Platte Reifen bei der Critical Mass Nürnberg

  • Die Polizei Mittelfranken hat sich auf Twitter dazu eingelassen, das ist entsprechend ... nun, ich sage mal: Peinlich.

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    1. Eine Versammlung ist nicht genehmigungsfähig, weil sie als elementares Grundrecht gar nicht erst genehmigungspflichtig ist.

    2. Eine Critical Mass ist keine Versammlung, auch wenn es immer wieder Bestrebungen gab und gibt, sie entweder zu einer zu machen oder sie dazu umzudeuten. Sie ist und bleibt ein Fahrzeugverband nach §27 StVO. Nicht mehr, nicht weniger.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich lese mit Verblüffung:

    Zitat

    Wegen rücksichtsloser Fahrweise sowie mehreren Rotlicht- und Vorfahrtsverstößen fiel eine Gruppe von 11 Fahrradfahrern auf. Hier wurde auf die Sicherstellung der Fahrräder verzichtet und als geringfügigeren Eingriff die Luft aus den Reifen gelassen. Die Räder wurden hierdurch nicht beschädigt. Es handelte sich sicherlich um eine ungewöhnliche Maßnahme, stellt aber den geringsten Eingriff in die Rechte der uneinsichtigen Betroffenen dar, um die mit Beharrlichkeit begangenen Verstöße zu unterbinden.

    Kann jemand mit Twitter bitte jede Polizeidienststelle im Bundesgebiet fragen, ob ab sofort mit solchen Maßnahmen auch bei Autos reagiert wird?

    Oder erst mal jeden Innenminister?

  • Ergänzend dazu ein Link ins Forum: https://www.heise.de/forum/heise-on…-37150958/show/

    Wenn 10.000 Biker mir klarem politischem Ziel trotz Verbots demonstrieren, sieht die Polizei das also nicht als illegale Versammlung.

    Vielleicht beruhigt es ja, aber in Biker-Kreisen fand man die Ungleichbehandlung zwischen Radfahrern, 2019 wurde der Ring für eine Radldemo gesperrt, und Motorradfahrern, eben das untersagen der Demo, auch ungerecht.

    Ich kann den Unterschied nicht erkennen zwischen sich spontan treffenden Radfahrern oder sich spontan treffenden Mofafahrern, deswegen wurndert mich der Fingerzeig hier etwas.

    Das die Polizei nicht überall gleich reagiert ist auch nicht unbekannt und auch nahezu unmöglich. Manchmal werden Motorräder übrigens zur Gefahrenabwehr beschlagnahmt, was bei KFZ wiederum zumindest sehr selten vorkommt, hätte penetranten Rotradler wohl aber durchaus auch passieren können.

    Wobei ich das luftrauslassen bei allen vier Reifen bei bestimmten Formen des Falschparkens auch als adäquates Mittel sehen würde, natürlich erst nachdem das Auto auf die Fahrbahn geschoben wurde.

  • Wobei ich das luftrauslassen bei allen vier Reifen bei bestimmten Formen des Falschparkens auch als adäquates Mittel sehen würde, natürlich erst nachdem das Auto auf die Fahrbahn geschoben wurde.

    Bei uns hat einmal ein Wagen wirklich dusslig uf dem Fussweg und ein Stückchen vor die Tiefgarageneinfahrt geparkt. Muss wohl eine Panne gewesen sein, denn die beiden linken Reifen waren platt.

  • Zitat von § 30 (1) STVO


    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.


    Unnützes Hin- und Herfahren ist ja bei einem Fahrzeugverband, der einfach so ohne Ziel herumfährt gegeben. Die Belästigung dürfte auch in beiden Fällen (Motorräder: Lärm, CM: Stau) gegeben sein. Von daher könnte man die CM wohl wenn überhaupt deshalb verbieten und nicht auf Grund des Versammlungsrechts.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob dieser § auf die CM anwendbar ist. Bei meinen bisherigen Teilnahmen habe ich durchaus auch den touristischen Aspekt genossen: Man kommt halt mal "einfach so" an anderen Ecken der Stadt vorbei.

    Im Grund es ist es übergroße Radtour.

  • Wikipedia meint dazu:

    Zitat

    Obwohl die Vorschrift nicht von „Kraftfahrzeugen“, sondern „Fahrzeugen“ spricht und somit de jure auch auf Nicht-Kraftfahrzeuge (wie etwa Fahrräder und Pferdefuhrwerke) anwendbar ist, können laut Peter Hentschel Fahrradfahrer allein aus § 30 Abs. 1 StVO nicht daran gehindert werden, beispielsweise ständig einen Häuserblock zu umkreisen.

  • Unnützes Hin- und Herfahren ist ja bei einem Fahrzeugverband, der einfach so ohne Ziel herumfährt gegeben.

    Sobald ein Verband aber deshalb rumfährt, weil er eine "Message transportieren" will, hat er ein Ziel, wenn auch kein räumliches. Insofern fährt er nicht unnütz in der Gegend rum.

    Wenn man alle Gesetze buchstabengetreu interpretiert, dürfte man vermutlich nicht mal atmen.:)

  • Sobald ein Verband aber deshalb rumfährt, weil er eine "Message transportieren" will

    Aber verneint man das nicht gerade explizit in dem Moment, wo man keine Demonstration sein will? Wenn man sich versammelt um öffentlich eine Message zu transportieren ist das doch gerade das Wesen einer Demonstration.