Linienbus im Sinne von § 20 StVO

  • Gestern begegnete mir ein solches Fahrzeug, was wohl gerne ein Linienbus wäre:

    Woran erkenne ich denn als Verkehrsteilnehmer, dass es sich tatsächlich um einen Linienbus handelt, der dort mit eingeschalteter Warnblinklichanlage steht und § 20 Abs. 4 StVO auslöst und nicht um ein kleines Wohnmobil, das mit der Warnblinklichtanlage das Haltverbot außer Kraft setzen möchte? Die üblichen Merkmale wie die Matrix-Anzeige einer Buslinie mit Fahrziel fehlen ja an diesem Fahrzeug genau wie bei den so genannten Anruf-Sammel-Taxis.

    Natürlich kann ich als rücksichtsvoller Verkehrsteilnehmer auch einfach davon ausgehen, dass das alles seine Richtigkeit haben wird, aber gerade bei der Schrittgeschwindigkeit bei eingeschalteter Warnblinklichtanlage wäre es ja interessant zu wissen, ob man sich da womöglich eher zum Affen macht.

  • Gestern begegnete mir ein solches Fahrzeug, was wohl gerne ein Linienbus wäre:

    Woran erkenne ich denn als Verkehrsteilnehmer, dass es sich tatsächlich um einen Linienbus handelt, der dort mit eingeschalteter Warnblinklichanlage steht und § 20 Abs. 4 StVO auslöst und nicht um ein kleines Wohnmobil, das mit der Warnblinklichtanlage das Haltverbot außer Kraft setzen möchte? Die üblichen Merkmale wie die Matrix-Anzeige einer Buslinie mit Fahrziel fehlen ja an diesem Fahrzeug genau wie bei den so genannten Anruf-Sammel-Taxis.

    Natürlich kann ich als rücksichtsvoller Verkehrsteilnehmer auch einfach davon ausgehen, dass das alles seine Richtigkeit haben wird, aber gerade bei der Schrittgeschwindigkeit bei eingeschalteter Warnblinklichtanlage wäre es ja interessant zu wissen, ob man sich da womöglich eher zum Affen macht.

    Warum hast du Angst, dich "zum Affen zu machen"?

    Wenn das Fahrzeug ein Wohnmobil ist, dann darf es dort halten, um zum Beispiel jemanden ein- oder aussteigen zu lassen. Allerdings darf der Fahrer nicht das Warnblinklicht einschalten.

    Schaltet der Fahrer das Warnblinklicht trotzdem ein, dann macht der sich doch nur selbst zum Affen.

    Dass du nur mit Schrittgeschwindigkeit an dem haltenden Fahrzeug vorbeifahren darfst, wenn es ein Linienbus ist, bedeutet doch nicht, dass du schneller als mit Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren musst, wenn es sich zum Beispiel um ein Wohnmobil handelt.

    Es ist gut möglich, dass ein Wohnmobil an einer Bushaltestelle hält, um zum Beispiel ein Kind aussteigen zu lassen. Und ebenso gut ist es möglich, dass das Kind unachtsam auf die gegenüberliegende Seite läuft. Dann hast du mit Schrittgeschwindigkeit gute Chancen, rechtzeitig zu reagieren, um einen Unfall zu vermeiden.

    Kommt es immer wieder vor, dass an der Bushaltestelle Autofahrer*innen halten, um zum Beispiel Brötchen beim Bäcker zu kaufen, dann sollte die Bushaltestelle zusätzlich mit einem Halteverbot abgesichert werden, sodass dort nur noch Linienbusse halten dürfen. Und dann ist dir klar, dass es ein Linienbus ist, denn wer anders dürfte dann nicht mehr dort halten.

    Ganz klar ist die Sache mit dem oben gezeigten Schild.

    Das sollte allerdings mal dringend überarbeitet werden.

    Schließlich ist auf dem heutigen Achtung Kinder Schild auch nicht mehr das brave Geschwisterpaar drauf, dass auf dem orangen Schulbusschild überlebt hat.

    Leider kann meines Wissens das oben gezeigte orangefarbene Schulbus-Schild nicht an Linienbussen angebracht werden, selbst dann nicht, wenn, wie es in vielen Gegenden üblich ist, der Linienbus vor allem von Schulkindern benutzt wird.

  • Ist ein Fahrzeug der Firma MOIA eigentlich ein Linienbus?

    Ich hatte nun in kurzer Zeit schon zwei Mal das Vergnügen, dass sich MOIA-Fahrzeuge zum Abfahren bereit machten und links den Blinker setzten, um sich dann kraft ihres Kraftfahrzeuges das Abfahren zu ermöglichen. Einmal hielt das Fahrzeug zuvor ordnungswidrig auf einem Radweg, einmal auf einem Parkplatz auf dem Seitenstreifen. Das sind beides für mich keine gekennzeichneten Haltestellen im Sinne von § 20 Abs. 5 StVO und ich halte es für problematisch, wenn ich jetzt bei jedem MOIA-Fahrzeug, das irgendwo in der Gegend herumsteht, bei dem auch gar nicht ersichtlich ist, ob es sich gerade im Dienst befindet oder parkt, damit rechnen muss, dass es sich plötzlich in Bewegung setzen könnte und sein vermeintliches Sonderrecht erzwingt.

  • Diese Frage müsstest du mit der zuständigen StVB klären. In München ist es so, dass auch diese Touristenbusse ("Hop on - hop off") als Linienbusse eingestuft werden, meines Wissens auf Geheiß der Regierung von Oberbayern.

    Es gibt allerdings hier auch Zusatzzeichen unter Ver-/Gebotsschildern mit "MVG frei" (MVG=Münchner Verkehrsgesellschaft) - das würde ich dann so deuten, dass das wirklich nur Busse im "echten" Linienverkehr anzuwenden ist.

  • tja. interessante Frage.

    Aus dem Bauch heraus - immer die besteste Lösung für formaljuristische Fragestellungen ;) - würd ich das verneinen.

    hm. Linienbus. Was ist denn ein Linienbus, welche Eigenschaft hat der denn?

    - Nahverkehrslinienbus <> Fernverkehrslinienbus

    - fester Fahrplan?

    - feste Route?

    dann würde moia nicht dunterfallen.

    Aber wie verhält es sich dann mit sog. Rufbussen? Haben auch keinen festen Fahrplan, haben keine feste Route/Streckenführung.

    Allerdings: sowohl Rufbus als auch klassischer Linienbus werden als Leistung ausgeschrieben und vergeben. moia afaik nicht, die haben nur eine erlaubnis, im stadtgebiet Personenbeförderung zu machen. So, wie auch Taxis. :/

    2019 hatte sich ja ein Taxifahrer gegen die Zulassung von moia (Genehmigung als Ausnahme, Erprobunsgverkehr) gewehrt.

    Und (in Folge?) wurde das doch auf 200 Fz begrenzt?

    Das wäre doch bei Linienbusverkehr nicht gekommen?