Wie seht ihr das, kann "Dunkelheit" ein legaler Grund sein einen benutzungspflichtigen Radweg rechts liegen zu lassen?
welchen Radweg?
Du meinst, weil der "Radweg" nicht baulich getrennt ist? Ich halte es da mit Herrn Sluka:
Allerdings müssen auch als benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege unter bestimmten Umständen nicht befahren werden. Die Ausnahmen richten sich aber nicht danach, ob der Radweg die Mindestvoraussetzungen erfüllt, die seit 1997 in den Verwaltungsvorschriften zur StVO an ihn gestellt werden. Denn diese Vorschriften wenden sich nur an die Behörden und geben diesen vor, wann sie einen Radweg beschildern und damit benutzungspflichtig machen dürfen. Sie haben keine Wirkung für den einzelnen Radfahrer. Dieser hat sich zunächst nur danach zu richten, ob hier ein "Radweg"-Schild steht oder nicht.
Tagsüber ist der Radweg daher meiner Meinung nach zu benutzen (da in diesem Fall auch keine der Ausnahmen zutrifft [1]). Aber wie sieht es bei Dunkelheit aus, wenn man eben nicht sieht ob man gerade auf dem Radweg oder dem Gehweg fährt?
[1] Abgesehen von Wartenden an der Bushaltestelle und Schnee: