Bedeutung von alleinigem Zeichen 1022-10 (Servicelösung) in Hamburg

  • Gehbahnen, die zuvor in keiner Richtung durch ein Blauschild oder andere deutliche Instrumente (auch) zum Radweg erklärt worden sind, sind aber niemals Radweg.

    Obacht!

    Eine Straßenfläche kann auch aus einem Bebauungsplan- oder Planfeststellungsverfahren etc. heraus eine rechtliche Widmung als Geh- und Radweg haben. Solange dies nicht geändert ist, muss man eigentlich sogar irgendeine Freigabe beschildern, weil straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nicht dauerhaft der straßenrechtlichen Widmung widersprechen, dazu gibt's Urteile, so rum (Radverkehr darf nicht ausgeschlossen werden) als auch anders rum (Radverkehr darf nicht zugelassen werden) ...

  • Eine Straßenfläche kann auch aus einem Bebauungsplan- oder Planfeststellungsverfahren etc. heraus eine rechtliche Widmung als Geh- und Radweg haben. Solange dies nicht geändert ist, muss man eigentlich sogar irgendeine Freigabe beschildern, weil straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nicht dauerhaft der straßenrechtlichen Widmung widersprechen, dazu gibt's Urteile, so rum (Radverkehr darf nicht ausgeschlossen werden) als auch anders rum (Radverkehr darf nicht zugelassen werden) ...

    Wir reden über straßen-(besser: fahrbahnbegleitende) Sonderwege. Der Widmungsbeschluss lautet dann so oder ähnlich: "die XYZ-Straße wird mit allen Geh- und Radwegen dem öffentlichen Verkehr gewidmet". Damit wird festgestellt, dass die angrenzenden Sonderwege und Grünstreifen mit zur gewidmeten öffentlichen Fläche zählen sollen. Es ist aber keine konkrete Festlegung der Flächenaufteilung damit verbunden. Das ist allein Sache der Bau- und Verkehrsbehörden.

  • weil straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nicht dauerhaft der straßenrechtlichen Widmung widersprechen, dazu gibt's Urteile, so rum (Radverkehr darf nicht ausgeschlossen werden) als auch anders rum (Radverkehr darf nicht zugelassen werden) ...

    Ich kenn das nur so: Auch wenn ein Schild von den Behörden "falsch" aufgestellt worden ist, ist es dennoch ein "behördlicher Akt" und muss befolgt werden. Hab ich mal in Wikipedia im Zusammenhang mit "Wegmachen von Benutzungspflicht" gelesen, finde den Artikel aber grade nicht mehr.

  • Zur Regelung in Bayern hat Bernd Sluka etwas geschrieben: http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html

    Kleine Korrektur: Das bezieht sich nicht nur auf Bayern!

    Irgendein "Bund-Länder-Fachausschuss" (was auch immer das ist) hat 2017/2018 ein neues Piktogramm freigegeben, das die uneingeschränkte Radbenutzung ohne Benutzungspflicht ermöglicht. Laut Adi Stumper (ADFC Fürstenfeldbruck), der das Protokoll zu dieser Sitzung als PDF irgendwo aufgetrieben hat, ist das Ding "wasserdicht" und gilt in allen Bundesländern.

    Bernd Sluka hat dafür gesorgt, dass alle zuständigen Behörden in Bayern durch ein Rundschreiben dadurch Kenntnis bekommen.

    Ich hab das Ding zufällig ein einziges mal gesehen, vom Auto aus: In Rosenheim. Bin fast ohnmächtig geworden vor Neid.

    Bei uns in FFB und Umgebung gibts sowas nicht und die Forderung, den Radfahrern freizustellen, wo sie lieber fahren wollen, ist ungefähr so abstrus wie im 17. Jahrhundert die Forderung, mit dem Sklavenhandel aufzuhören. Ich hab den Stadtrat von FFB und die lokalen STV-Behörden so gut es ging auf die Existenz dieser "neuen Möglichkeit" hingewiesen und kann nur alle Auffordern, das in ihren Städten/Gemeinden auch zu tun.

