Erfahrungen mit dem Transparenzgesetz?

  • na Punkt 7 ist wieder mal eine Verlagerung.

    weil Eltern "beratungsresistent" sind, wird abgepollert. Und weil die Poller jetzt den Behindertentransporter vom nötigen Auffahren an dieser Stelle abhalten, wird die Klappvariante gewählt. Verantwortlich: Schule.

    Ich stelle mir jetzt vor, wie da jeden Morgen ein Lehrer wartet, bis der Sammelbus ankommt, dann die Poller aufschließt, umklappt, wartet, bis alle ausgestiegen sind, der Bus wieder das Gelände verlässt und der Lehrer die Poller wieder hochklappt. Jeden Tag. Regen. Schnee. Sonne. Nachmittags das gleiche Spielchen nochmal...

    ernsthaft, glaubt da jemand dran?

    Dann müssen die repressiven Maßnahmen eben noch weitergehen. Jeden Tag einen Polizisten hinstellen, OWi-Anzeige schreiben lassen. Bei Wiederholung wird's eben jeweils in 10er-Schritten teurer. Rein rechtlich wohl machbar...

  • Interessant finde ich die Annahme der Polizei, ein Sammelbus dürfte den Geh- und Radweg legaler nutzen, als die sonstigen Eltern.

    Das ist zumindest bei mir tatsächlich auch eine moralische Frage: Sammelbusse, Rettungsfahrzeuge im echten Notfalleinsatz - Da sage ich nie etwas. Es gibt wichtigeres als meine Unbequemlichkeit in dem Moment.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Und am Ende sitzt der Fahrer dann im Knast, weil er auf dem Schulweg moralisch okay ein Kind angefahren hat und die Polizei feststellt, er hätte da ja garnüscht fahren dürfen....

    Eine Behörde sollte da schon andere Maßstäbe ansetzen.

  • Fallbeispiel scheitert daran, dass bei uns niemand fürs Überfahren eines Kindes in den Knast kommt. Das war überspitzt dargestellt.
    Dennoch wird hier sämtliche Verantwortung abgewälzt. Die Lehrer sollen jetzt Arbeiten im Straßenraum vornehmen (sind sie dafür versichert), der FSJ-ler soll mit seinem Kleintransporter morgens um 8 in die Kindergruppe reinfahren (zu deren Schutz mussten immerhin Poller her).

    Was spricht gegen einen ordnungsgemäßen Behinderten Parkplatz?
    Was spricht gegen eine vernünftige Regelung mit ZZ?
    Was spricht gegen eine Überwachung und Bestrafung von Fehlverhalten?

    Am besten ist der Weg dann noch so eng, dass der Bus wieder rückwärts... lassen wir das.

  • Neues von der Hudtwalckerbrücke:

    Im Dezember hatte ich (damals nicht berichtet) von der VD5 eine Anordnung über die Ausstattung der LZA Ludolfstraße/Kellinghusenstraße mit gemischten Streuscheiben, bzw. deren Anhang bekommen. Im Anhang war mein VZ237 eingezeichnet und im Text selbst stand, dass alle im angehängten Plan eingezeichneten Verkehrseinrichtungen (also auch das VZ 237) angeordnet würden. Das VZ 237 wurde allerdings nicht erwähnt, damit war's also ermessensfehlerhaft durch mangelnde Ausübung des Ermessens. Allerdings war die Anordnung auch schon relativ alt und ich hab entsprechend einen Antrag auf Neubescheidung gestellt.

    Heute erneut Mail in der Transparenzanfrage (von der ich dachte sie sei beantwortet worden), jetzt wieder vom PK 23: man finde nichts in den Straßenakten (nee, ich weiß, man muss in die Ampelakte kucken).

