Fußverkehr ist Basismobilität

  • "So gut wie jeder Mensch ist fast jeden Tag zu Fuß unterwegs, denn Fußverkehr ist Basismobilität: Das Gehen ist die erste Art der Fortbewegung, die wir in unserem Leben lernen und die letzte, zu der wir am Ende unseres Lebens noch fähig sind. Selbst wenn wir dazu Hilfsmittel wie Rollatoren oder Rollstühle brauchen, zählen wir auf der Straße immer noch zum Fußverkehr."

    Dieses Loblied auf den Fußverkehr wird auf Hamburgs offizieller Internetseite angestimmt.

    Fußverkehr ist Basismobilität

    Bei meinen bisherigen Besuchen in Hamburg hatte ich allerdings eher den Eindruck, dass diese Lobeshymne auf den Fußverkehr allenfalls ein frommer Wunsch ist. Als Fußgänger kommt man sich in Hamburg reichlich verloren vor, von Autos umzingelt, immer wieder zu langen Umwegen gezwungen und letztlich unerwünscht. Das ist leider nicht nur in Hamburg so, sondern in vielen Städten in Deutschland und der Welt. Und noch viel mehr auf dem Land, wo oftmals selbst auf kleinen Nebenstraßen der Fußverkehr (und der Fahrradverkehr) dem Autoverkehr vollständig untergeordnet wird.

    Wie so oft, wenn die HAZ etwas zu aktuellen Themen sagen will, bei dem sie Angst hat, damit Leser abzuschrecken, versteckt sie es im Kulturteil. So auch dieser Artikel mit einem Lobgesang auf den Fußverkehr: Geht so! Vom 23.9.23 in der print-Ausgabe.

    Darin heißt es: "Der Spaziergang ist eine kulturelle Errungenschaft, deren Bedeutung in unserem zunehmend funktionalisierten Alltag immer weiter abgenommen hat. Fast haben wir das Spazierengehen schon verlernt. Die neuen Innenstädte können eine Einladung sein, sich wieder daran zu erinnern. Denn in der Stadt geht es nicht länger nur darum, bestimmte Dinge schnell zu erledigen. Sie soll auch zum Verweilen einladen, zum Beispiel mit gastronomischen oder kulturellen Angeboten."

    Diese "Verweil-Qualitäten" finden sich oftmals nur in Fußgängerzonen und selbst da sind sie rar, denn wer sich einfach so auf eine bereitstehende Bank setzt, der verzehrt am Ende womöglich nichts in der Außenbewirtschaftung der umliegenden Gastronomie-Betriebe. In Straßen mit Autoverkehr dagegen gilt Tempo 50 Richtgeschwindigkeit innerorts. Eine Kommune, die daran rüttelt, muss mit gerichtlichen Klagen rechnen, angestrengt aus Kreisen der Autofahrerschaft und unterstützt von deren Lobbyverbänden und den besonders autoaffinen Parteien.

    Es ist eine Kunst in dieser Auseinandersetzung auch noch den Fahrradverkehr so zu positionieren, dass sich die Verkehrssituation für den Fahrradverkehr verbessert. Von den Fußgänger*innen oft als bedrohlich wahrgenommen und von den Autofahrer*innen als Verkehrshindernis verhasst, sind die Fürsprecher*innen für den Fahrradverkehr vielen Anfeindungen ausgesetzt.

    Und doch bleibt es dabei: Fußverkehr ist Basismobilität und auf einer Skala der Verkehrsarten sehe ich den Fahrradverkehr sehr dicht bei dieser Basis stehen und den Autoverkehr sehr weit weg davon. Dieser Thread soll positive Beispiele darstellen, wie die Basismobilität zu Fuß gehen und die andere Form von Basismobilität, das Fahrradfahren, gut miteinander auskommen.

    Der Thread soll aber auch dazu dienen, Probleme aufzuzeigen und Lösungsansätze vermitteln.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (24. September 2023 um 21:49) aus folgendem Grund: Fehler korrigiert

  • Radverkehr doppelt verbieten? Das ist keine sinnvolle Lösung!

