Gestern begegnete mir ein solches Fahrzeug, was wohl gerne ein Linienbus wäre:
Woran erkenne ich denn als Verkehrsteilnehmer, dass es sich tatsächlich um einen Linienbus handelt, der dort mit eingeschalteter Warnblinklichanlage steht und § 20 Abs. 4 StVO auslöst und nicht um ein kleines Wohnmobil, das mit der Warnblinklichtanlage das Haltverbot außer Kraft setzen möchte? Die üblichen Merkmale wie die Matrix-Anzeige einer Buslinie mit Fahrziel fehlen ja an diesem Fahrzeug genau wie bei den so genannten Anruf-Sammel-Taxis.
Natürlich kann ich als rücksichtsvoller Verkehrsteilnehmer auch einfach davon ausgehen, dass das alles seine Richtigkeit haben wird, aber gerade bei der Schrittgeschwindigkeit bei eingeschalteter Warnblinklichtanlage wäre es ja interessant zu wissen, ob man sich da womöglich eher zum Affen macht.