  • Es gibt mind. 1 Urteil, wo sich die Widmung nur für den Fußverkehr wohl aus der zeichnung des Bebauungsplans ergab und wo die Freigabe für den Radverkehr daran scheiterte.

    Und da ging es nicht um einen selbständigen Weg, der bislang auf gar keinem Teil seines Querschnitts dem Fahrverkehr offen stand?

  • Az. 5 S 1/92, VGH Baden-Württemberg 5. Senat, 18.8.1992:

    (Bebauungsplan) "Geht man von diesem Verständnis der verwendeten Planzeichen als verbindlicher Festsetzung aus, so ist die Antragsgegnerin rechtlich gehindert, die 3,5 m breite Fläche zur Hälfte ohne weiteres dem Radfahrverkehr zu überlassen. Ins­besondere ist es straßenrechtlich nicht zulässig, durch Aufstellung des Zeichens 237 zu § 41 Abs. 2 StVO auf Teilflächen eines Gehwegs einen Radfahrverkehr zu eröff­nen. Denn das Straßenverkehrsrecht deckt Maßnahmen nur innerhalb des Rahmens, den die wegerechtliche Widmung dem Verkehr zieht. Das Straßenverkehrsrecht knüpft an die Widmung an und hat ihren Bestand und Umfang, gegebenen­falls beschränkt auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke usw. hinzunehmen. Diese Rechtslage wird üblicherweise als "Vorbehalt des Straßenrechts" gegenüber dem Straßenverkehrsrecht bezeichnet; demzufolge darf die Straßenverkehrsbehörde keine Nutzung auf Dauer zulassen, die über den wegerechtlichen Widmungsrahmen hinausgeht."

    Ist das da, klingt auf flüchtigem Blick nach Gehweg an Straße, aber musste noch mal genauer lesen

  • Az. 5 S 1/92, VGH Baden-Württemberg 5. Senat, 18.8.1992:

    Ist das da, klingt auf flüchtigem Blick nach Gehweg an Straße, aber musste noch mal genauer lesen

    Ist interessant. Es könnte also sein, dass dutzende unserer kombinierten Geh/Radwege in FFB und Umgebung nicht nur nicht der ERA entsprechen, sondern sogar schon vom Bebauungsplan her illegal beschildert wurden - falls das Urteil auch in Bayern gilt.

    Nur helfen tuts einem leider nichts, weil ja auch illegale Schilder solange gelten und befolgt werden müssen, bis sie wieder abmontiert werden.:(

  • Da steht doch:

    Zitat

    2. Setzt ein Bebauungsplan mit Rechtssatzqualität die Gehwegflächen fest, so sind der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde straßenrechtlich gehindert, auf diesen Flächen ohne weiteres (Rad-)Fahrverkehr zu eröffnen.

    Und ohne weiteres wurde das nicht beschlossen, selbstverständlich wurde immer überlegt, wollen wir auf dieser Fahrbahn Radfahrer haben

    -> ja, passt schon -> keine Aktion

    -> nein

    .-----> wollen wir uns einen Radweg leisten?

    ..----> nein, kein Geld, fahren eh kaum welche

    .........----> dann widmen wir doch den Gehweg um

    ..----> ja, aber...... kein Platz, kein Geld, fahren eh kaum welche, wir sagen mal, eines Tages wird hier ein Radweg/Radschnellweg/Radwanderweg enstehen

    .........----> dann widmen wir doch den Gehweg um

    Das ist nicht einfach so, das ist wohlüberlegt.

  • Im Jahre 2020 A.D. in Bayern: In einer geplanten Neubausiedlung waren von den Architekten 8 Meter breite Straßen vorgesehen, damit genügend Platz für Fahrradwege sind. Wurde vom Gemeinderat entrüstet abgelehnt: "Radwege brauchen wir nicht".

  • Im Jahre 2020 A.D. in Bayern: In einer geplanten Neubausiedlung waren von den Architekten 8 Meter breite Straßen vorgesehen, damit genügend Platz für Fahrradwege sind. Wurde vom Gemeinderat entrüstet abgelehnt: "Radwege brauchen wir nicht".

