Löbstedter Straße

  • Schwarmintelligenz und Aufffrischung benötigt. :rolleyes:

    Foto:

    Situation:

    ich stehe hier auf einem [Zeichen 240], der hinter der Einmündung nicht fortgeführt wird.

    Der gemeinsame Geh- und Radweg begleitet hier die Löbstedter Straße, die mit [Zeichen 306] beschildert ist und somit gegenüber den von rechts aus der Alten Wiesenstraße kommenden Fahrzeugen vorfahrtberechtigt ist.

    Wie sieht das in solchen Fällen eigentlich aus mit:

    - Furtmarkierung

    - Vorrang

    Analyse:

    1) unabhängig von einer Furt genieße ich als Geradeaus-Radler natürlich Vorrang vor Abbiegern in die Alte Wiesenstraße

    Hier kann ich in einem Widerspruch nur die üblichen Gefahren bei Abbiegevorgängen anführen

    2) Einordnen auf die Fahrbahn

    Hier bin ich als Rad Fahrender nach §10 nachrangig gegenüber dem Verkehr auf der Fahrbahn. Knallt es bei so einem Manöver, hab ich erstmal die Brille auf..

    3) Verkehr von rechts...

    Da der Radweg begleitend zur Straße verläuft, genieße ich auch die selben Vorfahrtsrechte. Dank [Zeichen 306] auf der Löbstedter Straße (geradeaus) habe ich prinzipiell Vorrang vor dem einmündenen Verkehr von rechts. Weiß jemand, ob hier §10 mit der Einfahrt von einem anderen Straßenteil den § (welchen?) sticht, der mir als Radfahrer Vorfahrt gewährt? :/

  • In § 10 wird der "andere" Straßenteil beim Einfahren in de Fahrbahn derselben Straße erwähnt.

    Dein Radweg ist zur Fahrbahn der Querstraße aber Teil einer "anderen Straße", nicht "anderer Straßenteil" der Querstraße und ihrer Fahrbahn. Daher sollte Deine Vorfahrt nach § 8 bestehen bleiben.

    Ob deswegen eine Furt vorgeschrieben wäre laut VwV-StVO müsste man in selbiger nachschlagen, vermutlich ja, aber dann muss man sich ja Gedanken machen, wohin die führen sollte ... Vielleicht ja auch nicht weil es ja keine durchgehende Radverkehrsanlage gibt ...

  • die Radverkehrsanlage ist alles anders als durchgehend. 3km Straße mit der selben Verkehrsbelastung und weitgehend dem selben Querschnitt. nur auf 100m an einem Ende wird die B-Pflicht angeordnet...

    letztendlich sollte der alleinige Hebel ja sein, dass auf dem bemängelten Abschnitt gerade keine Gefährdungssituation vorliegt, die über das allgem. Maß hinausgeht. :/

  • ohnehin könnt ich der verwaltung die Beschilderung dort mit einer Ausfürhung über 10 Seiten um die Ohren hauen.

    hier ein Panoramafoto.

    Rot: so soll ich als Radfahrer fahren, wenn ich auf der Fahrbahn unterwegs bin. was ich darf.

    blau: eigentlich von der Verwaltung gewünscht. Geht aber nicht, weil: rechtsseitig B-Pflicht

    grün: so muss ich dann letztendlich fahren.

    die allerallermeisten Rad Fahrenden kommen hier von "hinten", vom Ursprung des blauen Pfeiles, einer Fuß- und Radquerung der Saale und wollen zum blauen Pfeil, einer Eisenbahnunterführung.

    Besonders bitter: die Kreuzung hat man irgendwann zwischen 2008 und 2018 komplett neu aus dem Boden gestampft. Hier war vorher Kleingartenanlage, Grünfläche. Also man hat dort fast bei 0 angesetzt. Weißes Blatt Papier.

    Und es war vermutlich auch schon vorher so, dass ganz ganz viele zu Fuß Gehende und Rad Fahrende hier zur Saale unterwegs waren. Die Verkehrsströme sind demnach nicht neu entstanden. Hier hat man einfach mit voller Hand und breitem Fuß in die Scheiße gelangt. Das ist auf so vielen Ebenen Murks...

