Jenas Frechheiten - angeordnetes Gehwegparken

  • Dann hab ich jetzt also bis 01.09. Zeit, freundlich mitzuteilen, dass die oberste StVB auch noch prüfen darf. Diesmal hoffentlich fakten- und nicht wunschbasiert. :|

    Ein abgelehnter Widerspruchsbescheid kostet in aller Regel 28,50 € und eröffnet den Gang zum Verwaltungsgericht.

  • Ging es bei dem Gespräch eigentlich nur um den Status als Gehweg oder auch um die verbleibende Fahrbahnbreite mit Blick auf die für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraße?

    Bei meiner Tour durch Jena ist mir übrigens noch diese wesentlich ältere Lösung aufgefallen (rechts im Bild):

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    Sieht auf den ersten Blick auch aus wie ein schöner Gehweg aus der Gründerzeit, aber Betreten ist verboten.

  • Ist dieser Gang jetzt also bereits möglich?

    Gegen einen abgelehnten Widerspruchsbescheid gibt es die Anfechtungsklage. Der Bescheid "beschwert" dich ja in einer gewissen Art und Weise. Da der Bescheid in der Regel mit einer Rechtsbehelfsbelehrung kommt, bleibt aber nur ein Monat für die Klageerhebung.

  • Bei der Behauptung, das sei kein Gehweg, setzt schon Fremdschämen ein.

    Allerdings. Der Weg setzt sich eindeutig aus dem Gehweg aus der Nebenstraße fort. Aber vielleicht erkennt man Gehwege in Jena nur daran, dass mitten drauf Bäume gepflanzt wurden wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

    Für mich klingt das Ganze, als hätte die Verwaltung schon verstanden, dass das rechtlich nicht in Ordnung ist, will sich aber nicht mit der Politik anlegen, die sich da in Angelegenheiten eingemischt hat, die sie nichts angeht. Jetzt soll DMHH als Schwarzer Peter mit dem Widerspruch und/oder Klage den Grund liefern, dass sich die Verwaltung doch noch an geltendes Recht hält.

  • Wenn ich das richtig sehe, ist das noch kein beklagenswerter Widerspruchsbescheid, sondern Jena fragt, ob man trotz der "genialen" Ablehnung weiterhin widersprechen mag und sich somit von der Behörde eins höher einen dann klageberechtigenden Widerspruchsbescheid kostenpflichtig einhandeln möchte ..

  • Ist dieses Tor rechts zu Schulzeiten geöffnet? Das würde bedeuten, dass die Schüler beim Verlassen des Schulgeländes nicht auf einen Gehweg gelangen sondern auf einen Parkstreifen.

    Mapillary

    Wer möchte dort Parkplätze? CDU? SPD? Grüne? FDP? AfD?

  • Wenn ich das richtig sehe, ist das noch kein beklagenswerter Widerspruchsbescheid, sondern Jena fragt, ob man trotz der "genialen" Ablehnung weiterhin widersprechen mag und sich somit von der Behörde eins höher einen dann klageberechtigenden Widerspruchsbescheid kostenpflichtig einhandeln möchte ..

    Das Schreiben freilich noch nicht, aber ich würde als Antragssteller auf den Bescheid bestehen, der dann von der "Behörde eins höher" kommt. Kostentechnisch ist das überschaubar, und wenn man die sich ggf. anschließende Klage gewinnt, gibt's natürlich auch die Widerspruchsgebühr zurück.

  • PS:

    und wenn man die sich ggf. anschließende Klage gewinnt, gibt's natürlich auch die Widerspruchsgebühr zurück.

    Rheinstetten hat doch glatt zuerst versucht, sich davor zu drücken, wurde aber vom VG eines bessere belehrt, man kriegt ja alles in Kopie ...

  • PS:

    Rheinstetten hat doch glatt zuerst versucht, sich davor zu drücken, wurde aber vom VG eines bessere belehrt, man kriegt ja alles in Kopie ...

    Die haben echt wegen der paar Euro fuffzig da noch rumgemacht? Naja gut, Effizienz und Effektivität sind in deutschen Amtsstuben sowieso Fremdwörter.