    Ich würde das auch nicht toll finden mit den 8,00 m breiten Straßen. Aber vermutlich nicht aus denselben Gründen wie der von dir zitierte Gemeinderat. Für eine Neubausiedlung braucht es keine "Autogängige" Straßen für Privatautos. Fahrradwege und Fußwege genügen vollauf. Und die Fahrradwege sind ausreichend stabil zu befestigen, so dass dort Versorgungsfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge fahren können.

    Der Privat-Fahrzeugverkehr muss am Rande des Neubaugebietes enden und Parkplätze darf es im öffentlichen Raum gar keine geben. Selbstverständlich muss es gute ÖPNV-Anbindungen und Radverkehrsanbindungen geben. Wer ein Fahrzeug besitzen will, der muss dafür einen teuren Stellplatz in einem Parkhaus mieten. Dort können dann auch Handkarren zum Ausleihen bereitstehen, mit denen größere Einkäufe zur Wohnung transportiert werden können.

  • Wenn dir das nicht gefällt, Nbgradler, was würde dir denn dann gefallen? 8 m breite Fahrbahnen in einem Wohngebiet, wie Pepschmier es andeutet? Damit dort genug Platz ist für den Fahrverkehr von Autos und Fahrrädern? Und dazu noch auf jeder Seite einen jeweils 2 m breiten Parkstreifen. Und dann noch die Bürgersteige von jeweils 2 m (gerade mal 2 m, das ist laut Wikipedia die aktuelle Regelbreite) plus einen Sicherheitsabstand von 50 cm bis zur äußeren Bordsteinkante.

    Oder eben Mischverkehr bei einer Fahrbahnbreite von 5 m? Das plus die Parkstreifen von jeweils 2 m ist heute vermutlich Standard in einem Neubauwohngebiet.

    Würde man aber 8 m breite Fahrbahnen machen, dann würde es nicht lange dauern, bis die Autofahrerschaft ein Umstellen von Längsparken auf Querparken einfordert. Und dann hättest du die Fahrbahn auch wieder verschmalert.

  • Ich würde das auch nicht toll finden mit den 8,00 m breiten Straßen. Aber vermutlich nicht aus denselben Gründen wie der von dir zitierte Gemeinderat. Für eine Neubausiedlung braucht es keine "Autogängige" Straßen für Privatautos. Fahrradwege und Fußwege genügen vollauf. Und die Fahrradwege sind ausreichend stabil zu befestigen, so dass dort Versorgungsfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge fahren können.

    Der Privat-Fahrzeugverkehr muss am Rande des Neubaugebietes enden und Parkplätze darf es im öffentlichen Raum gar keine geben. Selbstverständlich muss es gute ÖPNV-Anbindungen und Radverkehrsanbindungen geben. Wer ein Fahrzeug besitzen will, der muss dafür einen teuren Stellplatz in einem Parkhaus mieten. Dort können dann auch Handkarren zum Ausleihen bereitstehen, mit denen größere Einkäufe zur Wohnung transportiert werden können.

    Ich geh jede Wette ein, dass das nicht die Intention dieses Gemeinderats ist :).

    Umso dööfer, auf die 8 Meter zu verzichten! Vor meiner eigenen Haustür ist die Fahrbahn 5 Meter breit, auf einer Seite gibts nen schmalen Gehweg, auf der anderen Seite war vor 30 Jahren für einen Gehweg kein Platz mehr. Natürlich parken heute Autos entlang der ganzen Straße, was dazu führt, dass Müllabfuhr und Straßenkehrmaschinen nicht mehr durchkommen. Der Rest rast mit 2 cm Platz links und rechts vom Außenspiegel durch. Wird schon keiner auf die Straße treten oder sein Fahrrad rausschieben. Denn das dürfen wir ja nicht, die Straße gehört bekanntlich den Autos.

    Sowas heute neu zu planen, kann ich nur als dumpfbackig blöde bezeichnen. Ich vermute, dass -wie üblich- einige der Gemeinderäte durch die Umwidmung zu Bauland über Nacht Millionäre werden und je größer die Baugrundstücke, desto größer der Reibach. So läuft das m.W. auf dem Land.