    2 Mal editiert, zuletzt von DMHH (15. November 2020 um 14:57)

  • Ich würde es begrüßen, wenn noch mal jemand über den Widerspruch drüberschaut.

    Zur Orientierung hab ich fix einen Übersichtsplan zusammengeklöppelt.

    Wer lieber Online unterwegs ist:

    OSM

    GoogleMaps

    Mapillary

    argh! in Mapillary ist gerade im verlinkten Foto zu sehen, dass die B-Pflicht irgendwann nach 2015 angeordnet wurde! und vorher "nur" die linksseitige Servicelösung stand.


    Hm. Im Widerspruch geh ich darauf wohl besser nicht ein... :/

    Könnte sein, dass 2015 die Kreuzung gerade relativ neu war und es womöglich einen Unfall gab, der die Anordnung "auslöste"...


    edit: hoppala, QGIS stopft eingebettete Fotos im Layout in Origialgröße ins PDF beim exportieren. X/

    Habs den Übersichtsplan als JPG gespeichert statt als 25MB-PDF.

  • Liest sich aus meiner Sicht gut.

    Punkt 1: benutzt Du den Abschnitt in beiden Richtungen, um "nach Norden" zu fahren, oder müsste das nach Copy&Paste noch in "aus Norden" geändert werden?

    Punkt 2: abschnittweise ist ja erst keine Benutzungspflicht, während auf der anderen Seite eine besteht. Scheint wohl nicht weit her zu sein mit der Gefahrenlage ...

    Punkt 3: wer aus der Unterführung kommend links abbiegen will, "kann nicht" auf das Hochbord mit dem Blauschild (weil keine Absenkung da ist), es ist also nicht "muss nicht". Bevor aber da einer auf die Idee kommt, auf einen Meter Länge den Bordstein abzusenken, um gleich zwei Deiner Gründe zu erschlagen, würde ich formulieren, dass die Stadt offenbar als Standard vorgesehen hat, dass dieser Verkehr die Fahrbahn nutzt wie in der StVO vorgesehen. Um so weniger ist einzusehen, warum der Verkehr, der aus der Wiesenstraße kommt, dort nicht auf der Fahrbahn fahren darf.

  • ah, der 3. Punkt gefällt mir. Nicht die Unfähigkeit des Fachdienstes hervorheben, besser die Nicht-Existenz der Gefahrenlage daraus ableiten!

    und in der Tat hab ich da im in Gegenrichtung tatsächlich vollständig auf den ersten Teil des widerspruchs referenziert. Natürlich komme ich im 2. Abschnitt aus Norden!

  • Ich wollte gerade noch einwerfen, ob denn in den Signalgebern der Fußgängerfurt/Radfahrfurt denn auch das Radsymbol enthalten ist. Kann ich mittlerweile selbst beantworten: Ja, ist vorhanden. Ansonsten wäre das ganze nochmal ein ganzes Stück komplizierter geworden, würde sich aber dennoch perfekt in das allgemeine Lagebild nicht nur in Jena einfügen.

    Einmal editiert, zuletzt von Alf (17. November 2020 um 12:14)

  • DMHH 17. Dezember 2020 um 15:34

    Hat den Titel des Themas von „Jena - Löbstedter Straße“ zu „Löbstedter Straße“ geändert.
  • ich bin da gestern vorbei und hab ein Foto gemacht.

    Sieht man auch direkt auf einen Blick, was da alles schief läuft und wie fehlerhaft die VAO ist.

    Das geht alles auf keine Kuhhaut.

    Es kann doch echt nicht sein, dass man

    a) keine ordentlichen VAOs trifft

    b) angeordnete und "draußen" als "suboptimal" einzustufende VAOs nicht korrigieren mag

  • ja, zweifelsohne.

    Rechts B-Pflicht und links "Radfahrer frei"

    B-Pflicht nur auf 100m ...

    das ist eigentlich easy, da einfach mal das Blauschild dauerhaft abzuschrauben. aber nunja :rolleyes:

  • Kleines Update:

    Gestern kam die Mitteilung, dass das [Zeichen 240] durch [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] ersetzt werden soll.

    Ich denke, jetzt wird es spannend, ob zuerst das Z240 oder die Bauzäune verschwinden und ob das in Gegenrichtung alleinstehende [Zusatzzeichen 1022-10] auch noch ein [Zeichen 239] drüber bekommt.

