Hohenwedeler Weg

  • Nachdem der "Neues aus Stade"-Thread vom Umfang her etwas aus dem Ruder gelaufen ist, hat Malte eine neue Rubrik eingerichtet. Für neue Themen aus Stade werde ich daher künftig einen neuen Thread eröffnen und auch dann, wenn es zu Themen, die in dem langen Thread schonmal begonnen wurden, etwas Neues gibt, dieses in einem neuen Thread fortsetzen.

    Los geht's mit dem Hohenwedeler Weg. Darüber berichtete kürzlich das Wochenblatt: Verbesserung gewünscht: Verkehr im Hohenwedeler Weg in Stade macht Probleme - Stade (kreiszeitung-wochenblatt.de)

    Hier: https://goo.gl/maps/p5n76T4sv1D3khnB6

    Situation: Schmale Fahrbahn (5,50m), DTV ca. 5000 Kfz/Tag, Linienbus, Schulweg zur IGS und zur Grundschule im Bockhorster Weg. In Richtung Südwesten / Süden [Zeichen 240] und in Gegenrichtung der selbe Weg dann linksseitig [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Es gibt Kreuzungen mit katastrophalen Sichtbeziehungen und der Weg ist größtenteils nur 1,80 - 2,00 m breit, in Richtung Südwesten / Süden, wo er benutzungspflichtig ist, ansteigend. In Gegenrichtung ist der rechtsseitige Gehweg noch schmaler (sieht man im Wochenblatt-Artikel auf dem unteren Bild).

    Die Lage ist eigentlich sonnenklar: Radverkehr auf die Fahrbahn und Tempo 30, aber damit tun sich die Herrschaften wieder einmal schwer. Nun scheint aber auch die Politik auf den Trichter gekommen zu sein, dass das nicht so bleiben kann und ich habe die CDU- und FDP-Fraktion im Stadtrat mit einigen Hintergrundinformationen zur rechtlichen Lage versorgt.

    Sehr ärgerlich finde ich die im Wochenblatt-Artikel zitierte Meinung des Fachbereichsleiters Herrn Beckmann, dass die Unfallstatistik keinen Grund liefere, dort etwas zu ändern. In meiner Mail an CDU und FDP habe ich daher darauf hingewiesen, dass Verkehrsregeln nicht erst gelten, wenn sich Unfälle häufen, sondern dass die Verkehrsregeln dazu da sind, Unfälle zu vermeiden. Die Mail habe ich dann zur Information vorsorglich in Kopie auch an die Verkehrsbehörde und den Landkreis als zuständige Fachaufsichtsbehörde geschickt :saint:

    Bin mal gespannt, wie es da weitergeht. Wenn es um Schulwege geht, scheint man ja oftmals erst recht an gefährlichen Anordnungen festhalten zu wollen, die dem angeblichen Schutz "unsicherer Radfahrer" dienen.

    Hier noch einige Impressionen. Der Herr mit dem E-Scooter ist auf meine freundliche Ansprache auch auf die Fahrbahn gekommen. Der Radfahrer mit dem roten Pullover ist in die nächste Straße links abgebogen, aber Schrittgeschwindigkeit ist der auch bei freundlicher Auslegung nicht gefahren (Gefälle).

  • Zitat

    Allerdings sehe die Stadt keine Notwendigkeit für einen weiteren Überweg, da die Entfernung zwischen den bestehenden überschaubar sei.

    Klar, man kann die Entfernung zwischen den Überwegen ja bequem mit dem Auto überbrücken, jeder weitere Überweg würde diese Bequemlichkeit vermutlich stören.

    Und wer genau ist die "Stadt"? Ein Supercomputer-Gehirn?

  • Die Frage stellt sich natürlich, ob man bei ca. max. 500 Kfz/h (10% der DTV) und 5,50 m Fahrbahnbreite zwingend einen Fußgängerüberweg braucht, zumal es am Bockhorster Weg (der heißt wirklich so) auch noch eine Fußgängerampel gibt. Allerdings verwundert es schon, dass "die Stadt" die Regeln immer genau dann gut kennt, wenn sie dem ungebremsten Kfz-Verkehr dienen.

    An Fußgängerüberwegen sieht man ja auch regelmäßig abenteuerliche Szenen mit Radfahrern, insbesondere auch an dem im Hohenwedeler Weg, wo die linksseitige Gehwegfreigabe endet und rechts wieder ein [Zeichen 240] steht. Warum es ausgerechnet hier einen FGÜ gibt, weiß ich auch nicht. Der ist ja wirklich gerade einmal 75m vom nächsten FGÜ am Kreisverkehr weg.

    https://goo.gl/maps/Zb8aVNSvURZJwBqA6

  • Frage: Warum gibts eigentlich keine Fußgängerüberwege auf Geh/Radwegen? Antwort: Weil schon ein einziger Streifen des Zebrastreifens breiter als der Radweg ist.

    Frage: Dürfen Fußgänger einfach so über den Radweg kreuzen? Antwort: Natürlich nicht, nur alle 750 Meter. Alles andere würde den Radverkehr stören.

    :)

  • Das habe ich der CDU auch geschrieben, dass man damals die Anordnung der Benutzungspflicht hätte sorgfältig prüfen müssen, aber nicht deren Aufhebung. Ich habe denen empfohlen, sich von der VB mal die entsprechende Anordnung zeigen zu lassen. Wenn das Datum vor 1998 liegt, ist die sowieso hinfällig. Aber ich schätze eher, dass es gar keine Anordnung gibt. :)

  • ...die Anordnung der Benutzungspflicht hätte sorgfältig prüfen müssen, aber nicht deren Aufhebung.

    Der Brüller. Das fasst das ganze Elend wirklich gut zusammen. Verstehen werden sie es aber vermutlich nicht, weil sie damals noch in der jungen Union waren und von Mutti in die Schule gefahren wurden.

  • Das wissen deine CSU-Schergen in FFB vermutlich auch nicht besser. Nutze doch einfach mal die nächste Gelegenheit, es ihnen schonend beizubringen :)

    Ich hatte auch einen netten Mailwechsel mit dem in dem Artikel erwähnten Herrn Ehlers von der FDP, der sich auch recht interessiert zeigte. In zwei Wochen habe ich ein Date mit den Grünen.

    Nur die Stader SPD-Fraktion hat sich bislang aktiv dagegen gewehrt, sich mit mir zu unterhalten. Die müssen das dann auf anderem Wege lernen.

  • Der Hohenwedeler Weg geht im weiteren Verlauf in die Straße Am Hohen Felde über. Die Verkehrsbelastung ist die selbe, aber dort ist die Straße insgesamt breiter und es gibt auf beiden Seiten getrennte Geh- und "Radwege", wie immer hier mit [Zeichen 241-30]. An der Straße liegt die IGS als eine der größten Schulen der Stadt, zu der täglich mehrere Hundert Schüler mit dem Fahrrad fahren (jedenfalls im Sommer).

    Nun hat man immerhin ein paar bislang fehlende Radwegfurten deutlich markiert und was mich immer besonders freut: Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen verdeutlichen die zulässige Fahrtrichtung, denn auch dort wird natürlich gegeisterradelt (geistergeradelt?) was das Zeug hält.

    Jetzt noch die [Zeichen 241-30] weg, ein Träumchen... :) Leider wird dann aber wohl die Akzeptanz auf der Fahrbahn auch nicht steigen, wenn dort so schöne neue rote "Radwege" gemalt wurden.

    In zwei Wochen habe ich ein Date mit den Grünen.

    Da ist mit der Ratsfraktion gerade Sendepause. Irgendjemand bei denen scheint mich nicht zu mögen (ich tippe auf die Fraktionsvorsitzende, der ich nicht untertänig genug auftrete). Aber egal: Die haben selbst in ihr Wahlprogramm geschrieben, dass der Fuß- und Radverkehr künftig bevorzugt behandelt werden soll und nicht ich. Vielleicht haben sie ja bessere Ideen, wie das gehen könnte. Bislang hatten sie verkehrstechnisch allerdings noch gar keine Ideen. Ich werde bei Gelegenheit mal wieder nachhaken, was sie sich so überlegt haben / ob sie sich was überlegt haben.

    Zum Hohenwedeler Weg gibt es indes auch Fortschritte: FDP und CDU haben unabhängig voneinander fast gleichlautende Anträge im Verkehrsausschuss gestellt, die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben und Tempo 30 anzuordnen. Die CDU allerdings noch mit dem Zusatz, dann bitte die Gehwege freizugeben.

    Ob das hier wirklich so eine gute Idee ist? Eher nicht...

    In Übereinstimmung mit der Prophezeihung hat der Erste Stadtrat (oberster Verwaltungsbeamter nach dem Bürgermeister) den Ratsleuten im Ausschuss erklärt, dass so etwas keine Entscheidung sei, die einem politischen Beschluss des Stadtrates unterläge, sondern dass es Angelegenheit der Verkehrsbehörde sei, darüber zu entscheiden (was er nicht erwähnt hat: dass es bereits bis Oktober 1998 Angelegenheit der Verkehrsbehörde war, darüber zu entscheiden) . Außerdem hat er auf die laufenden Arbeiten zum Verkehrsentwicklungsplan 2035 verwiesen, bei dem das beauftragte Planungsbüro schon eine ähnliche Lösung erarbeitet hätte, die demnächst im Rahmen eines "Verkehrsversuchs" umgesetzt werden solle.