  • In einem Wohngebiet auf dem Land? Dort hätte ich gerne Platz für Kinder - auch auf der Straße. Dazu gehören Fußwege, bauliche Hindernisse, damit der Verkehr (auch Rad und vor allem der bescheuerte Bus) langsam unterwegs sind und natürlich auch Flächen für den ruhenden Verkehr. Ihr Weltbild läßt keine Arbeit zu - und keinen Pendelverkehr. Das ist interessant, aber nicht sinnvoll oder wirklichkeitsnah.

    Gerne werden solche Neubaugebiete ja am Rand eines besiedelten Raumes angelegt - weil in der Stadtmitte bereits alles voller Gebäude steht. Dort braucht es dann auch Nahversorgung mit Lebensmitteln, vielleicht einen Bäcker (wenn das Gebiet Glück hat) und einen Kindergarten.

    Für alle Nahverkehrsbesorgungen ist das Rad, der Tretroller, zu Fuß oder von mir aus das Pferd und der Hundeschlitten richtig - und die brauchen alle Platz. Gerade in Wohngebieten ist es in Bayern durchaus üblich, dass die Fahrbahn von allen benutzt wird. Und dann hätte ich dort gerne genug Platz zum zu überholen.

    Und nebenbei: solange Sie nicht alleine die gesamten Lebensverhältnisse in Deutschland geändert haben und der Friseur von seinen ~70 Kunden im Wohngebiet leben kann müssen dort auch Parkflächen hin. Die können gerne auf den privaten Grundstücken eingerichtet werden - den individuellen KFZ-Verkehr in einem Neubaugebiet 2020 auszuschließen ist einfach nur Blödsinn. Keine einzige der Randbedingungen ermöglich so etwas.

    Springen Sie bitte über ihren Schatten und nehmen Sie zur Kentniss, dass erhebliche Veränderungen Zeit brauchen.

    Nebenbei: Ich würde mich beklagen, wenn durch meine ruhige Wohnstraße zu jeder Tages und Nachtzeit alle 10 Minuten ein Bus rumpelt. Da nehme ich lieber zwei mal am Tag einen Strom an KFZ in Kauf. Das ist Umweltfreundlicher und ruhiger.

  • 8 m breite Fahrbahnen in einem Wohngebiet, wie Pepschmier es andeutet? Damit dort genug Platz ist für den Fahrverkehr von Autos und Fahrrädern?

    Selbst wenn diese Siedlung tatsächlich für den Individual-KfZ-Verkehr gesperrt würde, wären 2 Meter Fußweg und 2 Meter Radweg auf jeder Seite m.E. eine tolle Sache.

  • Sowas heute neu zu planen, kann ich nur als dumpfbackig blöde bezeichnen. Ich vermute, dass -wie üblich- einige der Gemeinderäte durch die Umwidmung zu Bauland über Nacht Millionäre werden und je größer die Baugrundstücke, desto größer der Reibach. So läuft das m.W. auf dem Land.

    Es wäre nicht das erste mal, dass jemand mit der "falschen" Motivation das Richtige tut.

    Es gibt da eine wichtige Kennzahl für Grundstücke: die GFZ, die Grundflächenzahl.

    Je größer die GFZ, desto mehr Grundfläche eines Grundstückes darf bebaut werden. Zum Beispiel GFZ = 0,5 heißt die Hälfte des Grundstückes darf bebaut werden.

    Die andere wichtige Kennzahl ist die GFZ, die dann relevant ist, wenn mehr als eingeschossig gebaut wird.

    Bei einer Grundflächenzahl von 0,5 könnten auf ein 200 m² Grundstück eingeschossig maximal 100 m² Wohnfläche gebaut werden.

    Bei einer Geschossflächenzahl von 2 dagegen könnten 200 m² Wohnfläche erzielt werden, wenn nämlich zweigeschossig gebaut würde.

    Leider weiß ich nicht wie das mit dem Verhältnis Verkehrswege zur Gesamt-Fläche aller Grundstücke in einem Wohngebiet berechnet wird. Und leider gibt es so Vorgaben, wie die, das am Straßenrand geparkt werden können muss.

    Auf jeden Fall ist es wichtig, die zunehmende Flächenversiegelung zu stoppen. Und die Landwirte stellen die Frage: "Wie kann verhindert werden, dass Baulandentwicklung die Landwirtschaft verdrängt? Das ist die große Frage."

