Tatzendpromenade

  • Sodele, in Jena ist der Umbau der Tatzendpromenade / Berthold-Koch-Platz abgeschlossen, die letzten Markierungen wurden/werden gerade aufgebracht.

    Tatzendpromenade klingt nach "ui", ist letztendlich aber nur eine normale Innerortsstraße.

    Merkmale:

    - Ernst-Abbe-Fachhochschule

    - Buslinien (Innenstadt - FH - Beutenberg - Winzerla - Burgaupark)

    - Grundschule "Südschule"

    - Anfahrt zu Schott als Arbeitgeber

    - Nord-Süd-Verlauf hangparallel

    von oben sieht der Abschnitt so aus: GoogleMaps

    Besonderheit: diese zentrale "Y-Kreuzung" des Berthold-Koch-Platzes hat man jetzt zu einem vollständigen Kreisverkehr umgebaut.

    Heisst aber auch: während früher der Verkehr "gerade" auf der Tatzendpromende in Nord-Süd-Richtung durchfuhr, muss jetzt insbesondere in der Süd-Nord-Relation ein großer Schlenker durch den Kreisverkehr gefahren werden. Damit rückt der Verkehr näher an die Wohnbebauung heran. Der Kreisverkehr "hängt" nach Osten zur Talseite. Das bedeutet, in der Süd-Nord-Relation fährt man in den Kreisverkehr ein und gleichzeitig bergab, nach dem ersten Ast (Otto-Schott-Straße) geht es wieder bergauf. Die Nord-Süd-Relation wird ohne zusätzliche Höhenmeter durch den Kreisverkehr geführt.

    Was macht die Stadt Jena für den Radverkehr in diesem Abschnitt? Es handelt sich immerhin um eine aktuelle Planung. Es gibt einen Radverkehrsbeirat, eine Radverkehrsbeauftragte, der ADFC hat eine Ortsgruppe.

    Nunja...

    Anfahrt von Süden (GoogleMaps)

    Bis zu dieser Stelle wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Keine Radwege, keine Freigaben. Eine stetige Radverkehrsführung wird man aus südlicher Richtung bis zu dieser Kreuzung auch niemals hinbekommen, weil dafür das Brückenbauwerk neu errichtet werden müsste. Aber auch wenn das irgendwann ansteht und durchgeführt wird, bleiben keine 100m weiter südlich Abschnitte, bei denen mir die Radwege-Apologeten gerne mal Vorschläge unterbreiten können, wie sie dort Radwege herstellen wollen.

    Straßenansicht 1

    Straßenansicht 2

    Wir stellen also fest: die Stadt möchte wenigstens im neu gebauten Abschnitt dem Radverkehr eine Führung anbieten. Ein Schutzstreifen neben einer Busbucht. Die Busbucht selbst ist gesondert signalisiert. Die Kreuzungsgeometrie ist prinzipiell auch so gestaltet, dass beim Ausfahren des Busses wartende Rad Fahrende nicht umgenietet werden sollten. Sollten.

    Jetzt kann man noch die Situationen durchspielen:

    a) Verkehr wartet an Ampel und Rad Fahrender fährt nach vorn durch

    b) Verkehr fließt, weil Ampel grün

    wie die Überholabstände bei b) ausfallen, können wir uns denken. Gut, kann man als Radfahrender mit LaneControl beeinflussen. Wenn man will.

    Situation a), bei der der Radverkehr mit dem MIV nebenan/hintendran losfährt, wird auf und nach der Kreuzung spannend:

    los gehts:

    -

    na? man sieht's schon, oder? :rolleyes:

    herrlich!

    Ein Schutzstreifen neben durchgezogener Markierung für den Richtungsfahrstreifen.

    Ich hab mir den Spaß erlaubt, mal (Ostersonntag! sehr, seeeeeeeeehr wenig los) zu warten, bis KFZ-Verkehr kam und das so abzupassen, dass ich auf dem Schutzstreifen fuhr.

    Obgleich mir zwar der Außenspiegel nicht an den Ellenbogen gerammt wurde: es waren keine 70cm Platz. Der KFZ-Führer nutzte halbherzig den Abbiegestreifen der Gegenrichtung. War ja alles frei. Im Realbetrieb an einem Nachmittag wird das anders aussehen.

    Und ich kann NULL nachvollziehen, wieso man so eine Markierungsgrütze macht!

    Ja, in den Regelwerken ist von Restfahrbahnbreite die Rede. Nur: die Restfahrbahnbreite ist ja legal überhaupt nicht nutzbar. Auch bei fehlendem Gegenverkehr. Das ist so widersinnig!

    Aber wird ja noch besser. In obigem Bild erkennt man bereits, dass der Schutzstreifen in Fahrtrichtung endet. :/

    ah, ja. klar.

    Absenkung, Aufleitung: Gehweg, Radfahrer frei

    Hurra! baulich wurde hier übrigens das absolute Mindestmaß gewählt: 100cm

    Man hat sich da richtig viel Mühe gegeben: keine spitzwinklige Aufleitung, kein Führen über die 5m entfernte Zufahrt. Nee, baulich hergestellt.

    Wie super das funktionieren wird, wenn der Rad Fahrende aber einfach auf der Fahrbahn bleibt, weil er nicht mit Schrittgeschwindigkeit aufm Gehweg fahren will: ich kanns mir vorstellen. Und werde das mal testen.

    Hier - leider nur aus Fahrbahnperspektive - der denkbar bekloppteste Aufstellort für Recyclingcontainer:

    Genau an der Stelle, wo der Telko-Verteilerkasten den Gehweg noch weiter einengt, stellt man die Teile auf. Aber der Radverkehr wird sich schon arrangieren, nicht wahr?

    So, Kreisverkehr:

    ja, unspektakulär. nebenan, zur Erinnerung: Gehweg, Radfahrer frei.

    Einstieg in die Gefällestrecke:

    Ja, genau: Gehweg, Radfahrer frei in Gefällestrecke. Vor eine Apotheke. Kann man machen, wenn man will. Jena will

    Jetzt wird es aber interessanter:

    Das ist der östliche Arm des Kreisverkehrs, Otto-Schott-Straße.

    Wohlgemerkt: ich fahre hier auf dem Gehweg mir Freigabe Radverkehr. auf der anderen Seite winkt: Gehweg mit Freigabe Radverkehr.

    Hui! Radverkehr und Kreisverkehr? War da nicht was? Ach, VwV-StVO zu Z.215

    Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.

    Quizfrage: ist "Gehweg, Radfahrer frei" eine Führung?

    Ich erinnere an das Foto weiter oben mit dem Schutzstreifen nach der Kreuzung: Dort wird der Radverkehr auf den Gehweg ge-führt

    Auch sonst sind bei Gehweg, Radfahrer frei nach VwV-StVO Furtmarkierungen anzulegen, wie z.B. hier gefordert.

    Zitat

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.

    Problem ist allerdings die Sonderstellung des Kreisverkehrs, der - wenn ich mich recht entsinne - keine Vorfahrtstraße im juristischen Sinne ist.

    Das führt dann aber zu der irren Situation, dass ich in dieser Situation Vorrang genieße:

    Weil: Verkehr auf Kreisfahrbahn biegt ab, Radverkehr "geradeaus" hat Vorrang.

    Aber da kann man dann direkt drauf warten, bis man an "den Richtigen" gerät, der qua Selbstjustizerlaubnis mal "Radfahrer müssen am Zebrastreifen absteigen!!!" durchsetzt.

    An der Mittelinsel hab ich aber dann bei einfahrendem Verkehr Wartepflicht.

    Da wirds dann auch schnuckelig mit der Aufstellfläche auf der Mittelinsel...


