In Kiel gilt ab morgen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an mehreren Straßen und Plätzen, unter anderem in der Holtenauer Straße, also quasi bei mir vor der Haustür: Maskenpflicht auf mehreren Kieler Straßen und Plätzen
Die Allgemeinverfügung sagt in Ziffer 1:
Zitat
- 1In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Kieler Stadtgebiets, die in den Anlagen 1 bis 4 bezeichnet und gekennzeichnet sind, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2 Abs. 5 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 1. November 2020, ersatzverkündet am 1. November 2020 verpflichtend vorgeschrieben. 2Die Anlagen sind Teil dieser Allgemeinverfügung. 3Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können. 4Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt ebenfalls nicht bei der Nahrungsaufnahme im Sitzen oder Stehen sowie beim Rauchen im Sitzen oder Stehen. 5Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und für die keine Ausnahme zutrifft, ist das Betreten der öffentlich zugänglichen Bereiche nach den Anlagen 1 bis 4 nicht gestattet.
Ziffer 1 zählt bereits einige Personengruppen auf, die keinen MNS tragen müssen, etwa Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und rauchende Menschen und so weiter.
Nun ist natürlich auch klar, dass Kraftfahrer keinen MNS tragen müssen — aber was mit Radfahrern? In den Anlagen 1 bis 4, die gemäß Ziffer 1 Teil der Allgemeinverfügung sind, steht:
ZitatBezeichnung und Plandarstellung eines Bereichs, in dem Fußgänger*innen eine Mund- Nasen-Bedeckung tragen müssen:
Gut, die Pflicht gilt also nicht für mich als Radfahrer, so lange ich mit mit dem Fahrrad bewege. Ich kann zum Beispiel durch die Holstenstraße mit Schrittgeschwindigkeit durch die ab 19 Uhr, sonnabends ab 16 Uhr, freigegebene Fußgängerzone rollen und brauche keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Ich kann auch auf diesen tollen untermaßigen Bummel-Bimmel-Radwegen an der Holtenauer Straße fahren und an der roten Ampel mit kombinierten Signalgebern für Fußgänger und Radfahrer 60 Sekunden lang inmitten der maskentragenden Fußgänger warten.
Nun ja. Mal sehen, ob die Polizei die Anlagen auch liest oder ob gleich morgen die Einhaltung der vermeintlichen Maskenpflicht bei Radfahrern kontrolliert wird. In Berlin hat das ja auch nicht so ganz hingehauen: Die Polizei kontrollierte in der Bergmannstraße maskenlose Radfahrer, medial wurde wieder das Bild des rücksichtslosen und regelbrechenden Kampfradlers gefeiert und am Ende stellte sich raus: Die Maskenpflicht gilt doch nicht für Radfahrer