten Abschnitt, den ich erst noch testen will, ob der sich lohnt) nur nach 1 km genau eine Stelle, im weiteren Verlauf dürfte es nicht unähnlich sein. Und ich war schon mal legal auf eine Stra0e geraten, wo es über 3,5 km KEINE geeignete Stelle in Form von Abzweigungen oder Buchten gab, weil einfach nix auf die Autobahn rechts daneben abzweigte ... Anfangs war die Gegenspur schön leer, dann kam der Grund dafür: ein Unfall auf dieser. Von da an war's das mit dem Überholen ...

  • ...dann handelt es sich um jeweils einzelne Menschen, die einen sehr sehr sperrigen, energetisch äußerst ineffizienten Gegenstand mitzuführen denken müssen.

    Oder um einen Linienbus oder einen Rollstuhlfahrer oder ein vollgepacktes Familienauto auf den Weg in den Urlaub oder 5 einzelne Honks die idiotischerweise einfach nur mit Auto rumfahren, weil es ihnen Spaß macht oder ...

    Das kann ich doch gar nicht beurteilen und es ist mir auch völlig Wumpe, weil es nichts zur Sache tut.

    Andersherum fahre ich außerorts bei durchgezogener Linie auch ungerührt in der Fahrstreifenmitte, wenn ich weiß, hinter der nächsten Kurve ist die "Bahn wieder frei".

  • Oder um einen Linienbus oder einen Rollstuhlfahrer oder ein vollgepacktes Familienauto auf den Weg in den Urlaub oder 5 einzelne Honks die idiotischerweise einfach nur mit Auto rumfahren, weil es ihnen Spaß macht oder ...

    Das kann ich doch gar nicht beurteilen und es ist mir auch völlig Wumpe, weil es nichts zur Sache tut.

    Klar kannst du das beurteilen. Und für mich persönlich ist es die Sache schlechthin.

    Statistisch handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um Leute, die aus Bequemlichkeit "zum Auto" greifen. Wäre mir völlig wurst, wenn es für diese Leute Fahrbahnen unter der Erde oder sonstwo durch irgendeine Wüste gäbe. Leider benutzen sie aber die öffentlichen Fahrbahnen, die eigentlich für mich gedacht sind. Und da denke ich nicht im Traum dran, Platz für leere Beifahrersitze zu machen. Linienbusse, Gewerbetransporter usw. bilden statistisch eine Menge vom Maß Null, zählt nicht.

    Wenn das nicht zur Sache tut, was'n dann?

  • Besonders in Wiesbaden sind mir die vielen "Umweltspuren", wie sie dort genannt werden, aufgefallen. Dabei handelt es sich entweder um eine Busspur für den Linienbusverkehr mit Radverkehrsfreigabe:

    Oder umgekehrt um einen Radfahrstreifen, der für den Busverkehr freigegeben ist:

    Und wenn es dort eng wird, dann fahre ich gerne mit dem Fahrrad an die Seite, bleibe stehen und lasse den Bus vorbeifahren. Ein Überholen ist das dann ja nicht mehr, sodass der Bus auch dichter als beim Überholen an mir vorbeifahren kann, während ich am Fahrbahn-Rand mit dem Rad stehen bleibe.

    Bei dem unteren Foto ist zu beachten, dass die Parkplätze quer zur Fahrtrichtung angeordnet sind und die Autos zu ca. 1/3 den Fußweg verkleinern. Sehr ärgerlich, aber in Wiesbaden leider nicht unüblich. Würden dort gar keine Autos parken, dann reichte der Platz bequem für eine Autospur, eine Busspur, einen Radfahrstreifen und einen breiten Fußweg.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (26. Dezember 2023 um 01:15) aus folgendem Grund: Danke an DMHH für den Hinweis zu den Umweltspuren. Entsprechend korrigiert.

  • Klar kannst du das beurteilen. Und für mich persönlich ist es die Sache schlechthin.

    Kann ich nicht, weil ich nicht permanent nach hinten gucken und Zahl und Art der Insassen und Fahrzeugtypen analysieren kann, geschweige denn deren individuelle Motivation.

    Solange Leute das Recht haben, alleine in einem Kfz zu fahren, ist das pure Ideologie und erstmal nicht relevant für die konkrete Situation. Das ist dann eine andere Diskussion.

  • Dabei handelt es sich entweder um eine Busspur für den Linienbusverkehr mit Radverkehrsfreigabe oder umgekehrt um einen Fahrradstreifen, der für den Busverkehr freigegeben ist.

    Entsprechend der Beschilderung ist das kein "oder", sondern eindeutig ein Sonderfahrstreifen für den Radverkehr, auf dem Linienbusse fahren dürfen.

  • Entsprechend der Beschilderung ist das kein "oder", sondern eindeutig ein Sonderfahrstreifen für den Radverkehr, auf dem Linienbusse fahren dürfen.

    Das ist richtig. Danke für den Hinweis. Es gibt in Wiesbaden beides.

    Busspur mit Radverkehrsfreigabe und Radfahrstreifen mit Busverkehr-Freigabe.

    Bei der Busspur mit Radverkehrsfreigabe gibt es meines Erachtens keine Verpflichtung für den Fahrradverkehr, die Busspur zu benutzen. Das ist im ersten Beispiel von Vorteil.

    Werde den ursprünglichen Beitrag entsprechend erweitern.

  • Die Beschilderung als Radweg mit Freigabe für Busse hat den Zweck, Falschparken härter zu bestrafen:

    Wiesbaden geht gegen Falschparker auf Busspuren vor
    Die hessische Landeshauptstadt will das Fehlverhalten einiger Fahrer auf den Busspuren zulasten der Pünktlichkeit des ÖPNV nicht länger hinnehmen. Dabei sollen…
    www.faz.net
    Zitat

    Der Bußgeldkatalog allerdings differenziert zwischen diesen beiden Varianten: Wer auf einem ausgewiesenen Radweg verbotswidrig parkt, erhält neben der Geldstrafe einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Auf der Busspur bleibt es hingegen bei einem Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro. Daher sollen nach dem Willen der Mehrheit im Mobilitätsausschuss nun mehr der besonders häufig blockierten Busspuren in Umweltspuren umgewidmet werden, weil eine bloße Geldstrafe für manchen Autofahrer offenbar nicht abschreckend genug wirkt. Für das Parken auf Radwegen mit Behinderung sieht der aktuelle Bußgeldkatalog 70 Euro Strafe und einen Punkt vor.

    Es gibt in Wiesbaden Busse mit Kameras, die die nötigen Fotos für Anzeigen machen.

  • "Wie würden Sie entscheiden?" Ich habe aufgrund des Hinweises von AK1 in bussgeldkatalog.org nachgesehen:


    Hal­ten auf der Bus­spur 55 € [Zeichen 245]      
    ... mit Behinderung 70 €
    ... mit Gefährdung 80 €

    Auf Geh- oder Radweg geparkt 55 € [Zeichen 239] [Zeichen 237]
    ... mit Behin­derung 70 € und 1 Punkt in Flensburg
    ... mit Gefährdung 80 € und 1 Punkt in Flensburg

    Warum gibt es eigentlich keinen Punkt in Flensburg, wenn auf der Busspur mit Behinderung gehalten wird? Dasselbe Delikt auf dem Radweg oder Fußweg wird mit einem Punkt geahndet.

    Und wie wird wohl von der Bußgeldstelle das ordnungswidrige Verhalten auf dem Foto (fotografiert in Wiesbaden) geahndet?

    Der Autofahrer könnte zum Beispiel argumentieren, dass ja sowohl der Fußverkehr als auch der Fahrradverkehr nur so geringfügig beeinträchtigt wird, dass man noch nicht von einer Behinderung sprechen könne und für die Behinderung des Busses dürfe ja ohnehin kein Punkt vergeben werden.

    Durch die Behinderung des Omnibusverkehrs sind in der Regel deutlich mehr Menschen betroffen als einzelne Fahrradfahrer*innen oder Fußgänger*innen. Trotzdem wird das Behindern des Busverkehrs weniger streng geahndet. Das Behindern des Busverkehrs sollte meines Erachtens mindestens genauso wie das Behindern des Fahrradverkehrs mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

    Und der Autofahrer auf dem Foto sollte dreifach zur Kasse gebeten werden:

    1. Wegen Behinderung des Fußverkehrs,

    2. wegen Behinderung des Fahrradverkehrs und

    3. wegen Behinderung des Busverkehrs.

    Das macht dann in der Summe 210 Euro und 2 Punkte in Flensburg.