    Fährt man dann weiter den Kreisverkehr entlang (also links aus dem Bild heraus), dann wird man hinter einem weiteren FGÜ auf die Fahrbahn geschickt:

    (Foto noch während Ausführungsarbeiten)

    Da steht jetzt auch ein dickes blaues: [Zeichen 239]

    Schön: die Wartepflicht nach §10 StVO. :rolleyes:

    hätte man besser lösen können. Wollte man offensichtlich nicht.

    Der im Bildhintergrund verlaufende Gehweg der Gegenrichtung ist übrigens auch: Gehweg, Radfahrer frei.


    Zu dem gelangt man von Norden, also von hier:

    Standort, Blickrichtung Süden. Im Hintergrund ist dann der Kreisverkehr

    Freigabe...

    Freigabe...

    übrigens hier rechts im Bild ist die Schule. Darum hat man auch auf weiter Strecke hier die Absperrgitter installiert. sogar die Zufahrt: Gittertor.

    Wo ich mich dann auch frage, wie das bei der Nutzung abläuft. wo hält man da an, wenn man das Tor öffnen (Zufahrt) oder hinter sich schließen (Ausfahrt) möchte?

    Nunja.. weiter:

    Ja, schön breiter Gehweg. Aber klar, muss man sich mit Radfahrern "teilen". Kann man nur hoffen, dass an der Zufahrt zum Discounter stets der Vorrang gewährt wird. :S

    letzte noch fehlende Markierung:

    Dreistrich... da kommt am Ende unter Garantie noch ein "Gehweg, Radfahrer frei" hin.

    Warum ich mir so sicher bin?

    deswegen:

    Auch hier die bauliche Ausführung der Ableitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn.

    Ausschnitt:

    Da geht mir das Herz auf.

    Diese Ausführung der Anschlusssteine wird in Jena offensichtlich seit einigen Jahren verbaut und man ist da garantiert auch super stolz drauf. Für Infrastruktur, auf der Radverkehr ablaufen soll, find ich die aber maximal beschissen.

    Und auch hier: §10, hurra!

    Gleich in Verbindung mit dem Schutzstreifen neben nutzbarer Fahrstreifenbreite von 4m. Womit dann klar ist, was passiert.

    Hier mal ohne Rad Fahrenden.

    Aber das ist so krass!

    In meinen Augen muss man zwingend als Rad Fahrender anhalten und darf nur dann auf die Fahrbahn einfahren, wenn die Lücke im Fahrbahnverkehr so groß ist, dass dieser sozusagen "nicht bremsen" muss. Denn wenn ich z.B. bei grüner Ampel 10m vor einem Auto auf den Schutzstreifen auffahre, darf ich ja nicht überholt werden. KFZ-Führende Person müsste also hinter mir bleiben, stark abbremsen...

    Zur Erinnerung: es fahren Buslinien dort. :rolleyes:

    Das lässt mich alles relativ fassungslos zurück.

    Man hat sich hier entschieden, die für den Radverkehr dämlichste Lösung zur Ausführung zu bringen. Und vermutlich in der Absicht, etwas "gutes" zu machen.

    Pustekuchen.

    Auf den Gehwegen wird deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Auf der Fahrbahn wird die soziale Benutzungspflicht durchgesetzt werden. Zumindest dann, wenn etwas mehr Verkehr dort unterwegs ist.

    Und ich befürchte schon Schlimmes, wenn der Umbau der Kreuzung Wiesenstraße/Brückenstraße zu einem Kreisverkehr ansteht. wohlgemerkt mit zulaufender/ablaufender linksseitigen Gehwegfreigabe, die eigentlich eine B-Pflicht sein und werden sollte. X/

    2 Mal editiert, zuletzt von DMHH (5. April 2021 um 14:42)

  • Auweia, als ich da vor ein paar Wochen mal langgefahren bin, war der Teil südlich des Kreisels ja noch im Bau und unmarkiert.

    Zu dem Zeitpunkt war mein innerlicher Aufreger noch, dass das erste Fahrradpiktogramm auf dem am Kreisel beginnenden Schutzstreifen erst an der Einmündung der "Okenstraße" kommt und der Schutzstreifen in Mindestbreite beim Fahren gefühlt ganz schön eng wird, wenn man darauf die abfallende Kurve von der Tatzendpromenade auf den Magdelstieg nimmt.

    Was da jetzt zusammengepinselt wurde, ist eigentlich genau das, was man in Jena erwartet. Nachdem ich in einer Sitzung des Radverkehrsbeirates die Auswertungsbesprechung des nördlichen Abschnitts irgendwann im letzten Jahr mitbekommen habe, fürchte ich, dass die neue Radverkehrs"führung" bekannt war und gebilligt wurde ...

    Besonders die Hinführung des Schutzstreifens auf den Gehweg geht ja mal gar nicht.

    Hast du deine Zusammenstellung schon irgendwo eingereicht oder als TOP für kommende Woche angeregt?

    Auf den Wiesenstraßenkreisel bin ich auch sehr gespannt, da mich der eher noch tangiert als das Machwerk in der Tatzendpromenade.

  • ich hab mich gestern Nachmittag etwas in Rage getippt bei der Formulierung einer E-Mail an die Radverkehrsbeauftragte.

    Da muss ich heute nochmal redigieren und evtl. einige meiner 20 Fragen, die eigentlich nur ein mehr oder weniger freundlich formuliertes "ich glaub, es hackt!"-Statement sind, streichen bzw. überarbeiten. :|

  • Wenn ich die Einladungsmail zur nächsten Sitzung richtig verstanden habe, kannst du dir urlaubsbedingt ja noch etwas Zeit mit der Formulierung lassen.

    Was mir gerade noch beim Betrachten der Fotos aufgefallen ist:

    Kann es sein, dass man sich erst kurz vor der Markierung für die Fußgängerüberwege auf voller Breite entschieden hat und vorher mal Radwegefurten geplant waren?
    Welchen Sinn hätte es sonst, die Bordkanten an den Überwegen recht aufwendig nur halbseitig auf der kreiselzugewandten Seite als Nullabsenkung auszuführen?

  • ich meiner E-Mail steht tatsächlich drin, dass die Maßnahmen bei mir den Eindruck hinterlassen, dass da mit benutzungspflichtigen Geh- und Radwegen in die Entwurfsplanung gegangen wurde und auf den letzten Metern der Ausführungsplanung ist jemandem aufgefallen, dass die B-Pflichten dort nicht rechtssicher angeordnet werden können. Und anstatt nun auf die Auf- bzw. Ableitungen zu verzichten, hat man dran festgehalten und die aufs Mindesmaß (100cm) zusammengestutzt.

    Das passt aber natürlich - ehrlich gesagt - nicht mit den Ausführungen an den Fußgängerüberwegen zusammen ;)

    Denn die uneinheitlichen Absenkungen sind tatsächlich normgerecht ausgeführt, soweit ich das beurteilen kann:

    0-Absenkung auf Hälfte FGÜ für mobilitätseingeschränkte,

    6-Absenkung auf anderer Hälfte für Seheingeschränkte, die deutliche Kante zur Fahrbahn benötigen.

    Hätte man Radfahrfurten geplant und nur nicht markiert, würde die Absenkung neben den FGÜ weitergehen müssen.

    glaub ich...

  • Ok, mit den gestalterischen Freiheiten und Vorschriften barrierefreier Fußgängerüberwege kenne ich mich wohl (noch) nicht gut genug aus.

    Auf die Markierung über die Körner-Straße bin ich aber mal gespannt, wo doch gerade erst in der letzten Sitzung des Radverkehrsbeirates festgestellt wurde, dass bei Anordnungen, die für die gesamte Breite des jeweiligen Seitenraums gelten, keine unterteilten Furten zu markieren sind ...

  • hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm.....

    Vermutung:

    an den FGÜs am Kreisverkehr hat es nicht - wie von mir weiter oben behauptet - 0cm / 6cm Absenkung, sondern 0cm / 3cm-Absenkung

    Denn im Foto der Körner-Straße mit der noch fehlenden Markierung siehts viel eher nach einer 6cm-Absenkung aus.

    Und da möchte man vermutlich einfach verhindern, dass Rad Fahrende bei Furtmarkierung auf voller Breite die 6cm-Absenkung runter- und hochknallen.

    Aber zeigt einfach nur nochmal: Das ist richtiger Murks!

    Bei eigentlich vernünftiger Flächenverfügbarkeit! BAH!

    Das gibt nur Probleme, wenn man den Radverkehr auf Gehwege zieht! Für alle!

    Ja gut, außer für Autoverkehr natürlich... :cursing:


    edit:

    warum kann man Rad Fahrende eigentlich nicht auf 6cm-Absenkungen führen, wenn diese doch in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind? :/

    Es ist ja auch eine 0-Absenkung daneben vorhanden. Und bei Schrittgeschwindigkeit sieht man doch, wie hoch die Kante an welcher Stelle ist, oder?

    Ich würde ja lachen, wenn mit der FD/Radverkehrsbeauftragte auf eine meiner Fragen mit der Antwort kommt, dass der Radverkehr schließlich sehr langsam unterwegs ist...

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (7. April 2021 um 14:26)

  • Ach, wenn ich schon...

  • Darf ich Advocatus Diaboli spielen? :evil: Meine Vermutung der Antworten:

    Zitat

    Frage 1:

    Warum werden die Einwurfcontainer (Altglas, Tatzendpromenade ggü "Netto") ausgerechnet an der Stelle aufgestellt, wo der vorhandene Gehweg durch einen Telko-Verteilerkasten eingeengt ist? Die Gehwegrestbeite unterschreitet die geforderten 2,50m; dies auch und gerade in einem Bereich, in dem nicht nur mit Passanten, sondern auch mit Personen gerechnet werden muss, die am Einwurfcontainer stehen.

    Verteilerkästen sind Sache der TK-Unternehmen und können nicht beliebig versetzt werden, statte mehrere Engstellen zu erzeugen, wollten wir es bei einer einzelnen belassen, bei unter 50m Engstelle ist das im Einzelfall noch zulässig, außerdem ist eh Schrittgeschwindigkeit.

    Zitat

    Frage 2:

    Warum wird der Gehweg zwischen der südlichen Kreisverkehrzufahrt "Tatzendpromenade" und östlichen Kreisverkehrszufahrt "Otto-Schott-Straße" für den Radverkehr freigegeben, obwohl

    - es sich um eine Gefällestrecke handelt, wo Gehwege gerade NICHT für den Radverkehr freigegeben werden sollen

    - hier verstärkt mit Fußverkehr durch Senioren (Apotheke) zu rechnen ist

    Vorgaben bzgl. Gefälle gelten nur für gemeinsame Geh- und Radwege, nicht freigegebene Gehwege. Da alle Schritt fahren, ist die Gefahr nicht größer als bei Fußgängern. Wenn es eng wird, müssen Radfahrer warten, da sie ja nur zu Gast sind. Gegenüber Senioren müssen sie nach § 25 StVO sowieso immer rücksichtsvoll sein.

    Wir verweisen auf die geltenden Regeln der StVO, wenden Sie sich bei Fragen an die Polizei.

    Zitat

    Frage 4:

    Die VwV-StVO zu §9 StVO verlangt eine Markierung von Radwegefurten über Kreuzungen und Einmündungen hinweg, auch für "freigegebene Gehwege". Warum wurde hier an den Kreisverkehrzufahrten darauf verzichtet?

