Camburger Straße

  • Narf!

    die B88 führt Abschnittsweise als Camburger Straße noch Süd nach Nord durch Jena. (OSM)

    Im südlichen Bereich gibt es Gehweg-only!

    dann wird ein Schutzstreifen draus (Google-LuBi)

    dann ist rechtsseitig ein Gehweg-only und linksseitig ein "Radfahrer frei"

    kann man alles machen, wenn man selbst nicht mit dem Rad fährt.

    Sachverhalt:

    Der Rad Fahrende ist auf dem Schutzstreifen unterwegs und fährt auf die LSA zu.

    im Kreuzungsbereich ist eine Furt markiert.

    Frage:

    wo darf der Rad Fahrende weiterfahren?

    (A) rechtes Hochbord

    (B) linkes Hochbord

    (C) Fahrbahn

    (D) wo er möchte


    Nach Beantwortung der Frage bitte ausklappen und Frage erneut beantworten...

    Spoiler anzeigen

    Aufleitung Furt auf rechter Seite:

    man beachte die rot gepflasterte Aufstellfläche!


    und so sieht die linke Seite aus


    Ja, die querende Furt ist beidseitig(!) mit Kombi-Streuscheiben bestückt

    Ich wollte eigentlich über den Mängelmelder der Stadt unmissverständlich klarmachen, dass qua Aufleitung die Rad Fahrenden auf einen Gehweg geführt werden.

    Aber das, was tatsächlich "baulich" ausgeführt wurde, ist ja um Längen perfider als einfach nur "ups, da war mal eine Freigabe, die haben wir weggenommen und die Furtmarkierung nicht entfernt"

  • Ohne die rote, nach links leitende Pflasterung hätte ich gesagt: Wo man will

    Denn wenn eine Radfurt auf einen Bordsteinweg führt, muss man das nach dem Rechtsprinzip "Im Zweifel für den Angenagten" eigentlich dahingehend auslegend, dass es wohl nach § 2 (4) S. 3 ein "gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Vz 240" sein, denn solche gibt es ja ohne Definition, wie man ihn erkennt, also muss man entweder jedes halbwegs für Radwege übliche Indiz als pro Radweg als solches anerkennen oder mit einem Gehwegschild klarstellen ... Benutzen MUSS man ihn natürlich nicht, aber man darf es bei dieser Lage nicht kritisieren.

    Mit der roten Pflasterung ist es ein kurzer getrennter Geh- und Radweg ohne Vz 241", der an der Ampel gleich wieder endet zum Behufe des Querens, damit bleiben B und C übrig.

  • Eine böse Falle für diejenigen, die auf der Fahrbahn weiterfahren. Es ist jedenfalls zu befürchten, dass Autofahrer nicht damit rechnen, dass man dort die rote Furt verlässt und auf der Fahrbahn weiterfährt. Diese Option haben die Planer offenbar gar nicht vorgesehen.

  • Wenn ich DMHH richtig verstanden habe, ist das vorher ein Schutzstreifen. Der ist Teil der Fahrbahn und daher wechselt man beim Verlassen der Furt auch nicht den Straßenteil und es gilt eben gerade nicht §10. Genau dieses Missverständnis ist aber durch die Furt auf den Gehweg zu befürchten.

  • Nach der Art der Frage hatte ich schon einen Haken erwartet und mich gefragt, was dieser weiße Fleck neben der Ampel ist. Hat mich mein Sprachgefühl also nicht getrogen.

    Auf der Fahrbahn weiter zu fahren ist ohne Frage legal.

    Beim Wechsel vom Schutzstreifen beziehungsweise von der Furt ist man aber nicht nach § 10 nachrangig sondern wegen des Zeichens 340 (?), der Leitlinie.

    Links darf man fahren. Ob man sich Rechts auf einen Verbotsirrtum berufen kann, .... Wegen der Pflasterfarbe an der Kreuzungsecke würde ich das verneinen.

  • Achso, Schutzstreifen ...

    Beim Wechsel vom Schutzstreifen beziehungsweise von der Furt ist man aber nicht nach § 10 nachrangig sondern wegen des Zeichens 340 (?), der Leitlinie.

    Genau, nur graduelle Unterscheide bei "Radler hat zu warten", siehe aber auch OVG Lüneburg zur Klagebefugnis bei Schutzstreifen, die widmen zwar den Pflichten beim Verlassen des Schmutzstreifens (mind.) eine Randziffer, ziehen aber trotzdem nicht die Schlussfolgerung daraus, dass das Radler negativ belastet ...

    Als was die Furt mit Dickstich nun gilt ... Wer weiß ... Könnte schon zum echten anderen Straßenteil mutiert sein ..

    Egal, man verlässt das Zeugs, wenn frei ist, irgendwo, oder fährt gar nicht erst drauf ...

  • Beim Wechsel vom Schutzstreifen beziehungsweise von der Furt ist man aber nicht nach § 10 nachrangig sondern wegen des Zeichens 340 (?), der Leitlinie.

    Leitlinien wären doch länger und schmäler, siehe links. Außerdem darf man die immer überfahren, solange anderer Verkehr nicht gefährdet wird. Da der rechte Fahrstreifen hier überbreit ist und jeder Führer eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs stets mindestens 1,5 m Abstand beim Überholen und Vorbeifahren einhält, kann hier beim sanften nach-links-fahren sowieso keine Gefährdung durch Radfahrer entstehen - anders wäre es nur, wenn der Radfahrer im 90-Grad-Winkel abbiegen oder auf den linken Fahrstreifen wechseln würde.

    Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 StVO muss man Radverkehrsführungen in Kreuzungen sowieso nur dann folgen, wenn man a) abbiegt und b) dies über die Führung statt direkt tun möchte; beides liegt hier bei Geradeausfahrt nicht vor. Die Markierung ist also lediglich als optischer Hinweis an rechts abbiegende Fahrzeugführer zu verstehen, sie mögen doch bitte geradeaus fahrende Radfahrer nicht umbringen.

  • in der Tat fährt man als Radfahrer vor dem Erreichen der Kreuzung für ca. 300m auf einem Schutzstreifen.

    Ich finde die Markierung einfach eine bodenlose Frechheit.

    Wenn die Furtmarkierung ohnehin nur für diejenigen gedacht ist, die hier links abbiegen wollen oder aber auf den linken freigegeben Radweg wechseln möchten, wäre es sinnvoller, eine Markierung aufzubringen, bei der man auf der von rechts einmündenden Fahrbahn (Sackgasse) eine Aufstelltasche markiert.

    FunFact:

    Anordnung in Fahrtrichtung Nord (Blickrichtung)

    rechts = Gehweg

    links = Radfahrer frei

    Anordnung in Fahrtrichtung Süd:

    links = Gehweg

    rechts = ben.pfl. gem. Geh- und Radweg. Mit Gegenverkehr.

    von dem Gegenverkehr wusste ich nichts, hab mich standesgemäß über jeden entgegenkommenden Radfahrer aufgeregt.

  • Auf der Suche nach einem anderen Thema bin ich diese Woche eher zufällig auf dieses Forum gestoßen und will die Gelegenheit nutzen, um kurz etwas zu der oben gezeigten Straßenmalerei zu sagen:

    Die Wegeführung stammt noch aus der Zeit, als für Fahrtrichtung Nord der linksseitige Radweg benutzungspflichtig war. Auf dem rechten Gehweg stand [Zeichen 239], wobei die markierte Furt genau auf dieses Zeichen zu führte. Erst mit den bunten Steinchen an der gegenüberliegen Ecke der Kreuzung war zu erkennen, dass man darüber links auf den Radweg kommen sollte. Aus anderen Städten kenne dafür solche gelben Zeichen, die vor der Kreuzung die Wegführung schematisch darstellen; in Jena gibt's sowas meines Wissens nirgends.

    Vermutlich im vergangenen Jahr wurde dann die Benutzungspflicht links abgeordnet, gleichzeitig (warum auch immer) das Zeichen 239 rechts abgebaut, aber die Markierung unverändert belassen.

  • Während in Goethes Wahlheimatstadt Weimar nach dem Faust'schen Mephistoleitsatz gehandelt wird und man Teil der Kraft sei, die stets Böses will doch gutes schafft, hält man es bei der doofen Nachbarstadt genau andersherum.

    Man will gutes Schaffen und kreiert Böses. Und das nicht zu knapp. :/:S

    An der Kreuzung müsste man die Straßenmalerei anders aufbringen. Wobei: der linksseitige Radweg gehört abgeschafft.

