In den 1960ern hat das BVerwG entschieden, dass die "Laternengarage", also das Dauerparken auf öffentlichen Straßen zur normalen Straßennutzung gehört und nicht durch die Länder (hier: Bremen) im Rahmen ihrer Straßen- und Wegegesetze beschränkt werden darf. Vielleicht verwechselst du das damit?
Woche 51 vom 19. bis 25. Dezember 2022
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Was da in dem Artikel als Kanaldeckel für Gas bezeichnet wird, sind die Absperrhähne für die Zuleitungen zu den Gebäuden. Ich weiß ja nicht was die Behörden da denken, aber diese zu blockieren ist schlicht massive Gefährdung. Bei Feuer oder einem Leck muss der Zugang zu diesem Ventil sehr schnell möglich sein.
Und natürlich findet sich in diesem Artikel keinmal das Wort Feuerwehr oder Rettung, die werden sich auch nicht gerade über die engen Wege freuen.
Ob die Presse und die Behörden da evt. massiv gegen vorgehen würden, wenn die Autos zusätzlich noch festgeklebt wären?
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Das OVG Bremen hat wohl schneller entschieden als erwartet.
OVG-Urteil zum aufgesetzten Parken: Bremen muss handelnDas Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt: Bremen darf das aufgesetzte Parken nicht länger dulden. Wie es nun weitergeht.www.weser-kurier.deAufgrund der Paywall habe ich nur die ersten Sätze lesen können.
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Das OVG Bremen hat wohl schneller entschieden als erwartet.
https://www.weser-kurier.de/bremen/politik…smexbk61rlp4gak
Aufgrund der Paywall habe ich nur die ersten Sätze lesen können.
"Die Stadt Bremen darf aufgesetztes Parken auf Gehwegen nicht weiter ignorieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Wenn sich Anwohner darüber beschweren, müssen die Behörden darauf reagieren. In welcher Form ist allerdings jetzt noch unklar."
aus buten und binnen vom 22.12.22 (ohne paywall)
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/au…20noch%20unklar.
Weiter heißt es:
"Wie weitreichend die Maßnahmen sein müssen und welcher Handlungsspielraum dem zuständigen Mobilitäts- und dem Innenressort bleibt, ergibt sich nicht aus dem sogenannten Tenor des Gerichts. Ein Tenor im juristischen Sinne umschreibt den wesentlichen Kern einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung. Eine genaue Begründung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts folgt im kommenden Jahr."
Nach meiner Beobachtung in Hannover gibt es keine konsequente Parkraumüberwachung, kein abgestimmtes Vorgehen der drei verschiedenen dafür zuständigen Behörden und keinen Kontakt in dieser Frage mit der für die Ausschilderung zuständigen Stelle.
Es sollte mich wundern, wenn das in Bremen stringenter organisiert ist. Deshalb wird es schwer werden, eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Die Bereitschaft in Politik und Behörden darüber hinwegzusehen, dass es längst schon viel zu viele Autos gibt in den Städten (und auf dem Land) ist sehr ausgeprägt.
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Das Foto im Weser-Kurier ist sehr eindrucksvoll. Angesichts solcher Zustände überhaupt noch zu zögern, gegen die Falschparker (die AfD und der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen würden vermutlich nicht von "Blechterroristen" reden) vorzugehen, lässt einen wirklich an der Geeignetheit dieser Menschen aus Politik und Verwaltung für ihre Jobs zweifeln.
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"... In welcher Form ist allerdings jetzt noch unklar."
Parkflächenmarkierungen auf die Gehwege malen und somit legalisieren, sollen doch die Fußgänger innerhalb eines Jahres stadtweit gegen alle Anordnungen einzeln klagen ...
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Malte
1. März 2023 um 10:28 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2022 verschoben. -