Nächtliche Benutzungspflicht

  • Wie seht ihr das, kann "Dunkelheit" ein legaler Grund sein einen benutzungspflichtigen Radweg rechts liegen zu lassen?


    welchen Radweg? :whistling:


    Du meinst, weil der "Radweg" nicht baulich getrennt ist? Ich halte es da mit Herrn Sluka:
    Allerdings müssen auch als benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege unter bestimmten Umständen nicht befahren werden. Die Ausnahmen richten sich aber nicht danach, ob der Radweg die Mindestvoraussetzungen erfüllt, die seit 1997 in den Verwaltungsvorschriften zur StVO an ihn gestellt werden. Denn diese Vorschriften wenden sich nur an die Behörden und geben diesen vor, wann sie einen Radweg beschildern und damit benutzungspflichtig machen dürfen. Sie haben keine Wirkung für den einzelnen Radfahrer. Dieser hat sich zunächst nur danach zu richten, ob hier ein "Radweg"-Schild steht oder nicht.

    Tagsüber ist der Radweg daher meiner Meinung nach zu benutzen (da in diesem Fall auch keine der Ausnahmen zutrifft [1]). Aber wie sieht es bei Dunkelheit aus, wenn man eben nicht sieht ob man gerade auf dem Radweg oder dem Gehweg fährt?


    [1] Abgesehen von Wartenden an der Bushaltestelle und Schnee:

  • Wenn man gar nicht sicher erkennen kann, ob man sich noch auf dem Radweg befindet, kann man erstens eine Gefährdung der Fußgänger nicht ausschließen. Und zweitens ist damit zu rechnen, dass es den Fußgängern ähnlich geht und diese - mehr als sonst ohnehin schon - die mehr oder weniger nicht vorhandene Abtrennung zum Radweg verkennen werden. Das gefährdet auch den Radfahrer.
    So etwas gilt natürlich nicht pauschal. Aber bei wirklich ungünstigen Verhältnissen hinsichtlich Ausleuchtung und Markierung sehe ich den Weg dann schon auch mal als unbenutzbar an, womit die Benutzungspflicht hinfällig wäre.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ich verstehe auch nicht, warum Radwege so gebaut werden, wie sie gebaut werden. Geteerte Radwege ohne weißen Trennstrich sind im Dunkeln im Schein einer Fahrradlampe nicht zu erkennen. Bei rot gepflasterten Radwegen fällt es mir unterschiedlich schwer. Neuerdings werden Radwege in Hamburg gebaut, die mit weißen mit Noppen versehenden Steinen abgesetzt sind, die zur Blindenführung genutzt werden. Soweit ich das Prinzip Blindenführung verstanden habe, sollen die Blinden im Grunde auf diesen Steinen und damit auf dem Radweg gehen. Zumindestens aber werden sie immer in unmittelbarer Nähe selbiger geführt, denn wer die Steine nicht berührt, der kann sich von ihnen nicht führen lassen.

    Andererseits merkt ein nicht blinder Fußgänger beim Treten auf Noppensteine vielleicht, daß sein Weg hier zu Ende ist.

  • Hi
    die ERA ist für die Behörden nur verbindlich, wenn aus der darin enthaltenen Tabelle der Verkehrsbelastung hervorgeht, dass eine Benutzungspflicht anzuordnen ist.
    Die übrigen Angaben bezüglich der Ausgestaltung nutzungspflichtiger Radverkehrsführungen werden dagegen als unverbindliche Empfehlungen gesehen, die aufgrund der örtlichen Wiedrigkeiten regelmäßig nicht befolgt werden können.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Hidie ERA ist für die Behörden nur verbindlich, wenn aus der darin enthaltenen Tabelle der Verkehrsbelastung hervorgeht, dass eine Benutzungspflicht anzuordnen ist.Die übrigen Angaben bezüglich der Ausgestaltung nutzungspflichtiger Radverkehrsführungen werden dagegen als unverbindliche Empfehlungen gesehen, die aufgrund der örtlichen Wiedrigkeiten regelmäßig nicht befolgt werden können.

    Die Rosinenpickerei ist insofern interessant, da die Empfehlungen der ERA nicht für die Anordnung einer Benutzungspflicht, sondern nur für die Gestaltung des Radweges durch die VWV-StVO verbindlich sind

    Zitat von "VWV-StVO"

    Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.

  • Hi
    das Interessanteste überhaupt dabei ist, dass die oft benutzte Verkehrslasttabelle frei Schnauze aus den Fingern gesogen wurde, während die Ausgestaltungsvorschläge und vor allem die Mindest- und Regelmaße die physikalischen Gesetzmäßigkeiten und Geometrien abbilden.
    Ist doch wunderbar, dass die Fiktion als Bibel gelesen werden und die realitätsbezogenen Vorgaben als unverbindlich.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Zitat

    Der Blindenleitstreifen ist nicht Teil des Radwegs, sondern Teil des Gehwegs.