  • Die Beschilderung als Radweg mit Freigabe für Busse hat den Zweck, Falschparken härter zu bestrafen:

    http://www.faz.net/aktuell/rhein-…r-18871836.html

    Es gibt in Wiesbaden Busse mit Kameras, die die nötigen Fotos für Anzeigen machen.

    Vielen Dank noch mal für den Hinweis auf den FAZ-Artikel. In diesem FR-Artikel wird noch etwas genauer über das technische Verfahren berichtet:

    "In der Wilhelmstraße, dort, wo mal wieder mehrere Autos die Spur blockieren, hält der Bus. Fahrer Thomas Hauser drückt einen Knopf. Die Frontkamera schießt fünf Fotos, hält die exakte Uhrzeit und die GPS-Daten des Standorts fest. Wenn der Bus auf den Betriebshof zurückkehrt, werden die Daten manuell geprüft und an die Verkehrsbehörden weitergeleitet, die entscheiden, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Im Test habe die Anzeigenquote bei knapp 50 Prozent gelegen, sagt Projektleiter Müller. Heißt, etwa die Hälfte der Fotobeweise wurde an die Behörden weitergeleitet. Im Regelbetrieb rechnet Hauser mit einer noch höheren Quote."

    Hier ist der Direktlink zu dem Zeitungsfoto, das in dem FR-Artikel verwendet wird:

    https://www.fr.de/assets/images/32/274/32274799-ein-knopfdruck-genuegt-dann-nimmt-die-kamera-eine-fotoserie-auf-die-uhrzeit-und-ort-enthaelt-oeser-JzOhd7yNVfe.jpg

    Und das ist der Link zur entsprechenden streetview-Aufnahme:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Rechts oben im Bild ist auf beiden Fotos das Schild Parkcafé in goldener Schrift auf braunem Hintergrund zu sehen.

    In der Wilhelmstraße ist es eine Busspur mit Freigabe für den Radverkehr und für Taxis, das zeigt diese streetview-Aufnahme:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com
  • Die Beschilderung als Radweg mit Freigabe für Busse hat den Zweck, Falschparken härter zu bestrafen:

    Nicht nur. Ein anderes Problem ist, dass es für die Busspur eine qualifizierte Gefahrenlage braucht (zB weil der Bus sonst regelmäßig erhebliche Verspätungen hat). Bei einem für Busse freigegebenem Radfahrstreifen ist das nicht notwendig.

  • die Gefahrenlage ist das Zuspätkommen einzelner Busse? :/?(

    Dem Grund nach ja, das VG Berlin hat dazu mal etwas entschieden (vgl. Beschluss vom 31.08.2022 - 11 L 345/22). Für Radfahrstreifen gelten die hohen Anforderungen des § 45 Abs. 9 S. 3 StVO nicht, für Bussonderstreifen jedoch schon, weil sie nicht in § 45 Abs. 9 S. 4 StVO aufgezählt sind. Bei den Radfahrstreifen braucht es nur tragfähige Erwägungen zur Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs (§ 45 Abs. 1 StVO), bei einem Bussonderstreifen hängt die Messlatte höher. Sinnvoll ist es nicht wirklich, aber sowas kommt halt raus, wenn man Bayern zu Verkehrsministern macht.

  • Im Prinzip geht [Zeichen 245] nur, wenn da massenweise (>20/h Peak) Busse im Stau stehen und den Platz niemand sonst gebrauchen kann. Es muss sogar erst geprüft werden, ob der Verkehr insgesamt flüssiger werden kann. Du kannst also nicht sagen "der Autoverkehr braucht die Spur nicht, also mach ich eine Busspur draus", sondern im Gegenteil: Die privaten Autofahrer haben dann ein Recht die Spur zu benutzen, weil sie ja dann auch schneller sind…

    Für einen [Zeichen 237] gilt dagegen dieses Gekasper nicht, denn einen Radfahrstreifen kann man ja bei 50 überall bauen und eben auch auf Kosten des Autoverkehrs – und der ist dann halt etwas breiter, damit die Busse ihn auch benutzen dürfen.

  • Für einen [Zeichen 237] gilt dagegen dieses Gekasper nicht, denn einen Radfahrstreifen kann man ja bei 50 überall bauen und eben auch auf Kosten des Autoverkehrs – und der ist dann halt etwas breiter, damit die Busse ihn auch benutzen dürfen.

    Der Radfahrstreifen ist dann wenigstens mal so breit, wie man sich das als Radfahrer wünscht und es erwarten darf!

    Foto aus Wiesbaden