Schwierige Stellen im hannoverschen Radverkehrsnetz für eine ansprechende (anspruchsvolle) Radverkehrs-Infrastruktur

  • "1.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.
    2.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."

    In der Anlage 3, lfd. Nr. 22 zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht, dass "insbesondere" im Falle von Begegnungsverkehr ggf. auf den Schutzstreifen ausgewichen werden darf.

    Anlage 3 StVO 2013 - Einzelnorm

    Das verstehe ich so, dass ein Autofahrer den Schutzstreifen missbräuchlich benutzt, wenn er darauf an einer Straßenbahn vorbeifährt, die an der Haltestelle hält. Aber haben das die Verkehrs-Planer auch so gesehen? Und wurde die Polizei mit einbezogen bei den Planungen an dieser Stelle? Denn die ist ja letztlich für die Kontrolle des sich bewegenden Verkehrs zuständig.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (11. Dezember 2023 um 12:27)

  • Zulässig ist das eine, möglich das andere. Und ja, die werden alle schön rechts halb auf dem Schutzstreifen an der haltenden Tram vorbei fahren.

    Es sei denn, die kommen erst gar nicht dahin, weil die Ampel auf Rot steht.

    Die steht vor Beginn der Vorbeifahrzone, um den Zugang zur Rampe des Hochbahnsteiges zu gewährleisten. Ein Rotlichtverstoß geht den meisten Autofahrer*innen nicht so leicht von der Hand wie das missbräuchliche Befahren des Schutzstreifens.

  • wenn bei der StVB allesamt "ordentlich" arbeiten würden, wären bei den VG auch wieder Kapazitäten frei :rolleyes:

    Aber in dem Fall sage ich: aus meiner Interpretation ist hier ein Vorbeifahren über den Schutzstreifen nicht zulässig. Die StVB / Verkehrsplanung scheint zu einem anderen Schluss gekommen zu sein, denn sonst hätte sie einen Radfahrstreifen angelegt: Platz wäre da. Sie wollte aber offenbar einen Schutzstreifen, damit hinter der Tram der richtige Verkehr nicht unnötig warten muss.

  • Bei einem Radfahrstreifen hätte man auch nicht den Gehweg für die sogenannten "unsicheren Radfahrer" (= Leute, die sich gegenüber Fußgängern genauso asozial verhalten, wie sie von Autofahrern selbst nicht behandelt werden wollen) freigeben können.

  • Aber in dem Fall sage ich: aus meiner Interpretation ist hier ein Vorbeifahren über den Schutzstreifen nicht zulässig. Die StVB / Verkehrsplanung scheint zu einem anderen Schluss gekommen zu sein, denn sonst hätte sie einen Radfahrstreifen angelegt: Platz wäre da. Sie wollte aber offenbar einen Schutzstreifen, damit hinter der Tram der richtige Verkehr nicht unnötig warten muss.

    Ich befürchte dasselbe. Aber bitte, bitte: "richtiger Verkehr" bitte in Anführungszeichen, denn eigentlich ist das ja falscher Verkehr.

  • Ich weiß ehrlich nicht, woraus Ihr alle das Verbot der Vorbeifahrt für Kfz über den Schutzstreifen ableitet. Der Bedarf ist laut VO nicht auf Begegnungsverkehr begrenzt, wenn auch als Regelfall genannt. Es gibt auch andere Bedarfe, z.B. die Fortsetzung der eigenen Fahrt im PKW. Jetzt kommt noch die Einschränkung, daß niemand gefährdet werden darf. Ggf. haben an Haltestellen noch ein- und aussteigende Fahrgäste Vorrang, usw., usf., die übrigen Verkehrsregeln gelten halt weiterhin.

    Daß hier die Anlage von Schutzstreifen - wie eigentlich immer - Murks ist, ändert nix an der Rechtslage, nämlich, unter der Beachtung der übrigen Vorschriften darf ein Kfz-Lenker seine Kiste über den Schutzstreifen an der Straßenbahn vorbeifahren.

    Natürlich darf er das, sonst wäre es ja verboten.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • vormals war ich auch der Meinung, dass "insbesondere" keine abschließende Aufzählung ist.

    Nur verfolgte danach irgendwo (ich finds nicht mehr) eine Diskussion, in der in Bezug auf den Schutzstreifen die Meinung vertreten und begründet wurde, dass ausschließlich bei Gegenverkehr drauf gefahren werden dürfe.

    Und ich erinnere mich an einen Aufsatz, der herleitete, dass z.B. nicht an Fz, die zum linksabbiegen an einer Kreuzung warten, rechts über den Schutzstreifen ausgewichen werden darf. Den find ich auch nicht mehr :cursing:

  • vormals war ich auch der Meinung, dass "insbesondere" keine abschließende Aufzählung ist.