    Beide Anträge wurden daraufhin zurückgezogen und nun warte ich auf den "Verkehrsversuch", sich an §45 StVO und die VwV-StVO zu halten und die Benutzungspflicht auf einem teilweise <1,70m breiten Gehweg aufzuheben, der gleichzeitig linksseitig zum Gehwegradeln freigegeben ist, auf dem an mehreren Kreuzungen quasi gar keine Sichtbeziehungen bestehen (aber die Schuuuulkiiiinndeeeeerrrr!!!! können doch nicht auf der Straße [sic,] fahren 8| ).

    Vielleicht wurde die Karte "Verkehrsversuch" allerdings auch gezogen, um dort Tempo 30 anordnen zu können, was ansonsten vermutlich am Fehlen einer besonderen Gefahrenlage scheitert (an der eigentlich vor 24 Jahren bereits die Aufrechterhaltung der RWBP hätte scheitern müssen, aber vielleicht war das ja auch nur ein "Verkehrsversuch"). Ich hätte da anders argumentiert: Bei einer zHg von 50km/h und einer maximalen Verkehrsbelastung von 600 -700 Kfz/Std liegt die Straße im Belastungsbereich II. Die ERA 2010 sehen in einem solchen Fall vor, alternative Führungsformen zum Mischverkehr auf der Fahrbahn anzubieten (Schutzstreifen oder Gehweg + Radfahrer frei, ....). Da das aus Platzgründen alles nicht möglich ist und auf dem Schulweg eine Führung im Mischverkehr alleine nicht akzeptiert wird, bringt man die Straße durch das Tempolimit in den Belastungsbereich I, wo das Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn am sichersten ist. Damit ist Tempo 30 quasi alternativlos 8)

  • Ich freue mich inzwischen schon über kleine Schritte in die richtige Richtung. Die "Radwege" wird man dort nicht zurückbauen. Also ist es schon besser, wenn sie künftig lediglich als Angebotsradwege ohne [Zeichen 241-30] bestehen bleiben. Solange dort Leute mit dem Fahrrad fahren, ist es natürlich auch besser, wenn sie das vornehmlich in der richtigen Richtung tun und wenn der Verlauf der Radwege über Kreuzungen hinweg durch Furten deutlich gekennzeichnet ist. Das muss nicht alles rot sein, aber an den Kreuzungen oben fehlten die Furten bislang komplett. Also ist das so natürlich besser als vorher.

    Die Benutzungspflicht im Hohenwedeler Weg wird definitiv aufgehoben, das ist gut so. Die Frage ist, ob mit oder ohne Gehwegfreigabe. Ich möchte es ohne [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10].

    Das soll beim nächsten Arbeitsgespräch Radverkehr, an denen ich seit dem letzten Mal wieder teilnehme, ein grundsätzliches Thema werden. Bei der Verwaltung herrscht die Meinung, dass man "unsicheren Radfahrern" eine Alternative zum Mischverkehr anbieten muss/soll. Dafür möchte ich aber Voraussetzungen vereinbaren, unter denen man das tun kann und vor allem: unter denen man das auf gar keinen Fall tun sollte. Leider gibt es in der VwV-StVO keine harten Kriterien, sondern da kann man sich nur auf RASt-06 und ERA 2010 berufen, was dort zur gemeinsamen Führung des Fuß- und Radverkehrs steht. Es besteht hier aber nicht einmal bei der Polizei ein Bewusstsein für die besonderen Risiken auf dem Hochbord, so dass von der Seite auch keine Unterstützung zu erwarten ist.

    In dieser Stadt sind die Leute es gewohnt, dass man mit dem Fahrrad auf gar keinen Fall auf der Fahrbahn fährt. Das ist ein langer Prozess, daran etwas zu verändern. Die Verwaltung bekommt dabei schließlich auch von der anderen Seite Feuer: Von besorgten Radfahrern genauso wie von hysterischen Autofahrern, die ihr Revier verteidigen wollen. Ich mache mir auch keine Illusionen: In einer Straße, in der vor drei Jahren die Benutzungspflicht aufgehoben wurde, fahren mindestens 50% der Radfahrer nun illegal auf dem Gehweg, je nach Tageszeit mehr oder weniger. Mit der Entfernung der [Zeichen 240] ist es alleine nicht getan und wenn das nur durch [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ersetzt wird, ändert sich quasi gar nichts, außer dass dann alle Radfahrer zu schnell fahren.

  • Das soll beim nächsten Arbeitsgespräch Radverkehr, an denen ich seit dem letzten Mal wieder teilnehme, ein grundsätzliches Thema werden. Bei der Verwaltung herrscht die Meinung, dass man "unsicheren Radfahrern" eine Alternative zum Mischverkehr anbieten muss/soll.