    Wie wird sich der Fahrradfahrer ganz links am Bildrand wohl entscheiden?

    Basismobilität Fußverkehr + Basismobilität Fahrradverkehr, da wird es auch mal eng.

    Fußverkehr ist Basismobilität und sollte deshalb grundsätzlich immer und überall möglich sein.

    Besonders im Baustellenbereich jedoch ist es oft nur eine sehr notdürftige Form von Fußverkehr-Infrastruktur, die dann noch möglich ist. Und wenn dann noch Fahrradverkehr dazukommt, wird es eng.

    Hier ein aktuelles Negativ-Beispiel, verbunden mit der Frage: Wie könnte man es besser machen?

    Zurzeit wird die Leinebrücke in der Schloßstraße, direkt neben der neu gebauten Leinewelle für Fluss-Surfer saniert.

    Vom Fußverkehr und vom Fahrradverkehr wird die Schloßstraße stark benutzt, aber auch viele Autos verlassen die Altstadt auf diesem Weg:

    Hier ein Link zu googlestreetview mit Blickrichtung stadtauswärts:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Wegen der aktuellen Baustelle ist die komplette Fahrbahn und der rechte Bürgersteig (stadtauswärts gesehen) gesperrt. Der Fahrzeugverkehr im Brückenbereich ist verboten.

    Der Aufsteller der Ausschilderung hat sich besonders fantasievolle Schilder ausgedacht, um die Fahrradfahrer*innen zu belehren, was mit dem Verkehrszeichen 250 gemeint ist.

    "Für wen gilt das “Durchfahrt verboten”-Schild?

    Verkehrszeichen 250 gilt für Fahrzeuge aller Art. Das schließt mithin auch Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge ein."

    Durchfahrt bzw. Einfahrt verboten: Schilder, Unterschied etc.
    Welche Regeln gelten beim Schild "Durchfahrt verboten"? ➤ Wie unterscheidet sich das Einfahrtverbotsschild? ➤ Für wen gilt das Durchfahrtsverbot?
    www.sos-verkehrsrecht.de

    Eigentlich ist also die Verkehrslage bereits mit Verkehrszeichen 250 [Zeichen 250] an dieser Stelle klar geregelt.

    Nach meiner Beobachtung jedoch funktioniert das jedoch so nicht, wie es ausgeschildert ist.

    Der Fahrradfahrer ganz links im Bild wird vermutlich nicht absteigen, trotzdem ihm gleich mehrere Fußgänger*innen entgegenkommen werden.

    Aber trotzdem kommen alle ganz gut klar, das ist meine Beobachtung: Die Fahrradfahrer*innen, die an dieser Stelle unerlaubterweise den Gehweg mit benutzen, fahren sehr vorsichtig und defensiv. Und sie nehmen damit weniger Platz ein, als wenn sie das Fahrrad schieben würden und dazu neben dem Fahrrad gehen müssten, sodass sie deutlich mehr Platz beanspruchen.

    Es ist wichtig, dass die beiden Formen von Basismobilität, Fußverkehr und Fahrradverkehr nicht gegeneinander ausgespielt werden. Genau dazu führt jedoch das aufgestellte Fantasie-Verkehrsschild.

    Einerseits werden damit Fahrradfahrende zu "Volltrotteln" erklärt, die nicht in der Lage sind, Verkehrsschilder richtig zu erkennen. Und andererseits wird Fußgänger*innen vermittelt: Hier sind mal wieder die bösen und dämlichen Fahrradfahrer unterwegs, deshalb haben wir schon mal mit einer doppelten Ausschilderung klargestellt, was hier Sache ist.

    Klar ist aber auch: An einer solchen Hauptroute für den Fahrradverkehr genügt es nicht, einfach mal so eben den Fahrradverkehr zu verbieten. Deshalb stelle ich hier zwei Vorschläge vor und zur Abstimmung, wie eine alternative Ausschilderung aussehen könnte:

    Vorschlag 1:

    Nicht erst kurz vor der Brücke, sondern schon bei der Zufahrt zu der Brücke müssen Fahrradfahrende darauf hingewiesen werden, dass aktuell keine Brückennutzung für den Fahrradverkehr möglich ist. Dazu gehört die Aufstellung von [Zeichen 239]. Und es muss rechtzeitig ein Hinweis auf eine Umleitungsstrecke erfolgen. In dem Fall ist das die Karmarschstraße, die weiter links von der gesperrten Brücke liegt.

    Vorschlag 2:

    Es ist immer noch mehr Platz an dieser Stelle für den Fuß- und Fahrradverkehr als an manch anderer regulären Stelle im Fahrrad- und Fußverkehr-Netz in Hannover. Da sollte es für die Zeit-Dauer einer Baustellenumfahrung möglich sein, den Fahrradverkehr temporär auf dem Fußweg zu gestatten, allerdings nur mit dem Schild Fußweg [Zeichen 239] + Fahrradfahrer frei [Zusatzzeichen 1022-10]. Das heißt, für den Fahrradverkehr gilt dann Schrittgeschwindigkeit und Fußgänger dürfen nicht bedrängt oder gar gefährdet werden.

    Eine kleine provisorische Auffahrrampe ermöglicht es den Fahrradfahrenden gerade auf den Fußweg zu fahren, ohne vorher einen Linksschlenker zu machen, um die davor liegende Bürgersteigabsenkung zu benutzen.

  • IMHO ist genau so eine temporäre Engstelle _ohne_ freie Fahrbahn daneben die sinnvolle Anwendung für [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1012-32]

    [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1012-32] halte ich für eine ungünstige Kombination. Denn [Zeichen 239] beinhaltet ja bereits, dass dort kein Fahrrad gefahren werden darf. Und es könnte die Annahme begünstigen, dass es ansonsten üblich ist, auf Fußwegen mit dem Fahrrad zu fahren.

    Achtung Fotomontage!

    Unter ein Verkehrszeichen 209-10 = Vorgeschriebene Fahrtrichtung (links) hängt ja auch niemand ein Zusatzschild: "Rechts abbiegen verboten!"

    Dazu kommt, dass sich die E-Tretrollerfahrer*innen sehr oft für Fußgänger halten. Zwar meinen auch einige Fahrradfahrer*innen, dass Fußwege grundsätzlich auch für den Fahrradverkehr freigegeben seien. Aber bei Tretrollerfahrer*innen ist die entsprechende Einschätzung deutlich weiter verbreitet. Und das, obwohl sie ein Kraftfahrzeug fahren. Wollte man also einen Fußweg [Zeichen 239] zusätzlich mit [Zusatzzeichen 1012-32] sichern, dann müsste erst recht das draufstehen: (Achtung Fotomontage)

    4 Mal editiert, zuletzt von Ullie (27. September 2023 um 16:28) aus folgendem Grund: Zusätzliches Bild mit Erläuterung eingefügt.

  • Ich würde das Schild halt gerne als Einladung da durch zu schieben statt einen großen Umweg zu fahren verwenden.

    Aber gerade das Schieben ihrer Fahrzeuge machen doch die Fahrradfahrer*innen zu Verkehrsteilnehmer*innen, die mehr Platz einnehmen, als wenn auf dem Fahrrad gefahren wird. An einer Engstelle also eher ungünstig.

    Diese Fotomontage zeigt eine mögliche Alternative.

    Das eigentliche Problem ist doch, dass ein fahrender Fahrradfahrer im Gegensatz zu einem schiebenden Fahrradfahrer oft unter den Generalverdacht gestellt wird, ein rücksichtsloser Raser-Rüpel zu sein. Das trifft nach meiner Beobachtung nicht zu. Auf keinen Fall ist es gerechtfertigt, grundsätzlich davon auszugehen, dass Fahrradfahrer*innen immer nur als rasende Rüpel in Erscheinung treten würden.