    Da müssen wir Rücksprache halten. Wir melden uns.

    Zitat

    Frage 5:

    Wenn die VwV-StVO zu Zeichen 215 ausführt, dass der Radverkehr entweder auf der Fahrbahn zu führen ist oder auf einem baulich angelegten Radweg (Z.237, Z.240, Z.241) - wieso wird bei einem neu geplanten Abschnitt im Jahre 2020/2021 von dieser zwingenden Vorgabe abgewichen?

    Die Regelung bezieht sich auf Radfahrstreifen mit Zeichen 237, die in Kreisverkehren nicht markiert werden dürfen. Diese sind hier nicht vorhanden.

    Zitat

    Frage 6:

    Die Bordsteinabsenkung an den Kreisverkehrzufahrten ist ausschließlich in Breite des FGÜ realisiert, so dass Rad Fahrende, die den umlaufenden Gehweg befahren, zwingend genau über den FGÜ fahren werden. Wie wird hier gewährleistet, dass der FGÜ dem Fußverkehr zur Verfügung steht?

    (vgl. Anlage_01)

    Dies ist Sache der Radfahrer, die als Fahrzeugführer am Zebrastreifen Fußgängern die sichere Überquerung gewährleisten müssen; in diesem konkreten Fall z. B. durch Anhalten und Warten.

    Zitat

    Frage 7:

    Die durchlaufenden Fahrrelationen Nord-Süd sowie Süd-Nord sind für den Radverkehr mit "Gehweg, Radfahrer frei" eindeutig beschildert. Auch von der Otto-Schott-Straße über Tatzendpromenade zum Magdelstieg ist eine erkennbare Beschilderung vorhanden. Für andere Fahrbeziehungen (Jenaplanschule-Apotheke-O.S.Straße, sowie O.S.Straße-Jenaplanschule) erschließt sich die Freigabe der Gehwege nur aus "Ortskenntnis", also aus dem Wissen, dass die Freigabe der entsprechenden Abschnitte "weiter vorn" angeordnet wurde.

    Ist dies so beabsichtigt, oder werden noch VZ-Kombis zur Kenntlichmachung der Freigabe des Gehweges aufgestellt?

    (Anlage_03)

    Aus unserer Sicht ist der Gehweg eindeutig erkennbar, Gehwege sind innerörtlich der Regelfall. Falls sich nach Beobachtungen zeigt, dass eine Mehrheit der Radfahrer diese Gehwege missachtet oder sich Unfälle ereignen, werden wir natürlich entsprechend gegensteuern. Vorher dürfen wir leider nicht tätig werden.

    Zitat

    Frage 8:

    die Ableitung vom für den Radverkehr freigegebenen Gehweg erfolgt in Fahrtrichtung Nord direkt hinter dem Kreisverkehr. Wie ist die Vorfahrt hier für den Radverkehr geregelt? Gilt §10 und es besteht quasi eine Anhalte-Pflicht für den Radverkehr?

    §10 StVO fordert nicht grundsätzlich ein Anhalten. Ob darüber hinaus §10 StVO hier überhaupt zum Tragen kommt, sollten Sie mit der Polizei oder einem Anwalt erörtern. Wir verweisen hilfsweise auf §1 StVO.

    Zitat

    Frage 9:

    Warum wurde auf eine Ableitung auf die Fahrbahn / Aufleitung auf Gehweg im Bereich Otto-Schott-Straße verzichtet?

    Aus Kostengründen.

    Zitat

    Frage 10:

    Die Auf- bzw. Ableitungen vom freigegebenen Gehweg auf die Fahrbahn sind mit 100cm "Breite" im absoluten Mindestmaß(!) ausgeführt. Warum wurde dieses absolute Mindestmaß, das insbesondere bei Nutzung von Fahrradanhängern oder mehrspurigen Lastenrädern als herausfordernd zu beurteilen ist, gewählt?

    Die angespannte Haushaltslage zwang uns zu mancherlei Kompromissen, alles natürlich im Interesse der Bürger. Uns ist auch kein Fahrrad bekannt, das breiter als einen Meter ist, und nur sehr wenige Anhänger. In diesen Fällen empfiehlt sich sowieso eigenverantwortlich das Nutzen der Fahrbahn.

    Zitat

    Frage 11:

    Im südlichen Umbaubereich befindet sich unmittelbar vor der Ableitung des Gehweges auf die Fahrbahn eine Grundstückszufahrt, die in der für Jena üblichen baulichen Ausführung mit Anschlusstein realisiert wurde. Diese Ausführung stellt auf Grund der Kantenausprägung für den Radverkehr eine latente Gefahr dar, die auch nur bei dieser Bauform besteht. Die direkte Fahrlinie vom Gehweg zur Ableitung des Gehweges auf die Fahrbahn führt den Radverkehr in den Bereich des Anschlusssteines. Warum wurde auch hier das bauliche Mindestmaß von 100cm gewählt, wodurch sich in Verbindung mit der Ausführung der Grundstückszufahrt eine noch engere Fahrlinie ergibt?

    (Anlage_04)

    Nach der RStVO hat der Radfahrer stets scharf rechts am Rand... äh, wir meinen natürlich, die Kostenlage hat uns dazu leider gezwungen.

    Zitat

    Frage 12:

    im südlichen Umbaubereich ist in Fahrtrichtung Nord auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen markiert. Die verfügbare Restfahrbahnbreite (bis rechts zur Abbiegefahrspur Tatzendpromenade->Lichtenhainer Straße) ist derart gering, dass ein regelkonformes Überholen von Rad Fahrenden durch KFZ-Führende absolut unmöglich ist. Weder kann ein "ausreichender" Abstand (StVO vor Novelle2020), noch ein "Mindestabstand von 1,5m" (StVO Novelle2020) gewährleistet werden. Was ist mit der Markierung des Schutzstreifens beabsichtigt?

    (Anlage_05)

    Der Schutzstreifen dient dazu, den Radfahrenden einen sicheren Bereich zur Verfügung zu stellen, der ihnen im Regelfall allein zusteht. Da Schutzstreifen Teil der Fahrbahn sind, hat das Überholen durch Kraftfahrzeuge damit nichts zu tun. Selbstverständlich müssen Kraftfahrzeuge hinter Radfahrern warten, wenn der Platz zum Überholen nicht ausreicht.

    Zitat

    Frage 13:

    Wie gedenkt die Stadt Jena die Regeleinhaltung (Überholverbot von Rad Fahrenden durch KFZ-Führende) in diesem Bereich (Schutzstreifen, siehe Frage 12) zu überwachen?

    Die Überwachung der Vorschriften ist Aufgabe der Polizei, wenden Sie sich bitte dorthin.

    Zitat

    Frage 14:

    Der Schutzstreife (Frage 12) führt den Radverkehr direkt auf den freigegebenen Gehweg. Sind hier weitere Fahrbahnmarkierungen geplant, die verdeutlichen, dass der Radverkehr sehr wohl auch auf der Fahrbahn weiterfahren soll?

    (Anlage_06)

    Solche Markierungen sind in der Regel entbehrlich und deshalb nicht geplant.

    Zitat

    Frage 15:

    Die Problematik des Schutzstreifens bei nicht ausreichender Fahrbahnrestbreite ist im südlichen Umbaubereich auch in Fahrtrichtung Süd, also nach Ableitung des Radverkehrs vom freigegebenen Gehweg existent. Unter der Annahme (siehe Frage 8), dass §10 in jedem Falle einschlägig ist, muss der Radverkehr auf eine ausreichend große "Lücke" im von hinten aufkommenden Verkehr warten. Durch das implizite Überholverbot (Abstandsregelung aus §5 StVO i.V.m. Verbot des Überfahrens von Z.295-Fahrstreifentrennung) wird diese Lücke sehr groß sein müssen, damit der Verkehr auf der Fahrbahn noch rechtzeitig hinter dem Rad Fahrenden auf dessen Geschwindigkeit verzögern kann.

