Jenas Frechheiten - angeordnetes Gehwegparken

  • ich hatte Ende März einen Widerspruch gegen das angeordnete Gehwegparken eingereicht.

    Mit Frist, mir binnen 3 Monaten nach Zugang einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen, falls an der Anordnung festgehalten wird.

    Frist lief Ende Juni aus.

    Ich frage Anfang Juli nach.

    Mir wird mitgeteilt, dass ich bis 22.07.2022 eine Rückantwort erhalte.

    Es geht hier wohlgemerkt um eine superaktuelle Planung/Realisierung einer Baumaßnahme und anschließender Anordnung. Und man braucht 4(!) Monate für eine einfache Antwort?

    Hm.

    Als Außenstehender hätte ich da mehrere Erklärungsansätze, warum man die Frist eigenmächtig nach hinten raus verschiebt. Keine der denkbaren Erklärungen gefällt mir :rolleyes:

    Im schlimmsten Falle wäre das einfach der erste Schritt in eine Eskalationsspirale in der Auseinandersetzung zu weiteren verkehrsrechtlichen Anordnungen, die eigentlich keiner wollen kann.

    Was ich aus dem Ablauf mitnehme:

    - Fristen nicht als Bitte formulieren

    - Fristen mit konkretem Datum formulieren

    - Eingangsbestätigung fordern

    Ich hab auf sowas bewusst verzichtet, weil es unschädlich für das Verfahren war und auf Seiten der Verwaltung initial Mehraufwand bedeutet hätte.

    Aber gut, beim nächsten Mal zur Sicherheit aller Beteiligten eben wieder mit erweitertem Programm X/

  • Ich vermute, dass das konkrete Datum dazu da ist, dass du nicht noch schnell Untätigkeitsklage erhebst, vgl. § 161 Abs. 3 VwGO: "In den Fällen des § 75 [Untätigkeitsklage] fallen die Kosten stets dem Beklagten zur Last, wenn der Kläger mit seiner Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte."

    Die drei Monate als Regelfall stehen im Gesetz, ich verzichte daher auf Angaben, sondern mahne nur die Klageerhebung nach Ablauf an.

  • In einer weiteren E-Mail werde ich informiert, dass "auf Grund der politischen Dimension" die Antwort auf meinen Widerspruch noch dem Bürgermeister (also dem Bau-Bürgermeister ;) , nicht dem OBM) zur Kenntnis gegeben werden muss/soll.

    Man bittet weiter um Geduld... erste Augustwoche dann vermutlich :rolleyes:

  • Wenn sich das noch weiter hinzieht, würde ich kurzfristig die Klage mit einem fixen Datum androhen, verbunden mit dem Hinweis, dass nach so langer Zeit und Überschreiten der gesetzlich vorgegebenen Dreimonatsfrist eine Berufung auf § 161 Abs. 3 VwGO nicht länger infrage kommt.

  • der (Bau-)Bürgermeister weilt im Urlaub. :rolleyes:

    Aus anderen Verwaltungen kenn ich das so, dass derart "wichtige" Personen Urlaube sehr, sehr frühzeitig planen, damit eben relevante Schriftstücke/Urkunden (Bebauungspläne etc) nicht "liegenbleiben" und man das Einholen der Unterschrift entsprechend eintakten kann.

    Nunja, mal gucken X/

  • Ist halt gemein, wenn das in die politische Sommerpause reinläuft :S

    Aber: man hatte ja April+Mai Zeit, das zu bewerten.

    Vertretung: jain. ich kenne das so, dass auf oberem Level keine handelnden Vertretungen existieren. Technisch/administrativ schon, aber das eher im Aufgabenbereich "Ich bin die Stellvertretung und kann Auskunft geben, dass XY bis AB nicht im Hause ist".

    Was könnte der Nutzen der Stadtverwaltung sein, das gezielt zu verzögern?

    Den Anwohnenden 3 Monate Länger einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen?

    Denn entweder, der Widerspruch geht irgendwann durch: dann muss man das Parken so oder so abordnen. Und es stehen auch keine Wahlen an, so dass man die Aufgabe dem nächsten Dummen auf den Schreibtisch legen kann, damit der das "verantwortet"

    Oder aber, der Widerspruch geht nicht durch, dann hat man aber auch nichts verloren.

    :/

  • Gibt'S keine Vertretung? Schaut alles nach Hinhaltetaktik aus.

    Tja...

    Heute bekomme ich einen Anruf mit Terminanfrage.

    Der (Bau-)Bürgermeister bittet um ein Gespräch zu der Sache.


    Denk ich mir halt auch wieder:

    warum?

    will er mir erklären, warum das Parken doch wichtig ist?

    will er mich um mehr Zeit bitten?

    ... mich darum bitten, den Widerspruch zurückzuziehen?

    ... mir die Einschätzung der Rechtsabteilung darlegen?

  • Nun, die StVO hast du ja auf deiner Seite, und an der rechtlichen Bewertung gibt es nichts groß herumzudeuteln. Wie vermutet - Hinhaltetaktik. Für wann ist denn der Termin jetzt angesetzt?

  • Ich hätte das ja glatt erfragt.

    Auf keinen Fall nehme ich Termine wahr, wenn ich den Grund nicht kenne. Wer das macht ist selbst Schuld.

  • so, das Telefongespräch mit dem "Baubürgermeister"(SPD) bzw. Dezernenten war dann in 25min durch.

    Fazit:

    Er hat den Bescheid auf meinen Widerspruch unterschrieben und möchte da gerne noch etwas erläutern.

    soso. :rolleyes:

    Auf Nachfrage: in der Tat, negativer Bescheid, am Gehwegparken wird festgehalten. Nachdem mir etwas Honig in/um den Bart geschmiert wurde, wie gut doch der Widerspruch begründet und formuliert... blabla...

    An der Anordnung des Parkens werde aber festgehalten, es sei nur eben kein Gehweg.

    Die Antwort auf meinen Widerspruch wäre auch nicht "einfach so" erfolgt, sondern man hätte sich da intensiv mit auseinandergesetzt.

    Mein Hinweis, dass da aber Z.315 "Parken auf dem Gehweg" angeordnet ist und sich da ja die Katze in den Schwanz beißt, wenns kein Gehweg ist: :rolleyes:

    Dann setzte er an, mir zu erklären, dass gegen den Beschluss, die Parkplätze der Schule zum Parken freizugeben, sogar das Landesverwaltungsamt angerufen wurde, und am Ende dieser Beschluss auch zurückgenommen wurde, weil das außerhalb der Zuständigkeit des Stadtrates läge.

    Ich hatte dann recht deutlich formuliert, dass das überhaupt nichts mit der Anordnung des Parkens auf dem Gehweg zu tun hätte. Mir sei egal, wer auf irgendwelchen schulparkplätzen stünde...

    Die Stadt und damit der Stadtrat könne eigenständig über verkehrliche Anordnungen entscheiden...

    Und hier sei trotz rechnerischer rot-grün-Mehrheit der Beschluss gefaßt worden, Parkplätze anzuordnen.

    Ich setzte dann an, zu erklären, dass der Stadtrat sich nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen könne und er als Dezernent dann offensichtlich keinen versierten Fachdienst (Verkehr) hätte, der ihm die rechtliche Situation erläutern würde, nämlich dass Parken auf dem Gehweg nicht anzuordnen ist, wenn niemand mehr durchkäme.

    Und dann kam die Quintessenz:

    Auch wenn - was nicht so sei - das ein Gehweg ist und dort kein Parken erlaubt werden kann, wird es dann einen Stadtratsbeschluss geben, der dazu führt, dass die Strassenseite da für mehre zigtausend Euro aufgerissen und dann baulich Parkplätze hergestellt werden. Am Ende wäre es wie jetzt, nur mit mehr Kosten.

