Die Frage steht bereits im Thread-Titel: Darf man auf der Fahrbahn ein Fahrrad schieben, wenn da das steht?
Im Anhang 2 zur StVO steht zum Zeichen 267:
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.
Erläuterung
Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn.
Führt man ein Fahrzeug, wenn man es schiebt? Es steht dort, dass man nicht einfahren darf, also müsste Schieben erlaubt sein, oder?
Hintergrund ist mal wieder dieses Nonsens-Stelle:
Es gibt einen "Radweg", der in der gezeigten Richtung nicht befahren werden darf, weil 1. auf der falschen Straßenseite, 2. dafür ohne Freigabe und 3. zu schmal, um eine Freigabe zu erteilen und 4. das auch überhaupt nicht nötig ist, wenn man die Fahrbahn in Gegenrichtung der Einbahnstraße freigeben würde. Auf dem "Radweg" darf man auch kein Fahrrad schieben, weil man dann Fußgänger ist, der ein Fahrzeug mitführt. Es gibt daneben einen ca. 1m breiten Gehweg, der aus meiner Sicht zu schmal ist, darauf ein Fahrrad zu schieben, ohne entgegenkommende Fußgänger zu behindern, also gilt §25 (2).
Bleibt also noch die Fahrbahn, auf der man auch nicht fahren darf, weil die f+++ing Verkehrsbehörde es seit 23 Jahren nicht geschafft hat, unter das noch ein zu hängen, obwohl das problemlos möglich wäre (30er Zone, sehr wenig Verkehr, 4m breite Fahrbahn, keine Busse, keine LKW). Wenn man auch dort nicht einmal das Fahrrad schieben darf, hat man ein Problem.
Trotzdem zeigt der Wegweiser in Richtung des "Radweges", auf dem man gar nicht fahren darf. Dort hat es in den letzten Jahren mindestens einen schweren Unfall / Unfall mit Schwerverletzten zwischen einem Radfahrer und Fußgänger gegeben.