Radfahren auf Gehwegen

  • Wobei eigentlich Beschilderung von Radwegen nicht Teil der Festlegungen ist. :/

    Planfeststellungen können eine ganze Reihe von Einzelverfahren verbinden, u.a. straßenrechtliche Widmungen. Für solche Vereinfachungen (alles aus einem Guss) wurde das ja erfunden.

    Ich meine, bin aber nicht ganz sicher. für Bebauungspläne gelte ähnliches.

    Ich meine, als ich mich vor längerer Zeit mal mit Widmungen befasst habe, sind mir auch Urteile mit Bezug auf Widmungen aus Bebauungsplänen begegnet.

    Und da Beschilderungen Widmungen nicht dauerhaft widersprechen sollten, würde ich da aufpassen, wenn sowas drinstünde, wo das nicht hingehören sollte ...

  • in einem B-Plan wird nicht festgelegt, ob eine Nebenfläche ein "Gehweg", ein "Geh- und Radweg" oder ein "Gehweg, Freigabe Radverkehr" ist.

    Wenn dem so wäre, müsste man ja alle B-Pläne mit derartigen Festsetzungen überarbeiten und neu beschließen oder permanent mit Ausnahmen arbeiten...

    edit:

    hier steht drin, was geregelt werden darf:

    § 9 BauGB - Einzelnorm

    Verkehrszeichen sind nicht aufgeführt.

    Weil auch eben nicht T30 oder T50 oder T60 festgesetzt werden kann.

  • Also ich finde in B-Plänen regelmäßig Angaben wie "G", "R", "G+R". Das legt vmtl. nicht die genaue Beschilderung (240, 241, 239+Rfrei) fest, aber ob ein völliges Ausschließen des Radverkehrs bei "G+R" möglich wäre ... Aber so genau kenne ich mich bei B-Plänen nicht aus ... Rechtstheoretisch wäre aber m.E. ein 239+Rfrei kein G+R mehr ...

  • Und da Beschilderungen Widmungen nicht dauerhaft widersprechen sollten, würde ich da aufpassen, wenn sowas drinstünde, wo das nicht hingehören sollte ...

    Also die CSU-Fraktion von FFB hätte sicherlich "irgendwas unternommen", wenn im aktuellen Verkehrsentwicklungsplan für einen neuen Stadtteil alle Straßen mit "max. 10 km/h" oder sogar "KfZs nur auf Sonderwegen" gekennzeichnet wäre, Platzhalter hin oder her...

    Die hams halt drauf, die Burschen...

  • in einem B-Plan wird nicht festgelegt, ob eine Nebenfläche ein "Gehweg", ein "Geh- und Radweg" oder ein "Gehweg, Freigabe Radverkehr" ist.

    Es wird aber die Funktion und Gesamtbreite der Straßen festgelegt – und daraus ergibt sich das meiste bereits. In der 30-Zone reichen ~8 m zwischen den Zäunen, weil da mit Sicherheit kein Radweg hin kommt und die Leute zur Not auf der Fahrbahn gehen, wenn's zu voll wird. An der Durchgangsstraße aber plant man den Gehweg erstmal auf 5 m: Um die Möglichkeit (!) vorzuhalten, einen Radweg zu bauen. Oder Außengastronomie. Oder Fahrradständer.

  • ... aber per "G", "R" oder "G+R" durchaus eine Widmung meiner dunklen Erinnerung nach, auf die sich m.d.E.n. auch schon Gerichte berufen haben ... Habe aber gerade keine Muße, da groß nach zu suchen ...

  • Also zumindest wenn die Pläne dann mal durch den Stadtrat sind, sind die Bemerkungen schon ernst gemeint.


    So weit ist es aber beim Fliegerhorst noch lange nicht. Da kommt noch Bürgerbeteiligung, Diskussion in den Fachausschüssen, Diskussion im Stadtrat, .....

  • Also zumindest wenn die Pläne dann mal durch den Stadtrat sind, sind die Bemerkungen schon ernst gemeint.


    So weit ist es aber beim Fliegerhorst noch lange nicht. Da kommt noch Bürgerbeteiligung, Diskussion in den Fachausschüssen, Diskussion im Stadtrat, .....

    Aber die Ausgangslage ist damit gesetzt. Man müsste "kämpfen", um die Planung zu verbessern, anstatt von einer Lage auszugehen, von der man dem unteren IQ-Rand kleine Zugeständnisse machen kann, damit diejenigen in die Händchen patschen können.

    Ich hab keine Ahnung wer sich hinter der Planungsfirma Humbug&Partner befindet, ich vermute aber, sie haben schon in den 1970ern erfolgreich Verkehrspläne für Wuppertal, Düsseldorf, etc. gemacht.