    Warum wurde an dieser Stelle keine eindeutigere und sichere Lösung als Abfolge von Ableitung-Radfahrstreifen-Schutzstreifen-Mischverkehr gewählt, bei der Rad Fahrende der quasi-Anhaltepflicht nicht unterliegen?

    (Anlage_07, vergleichbares Beispiel in Jena: Westbahnhofstraße ggü Thüringer Hof, Magdelstieg vor Bushaltestelle Gustav-Fischer-Straße [wenn auch dort in zweifelhafter Ausführung])

    Wir verweisen hierbei auf unsere Antworten 8, 9, 13 und 14 sowie auf §1 StVO.

    Zitat

    Frage 16:

    Wie möchte die Stadt Jena an dieser Ableitung (siehe Frage 15) sicherstellen, dass nicht "einfach so" auf die Fahrbahn aufgefahren wird?

    Dies liegt in der Verantwortung des einzelnen Radfahrers und die Durchsetzung obliegt der Polizei.

    Zitat

    und schließlich Frage 17:

    Wie möchte die Stadt Jena die Einhaltung der eindeutig in der StVO verankerten Schrittgeschwindigkeit im gesamten Abschnitt gewährleisten? Auf keinem(!) einzigen mir in Jena bekannten freigebenen Gehweg wird auch nur annähernd Schrittgeschwindigkeit gefahren. Selbst in der Westbahnhofstraße sind alle Altersklassen auch unabhängig von Motorunterstützung schneller als "Schrittgeschwindigkeit" unterwegs.

    Wir verweisen auf Antwort 16.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre fahrradfreundliche Verwaltung

  • Darf ich Advocatus Diaboli spielen? :evil:

    gerne.

    und ja, auf einige meiner Fragen gibt es keine "richtigen" Antworten. Auch keine ehrlichen. Und zu anderen Fragen wird sich vorher niemand Gedanken gemacht haben.


    Vermutung:

    an den FGÜs am Kreisverkehr hat es nicht - wie von mir weiter oben behauptet - 0cm / 6cm Absenkung, sondern 0cm / 3cm-Absenkung

    nochmal lang gefahren:

    der Bordstein ist auf gesamter Breite des FGÜ abgesenkt. 40% in 0-Absenkung, 50% in 6-Absenkung. 10% übergang.

    Man wird also beim Überfahren des FGÜ mit etwas Pech 2x auf die 6er-Absenkung auffahren. :S

    Diese 6er-Absenkung, die an der Einmündung einer Straße ohne FGÜ in 3-Strichmarkierung "gekennzeichnet" wurde.


    hier mal ein Foto davon:

    ich komme von Osten, aus der Otto-Schott-Straße und darf hier auf den Gehweg auffahren.

    Und da lassen wir mal die Spitzfindigkeit weg, wonach VZ. erst ab Aufstellort gelten, ich also ganz streng genommen erst ab Aufstellort wieder fahren dürfte, bis dorthin schieben muss.

    Ich habe hier im spitzen Winkel so ca. 50cm zur Verfügung, wo ich nicht Gefahr laufe, mich auf die Nase zu legen.

    probier ichs davor, muss ich schon eeeeeecht vorsichtig sind. Das sind nämlich tatsächlich exakt 6cm Bordstein im rot markierten Bereich.

    hui! \o/

    Das ist immer noch so ein Kopf->Tisch-Moment, wenn ich da durch fahre. Und ich bin überzeugt, dass es da noch viel zu entdecken gibt -_-

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (8. April 2021 um 12:29)