Südlich von Lüneburg, im Bereich der so genannten Roten Schleuse, gibt’s eine Straße mit dem für außerörtliche Straßen obligatorischen einseitigen Zweirichtungsradweg. Und neuerdings gibt’s noch einen Schutzstreifen. Das Ergebnis: Nichts genaues weiß man nicht:
Ich finde, auch hier macht die Behörde eine außerordentlich schlechte Figur. Da gibt’s also einen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg in beide Richtungen und man malt einen Schutzstreifen dazu, den man offenkundig nicht benutzen darf, und die Behörde beraumt nun erst einmal einen Ortstermin an, um sich die Sache mal anzugucken.
Ich war mal schneller. Zeichen 240 sagt eindeutig aus, dass hier ein Fuß- und Radweg zu befahren ist, dagegen kann der lustige Schutzstreifen nicht anstinken. Die Sache mit der Kurve finde ich ehrlich gesagt nicht so dramatisch, hier ist eigentlich Tempo 50 angesagt, was dann natürlich in gefahrenen 70 km/h resultiert, mutmaßlich haben die Radfahrer, die sich jetzt beklagen, schon die entsprechenden Erfahrungen gemacht im Gegensatz zu mir, der ich da nun zum ersten Mal war.
Ich denke, auch ohne Ortstermin sollte sich erkennen lassen, dass das hier nicht hinhaut. Was mich dann zur nächsten Frage führt: Gibt es überhaupt Unterlagen über das, was dort mal angeordnet wurde? Oder läuft das so, wie es halt manchmal so läuft, dass sich die blauen Schilder verselbstständigen und niemand mehr nachvollziehen kann, was hier eigentlich mal angeordnet wurde, beziehungsweise daraus resultierend auch keiner mehr weiß, dass die Schilder überhaupt dort stehen?
Lustig wird es halt dort, wo der Schutzstreifen endet und an die bestehende Infrastruktur anschließen muss. Richtung Westen scheint mir die Sache noch einigermaßen klar zu sein, hier führt der Schutzstreifen zurück auf das untermaßige Hochbord, das im Winter dank des Laubes noch schmaler geworden ist. Hier kann eigentlich auch mit viel Rücksicht kein Rad- und Fußverkehr gleichzeitig stattfinden.
Gegenrichtung. Das lädt hier schon zu Faxen ein, denn irgendwo hier soll man erkennen, dass die linksseitige Benutzungspflicht aufgehoben ist und nunmehr auf dem rechten Hochbord geradelt werden soll. Der Wechsel der Straßenseite muss aber hier vorne passieren, denn ansonsten kommt man vom Hochbord nicht mehr runter. Vielleicht will das Zeichen 240 auf der rechten Seite von diesem Manöver künden, vielleicht auch nicht, vielleicht ist das Schild auch für den Waldweg nebenan zuständig. Nichts genaues weß man nicht.
Jedenfalls soll man am Ende hier landen:
In der Gegenrichtung wird’s dann ja auch lustig, weil man zunächst von dort hinten weiter auf der hier im Bild rechten Seite fährt, hoffentlich nicht mit dem Lenker am Brückengeländer hängen bleibt, und dann hier vorne im
Früher sah es hier übrigens so aus:
Ich bin ja mal gespannt, was man sich dazu überlegen wird. In den Sommermonaten ist diese Gegend ein beliebtes Ausflugsziel, so dass man entweder auf dem Hochbord mit Fußgängern oder anderen Radfahrern aneinandergerät oder sich aber auf der Fahrbahn anhupen lassen darf.