  • Gestern kam die Mitteilung, dass das [Zeichen 240] durch [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] ersetzt werden soll.

    eine Frage dazu:

    welches [Zeichen 240] wird ersetzt?

    von der Saale in Richtung Bahnstrecke fahrend...

    a) rechts

    b) links

    c) beide

    Ich hoffe c), denn sonst können die auch die neue Kombi direkt wieder abschrauben. :rolleyes:

  • Mein Widerspruch richtete sich nur gegen das [Zeichen 240] auf der nördlichen Straßenseite:

    Dieser Weg ist in Gegenrichtung mit [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert:


    Gegen die äquivalent beschilderte Südseite habe ich ja keine Handhabe mehr bzw. höchstens über einen Umwidmungsantrag, da die Widerspruchsfrist verstrichen ist.

    Vielleicht könnte man aus der kommenden Aufhebung der B-Pflicht in nordwestlicher Fahrtrichtung noch eine neue Situation für die südöstliche Fahrtrichtung konstruieren, aber da fehlt mir derzeit die Ambition.

  • Mein Widerspruch richtete sich nur gegen das [Zeichen 240] auf der nördlichen Straßenseite:

    ach hoppala. War das im Hintergrund (andere Straßenseite) erkennbare [Zusatzzeichen 1022-10] in Richtung Bahnstrecke schon immer da?

    Ich hab in Erinnerung, dass da auch ein [Zeichen 240] stand und eine beidseitige B-Pflicht (recht und links) in Richtung Bahnstrecke bestand. :/

    Dann nehm ich meine Frage zurück. In dem Abschnitt wird also in Fahrtrichtung wie auf Foto zukünftig legal auf der Fahrbahn geradelt werden können.

    In Fahrtrichtung zur Saale besteht aber weiterhin eine B-Pflicht auf der rechten Seite bis zur Ampel vorn.

    Das könnte man vllt einfach mit einer herkömmlichen Bitte erschlagen.

    Das sollte jedem bei der StVB einleuchten, dass die B-Pflicht an der Stelle nicht haltbar ist...

  • Also ich kenne es bewusst nur mit dem [Zusatzzeichen 1022-10] , aber das wäre ja auch wirkungslos, wenn auf der anderen Seite eine RWBP angeordnet wird.

    Habe gerade nochmal in die alten Mapillary-Aufnahmen von 2015 reingeschaut und da sah es rund um die Ecke noch deutlich angenehmer aus.

    Keine [Zeichen 240] und die Einbahnstraße des Parkplatzes ging noch so herum, dass sie nicht als (gefährliche) Ampelumfahrung taugte:

    Mapillary cookie policy use

    Am gegenüberliegenden Eckgrundstück einige neue Bäume, von denen mindestens einer jetzt für die Bautätigkeiten schon wieder entfernt wurde.

    In Fahrtrichtung zur Saale besteht aber weiterhin eine B-Pflicht auf der rechten Seite bis zur Ampel vorn.

    Das könnte man vllt einfach mit einer herkömmlichen Bitte erschlagen.

    Das sollte jedem bei der StVB einleuchten, dass die B-Pflicht an der Stelle nicht haltbar ist...

    Hast du es jemals erlebt, dass du mit einer Bitte bei Jenas Verkehrsbehörde etwas erreicht hast, das nicht dem Kraftverkehr zum Vorteil gedient hat?

  • Hast du es jemals erlebt, dass du mit einer Bitte bei Jenas Verkehrsbehörde etwas erreicht hast, das nicht dem Kraftverkehr zum Vorteil gedient hat?

    :/

    Wenn man in der Kahlaischen Straße vom Felsenkeller zum Kreisverkehr auf dem (einzigen) Fußweg ging, stand ca. 20m vor dem Kreisverkehr ein [Zeichen 237] [Zusatzzeichen 1012-31]

    Das wurde weggenommen, als ich mal darauf hinwies, dass man nicht ein Ende anordnen kann, für das es kein Beginn gibt.

    Ach halt, erst wurde mit "Versuch" argumentiert. Später aber doch weggenommen.

    Insofern - puh.. :rolleyes: