Da man zugleich aber auch eine komplette (!) Abschaffung der Benutzungspflicht fordert, würde sich das dann auf Angebotsradwege beziehen. Darüber hinaus könnte ich mir vorstellen, dass einige Städte mit extrem geringem Fahrradanteil (Ruhrpott…) das Argument der Sicherheit umdrehen: "Hier gibt es auch bei Belastungsniveau IV keine Unfälle (denn die Radfahrer haben wir alle vergrault), also dürfen wir da keinen Radweg bauen."
Die Frage Radwegebau oder nicht, darf sich nicht länger auf die Frage Unfallschutz für Fahrradfahrer*innen konzentrieren und darin erschöpfen. Das war ohnehin immer schon ein vorgeschobenes Argument verknüpft mit der Absicht, freie Bahn für den ungebremsten Autoverkehr zu schaffen. Und das gilt nicht nur für den Fahrradverkehr, sondern auch für den Fußverkehr. Nicht ohne Grund gilt in Verkehrsberuhigten Zonen, dass dort kein Bürgersteig gebaut werden darf.
Der Schwerpunkt der Verkehrsplanung muss darauf liegen, den Autoverkehr deutlich zu reduzieren. Das schließt nicht aus, dass es weiter Radwege gibt. Selbst in einer autofreien Stadt machen Radwege Sinn. Das wurde mir einmal mehr bewusst, als ich beim Fahrradfest am Maschsee diese Transportfahrräder sah, von denen ich oben ein Foto eingefügt habe.
Wenn diese Transportfahrräder in großer Anzahl zum Einsatz kommen, dann sollen sie die vom Autoverkehr befreite Fahrbahn benutzen. Und da darf gerne ein niedriges Tempolimit gelten. Die fotografierten Räder sind ohnehin auf 25 km/h limitiert. Es gibt dann jedoch immer noch genug Fahrradverkehr für gut ausgebaute Fahrradwege!