    Nur: gegen die Freigabe kann man als Radfahrer nicht klagen. Und als Fußgänger wird man bei der Gehwegbreite auf dem meisten Abschnitten keine Chance haben.

    Einziger Ansatzpunkt: Die Bushaltestelle. der Gehweg ist gleichzeitig Wartebereich. Radverkehr sollte dort nicht zulässig sein. hm.

  • Naja, gegen die Radverkehrsfreigabe muss man nicht unbedingt vorgehen, sondern müsste eher mal versuchen, möglichst vielen Verkehrsteilnehmern deren tatsächliche Bedeutung zu vermitteln.

    Wenn die Fußgänger verstehen, dass sie auf ihren Wegen nicht sofort zur Seite springen müssen, nur weil sie hinter sich das Freilaufklicken eines herannahenden Radfahrers hören und wenn die Radfahrer realisieren, mit welchem Tempo sie dort maximal fahren dürften und dass sie sich unterzuordnen haben, dann dürften schonmal einige verstehen, wie unattraktiv diese Verkehrsfläche im Vergleich zur "gefährlichen" Fahrbahn ist.

    Bei den Autofahrern ist die Leitung zwar sicher länger, aber irgendwann müssten auch die mal verstehen, dass ihnen [Zusatzzeichen 1022-10] irgendwo neben der Straße keine freie Fahrt garantiert.

    Den angesprochenen Kontrast zwischen Weimar und Jena kenne ich auch aus eigener Erfahrung. Ist es in Weimar völlig normal, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, weil man dort gar nicht erst versucht, Radwege anzuordnen, wo die Voraussetzungen dafür fehlen, wird man in jena neben dem üblichen Hupen teils gefilmt, fotografiert und spätestens an der nächsten roten Ampel angepöbelt, wenn man auf bestimmten Stecken nicht wie alle anderen Verschreckten (z.T. illegal) auf dem Gehweg radelt ...

  • hab zu lange in HH gelebt, dass das mich solche singulären Ereignisse hier in Jena in Erstaunen versetzen. Im Gegenteil ist die Anzahl der bekloppten Manöver und Ausraster in Jena im Vergleich zu Hamburg sehr gering. :)

    der linksseitige Radweg in der Camburger Straße ist durch ein alleinstehendes Zeichen [Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet. Anders als z.B. der Gehweg in der Westbahnhofstraße/Magdelstieg, der mit Kombi [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] versehen.

    Nach übereinstimmender Meinung handelt es sich in letzterem Falle um einen Gehweg, auf dem immer Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist und zu Fuß Gehende Vorrang genießen. Anklingeln ist da nicht. Überholen "eigentlich" auch nicht.

    In der Camburger Straße haben wir aber ein [Zeichen 240], das in Gegenrichtung durch [Zusatzzeichen 1022-10] freigegeben ist.

    Da dürfen meiner Meinung nach Rad Fahrende die zu Fuß Gehenden durchaus zur Seite bitten (klingeln). Und ohne zu Fuß Gehende in Sicht wären ca. 20kmh wohl noch eine angemessene Geschwindigkeit dort.

    Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass alles, was nur irgendwie nach "darf ich drauf radeln" auch benutzt wird. Daher sehe ich sauber nur eine Lösung: Radverkehr auf die Fahrbahn "zwingen".

  • Bis ca. 2017? war da linksseitig sogar mal eine Benutzungspflicht. Aus der Zeit stammt die mittlerweile obsolete Bemalung, die nun jahraus jahrein von einigen Kraftfahrern als Huppflicht ggü. Radfahrern auf der Fahrbahn interpretiert wird. Die StVB sitzt das ganz routiniert aus. Die meinen sicher, dass man das Hupen als Radfahrer auch mal aushalten kann. <X

    Bin übrigens auch zur Zeit der linksseitigen B-Pflicht sicherheitshalber auf der Fahrbahn gefahren. Habe schließlich jahrzehntelang gelernt, dass ich auf dem Rad zu 100% selbst für meine Sicherheit verantwortlich bin. Als alleinerziehender Alleinverdiener war ich außerdem immer spät dran, wenn ich meine Tochter vom Kindergarten abgeholt habe, so dass ich eben zügig auf der Hauptstraße gefahren bin. Wenn es mir gelang, flüssig im KfZ-Verkehr mitzuschwimmen, dann wurde auch so gut wie gar nicht gehupt.

    Einmal editiert, zuletzt von CKO (30. Mai 2022 um 23:18)

  • Zu den Schutzstreifen südlich der Scharnhorststr. habe ich neulich ein Feedback zum Radverkehrskonzept unserer Stadt gegeben:

    Zitat

    Gerade habe ich mir in den Ergebnissen der Befragung die Meldungen zu den Schutzstreifen in der Camburger Str. und zur Kreuzung Scharnhorststr. angesehen. Was die positive Bewertung der Verkehrsführung stadteinwärts betrifft, gehöre ich anscheinend zur Minderheit. Möglicherweise ist hier auch ein wichtiges Detail wirksam, welches in in der angehängten Folie beschreibe. Da habe ich mich schon immer gefragt, ob Verkehrsplaner genauso denken wie ich oder ob es pures Glück ist, dass sich hier und da noch "rettende" Schlupflöcher finden. Zumindest der Reifenabrieb auf dem Pflaster lässt darauf schließen, dass ich mich durchaus in guter Gesellschaft befinde.

    Und ja, auch mit 70 cm breitem Hänger bin ich ungebremst die grüne Linie gefahren. Und seit meine Tochter etwa 8 Jahre alt ist, wage ich mich mit ihr am Hinterrad auch auf den Schutzstreifen.

    Dreimal dürft ihr raten, welches Verkehrszeichen die rote Linie ziert:

    Spoiler anzeigen

    VZ. 205

    Letzten Mittwoch war ich mit dem Ortsteilrat und Teamleiter Verkehrsorganisation unserer Stadt in der Naumburger Str, um zu überlegen, wie man dort den Radverkehr von den Gehwegen auf die Fahrbahn führen kann. Und mir bei der Gelegenheit angehört, wie wichtig doch dieses [Zeichen 205] in der Camburger Str. für die Verkehrssicherheit ist. :/

    Weiter geht's mit meinem Feedback:

    Zitat

    Den südlichen Abschnitt der Camburger Str. kenne ich übrigens noch ohne Schutzstreifen, habe also einen Vorher-Nachher-Vergleich in meinem "Bewegungsgedächtnis". In beiden Fällen bin ich zügig auf der Fahrbahn gefahren, und nachher haben für mich klar die Vorteile überwogen.

    Bei (knapp?) 9 m Fahrbahnbreite haben die Streifen eine ordnende Funktion und haben mich von mancher Plage seitens einiger Kfz-Führer befreit: Z.B. knappes Einscheren nach dem Überholen, scharf an den rechten Rand fahren vor der roten Ampel (mit und ohne Absicht). Und auch die Kfz-Geschwindigkeit ist leicht gesunken. (Ein bekannter Effekt, in Untersuchungen ca. 4 km/h). Das ganze funktioniert auch deshalb, weil der Risikofaktor "ruhender Kfz-Verkehr" zumindest stadteinwärts gegen Null geht.

    Ich bezweifle, dass diejenigen Befragungsteilnehmer, denen es auf der Fahrbahn mit Schutzstreifen zu gefährlich ist, vorher auch auf der Fahrbahn gefahren sind (bzw. dort fahren würden, gäbe es keine Streifen). Insofern verstehe ich die negativen Bewertungen an dieser Stelle eher als eine generelle Abneigung, auf einer Fahrbahn mit starkem KfZ-Verkehr (und leider auch Schwerverkehr) zu fahren.

    Aber ob es sinnvoll ist, dort alle Bäume zu fällen, um einen separaten Radweg anlegen zu können? Zumal dann die (reale) Kfz-Geschwindigkeit wieder steigen würde.

  • wie kommst du überhaupt darauf, dort auf dem Gehweg (rote linie, grüne Linie) zu fahren? :S

    Aber ok, sieht aus wie ein gemeinsamer sonstiger Geh- und Radweg. fortschrittlich :*

  • Die aktuelle Markierung hatte ich gestern im Spoiler versteckt.

    Danke an MTL für den historischen Hinweis. Denn irgendwie habe ich mich schon gewundert, wie ich darauf gekommen bin, dort so zu fahren, als gäbe es eine Sperrfläche auf der Fahrbahn vor Beginn des Schutzstreifens.