Für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraßen

  • Ein Dauerthema, das unheimlich kompliziert zu sein scheint: Wie gibt man eigentlich eine Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung frei? Ein blick in die Anlage 2 zur StVO würde helfen und da sind sogar die richtigen Verkehrszeichen und Zusatzzeichen abgebildet. Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    So kompliziert ist es eigentlich auch gar nicht: Einmal [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] und auf der anderen Seite [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32].

    Trotzdem offenbar zu kompliziert für die Stader Verkehrsbehörde oder den Bauhof, eine Anordnung korrekt zu erstellen oder umzusetzen. Das ist das Ergebnis nach 23 Jahren Prüfung einer Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999. Dabei hängt das richtige Zusatzzeichen bereits oben unter dem [Zeichen 239], wo es auf der Gefällestrecke absolut nichts zu suchen hat.

  • Ich kann mir das nur durch absolutes Desinteresse erklären.

    1. Zusatzzeichen hängen immer unter dem Verkehrszeichen, dessen Bedeutung sie einschränken oder eingrenzen.

    2. Verkehrszeichen, die nur allgemein geltende Verkehrsregeln wiedergeben, dürfen nicht angeordnet werden.

    3. Mehrere Verkehrszeichen untereinander dürfen nur angeordnet werden, wenn sie sich auf die selbe Verkehrsart beziehen.

    Falsches Zusatzzeichen

    Das [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32] hängt rechts neben der Toreinfahrt, die man im Hintergrund sieht. Vorher ist die Einbahnstraße auch mit [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] freigegeben, aber auf den letzten 20m nicht mehr. Auch zwischendrin wird auf das [Zusazzeichen 1000-32] unter dem [Zeichen 220-20] verzichtet.

    In diesem Gebäude ist der Sitz der Stader Verkehrsbehörde

    Unter dem [Zeichen 220-20] fehlt das [Zusazzeichen 1000-32]

    Auch hier ohne Hinweis, dass einem Radfahrer entgegen kommen können.

  • Trotzdem offenbar zu kompliziert für die Stader Verkehrsbehörde oder den Bauhof, eine Anordnung korrekt zu erstellen oder umzusetzen. Das ist das Ergebnis nach 23 Jahren Prüfung einer Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999.

    Gerade habe ich Rückmeldung von der Verkehrsbehörde bekommen: Die Freigabe der Einbahnstraße wurde nicht angeordnet und die Kommunalen Betriebe haben dieses Schild nicht montiert. Allerdings wird ein solches Schild an anderer Stelle vermisst. Offenbar hat hier jemand zur Selbsthilfe gegriffen. Ich bin unverdächtig, weil ich selbstverständlich das richtige Zusatzzeichen verwendet hätte.

    Schlechte Nachricht: Mit einer offiziellen und korrekt ausgeführten Freigabe ist wohl auch in nächster Zeit nicht zu rechnen.

  • man sieht doch, was gemeint ist?

    Aber nicht jeder sieht das. Vor einiger Zeit war in der Zeitung eine Geschichte zu lesen, dass es in einer der fehlerhaft beschilderten Einbahnstraßen eine Auseinandersetzung zwischen einem SUV-Fahrer und einem Radfahrer gegeben hat. Der Autofahrer hatte den Radfahrer bedroht und beleidigt, weil dieser seiner Meinung nach verkehrt herum durch die Einbahnstraße gefahren sei und der Radfahrer hat ihm daraufhin den Seitenspiegel eingeklappt und eine Anzeige erhalten. Wenn solche Fälle am Ende noch vor Gericht landen, zählt nur das, was tatsächlich korrekt angeordnet wurde und nicht das, was man glaubt, was damit gemeint sein könnte. Und man weiß ja, dass das Einklappen eines Seitenspiegels vor Gericht schwerer wiegt als Drohungen und Beleidigungen, die sich gegen Radfahrer richten.

  • mmmmmh... wäre ich mir in der Konstellation nicht so sicher, ob das so glasklar gegen den Radfahrer ausgegangen wäre.

    der "Verwechslungsklassiker" [Zeichen 308] + VZ.208 ist meiner Meinung nach schon deutlich. Blau vs. rund und roter Rand.

    Aber [Zusazzeichen 1000-32] oder [Zusatzzeichen 1000-33] ?

    :/

    edit: die Tatsache, dass es haufenweise derart falsche Einbahnstraßenbeschilderung gibt, zeigt vllt auch eine Richtung auf: scheint doch nicht so einfach zu sein. selbst für fachbehörden. Da dürfte der Verkehrrecht-"laie" beim beiläufigen draufblicken nicht schlechter gestellt werden.

    Will sagen: wenn DU da vor dem AG landest und erstmal direkt groß und breit ausführen würdest, dass die Beschilderung ja eigentlich falsch ist, du aber dennoch reingefahren ... sieht schlechter aus, als wenn Achim Ahnungslos da sitzt und steif und fest behauptet, dass das doch eine freigegebene Einbahnstraße ist. ;)

  • Bei dem Streit ging es um die Straße, wo das Zusatzzeichen [Zusazzeichen 1000-32] in einer anderen Richtung und nicht direkt unter dem [Zeichen 220-20] hängt.

    Wenn man mit dem Fahrrad vom Rand der Fußgängerzone aus in diese Straße fährt, sieht man nur das Zeichen 220 oben an der Hausecke.

    Aus der anderen Blickrichtung an der selben Ecke dann auch mit Zusatzzeichen:

    [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] findet man nur ganz am Anfang.

    Im Fall des obersten Beitrages wird es auch immer zu Lasten der Radfahrer ausgehen, wenn etwas passiert: Die Einen brettern mit >25km/h den freigegebenen Gehweg hinab und die anderen kommen ihnen auf einem linksseitigen, nicht dafür freigegebenen "Radweg" mit 1,30m Breite entgegen.