  • also ja, das ist noch nicht der "endgültige" Bescheid. Hier gibt nur die untere StVB ihre mutmaßlich politisch angewiesene Meinung zum Besten.

    Man möchte als Stadtverwaltung hier partout an den Parkplätzen auf dem nigel-nagel-neuen Gehweg festhalten.

    Initiiert wurde das während der Baumaßnahme von Linke, FDP, CDU (und AfD irgendwie auch, mit denen wollte aber keiner spielen).

    GRüne und SPD haben sich nicht getraut, in den öffentlichen Verhandlungen klare Kante zu zeigen, sondern rumgewurtschelt, dass die Interessen der Anwohnenden blablabla.

    Am Ende wurde der Fachdienst angewiesen, Möglichkeiten zu prüfen, Parkplätze zu schaffen.

    Wie genau sich der Fachdienst (StVB) inhaltlich gegenüber den politischen GRemien bzw. dem Dezernatsleiter (Baubürgermeister, SPD) positioniert hat und wie argumentiert wurde: keine Ahnung.

    Im Ergebnis steht:

    - Gehwegparken angeordnet

    - vor dem Gehwegparken Weigerung der Abzettelung/Umsetzung von Falschparkern

  • Dann hab ich jetzt also bis 01.09. Zeit, freundlich mitzuteilen, dass die oberste StVB auch noch prüfen darf. Diesmal hoffentlich fakten- und nicht wunschbasiert. :|

    Ich hab die Aufrechterhaltung des Widerspruchs formuliert und vorhin eingeworfen.

    Im Schreiben konnte ich mir nicht verkneifen, nochmal auf die Dauer (vier Monate) in Relation zum Ergebnis (kein Gehweg) hinzuweisen. Das Telefonat mit dem Dezernenten hab dann auch thematisiert und als Anlass genommen, doch gerade darum zu bitten, dass mein Widerspruch bitte ans TLVwA (als obere StVB) weitergeleitet wird, damit dort eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt und nicht wie in Jena eine politisch motivierte...

    :whistling:

  • Ob sich der Baubürgermeister hinterher wieder herausredet als wie: "In der Sache gab es an unserer Regelung nichts zu beanstanden, nur formal war das Gericht anderer Ansicht."? Mich hat seine Reaktion auf den gerichtlichen Dämpfer in Jena-Ost letzte Woche irritiert. Die Motivation für die klar zu Lasten der Fußgänger gehende Öffnung der Camsdorfer Str. für den Zweirichtungs-Kfz-Verkehr war ja die angebliche Notwendigkeit des Linksabbiegens von der KarLi, damit die Tram nicht behindert wird. Genau dieses Linksabbiegen scheint nun gar nicht mehr so wichtig zu sein. :/

  • Wo steht denn das eigentlich, dass ein Verkehrsversuch nur neun Monate dauern darf? Aber gut, dass die (auch hier immer wieder gern genommene) Dauer-Ausrede "Corona" vor dem VG offenbar nicht gezogen hat.

  • so, es ist Januar 2023.

    Zur Erinnerung:

    Ende März 2022 - Widerspruch bei der unteren StVB (Stadt Jena)

    Juli 2022 - vertröstet, Antwort kommt bald

    September 2022 - Antwort der unteren StVB: nein, ist gar kein Gehweg. Sollen wir das weiterleiten an höhere Stelle?

    September 2022 - ja, bitte weiterleiten, Widerspruch wird aufrechterhalten.

    Januar 2023 - weder Eingangsbestätigung noch sonst irgendwas

    Anruf bei Landsbehörde: Ja, Widerspruch liegt vor, man ist noch nicht dazu gekommen...

    Ich sehe es kommen, dass auch im März 2023 noch keine Antwort bei mir sein wird. Dann wäre ein Jahr verstrichen seit Anordnung (hier identisch mit Kenntnisnahme VZ).

    Das hatte ich so noch nicht. Werden damit eigentlich Fristen gerissen, die mir nachteilig ausgelegt werden könnten? :/