    Und schließlich ist es auch nicht ausgeschlossen, dass ein schiebender Fahrradfahrer deutlich schneller unterwegs ist als mit 5 km/h. Ein Fahrradfahrer, der sein Fahrrad schiebt, kann auch Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h erreichen. Und dann ist ein solcher schiebender "Fahrradfahrer" an so einer Engstelle auch gefährlich.

    Die oben gezeigte Fotomontage entstand mithilfe des Fotos vor Ort, nämlich am Eingang in die Engstelle vom Leibnizufer aus kommend. Und mithilfe dieser Baustellenausschilderung, die in Hannover in der Gustav-Bradtke-Allee mehrere Monate lang einen Radweg zu einem gemeinsamen Fuß und Radweg gemacht hatte, der zusätzlich mit einem max. Tempo 5 km/h ausgeschildert wurde.

    Meine These: Eine solche Baustellenausschilderung an der gezeigten Stelle würde zu mehr Verkehrssicherheit beitragen als das Fantasie-Schild, das dort aufgestellt wurde.

    Entweder max. Tempo 5 km/h + [Zeichen 240] . Oder eben die Kombination [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] , die ja im Grunde dasselbe aussagt.

    5 Mal editiert, zuletzt von Ullie (29. September 2023 um 09:26) aus folgendem Grund: Fehklerkorrektur, ein bisschen gegendert (ließ sich leider nicht so konsequent durchhalten). Außerdem werden ja auch eher die männlichen Radfahrer*innen als Rüpel verdächtigt, was ist eigentlich die weibliche Form für Rüpel?

  • Bei 5km/h kommen die meisten Radfahrer so sehr ins Schlingern (wenn sie überhaupt so langsam fahren können), dass sie noch mehr Platz brauchen als ein Fußgänger der ein Fahrrad schiebt.

    Also dieser Fahrradfahrer in diesem Video, der kommt tatsächlich beim Langsamfahren ins Schlingern:

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    Der nimmt allerdings auch an einem Langsamfahren-Wettbewerb teil. Und er fährt die Wettbewerbsdistanz von 20 m in einer Minute.

    Das entspricht 1200 m in einer Stunde also 1,2 km/h.

    Die rund viermal höhere Geschwindigkeit von 5 km/h bekommen Fahrradfahrer ganz gut ohne Schlingern hin. Wenn nicht, dann ist zu befürchten, dass sie auch bei höheren Geschwindigkeiten ...

    Wenn man dann noch ein bis zwei km/h als Toleranz obendrauf schlägt, dann ermöglicht dieses Schild ein Tempo von ca. 7 km/h:

    Aufgenommen in der Region Hannover.

    Der ADAC schreibt zum Thema Schrittgeschwindigkeit:

    "Da eine genaue Festlegung in der StVO fehlt, kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen vor Gericht. Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich, das von Gerichten im Streitfall festgelegte Tempo teilweise sehr unterschiedlich. Häufig liegt es zwischen 5 und 15 km/h."

    Schrittgeschwindigkeit: Wie schnell ist das?
    Schrittgeschwindigkeit: Über die Höhe wird immer wieder vor Gericht gestritten. Die wichtigsten Infos.
    www.adac.de

    Das könnte bedeuten, dass diese Beschilderung mit [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] einen weniger wertvollen Fußgängerschutz darstellt als diese Beschilderung:

    Und wer Bedenken hat, dass er die 5 km/h nicht ohne zu schlingern mit dem Fahrrad fahren kann, der kann ja auch wie die Person auf dem Bild immer noch absteigen und schieben.

  • Bei 5km/h kommen die meisten Radfahrer so sehr ins Schlingern (wenn sie überhaupt so langsam fahren können), dass sie noch mehr Platz brauchen als ein Fußgänger der ein Fahrrad schiebt.

    Langsam und zugleich platzsparend ist es bei meinem Normalrad, wenn ich auf dem Sattel hocken bleibe und mich mit den Füßen vom Boden abstoße und so sachte rolle. Ist m.E.n. rechtlich nicht "abgestiegen", aber an Engstellen höchst sinnvoll ...

  • Langsam und zugleich platzsparend ist es bei meinem Normalrad, wenn ich auf dem Sattel hocken bleibe und mich mit den Füßen vom Boden abstoße und so sachte rolle. Ist m.E.n. rechtlich nicht "abgestiegen", aber an Engstellen höchst sinnvoll ...

    In Hannover wurde in der Vergangenheit häufiger gegen den Ausbau des Südschnellwegs zu einer Autobahn protestiert. Heute übrigens auch wieder. ( Siehe auch diesen NDR Beitrag von heute: https://www.ndr.de/fernsehen/send…londs83042.html )

    Zu diesen Demos erfolgt die Anfahrt in der Regel im Fahrradkonvoi vom Platz der Göttinger Sieben über Friedrichswall und Hildesheimer Straße bis zum Döhrener Turm, Strecke: 3,3 km.

    Für diese Fahrt braucht der Fahrradkonvoi mit hunderten dicht an dicht fahrenden Fahrradfahrer*innen ohne Halt ziemlich genau 20 Minuten. Das Durchschnittstempo ist also 10 km/h. Die 10 km/h sind das Durchschnittstempo bei einer Fahrradfahrt ohne Halt, denn in der Regel hat die Polizei die Strecke sehr gut abgesperrt.

    Trotzdem gibt es natürlich Phasen, in denen langsamer gefahren wird, also unter 10 km/h. Aber dabei kommt niemand ins Schlingern. Und das sind nicht alles geübte "Langsamfahrer".

  • Hört sich für mich an, als ob dein Sattel zu niedrig eingestellt ist,

    Das würde meinen Knien nicht gefallen ...


    Wenn ich auf dem Sattel sitze, komme ich kaum mit den Füßen auf den Boden.

    Auch nicht mit den Fußspitzen? Das reicht für den Vortrieb, ohne dass ich mit den Fußspitzen auf de Boden stehen könnte, würde ich mich nicht sicher fühlen ...

  • Besonders dann, wenn ich mit einem mir fremdem Fahrrad in einer mir fremden Umgebung fahre, stelle ich den Sattel so niedrig, dass ich mindestens mit den Fußballen, besser noch mit der ganzen Sohle auf den Boden komme beim Anhalten. Das geht dann leider in die Knie bei längeren Fahrten, genau wie bei Mueck.

    Ich vermute allerdings, es ist auch eine Frage von Position des Sattels gegenüber dem Tretlager. Ist der Sattel ein Stück weiter hinten, dann klappt das besser mit den Abständen zu den Pedalen und der Fahrbahn, als wenn der Sattel fast senkrecht über dem Tretlager positioniert ist.

    Und was das Langsamfahren angeht: Ein großer Radstand und ein großer Vorlauf erleichtern nach meiner Erfahrung eine Langsamfahrt ohne Schlingern. Mit Vorlauf meine ich den Abstand zwischen der verlängert gedachten Steuerkopfachse und der Vorderradnabe.

  • Stümmt, bin relativ groß und habe dafür vmtl. zu kleine Räder, weil mir das Geld zum Maßschneidern fehlt, daher auch Sattel maximal hinten, um auch so einen genehmen Abstand zum Tretlager zu kriegen, damit ist man dann wohl auch näher am Boden mit den Füßen und trotzdem mit brauchbaren Abstand zum Lenker.

  • Und was das Langsamfahren angeht: Ein großer Radstand und ein großer Vorlauf erleichtern nach meiner Erfahrung eine Langsamfahrt ohne Schlingern. Mit Vorlauf meine ich den Abstand zwischen der verlängert gedachten Steuerkopfachse und der Vorderradnabe.

    Ein Vorlauf der Gabel wäre beim Fahrradfahren tatsächlich extrem anstrengend, denn im Bild sieht man ja schon, was dabei rauskommt.

    Im Endeffekt würde sich das fahren, wie ein Einkaufswagen, bei dem man die Rollen nach vorne ausrichtet und dann geradeaus fahren möchte, ohne dass die Räder nach hinten umklappen. Praktisch ein Ding der Unmöglichkeit.

    Darum haben alle Fahrradgabeln einen Nachlauf, um die Fahrt selbst zu stabilisieren; Rennräder meist weniger, Hollandräder umso mehr.

    Entscheidend ist dabei der Abstand zwischen Aufstandspunkt des Reifens und dem Punkt, wo die Drehachse die Aufstellfläche durchstößt:

    https://www.rennrad-news.de/forum/attachments/nachlauf-jpg.101412/

  • aber schematisch ist sind die beiden Skizzen identisch :/

    ich vermute einfach, dass UliB die Zeichnung nicht ganz korrekt beschriftet hat?

    Weil: die Beschreibung von Abstand Steuerkopfachse zu Vorderradnabe ist genau das, was auch in der schematischen Darstellung abgebildet ist

  • In der schematischen Skizze gibt es aber nur "Vorbiegung" und "Nachlauf".

    Um stets einen passenden Nachlauf zu erreichen, müssen der Steuerrohrwinkel und die Gabelvorbiegung relativ präzise aufeinander abgestimmt sein. Ansonsten ergeben sich eigentlich immer Fahreigenschaften, die im Alltagsverkehr keinen Spaß machen, weil das Fahrrad zappelig wird wie ein Bahnrad (steiles Steuerrohr) oder sich nur in weiten Bögen um die Kurve bewegen lässt wie die guten alten Tourenräder aus den 50er Jahren und davor.

  • Vielen Dank an DMHH und MTL für die Korrekturen.

    Beim Versuch, das die Korrekturvorschläge umzusetzen, stoße ich auf immer neue verwirrende Details.

    Also der Vorlauf heißt in Wirklichkeit Nachlauf.

    Aber ist es nicht gerade bei den Einkaufswagenrollen so, dass die einen Nachlauf haben?

    Deshalb bin ich von Vorlauf beim Fahrrad statt Nachlauf ausgegangen.

    Und ganz ehrlich. So richtig verstanden habe ich immer noch nicht, warum es ein Nachlauf ist.

    Aber trotzdem habe ich diese Korrektur angefertigt. Als Einstieg in eine umfänglichere Korrektur:

    Die Begriffe Vorlauf und Nachlauf habe ich erst mal ganz gestrichen.

    Wer Muße hat, der darf sich gerne an meiner Zeichnung zu schaffen machen. Danke!

    Und zur Erinnerung: Wie langsam kann man mit einem Fahrrad fahren, ohne zu schlingern? Darum ging es ja eigentlich und um die Verträglichkeit mit dem Fußverkehr, der ja eine Langsam-Fahrbarkeit des Fahrrades voraussetzt.

    Komplexe Zusammenhänge von Geometriefaktoren › Fahrrad Rat

    Hier bin ich auf diesen Absatz gestoßen:

    "Ein kleiner Nachlauf bei tendenziell steiler werdendem Lenkrohrwinkel bewirkt ein immer direkter werdendes bis hin zum hypernervösen Lenkverhalten (Beispiel Rennrad: 74° Lenkrohrwinkel, 50 mm Nachlauf, bei ca. 100 cm Radstand). Ein solcher Rahmen ist für geübte Amateure und Profis bei Straßenrennen (Pulkfahren, Ausreißmanöver etc.) geeignet. Leider werden Rahmen mit einer solchen Geometrie auch massenhaft an FreizeitradlerInnen verkauft – nach dem Motto „Mensch gewöhnt sich ja an alles“."

    Ist es also so, dass viele Fahrradfahrer mit dem "falschen" Rad unterwegs sind?