  • In das Thema Fliegerhorst bin ich noch nicht eingestiegen. Bei Mobilitätskonzept 2018/19 kam aber eindeutig raus, dass der FH ein MIV-armes Quartier werden soll. Wahrscheinlich hat dann die Verwaltung das erst mal so verwurschtelt.

  • In das Thema Fliegerhorst bin ich noch nicht eingestiegen. Bei Mobilitätskonzept 2018/19 kam aber eindeutig raus, dass der FH ein MIV-armes Quartier werden soll. Wahrscheinlich hat dann die Verwaltung das erst mal so verwurschtelt.

    Ich hab die Präsentation ja auch nur durch "Zufall", die Öffentlichkeit weiß davon vermutlich nichts. Nach Barcelona Superblock oder irgendwas "modernem" siehts jedoch gar nicht aus. Eher so nach Vor-Fahrradnovellen-Planung. Und was mir stinkt ist, dass die selbsternannten Verkehrswende-Befürworter noch nicht mal mit der Wimper zucken.

  • ... aber per "G", "R" oder "G+R" durchaus eine Widmung meiner dunklen Erinnerung nach, auf die sich m.d.E.n. auch schon Gerichte berufen haben ... Habe aber gerade keine Muße, da groß nach zu suchen ...

    Der Widmungstext lautet "dem öffentlichen Gemeingebrauch gewidmet wird die xyz-Straße inclusive aller Nebenanlagen und Gehwege". Womit nicht gemeint ist, dass damit der Gehweg konkret als Gehweg und die Fahrbahn konkret als Fahrbahn gewidmet würden, sondern dass auch die Gehwegfläche nebst der Fahrbahn dem Gemeingebrauch gewidmet werden. Die spezifische Zweckbestimmung der Verkehrsflächen ergibt sich unabhängig aus der baulichen Gestaltung entsprechend der allgemeinen Anschauung sowie ergänzend ggf. aus beschränkenden/lenkenden Beschilderungen. Da muss aber wegen der sehr allgemein gehaltenen Widmung weder bei baulichen Änderungen noch bei Austausch von Verkehrszeichen irgendwas teileingezogen und neu gewidmet werden.

  • Ich hab die Präsentation ja auch nur durch "Zufall", die Öffentlichkeit weiß davon vermutlich nichts. Nach Barcelona Superblock oder irgendwas "modernem" siehts jedoch gar nicht aus. Eher so nach Vor-Fahrradnovellen-Planung. Und was mir stinkt ist, dass die selbsternannten Verkehrswende-Befürworter noch nicht mal mit der Wimper zucken.

    Deswegen ist es ja vielleicht nicht ganz falsch, mit Yeti als Vorbild, die Verwaltung mal drauf zu stoßen, nicht alles, was die wollen, ist ok.

    Das ist übrigens das Ergebnis, der Mobilitäts-Workshop, das als Radkonzept gestartet ist, ab Seite 8 zum Fliegerhorst. Natürlich BlaBla, aber von [Zeichen 240]

    ist da nicht die Rede:

    F1: Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Bebauung des

    Fliegerhorst-Areals

     F2: Realisierung eines gemischt genutzten Quartiers der kurzen Wege im Fliegerhorst

     F3: Anwendung von innovativen Ansätzen im Bereich des ruhenden Kfz-Verkehrs

     F4: Erschließung des Fliegerhorsts über hochwertige Express-/Buslinien möglichst

    auf eigener Trasse

     F5: Realisierung von ÖPNV-Knotenpunkten und Mobilitätsstationen im Fliegerhorst

     F6: Leistungsfähige Anbindung des Fliegerhorst-Areals an das Hauptverkehrsstraßennetz

     F7: Realisierung von hochwertiger Fuß- & Radverkehrsinfrastruktur im Fliegerhorst-Areal

     F8: Ertüchtigung der Radverkehrsinfrastruktur im Straßen- und Wegenetz rund um

    den Fliegerhorst

    Allerdings ist da natürlich von Radinfra die Rede. Gut, das zuindest die nächsten 3 Jahre die CSU/FW/FDP hier nicht so viel zu sagen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Autogenix (9. Juli 2023 um 23:25)

  • ........ sondern um die Entscheidung der Verwaltung, mit einem gewählten Bürgermeister an der Spitze.

    Ich hoffe sehr, dass das Gericht die Entscheidung der Verwaltung bestätigt!

    Das entscheidet eben dann das VG.

    Aber Problem sind in der Regel immer die Verwaltungen, und nicht die Gemeinderäte.