    Zitat von PK23

    Die Lichtsignalanlage Kellinghusenstraße/Ludolfstraße wurde bisher noch nicht umgeschaltet, so dass die Räumzeiten für Radfahrer noch nicht berücksichtigt sind. Aus diesem Grund wurde im Einmündungsbereich die Radwegebenutzungspflicht aufrecht erhalten.
    Im weiteren Verlauf der Ludolfstraße ist in der Hudtwalkerstraße (Gebiet des Polizeikommissariats 33) in Richtung Winterhuder Marktplatz die Radwegebenutzungspflicht ebenfalls angeordnet. Die Entfernung des von Ihnen angesprochenen Verkehrszeichens 237 hätte zur Folge, dass der Fahrradfahrer auf einer kurzen Strecke die Fahrbahn nutzen könnte, dann jedoch wieder auf dem Radweg fahren muss. Dies stellt eine Unterbrechung der Stetigkeit dar, die zum einen nicht zielführend ist und aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ein erhebliches Gefährdungspotential für den Fahrradfahrer mit sich bringt.

    Also auf Deutsch: Das Schild hängt zu Unrecht, weil aber woanders auch Schilder zu Unrecht hängen soll es hängen bleiben. Ich hab noch einmal deutlich auf meine Bitte auf Neubescheidung hingewiesen.

    Ich bin aber nicht ganz so firm: gegen ausbleibende Neubescheidung kann ich nur Säumnisklage erheben? Bequemer wäre ja der Weg über nen Widerspruch, zumal im J31 das vermutlich durchgehen würde (so wie die Ampelumschaltung beispielsweise ja auch).

    Hat sonst jemand Lust, gemeinsam mit mir das VZ abzuhängen oder zu überkleben? Idealerweise mit Lokalpresse dabei?

  • Hat sonst jemand Lust, gemeinsam mit mir das VZ abzuhängen oder zu überkleben? Idealerweise mit Lokalpresse dabei?

    Das nun nicht gerade..., aber was würde gegen einen Antrag auf Aufhebung der RWBP sprechen?
    Sollte der abgelehnt werden, hättest Du ja beste Gründe für den anschließenden Widerspruch. :)

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Das nun nicht gerade..., aber was würde gegen einen Antrag auf Aufhebung der RWBP sprechen?
    Sollte der abgelehnt werden, hättest Du ja beste Gründe für den anschließenden Widerspruch.

    Ich hab ja schon einen Antrag auf Aufhebung formuliert. Mit dem Ergebnis, dass man mir jetzt eine zweite Antwort auf meine (vorangegangene) Anfrage nach HmbTG gegeben hat. Ich fürchte einfach, die wollen meinen Antrag nicht bescheiden und spekulieren darauf, dass ich beim VG wegen Untätigkeit klage (was dann aber wahrscheinlich auch ewig dauert, siehe andere Verfahren...)

  • Meine jüngste Anfrage nach HmbTG war zum VZ237 in der Vogt-Wells-Straße nach Osten ab Beermannplatz/Grandweg. Heute die Antwort:

    nach Rücksprache mit der Verkehrsdirektion 52 ist in der letzten straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 30.08.2002 im Lageplan für die Lichtsignalanlage Vogt-Wells-Str./Grandweg/Behrmannplatz kein VZ 237 angeordnet.
    In den dem Polizeikommissariat 23 zur Verfügung stehenden Unterlagen liegt auch keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung für das VZ 237 vor.

    Ich hab gebeten, das offenbar nicht angeordnete Schild umgehend zu entfernen -- mal sehen ob was passiert... Jedenfalls gibt's auf der Strecke jetzt keine Möglichkeit für Strafzettel wegen Fahrens auf der Fahrbahn mehr.

  • Tut sie nicht.

    Selbst wenn die Stadt schriftlich behauptet, es gibt keine Anordnung, geht das Verwaltungsgericht Köln davon aus, dass sich die Stadt täuscht. Denn ohne Anordnung gäb es ja das Schild nicht. Somit gabs bei mir keine Nichtigkeit wegen fehlender Anordnung.

    Laut Anwalt geht das auch so in Ordnung...

    Das Schild hängt natürlich immernoch. Eine Begründung, warum das Fahren auf der Fahrbahn dort nicht erlaubt ist, soll ich, wenn ich mich recht erinnere, 2018 erhalten.