    Nur verfolgte danach irgendwo (ich finds nicht mehr) eine Diskussion, in der in Bezug auf den Schutzstreifen die Meinung vertreten und begründet wurde, dass ausschließlich bei Gegenverkehr drauf gefahren werden dürfe.

    Wenn "ausschließlich" statt "insbesondere" gemeint wäre, stünde es dort. Steht es aber nicht. Also muß es sich aus einer anderen Rechtsnorm, am besten in der StVO, ableiten. Die möge man mir benennen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Bei einem Radfahrstreifen hätte man auch nicht den Gehweg für die sogenannten "unsicheren Radfahrer" (= Leute, die sich gegenüber Fußgängern genauso asozial verhalten, wie sie von Autofahrern selbst nicht behandelt werden wollen) freigeben können.

    Das sehe ich allerdings anders:
    Der Radfahrstreifen wird an anderer Stelle in ähnlichen Situationen ebenfalls oft missbräuchlich benutzt, genauso wie der Schutzstreifen. Wollte man den Radfahrstreifen als echte Alternative an der Stelle verwenden, dann müsste man tatsächlich die Ampeln so schalten, dass auf den Radfahrstreifen nicht aufgefahren werden kann, wenn die Bahn hält.

    Ich sehe auch kein Problem in der Radverkehrsfreigabe für den Fußverkehr. Dort ist nicht viel Fußverkehr und das liegt nicht daran, dass dort der Fußweg für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Der Fahrradverkehr ist bislang dort ebenfalls nicht sehr stark vertreten. Und das wirst du nicht dadurch ändern, dass du die Fußwegfläche für den Radverkehr absperrst.

    Auf längere Sicht ließe sich die ganze Verkehrsgestaltung auch noch dahingehend ändern, dass man aus den Schutzstreifen Radfahrstreifen macht. Wie es DMHH bereits angedeutet hat, scheint das möglich zu sein. Aber warum sowas mit der Brechstange herbeiführen? Warum diese Schmähungen wie "unsichere Fahrradfahrer*innen". Die gibt es wirklich. Na und? Willst du die jetzt alle zum Fahrbahn-Fahrradfahren zwangsbeglücken? Dieses "Zwangsbeglücken" ist doch genau der Vorwurf, den manche gegen Verkehrsplaner erheben, die Hochbordradwege bauen.

    Und kein Fahrradfahrer verhält sich "asozial", wenn er einen Fußweg benutzt, der für den Fahrradverkehr freigeben ist und sich dabei an die dafür geltenden Regeln hält.

  • kein Fahrradfahrer verhält sich "asozial", wenn er einen Fußweg benutzt, der für den Fahrradverkehr freigeben ist und sich dabei an die dafür geltenden Regeln hält.

    Das tun aber die Wenigsten. Und damit meine ich nicht einmal, dass niemand auf einem leeren Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit fährt, sondern dass eng an Fußgängern vorbeigefahren wird und die geforderte Rücksichtnahme zu wünschen übrig lässt. Oftmals bieten solche Pseudo-Lösungen ja auch gar keinen Platz, um auch zu Fußgängern ausreichenden Abstand zu halten. Das Hauptargument der Gehwegradler besteht dann aber wiederum darin, dass sie auf der Fahrbahn zu eng von Kraftfahrzeugen überholt werden und sie sich dort nicht sicher fühlen. Wenn jemand anderen zufügt, was sie/er selbst von anderen nicht hinnehmen will, ist das aus meiner Sicht asozial.

    Auf längere Sicht ließe sich die ganze Verkehrsgestaltung auch noch dahingehend ändern, dass man aus den Schutzstreifen Radfahrstreifen macht.

    Wenn Sie die Regeln kennen würden, wüssten Sie, dass ein Radfahrstreifen eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage ist. Dann ist es rechtlich nicht möglich, daneben noch eine Gehwegfreigabe anzuordnen.

  • Das tun aber die Wenigsten. Und damit meine ich nicht einmal, dass niemand auf einem leeren Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit fährt, sondern dass eng an Fußgängern vorbeigefahren wird und die geforderte Rücksichtnahme zu wünschen übrig lässt. Oftmals bieten solche Pseudo-Lösungen ja auch gar keinen Platz, um auch zu Fußgängern ausreichenden Abstand zu halten. Das Hauptargument der Gehwegradler besteht dann aber wiederum darin, dass sie auf der Fahrbahn zu eng von Kraftfahrzeugen überholt werden und sie sich dort nicht sicher fühlen. Wenn jemand anderen zufügt, was sie/er selbst von anderen nicht hinnehmen will, ist das aus meiner Sicht asozial.

    Wenn Sie die Regeln kennen würden, wüssten Sie, dass ein Radfahrstreifen eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage ist. Dann ist es rechtlich nicht möglich, daneben noch eine Gehwegfreigabe anzuordnen.

    Das habe ich auch nicht gefordert, dass Radfahrstreifen (benutzungspflichtig) und Gehweg mit Radverkehrsfreigabe nebeneinander existieren sollen. In der jetzigen Situation sehe ich gute Chancen Fahrradfahrer*innen mit dem Fahrbahn-Fahren vertraut zu machen. Ohne dabei mit der Brechstange vorzugehen.

    Wenn das nach und nach dazu führt, dass das Fahrbahnfahren an Beliebtheit zunimmt und von immer mehr radfahrenden Menschen akzeptiert wird, dann kann man aus den Schutzstreifen Radfahrstreifen machen und das Gehwegradeln hat dann keiner mehr nötig.

    Allerdings: Sie beschreiben selber das Verhalten vieler Autofahrer als aggressiv gegenüber Fahrradfahrenden (und Fußgängern). Da muss sich auch an dieser Stelle etwas bewegen.

    Wenn Sie die Menschen kennen würden, dann würden sie wissen, dass man Regeln nicht mit der Brechstange durchsetzt.

  • Das habe ich auch nicht gefordert, dass Radfahrstreifen (benutzungspflichtig) und Gehweg mit Radverkehrsfreigabe nebeneinander existieren sollen.

    Na dann ist ja gut, denn ich habe nur geschrieben, dass ein Radfahrstreifen und ein freigegebener Gehweg nebeneinander nicht existieren können, weil es keinen benutzungspflichtigen Weg neben einem Angebotsweg geben kann.

    An dieser Stelle spielt aber die andere Überlegung sicherlich eine größere Rolle: Ein Schutzstreifen darf bei Bedarf vom Kfz-Verkehr überfahren werden (da kann man jetzt noch streiten, ob nur bei Gegenverkehr oder welcher andere Bedarf das rechtfertigt), aber ein Radfahrstreifen darf vom Kfz-Verkehr nicht befahren werden.

    Die Anlage eines Radfahrstreifens würde also dazu führen, dass bei haltender Bahn die Autos in jedem Fall dahinter warten müssten. In der auf Ihrem Bild gezeigten Situation sehe ich aber keinen sinnvollen Grund dafür. Die Fahrgäste steigen zur anderen Seite auf den Bahnsteig aus und auf dem Schutzstreifen fährt niemand mit dem Fahrrad. Es wird also niemand behindert oder gefährdet, wenn man rechts an der haltenden Bahn vorbei fährt.

  • Na dann ist ja gut, denn ich habe nur geschrieben, dass ein Radfahrstreifen und ein freigegebener Gehweg nebeneinander nicht existieren können, weil es keinen benutzungspflichtigen Weg neben einem Angebotsweg geben kann.

    An dieser Stelle spielt aber die andere Überlegung sicherlich eine größere Rolle: Ein Schutzstreifen darf bei Bedarf vom Kfz-Verkehr überfahren werden (da kann man jetzt noch streiten, ob nur bei Gegenverkehr oder welcher andere Bedarf das rechtfertigt), aber ein Radfahrstreifen darf vom Kfz-Verkehr nicht befahren werden.

    Ich würde mir an einer solchen Stelle wünschen, dass eine Lösung gefunden wird, die es Fahrradfahrern ermöglicht, ganz ordnungsgemäß an der haltenden Stadtbahn vorbeizufahren. Die Fahrgäste steigen ja zur Hochbahnsteigseite hin, also nach links aus, sodass keine aussteigenden Fahrgäste gefährdet sind von Fahrradfahrern, die rechts an der haltenden Stadtbahn vorbeifahren.

    Währenddessen sollen keine Autos an der haltenden Stadtbahn vorbeifahren können. Das entspricht der Logik der dringend notwendigen Verkehrswende, die immer wieder in Sonntagsreden beschworen wird, im Alltag dann aber nur halbherzig oder gar nicht umgesetzt wird. Eine Verkehrswende, die diesen Namen verdient, erfordert es, den motorlosen Individualverkehr (Fußverkehr und Fahrradverkehr) und den ÖPNV deutlich zu priorisieren gegenüber dem MIV.

  • In der auf Ihrem Bild gezeigten Situation sehe ich aber keinen sinnvollen Grund dafür. Die Fahrgäste steigen zur anderen Seite auf den Bahnsteig aus und auf dem Schutzstreifen fährt niemand mit dem Fahrrad. Es wird also niemand behindert oder gefährdet, wenn man rechts an der haltenden Bahn vorbei fährt.

    Wenn ich einmal mehr Zeit habe, liefere ich das Foto mit Fahrradfahrer*innen nach. Bis dahin diese Collage:

    Diese Situation (auf der Foto-Collage) tritt auf! Und ich befürchte, es wird in der gegenwärtigen Ausgestaltung dazu führen, dass Fahrradfahrer sich auf den Bürgersteig zurückziehen, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Dann doch lieber Radfahrstreifen (ohne Bürgersteignutzungsmöglichkeit für den Fahrradverkehr), auch wenn der Autoverkehr dann nicht an der haltenden Bahn vorbeifahren kann. Muss er ja auch nicht, der Autoverkehr soll stehen, wenn die Bahn steht! Damit wird denjenigen, die in den Autos sitzen, ein klares Signal gesendet: Mit dem Auto ist man nicht schneller. Mit dem Fahrrad kannst du an der haltenden Bahn vorbeifahren.

  • Ich würde jetzt auch erstmal abwarten, wie sich das einpendelt; auch was die Verkehrsvolumen angeht.

    Ich fürchte, es wird sich so einpendeln:

    Der Fußweg ist für den Fahrradverkehr freigegeben. Und ich befürchte, die Planer haben deshalb keinen Radfahrstreifen angelegt, sondern nur einen "Schutzstreifen", damit der Autoverkehr seinen "Bedarf" entdeckt für die Nutzung des Schutzstreifens. Und das wird absehbar dazu führen, dass Fahrradfahrer*innen auf den Gehweg ausweichen. Das nehmen diese Verkehrsplaner sehenden Auges in Kauf. Und wenn sich das erst mal so eingependelt hat, dann ist vielleicht zu spät, daran noch was zu ändern.

  • Diese Situation (auf der Foto-Collage) tritt auf! Und ich befürchte, es wird in der gegenwärtigen Ausgestaltung dazu führen, dass Fahrradfahrer sich auf den Bürgersteig zurückziehen, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist.

    Ein Auto fährt hinter einem Fahrrad. Was genau ist denn daran das Problem?

  • Ich fürchte, es wird sich so einpendeln:

    Ein Radfahrer (offenbar SPD-Mitglied) fährt auf dem Gehweg, vor ihm ein Fußgänger neben einem Laternenpfahl. Wird sich der Radfahrer bei Schrittgeschwindigkeit einpendeln (< Wortwitz!), oder wird er umfallen, weil Schrittgeschwindigkeit zu langsam zum Radfahren ist, oder wird er versuchen, sich zwischen Laternenpfahl und dem Fußgänger durchzuquetschen?

    Ich fürchte, Letzteres. Der Einzige, der sich dann einpendelt, ist der Fußgänger, der vor Schreck zur Seite springt. Bleibt ihm nur zu wünschen, dass nicht ein weiterer Radfahrer versucht, rechts daran vorbei zu pendeln.

    Damit sich sowas nicht einpendelt, müsste zunächst einmal das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] weg und dann könnte man auch mal einen Vormittag lang die Polizei auf den Gehweg stellen und von allen Gehwegradlern 55,- EUR kassieren.

  • vormals war ich auch der Meinung, dass "insbesondere" keine abschließende Aufzählung ist.

    Nur verfolgte danach irgendwo (ich finds nicht mehr) eine Diskussion, in der in Bezug auf den Schutzstreifen die Meinung vertreten und begründet wurde, dass ausschließlich bei Gegenverkehr drauf gefahren werden dürfe.

    Und ich erinnere mich an einen Aufsatz, der herleitete, dass z.B. nicht an Fz, die zum linksabbiegen an einer Kreuzung warten, rechts über den Schutzstreifen ausgewichen werden darf. Den find ich auch nicht mehr :cursing:


    Meinst Du das hier:

    udv.de | Uko 86 | Rechtsgutachten Prof. Dr. Müller | Web


    Das "Gutachten" (Man muss schon sehr wohlwollend sein, um es so zu nennen.) wurde vor der StVO-Änderung erstellt, bei der die Worte "insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen" eingefügt wurden. In dem sog. Gutachten wird diese Änderung jedenfalls mit keinem Wort erwähnt.

    Die Worte sind aber nun einmal eingefügt worden, um klarzustellen, dass das Ausweichen bei Gegenverkehr eben nicht der einzige Bedarf ist, der eine Mitbenutzung des Schutzstreifens rechtfertigt.

  • Es ist geeignete Kleidung, insbesondere Regenschutzbekleidung, mitzuführen.

    Wenn insbesondere abschließend wäre, dürften keine Handschuhe oder Mützen mitgenommen werden. Mmn stellt insbesondere bestimmte Merkmale besonders heraus, lässt aber neben sich weitere Merkmale bestehen.

    Die Gruppe zeigte eine gute Leistung, insbesondere Lisa fiel durch ihr umfassendes Wissen auf.