    Ich wollte darauf hinaus, daß der durchschnittliche Blinde breiter als ein solcher Streifen ist. An anderen Stellen, dort wo sie keinen Radweg abtrennen, in Japan übrigens immer*, verlaufen sie so, daß man als Blinder quasi mittig über ihnen Laufen kann und man macht alles richtig. Ich dachte immer, das wäre das Grundprinzip, denn woher soll ich denn als Blinder in fremder Umgebung wissen, ob ich rechts oder links von oder mittig über dem Streifen laufen soll. Das geht dann ja nicht.

    Aber ich bin ja auch kein Blinder und scheinbar ist es nicht so.


    *dort hat echt jeder einzelne Gehweg mittig so einen Streifen mit Rillen, an Kreuzungen und Einmündungen quer Noppen

  • Zusatzfrage(n): Kennt jemand (möglichst erfolgreiche) Versuche die Benutzungspflicht zeitlich einzuschränken, also dass sie nur dann gilt, wenn wirklich erhöhter (Schwerlast-)Verkehr stattfindet?

    Warum muss ich nachts und am WE auf der unbeleuchteten Buckelpiste fahren, während die beleuchtete Fahrbahn so gut wie leer ist?

    Beim Parken wird das ja auch oft zeitlich eingeschränkt, und sollen Einschränkungen nicht möglichst gering sein?

  • VwV-StVO: "Sollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein. Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. „8-16 h", zeitlich beschränkt werden."

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • also bliebe rein rechtlich durchaus die Möglichkeit, VZ.237, 240, 241 in so einem "Kasten" anzubringen wie die [Zeichen 267] in der Sierichstraße.
    Da werden die auch "umgeklappt". Ganz automatisch. Vermutlich gibts da heutzutage sogar technische Lösungen, die gut aussehen. LED lässt grüßen ;)

  • Hitech-Träume: Wie wär's mit einem Prismenwender, welcher - gekoppelt an einen Verkehrszähler - nur bei einem Aufkommen von mindestens x Fahrzeugen oder y Schwerlastfahrzeugen pro Stunde den Radweg benutzungspflichtig macht?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • VwV-StVO: "Sollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein. Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. „8-16 h", zeitlich beschränkt werden."


    Danke für den Hinweis. Da DMHHs Vorschlag sicher wegen der Kosten auf den Sankt Nimmerleins Tag verschoben wird, müsste also erstmal Berlin tätig werden und das ganze auch auf 237, 240, 241 ausweiten. Schade.

  • VwV-StVO: "Sollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein. Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. „8-16 h", zeitlich beschränkt werden."

    Oh - in dieser Auflistung fehlt VZ 267, und das ist an sehr vielen Stellen Stellen in der Sierichstraße dauernd sichtbar!



    Dann geht das ja wohl auch bei den blauen Lollis ...

  • Nur weil irgendwo illegal Zeichen stehen, heißt das nicht, dass man deswegen fordern kann an weiteren Stellen den gleichen Verstoß zu begehen.

    So nebenbei macht es auch keinen Sinn bei Radwegen. Eine Nutzungspflicht nur zu Stoßzeiten ist ein Widerspruch. Da geht es eh kaum vorwärts auf der Fahrbahn. Langsamer Verkehr ist aber keine Gefahr mehr, da würde es dann nur darum gehen Radfahrer als Hindernisse und nicht als Teil des Verkehrs aus zu sperren. Ein guter Radweg ohne Benutzungspflicht würde dann so oder so freiwillig von fast jedem genutzt, wenn es dort besser oder überhaupt noch voran geht.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Naja: zum Beispiel im Hafen auf dem Veddeler Damm (derzeit: ein gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Richtungen, häufig Regelmaß aber mit Engstellen) kann man sich schon vorstellen, dass ein Kompromiss darin bestehen könnte, nur am Wochenende und nachts die Fahrbahn freizugeben. Die zuständige StVB* wäre dafür und die meisten Radfahrer könnten wohl auch damit leben. Umgekehrt kann ich das erhebliche Gefahrenpotential durch ca. 100% Schwerlastverkehr bei Tempo 60 unter der Woche nicht rundheraus leugnen. Ob es nicht bessere Mittel gäbe, zum Beispiel die jetzige Höchstgeschwindigkeit auf ein niedrigeres Tempo herabzusetzen, sei mal dahingestellt.

    * Die Wasserschutzpolizei hat Straßenverkehrsbehörden -- ulkig, oder?