Wobei eigentlich Beschilderung von Radwegen nicht Teil der Festlegungen ist.
Planfeststellungen können eine ganze Reihe von Einzelverfahren verbinden, u.a. straßenrechtliche Widmungen. Für solche Vereinfachungen (alles aus einem Guss) wurde das ja erfunden.
Ich meine, bin aber nicht ganz sicher. für Bebauungspläne gelte ähnliches.
Ich meine, als ich mich vor längerer Zeit mal mit Widmungen befasst habe, sind mir auch Urteile mit Bezug auf Widmungen aus Bebauungsplänen begegnet.
Und da Beschilderungen Widmungen nicht dauerhaft widersprechen sollten, würde ich da aufpassen, wenn sowas drinstünde, wo das nicht hingehören sollte ...