Landkreis Stade

  • Nun soll also 15-20 Jahre lang ein Mobilitätskonzept entwickelt werden, oder habe ich den Text falsch gelesen?

    Möglich.

    ich lese es so, dass am Ende des Prozesses eine Strategie steht, die für die kommenden 15-20 Jahre auf allen Ebenen der Planung und des Bauens verfolgt wird.

    wenn in der Strategie steht, dass der Bahnhof Stade als Mobilitätshub ausgebaut werden soll, dann würden Planungen aller Bereich in den kommenden Jahren darauf ausgerichtet werden.

    das heisst dann nicht, dass in 15 Jahren das Ziel realisiert ist. Aber alle Neubauten, Umbauten, Planungen würden das Ziel berücksichtigen.


    Und ich glaube fast, dass das die große kommunikative Schwäche der meisten "Konzepte" ist. Die Vorstellung ist vielfach, dass nach x Jahren irgendetwas als Ganzes greifbar ist. Das ist aber gar nicht das Ziel solcher Konzepte. Sondern eher, für alle Bereiche eine Verbindlichkeit festzulegen.

    Der Kreuzungsbereich muss erneuert werden, weil die Siele marode sind und die Deckschickt wegbröselt? Dann wird die komplette Kreuzung umgebaut. Unter Berücksichtigung des vereinbarten Konzeptes, das beispielsweise eine Haupt-Fahrradroute über diese Kreuzung vorsieht.

    Folge: der Kreuzungsbereich wird mit breiten Radwegen ausgestattet, die eben am Ende des aktuellen Planungsbereiches "einfach so" enden. Und das ist ok. Weil die anschließende Straße eben noch gut in Schuss ist. Aber wenn die dann angefasst wird, dann wird der Radweg entsprechend des Konzeptes fortgeführt.

  • Ich glaube vielmehr, dass dieses Konzept wie alle anderen vorher in irgendeiner Schublade vergilben wird. Es ist ja nicht so, dass es noch keine Konzepte gibt. Die finden aber keine Berücksichtigung, wenn irgendwo neu oder umgebaut gebaut, sondern man macht einfach weiter das, was man immer gemacht hat.

  • Und natürlich müsste man einzelne Punkte eines Konzeptes auch als Einzelmaßnahme angehen. Immer wieder kommt bei Umfragen und Bürgerbeteiligungen heraus, dass am Bahnhof Stade sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder fehlen. Es gibt Fahrradboxen für Dauernutzer, aber für Leute, die nur gelegentlich mit dem Fahrrad zum Bahnhof fahren, lohnt sich das einerseits nicht und andererseits gibt es für die Boxen eine Warteliste.

    Gleichzeitig sind in den Boxen immer viele Plätze frei, da niemals alle Mieter gleichzeitig mit dem Fahrrad zum Bahnhof kommen. Hier bräuchte man also eine Idee, wie man die bereits verfügbaren Plätze besser nutzt und die Stellplätze auch für Gelegenheitsnutzer zugänglich macht. Das steht in allen bisherigen Konzepten drin, aber passiert ist nichts. Vielleicht wartet man aber auch, bis irgendwann mal der komplette Bahnhof umgebaut wird.

  • Noch ein (nahezu beliebiges) Beispiel für die Plan- und Konzeptlosigkeit: An der K28 zwischen Ritsch und Ritschermoor wurde vor einigen Jahren ein Abschnitt des Außerortsradweges saniert, hier: Drochtersen, 21706 nach Drochtersen, 21706 - Google Maps

    Als "höheren Zweck" könnte man unterstellen, dass damit ein Abschnitt der Verbindung zwischen Drochtersen und Stade verbessert werden sollte, denn am Ende der sanierten Strecke kreuzt die K28 den Landernweg, einen asphaltierten Wirtschaftsweg, der parallel zwischen der L111 und der K27 in Richtung Stade verläuft. Tatsächlich kann man auf dem 2,50m breiten, frisch asphaltierten Weg besser fahren als auf der sanierungsbedürftigen Fahrbahn nebenan. Auf dem Weg nach Stade gibt es nur die Kreuzung mit dem Landernweg, in den man ohnehin abbiegen will.