    Frag sie doch mal nach ihren "wahren" Interessen? Denn: "Wenn ein Politiker anfängt, über ‚Werte' zu schwadronieren, anstatt seine Interessen zu benennen, wird es höchste Zeit, den Raum zu verlassen" (Egon Bahr). :)

    Wenn sie also nicht in der Lage sind,

    • klipp und deutlich, eindeutig und laut zu sagen, dass sie in ihren Strassen den Platz lieber ,für tote Dinger' (z.B. leere Beifahreresitze :)) reservieren als für ,lebende Menschen',
    • offen und ehrlich zuzugeben, dass sie dem Radverkehr auf ihren Fahrbahnen nicht den Platz gönnen, der ihm gesetzlich zusteht

    kannst du, glaub ich, ruhig den Raum verlassen.

  • Das sind keine Politiker, sondern Leute von der Verwaltung und der Polizei, mit denen wir da reden.

    Dass es denen vor allem um den ungehinderten Autoverkehr geht, ist mir klar. Wenn man dann aber immer nur jedes Mal den Raum verlässt, wird sich daran nichts ändern. :)

  • Dass es denen vor allem um den ungehinderten Autoverkehr geht, ist mir klar.

    Vielleicht kriegst du ja einen von denen dazu, dass ihm der Kragen platzt und er das laut und deutlich sagt. "Ich scheiß auf STvO und Verkehrswende."

    Das wär mal ne Schlagzeile wert. Nimm nen Rekorder mit. Gibts als Kugelschreiber getarnt. :)

  • Vielleicht wurde die Karte "Verkehrsversuch" allerdings auch gezogen, um dort Tempo 30 anordnen zu können, [...]

    Das dürfte aber rechtswidrig sein und vom VG kassiert werden, sobald sich ein rasender Radlrambo Autofahrer nicht ans T30 hält oder halten möchte. Ein Verkehrsversuch kann nach Rechtsprechung nur auf eine gewisse, notwendige Dauer erfolgen und muss irgendwie begleitet werden und eine Zielsetzung haben (vgl. zB VG München, VG Frankfurt in Westdeutschland).

    Wenn man da was mit T30 machen will kommt mE lediglich eine T30-Zone - diese darf aber keine Vorfahrtstraßen enthalten - oder je nach Radverkehrsanteil bzw. Netzbedeutung eine Fahrradstraße in Betracht. Ansonsten kann ggf. nur vor der Schule auf T30 begrenzt werden. Du solltest gegebenenfalls bei der nächsten Sitzung darauf hinweisen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung in der angedachten Form auf tönernen Füßen steht.

  • Vielleicht kriegst du ja einen von denen dazu, dass ihm der Kragen platzt und er das laut und deutlich sagt. "Ich scheiß auf STvO und Verkehrswende."

    Da muss niemanden der Kragen platzen.

    Die Straßenverkehrsbehörden scheißen auf die StVO, wollen jedoch die Verkehrswende.

    Die Polizei scheißt auf die Verkehrswende, will aber die StVO.

  • Die Polizei scheißt auf die Verkehrswende, will aber die StVO.

    Die sind doch regelmäßig dabei, wenns drum geht, dass Radfahrer sich gefälligst von der Straße (sic!) fernzuhalten haben? Immerhin ignorieren sie mich bisher. Ich glaub, die wollen einfach ihre Ruhe haben. :)

  • Das dürfte aber rechtswidrig sein und vom VG kassiert werden, sobald sich ein rasender Radlrambo Autofahrer nicht ans T30 hält oder halten möchte

    Da mache ich mir wenig Sorgen, dass dagegen jemand klagt und ich werde das auch nicht ins Spiel bringen, dass das ggf. anfechtbar wäre.

    Glaubst du nicht, dass man T30 dort auch rechtssicher begründen kann? Die Fahrbahn ist nur 5,50 - 6,00m breit, die Gehwege daneben 1,70m - max. 2,0m. Linienbusverkehr, Schulweg zur IGS und in einer Nebenstraße eine Grundschule. In der Spitzenstunde ca. 650 Kfz. In der Nähe des Schulgeländes ist die Straße schon breiter und es gibt auf beiden Seiten die getrennten Geh- und "Radwege". T30 wäre für mich vor allem im schmalen Teil angesagt.

    Das ist der Straßenzug: Stade, Bremervörder Str. 5, 21682 Stade nach Hohenwedeler Weg 4-6, 21682 Stade - Google Maps

    Die IGS liegt nicht direkt an der Straße. Der schmale Teil der Straße ist zwischen dem Bockhorster Weg und dem Pulverweg. Leider gibt es da keine Bilder bei Mapillary.

    Vielleicht wurde der Begriff "Verkehrsversuch" auch tatsächlich von dem Planungsbüro nur ins Spiel gebracht, um das gegenüber der Verwaltung durchzusetzen. Die haben nämlich auch gemerkt, dass die Uhren hier anders ticken.