    Da würde ich tatsächlich eine Sperre auf den ehemaligen "Radweg" stellen und deutlich machen, dass die gesamte Fläche nur für Fußgänger da ist. Dafür müsste man sicherlich baulich auch was machen, damit man deutlich auf die Fahrbahn geführt wird. Außerdem bleibt es unklar, ob es sich um einen Angebotsradweg handelt, der sich neben einem freigegebenen Gehweg befindet, oder ob das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] die gesamte Nebenanlage bezeichnet.

    Einmal editiert, zuletzt von Yeti (28. März 2022 um 15:34)

  • Aber immerhin sieht es auf den Bildern bei euch teilweise recht pittoresk aus.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Was lange währt, wird endlich beinahe gut. Gerade einmal 23 Jahre, nachdem diese Maßnahme im Radverkehrskonzept von 1999 beschrieben war, wurde sie nun umgesetzt.

    Aber Frage: Wie kann man auf die hirnrissige Idee kommen, dort auch noch den linksseitigen, 1,20m schmalen "Radweg" in Gegenrichtung freizugeben?

  • Mittelfristig soll diese Straße zur Fahrradstraße werden und die Einbahnstraßenrichtung dabei umgedreht werden. Ob man dann immer noch daneben einen Zweirichtungsradweg für die "unsicheren Radfahrer" vorhalten möchte? Und gegen welche Unsicherheit soll dieser "Radweg" nutzen? Wer es nicht schafft, auf einer 4m breiten Fahrbahn geradeaus zu fahren, schafft das auf einem 1,20 schmalen Radweg erst recht nicht.

    Verkehrsbelastung in dieser Straße übrigens 340 Kfz/Tag, T30 Zone.

  • wie sieht die Einmündung "oben" aus?

    Ja, die Stelle ist in der Tat nicht perfekt, aber meines Erachtens auch nicht kritisch.

    Hier gibt es die Stelle bei Mapillary Es ist die Straße, die an dieser Stelle von rechts kommt. Hier nochmal aus Sicht des linksseitigen "Radweges": Mapillary

    Es gibt über die Bremervörder Straße eine Ampelquerung, die aber von der Fahrbahn nur erreichbar ist, wenn man 5m auf der falschen Straßenseite bis zur Furt fährt. Aus Richtung der Fahrbahn gibt es da gar keine Ampel und vielleicht haben sie Sorge, dass da einfach jemand so mit dem Fahrrad links abbiegt. Bei wenig Verkehr wäre das kein Problem, und sobald auf der Bremervörder Straße viel los ist, kommt man ohnehin schneller an der Ampel auf die andere Straßenseite. Das Problem dürfte sich in der Praxis nicht stellen.

    Wenn man es richtig macht, müsste die Ampel für den stadtauswärts auf der Bremervörder Straße laufenden Verkehr vor die Einmündung der Straße An den Fischteichen versetzt werden und die Nebenstraße eine eigene Signalisierung bekommen.

    An der Bremervörder Straße sind auch Maßnahmen geplant: Derzeit gibt es da stadteinwärts einen viel zu schmalen [Zeichen 240] auf der Gefällestrecke und eine völlig überdimensionierte Linksabbiegespur in die Straße An den Fischteichen (bei Mapillary nur in Gegenrichtung). Die Idee ist, die mit dem Umdrehen der Einbahnstraßenrichtung endgültig überflüssige Linksabbiegespur aufzuheben und auf der bisherigen rechten Fahrspur einen Radfahrstreifen anzulegen. Stadteinwärts läuft der Fahrbahnverkehr dann über die ehemalige Abbiegespur. Wie man das am Ende auflösen will, weiß ich nicht, denn hier fehlt dafür noch der Platz: Mapillary Da müsste man ein Stück rechts von der Böschung wegnehmen.

  • mh.

    also die Ankomm-Situation für den Radverkehr ist da echt nicht optimal.

    die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umgestaltung würde ich ähnlich beurteilen. Aber Eingriff in die nördliche Böschung dort is auch nich ohne.

    ich würde eher dazu tendieren, die Fischteiche nach Westen zu verziehen und dann für KFZ-Verkehr ein Abbiegen von "An den Fischteichen" nach rechts zu unterbinden, um den sehr spitzen Kreuzungswinkel an der Ecke beibehalten zu können nicht unnötig aufpreizen zu müssen.

    hm.

    gibt überlegungen, die Straße komplett dicht zu machen? Wäre am Ende die günstigste Lösung. :S

  • gibt überlegungen, die Straße komplett dicht zu machen? Wäre am Ende die günstigste Lösung.

    Für den Fuß- und Radverkehr ist das eine wichtige Verbindung, die sich parallel zur Bahnlinie durch die Schwingewiesen Richtung Bahnhof fortsetzt. Für den Autoverkehr ist diese Straße im Prinzip obsolet und es wäre eigentlich ein Fall für eine echte Fahrradstraße ohne Kfz Freigabe.

  • Es ist nur ein kleines Stück, auf dem hier aktuell die Einbahnstraße für den Radverkehr freigegeben wurde. Den allergrößten Teil ist die Niemeyerstraße schon seit vielen Jahren für den Radverkehr freigegeben.

    Aber das letzte kleine Stück fehlte:

    Hier zum Vergleich die Streetview-Aufnahme von 2006:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Damals parkten dort noch Autos.

  • VZ. 205 am Ende der Kurve sieht aus wie in der Fahrradschule für die Grundschüler. :D

    So soll es auch wirken, nämlich auf Autofahrer, die ein großes Schild missverstehen könnten in dem Sinne, dass es sich nicht um eine Einbahnstraße für den Autoverkehr handelt.