"1.
Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.
2.
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."
In der Anlage 3, lfd. Nr. 22 zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht, dass "insbesondere" im Falle von Begegnungsverkehr ggf. auf den Schutzstreifen ausgewichen werden darf.
Anlage 3 StVO 2013 - Einzelnorm
Das verstehe ich so, dass ein Autofahrer den Schutzstreifen missbräuchlich benutzt, wenn er darauf an einer Straßenbahn vorbeifährt, die an der Haltestelle hält. Aber haben das die Verkehrs-Planer auch so gesehen? Und wurde die Polizei mit einbezogen bei den Planungen an dieser Stelle? Denn die ist ja letztlich für die Kontrolle des sich bewegenden Verkehrs zuständig.