    Schaut man sich aber an, wie das Konstrukt in Ritsch beginnt / endet, ist kein Konzept mehr erkennbar. Zwar steht am Ortseingang kein neues [Zeichen 240], sondern erst an der nächsten Kreuzung...

    ...aber in Gegenrichtung sieht es dort (in diesem Fall allerdings ohne neues [Zeichen 240]) so aus:

    Eine innerörtliche Benutzungspflicht kommt dort natürlich aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens nicht einmal ansatzweise infrage und schon gar nicht auf einer solchen Ruine auf der falschen Straßenseite. Man hätte sich neben dem neuen Asphalt also auch Gedanken machen müssen, wie man am Ortseingang den Wechsel vom neuen Radweg auf die Fahrbahn gestaltet. Zuständig ist der Landkreis selbst: Als Verkehrsbehörde, sowie als Baulastträger der Kreisstraße.

    Nur für die Gehwege ist die Gemeinde Drochtersen als Baulastträger zuständig, aber dank des [Zeichen 240] nur zu 50%, denn "Radwege" an Kreisstraßen fallen auch in die Baulast des Landkreises. Mit Entfernung der blauen Schilder müsste die Gemeinde Drochtersen künftig also für die Instandhaltung der Gehweg-Ruinen selbst aufkommen (wann wurde das überhaupt das letzte Mal getan?) und das wollen sie natürlich nicht. Also plärren sie den Landkreis voll, dass der die blauen Schilder hängen lässt, weil die Baulast gemeinsamer Geh- und "Radwege" je zur Hälfte zwischen Gemeinde und Landkreis aufgeteilt wird.

    Offiziell allerdings aus Gründen der Verkehrssicherheit werden Radfahrer weiterhin gezwungen, hier zu fahren: Ritschermoorstraße - Google Maps. Wie in diesem Beispiel besteht eine "Radwege"-Benutzungspflicht auch an vielen anderen Stellen also ausschließlich aus zu 100% sachfremden Erwägungen, weil die Gemeinde davon einen finanziellen Vorteil hat.

    Nun frage ich mich, ob die Entfernung der Verkehrszeichen noch so lange dauern wird, bis der neu asphaltierte Radweg an der K28 bereits wieder sanierungsbedürftig ist, oder ob der Landkreis das vorher hinbekommt. Meine Kapazitäten, gegen diesen ganzen Irrsinn zu klagen, sind begrenzt.

    Der nächste Abschnitt wäre dann der "Radweg" an der K27 zwischen dem Ende des Landernweges und Stade, der sich in einem solch grottigen Zustand befindet, dass dort selbst mit einem Trekkingrad Sturzgefahr besteht. Meines Wissens steht der aber nicht einmal auf der Liste der "Radwege", die in den kommenden fünf Jahren saniert werden sollen. Ich weiß auch nichts davon, dass man Maßnahmen an der Einmündung des Landernweges geplant hätte, und sei es nur durch eine Wiederholung der zHg von 70 km/h Mapillary, die bis dahin schon alle wieder vergessen haben, oder vielleicht auch ein [Zeichen 138-10] vor der Einmündung Mapillary.

    Es mag sein, dass in den kommenden 20 Jahren geplant ist, auch den "Radweg" an der K27 zu sanieren oder eine Querungshilfe in Ritsch zu bauen. So lange aber die Hardware (Asphalt) nicht mit der Software (Verkehrszeichen) zusammenpasst, erkenne ich kein Konzept.

  • ich lese es so, dass am Ende des Prozesses eine Strategie steht, die für die kommenden 15-20 Jahre auf allen Ebenen der Planung und des Bauens verfolgt wird.

    Ha, der war echt gut!

    Ich glaube vielmehr, dass dieses Konzept wie alle anderen vorher in irgendeiner Schublade vergilben wird.

    Darauf wette ich einen Marken-Zweigelt für 2,99, Marke supergreißlich.

  • Also plärren sie den Landkreis voll, dass der die blauen Schilder hängen lässt, weil die Baulast gemeinsamer Geh- und "Radwege" je zur Hälfte zwischen Gemeinde und Landkreis aufgeteilt wird.

    Was ja ulkig ist, weil ein "gemeinsamer Geh- und Radweg" baulich nix anderes als ein (Hochbord-)Gehweg ist - und erst durch Blau zu einem "Geh- und Radweg" wird.

    Klingt für mich prinzipiell nach Subventionsbetrug bzw. Untreue.

    Ich glaube vielmehr, dass dieses Konzept wie alle anderen vorher in irgendeiner Schublade vergilben wird.

    Ich hatte vor etlichen Jahren in meinem Blog (so um 2018 rum) mal so ein "Radverkehrskonzept" des Landkreises Kaiserslautern (das allerdings anders hieß) auseinandergenommen, für welches der Landkreis sogar einen Preis erhalten hatte. In dem schon damals in die Jahre gekommenen Konzept wurden u. a. unzählige Beschilderungsmängel dokumentiert (die ja eigentlich leicht zu beheben sind). An denen sich jedoch bis heute absolut gar nix geändert hat.

    Diese "Konzepte" haben meines Erachtens eine reine Alibifunktion. Leider verdienen an dieser Verasche einige Verkehrtplaner inzwischen auch ganz ordentlich.

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  • Klingt für mich prinzipiell nach Subventionsbetrug bzw. Untreue.

    Ich halte das ebenfalls für Betrug.

    Zitat

    Der Betrugstatbestand erfasst Verhaltensweisen, mit denen jemand einen anderen durch Täuschung dazu bewegt, über eigenes oder fremdes Vermögen zu verfügen und dadurch einen Vermögensschaden zugunsten des Täters oder eines Dritten herbeizuführen. Charakteristisch für den Betrugstatbestand ist, dass die Vermögensschädigung unmittelbar vom Opfer vorgenommen wird. Daher handelt es sich beim Betrug um ein Selbstschädigungsdelikt.

    Betrug (Deutschland) – Wikipedia

    Es wird vorgetäuscht, dass der Gehweg aus Gründen der Verkehrssicherheit zum gemeinsamen Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht ausgeschildert werden muss, um der Kommune einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

    Allerdings spielt der Betrogene das Spiel selbst mit, weil der Landkreis als verantwortliche Verkehrsbehörde eine Anordnung trifft, die zu Lasten des Landkreises als Baulastträger der Kreisstraßen geht.

    Welcher Staatsanwalt würde sich der Argumentation anschließen?

  • Ich hatte im Jahr 2020 zwei umfangreich begründete Strafanzeigen wegen Subventionsbetruges gegen zwei Verbandsgemeinden gestellt, weil diese u. a. Geld von der EU und dem Land Rheinland-Pfalz (800.000 Euro) angenommen hatten, um (selbständige) "Radwege" zu errichten. Diese "Radwege" wollten sie jedoch (wie hier üblich) entgegen den Bestimmungen des LStrG nicht als öffentliche Straßen widmen, um sich u. a. die Verkehrssicherungspflichten und andere Haftungsrisiken zu sparen. Diese "Radwege" sollten weiterhin Wirtschaftswege (also nicht-öffentliche Straßen) bleiben. Die Strafanzeigen lagen dann auch für gut 1,5 Jahre bei der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen bei der StA Kaiserslautern herum; wo die StA Zweibrücken sie hingeleitet hatte.

    Man hatte also eigentlich bereits einen Anfangsverdacht bejaht und ermittelt. Und stellte dann - aus heiterem Himmel - Anfang 2022 nach § 152 StPO ein. Unter anderem, weil man bei einer der Beteiligten (nämlich dem Untreue begehenden Land, vertreten durch das den Förderbescheid ausstellenden Ministerium) naiv nachgefragt hat, ob die sich denn betrogen fühlen würde. Was sie verneint hatte. Man nennt sowas glaube ich auch "kriminelle Vereinigung".

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  • ich finde das bei dir bemerkenswert. Du baust eine saubere Argumentation auf, verfolgst das, wirst abgewiesen und dann fließt deine gesamte Energie in die Überhöhung von Vorwürfen.

    es ist kein "bah, wie doof!" und ich kein "ich hab keinen Bock" mehr - nein, direkt eine kriminelle Vereinigung. Schade eigentlich. Ich fest davon überzeugt, dass du mit mehr netzwerken (<verb) an der richtigen Stelle bestimmt früer oder später an die richtigen Personen kommen würdest, die deine Argumentation nachvollziehen können und das nötige juristische Fachwissen in der Tiefe haben und die richtigen Hebel kennen, um doch die Vorwürfe nach oben bringen zu lassen.

    Unabhängig davon will ich aber auf die Gerhart 'sche Signatur der Weisheit verweisen: geh doch einfach davon aus, dass da jemand in Unwissenheit Mist gemacht hat. Ich würde hier so gerne aus dem Vergabe-Nähkästchen plaudern... :whistling: um mal klar zu machen, dass die absolut überwiegende Zahl der Mitarbeitenden mit dem rechtlichen Krimkrams völlig überfordert ist.

  • Du weißt ja nicht einmal, was in dem Förderantrag stand.

    Du bringst gerade etwas durcheinander. Ich rede nicht von Subventionen oder Förderungen, sondern es geht um die in Niedersachsen vereinbarte Aufteilung der Baulast: Außerorts ist für alles der Baulastträger der Straße zuständig. Innerorts ist für Gehwege immer die Gemeinde zuständig, für Radwege und die Fahrbahn der Baulastträger der Straße. Wenn also eine Kreisstraße durch ein Dorf führt, trägt der Landkreis die Kosten für die Fahrbahn und die "Radwege", für die Gehwege zahlt die Gemeinde. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen tragen beide die Kosten zur Hälfte, weil es ja genauso ein "Radweg" ist wie ein Gehweg.

    Wenn [Zeichen 240] entfernt werden, verbleibt aber in der Regel ein Gehweg, weil die meisten Wege auch nicht als gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht in Frage kommen. Das heißt, dass die Kosten für die Instandhaltung nach Aufhebung von [Zeichen 240] alleine bei der Gemeinde liegen. Man hat mir bestätigt, dass die Aufhebung der zahlreichen unzulässigen Benutzungspflichten nur daran scheitert.

    Ich argumentiere, dass sie die Kostenfrage immer noch im Nachhinein klären können, aber dass finanzielle Interessen der Gemeinde niemals ein Grund für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht sein können, da die StVO und VwV-StVO die einzigen Maßgaben sind, die bei der Anordnung zu berücksichtigen sind.

    Die Leute im Straßenverkehrsamt haben mir seit Jahren immer wieder bestätigt, dass sie wissen, dass die Voraussetzungen für das Fahrbahnverbot nicht vorliegen. Sie handeln also vorsätzlich wider besseren Wissens, wenn sie an der Benutzungspflicht festhalten. Ich suche nach einem Hebel, das zu unterbinden, anstatt gegen Hunderte rechtswidrige Anordnungen einzeln vorgehen zu müssen.

  • ich finde das bei dir bemerkenswert.

    Ich finde etwas anderes bemerkenswert: Dass gewisse Leute (vor allem in diesem Forum) weiterhin einen unverrückbaren Urglauben an dieses bis ins Mark verrottete System pflegen. Wonach die Institutionen (trotz der eigenen Erfahrungen) funktionieren. Und wenn dann da doch mal einer ist, der - unter Verweis auf die ständig missachtet werdenden absoluten rechtlichen Grundlagen jenes Systems - daran rüttelt, kann DER nur ein Spinner sein. Dabei schreibst du am Ende selbst, dass in diesem Apparat (fast) nur noch unfähige Menschen sitzen. Und NEIN, gerade weil ich sie seit Jahren auf ihre vorsätzlich begangen werdenden Rechtsverstöße hinweise haben sie jegliches Anrecht verwirkt, sich mit Unwissenheit herauszureden.

    Wenn du magst, kann ich dir den Förderbescheid gerne schicken oder ihn hier veröffentlichen. Darin ist u. a. geregelt, dass es sogar ein Verstoß gegen die Förderbedingungen und somit ein Subventionsbetrug wäre, wenn die Verbandsgemeinde den "Radweg", der kein "Radweg" ist, nicht als "Radweg" vermarktet. Diesen "Radweg" aber nicht als ein solchen straßenrechtlich zu widmen, ist hingegen kein Betrug.

    Der "Rechtsstaat" funktioniert. Und ich bin hier der Spinner. "Netzwerken" ist auch schwierig, wenn einem einmal der Ruf eines Querdenkers, ähm, Pardon, Querulanten anhaftet. Dann muss man - das belegst nicht nur du hier - das, was dieser Typ sachlich darlegt, generell nicht ernst nehmen.

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  • Dass der Gemeinde unter Vorspielung falscher Tatsachen ein finanzieller Vorteil verschafft wird.

    Seit wann darf man anderen keine finanziellen Vorteile verschaffen? Es geht hier auch nicht um Tatsachen, sondern man ist eben der Meinung, dass hier eine Radwegebenutzungspflicht hingehört. Ob eine bestimmte Person bei der Straßenverkehrsbehörde diese Meinung nun teilt oder nicht, ist ohne Bedeutung.

  • Schwachzocker - Gibt es eigentlich einen besonderen Grund, warum du hier im Forum schon fast zwanghaft des Teufels Advokaten mimen musst?

    Dass der Gemeinde unter Vorspielung falscher Tatsachen ein finanzieller Vorteil verschafft wird.

    Eben. Eine weitere Möglichkeit könnte die Einschaltung des Landesrechnungshof sein. Würde ich mir aber auch keine großen Hoffnungen machen; habe ich ebenfalls schon durchexerziert.

    Seit wann darf man anderen keine finanziellen Vorteile verschaffen?

    Weil hier mit öffentlichen Geldern hantiert wird. "Finanzielle Vorteile" dürfen nur aufgrund einer entsprechenden Rechtsgrundlage gewährt werden. Wenn u. a. das Straßenrecht gebogen und missbraucht wird, um vorsätzlich Gemeinden Kosten zu ersparen, welche sie aufgrund einer korrekten (straßenverkehrsrechtlichen) Rechtsanwendung zu begleichen hätten, liegt m. E. auf beiden Seiten der Vorwurf eines vorsätzlich und gemeinschaftlich begangenen Betruges (gegenüber dem Steuerzahler, aber auch der betroffenen Verkehrsteilnehmer) auf der Hand.

    Am Mittwoch ging es in meinem Gespräch u. a. auch um das Thema Abstufungen von Landesstraßen. Die haben in aller Regel auch nix mit dem LStrG zu tun; dennoch wurden auch im Kreis SÜW in den letzten Jahren viele Landes- zu Kreis- oder gar Gemeindestraßen abgestuft. Einher geht dies meist mit in vielerlei Hinsicht zweifelhaften (finanziellen) Deals zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften. Dass das einfach so getan wird heißt nicht, dass es richtig oder rechtmäßig wäre. Nach dem in dieser Bananenrepublik besonders bewährten Motto "Wo kein Kläger, da kein (korrupter) Richter."

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  • Schwachzocker - Gibt es eigentlich einen besonderen Grund, warum du hier im Forum schon fast zwanghaft des Teufels Advokaten mimen musst?

    Ja, ich habe mir vorgenommen, Eure Filterblase mal etwas aufzulösen.

    Einher geht dies meist mit in vielerlei Hinsicht zweifelhaften (finanziellen) Deals zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften. Dass das einfach so getan wird heißt nicht, dass es richtig oder rechtmäßig wäre.

    Richtig! Dass es dann gleich ein Betrug ist, heißt es aber auch nicht.

  • OT: Radverkehr und Revolution teilen zwar beide denselben Anfangsbuchstaben, haben aber sonst nur wenig Schnittpunkte. Für tiefgreifende Gesellschaftskritik und Umwälzungsgedanken gibts es evtl. fruchtbarere digitale Böden als diesen hier. Mein Vorschlag:

    chefduzen.de