Zumindest hätte ich bei dieser Meldung nicht gedacht, dass sich der erste Kommentar mit der offiziellen Antwort noch toppen lässt
Aber wo er sachlich recht hat, hat er recht? Wenn sich der Gehweg im Privatbesitz befindet, ist m.W. der Besitzer zuständig.
Man hätte natürlich allerdings auch vor dem Austausch mit dem Besitzer reden können, ist aber vermutlich beim täglichen fröhlichen Büro-Weißwurstessen (bzw. dem Jenaer Pendant) untergegangen... Wir sollten nicht zuviel erwarten.