Ich kennt ja sicherlich im Bezug auf Fahrradstraßen die Äußerung, dass Radfahrer dort „Vorrang“ hätten. Das sieht dann beispielsweise so aus:
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Oder auf Blech auch so:
Nun ist „Vorrang“ ja ein Synonym für § 6 StVO, bezieht sich also auf darauf, ob der entgegenkommende Verkehr zuerst fährt oder ich. Das ist aber natürlich nicht, was „Radfahrer haben Vorrang“ in Fahrradstraßen eigentlich meint, es geht ja eher darum… ja, worum denn eigentlich?
Bezieht sich „Vorrang“ wirklich nur darauf, dass eine Fahrradstraße in der Theorie nur Fahrrädern vorbehalten ist, obwohl eigentlich überall auch der Kraftverkehr per Zusatzzeichen zugelassen ist? Denn um den „Vorrang“ an Engstellen kann es ja kaum gehen, das gibt die Straßenverkehrs-Ordnung nicht her, aber es ist ja offenbar wichtig, dass bei jeder feierlichen Einweihung einer Fahrradstraße auf Neue betont wird, dass Radfahrer dort „Vorrang“ hätten — ohne genau zu erklären, was das nun eigentlich bedeutet.