    Ich hatte daraufhin gefragt, ob ich das richtig verstehe, dass mir gerade versucht wird, die Kosten für Umbau bzw den Grund dafür in die Schuhe zu schieben...

    Wenn nämlich der Stadtrat den Umbau beschließt, mögen DIESE Personen bitte auch begründen, warum für 6 Parkplätze so viel Geld aufgewendet wird. Zumal das Parkhaus unten an der Uni nun auch wegen der Kosten nicht gebaut wird...

    Ja-Nein, wenn der Stadtrat das beschließt, dann werden da Parkplätze gebaut. Der Gehweg verschwindet dann (genau, der, der gar nicht da ist ;) ), weil er nicht notwendig sei.

    Ich meinte darauf lapidar, dass das im Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung ganz anders gesehen wird.

    Er fände die ursprüngliche Planung auch sehr modern und fortschrittlich-aber wenn alles seinen "richtigen" Ablauf gehabt hätte, wäre die Planung in den pol. Gremien so nie beschlossen worden. Nur wegen corona hatte der OBM das "eigenmächtig" durchgewinkt.

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    Ich schau mir Gehweg und Nicht-Gehweg mal an und werd dann mal hier und da fragen, ob das wirklich so einfach zum Seitenstreifen erklärt werden kann.

    Die Tatsache, dass hier der neg. Bescheid mit besonderer Erklärung und Hinweis auf die "Brisanz" (nach dem Motto: also woanders hätten wir..., aber Hier in der Strasse auf keinen Fall...) erläutert wird mit leichtem Appell an "die Kosten", hinterlässt bei mir den Eindruck, dass das mit der Anordnung keine sichere Bank ist. :/

    hm. Ich muss mir mal den Bedcheid durchlesen, wenn ich wieder daheim bin. Vermutlich hab ich dann 4 Wochen Zeit für Klageschrift.

    aber müsste da nicht eigtl noch die obere StVB...? oder hat Jena als kreisfreie Stadt da selbst das letzte Wort? :/

  • so, Bescheid ausm Briefkasten gepult.

    Und... ja, was soll man da sagen: 4 Monate Zeit gehabt und dann ein Satz. Durch wie viele Hände ist der gegangen? Ich finde "RZ 351-51" nicht. Gemeint sein dürfte 315-51 = Parken auf Gehweg halbachsig links Ende

    Dann hab ich jetzt also bis 01.09. Zeit, freundlich mitzuteilen, dass die oberste StVB auch noch prüfen darf. Diesmal hoffentlich fakten- und nicht wunschbasiert. :|

  • ja genau. OSM

    ist als Gehweg geplant, ist als Gehweg ausgeführt (nur mit etwas niedrigerem Rundbord statt 10cm hohem Rechteck-Bordstein) und wurde vor Anordnung des Parkens als Gehweg genutzt.

    Und die Anordnung besagt: halbachsiges Parken auf dem Gehweg, Fußgänger bitte Straßenseite wechseln

  • Auf dem Google-maps vom Epaminaidos sieht man die Situation ja ganz gut.

    Vor der Schule in der Döbereinerstraße wird ja auch verheerend geparkt.

    Das sieht ja aus wie bei uns.

    Der Parkdruck kommt vom Schulpersonal oder von den Anwohnern?

    Warum haben denn die Häuser auf der Südseite keine Garagen, bzw. offensichtlich nur 7?

  • Hier Mapillary. Bei der Behauptung, das sei kein Gehweg, setzt schon Fremdschämen ein.

    Diese Behauptung erinnert mich recht stark ans Verkehrsportal. Aus irgendeinem Grund hatte ich dort vor vielen Jahren mal nach den Parkregelungen im VbB hier gefragt. Eine recht große Gruppe war der Ansicht, der linke Teil seien markierte Parkflächen.