    Und ja, da gibt es auch die Landwirte, die davon profitieren, dass Ackerland zu Bauland wird.

    Auf jeden Fall ist es nicht doof, auf die 8 m Fahrbahnbreite zu verzichten. Entscheidend ist nämlich nicht so sehr die Breite der Fahrbahn, sondern wie sie genutzt wird. Und für ein autofreies Wohngebiet braucht man keine Wohnstraßen auf denen Autoverkehr stattfindet, also auch keine 8 m Fahrbahnbreite.

    Dazu kommt: Bei 8 m Fahrbahnbreite provozierst du eine elende Raserei! Da wird es den Gaspedal-Rittern schwer fallen, Tempo 30 einzuhalten, das in Wohngebieten üblich ist. Es sei denn: Eine automatische Tempobremse verhindert zuverlässig ein Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Und diese sollte bei max. 20 km/h (statt 30) oder noch niedriger liegen. Aber das und die Tempobremse passt jetzt nicht auch noch in diesen Beitrag.

  • Springen Sie bitte über ihren Schatten und nehmen Sie zur Kentniss, dass erhebliche Veränderungen Zeit brauchen.

    Nebenbei: Ich würde mich beklagen, wenn durch meine ruhige Wohnstraße zu jeder Tages und Nachtzeit alle 10 Minuten ein Bus rumpelt. Da nehme ich lieber zwei mal am Tag einen Strom an KFZ in Kauf. Das ist Umweltfreundlicher und ruhiger.

    Das geht doch nicht darum, dass ich über meinen Schatten springe, sondern darum, eine nachhaltige Entwicklung einzuleiten, die gleichwertige Lebensverhältnisse weltweit ermöglichen.

    Es gibt Wissenschaftler, die die elende Autofahrerei mit einer Suchterkrankung vergleichen. Und da ist meines Erachtens was dran.

    Aber es gibt Auswege aus einer hochproblematischen Mobilitätsentwicklung, die erfolgreich beschritten werden können. Wir sind nicht dazu verurteilt in Wohngebieten zu wohnen ohne ÖPNV-Anbindung mit mehreren PKW's pro Haushalt vor der Tür.

    Wobei es auch keinen Unterschied macht, wenn die auf dem eigenen Grundstück stehen. Wenn die jedoch in einem Parkhaus am Rand der Wohnbebauung stehen, so das ein kleiner Fußweg von 5 bis 10 Minuten zurückzulegen ist, dann eröffnet das ganz neue Chancen. Dann können dann auch die Kinder gefahrlos auf öffentlichen, gemeinsam genutzten Flächen spielen.

    Und ein moderner Bus rumpelt nicht. Und er fährt auch nicht mitten durchs Wohngebiet. Wenn man freilich sieht, was heutzutage gerade im ländlichen Raum zum Teil noch an ÖPNV-Fahrzeugen im Einsatz ist, dann kann ich Ihre Skepsis gut verstehen!

  • Zitat

    Das geht doch nicht darum, dass ich über meinen Schatten springe, sondern darum, eine nachhaltige Entwicklung einzuleiten, die gleichwertige Lebensverhältnisse weltweit ermöglichen.

    Doch, genau darum geht es. Sie vertreten hier extreme Ansichten. Nie wieder Autos. Pferdekarren und Omnibusse statt Lastkraftwagen. So etwas. Das ist nicht eine "eingeleitete Entwicklung", das ist ein Endziel. Nur Ihr Endziel, natürlich, aber immerhin ein solches. Von jetzt nach dort sind viele Schritte notwendig. Es ist mir egal, was in Ihrem Weltbild vorgeht, aber sobald sie anfangen "im nächsten Wohngebiet werden keine KFZ mehr zugelassen" zu fordern ohne eine vernünftige Alternative zu bieten, werden Sie - zu Recht - keine Beachtung finden.

    Es ist ein völlig lächerlicher, diktatorischer Ansatz ein Ziel vorzuschreiben, ohne den Zwischenschritten Rechnung zu tragen. Und glücklicherweise ist dies in einem demokratischen System nicht möglich. Meine Stimme - die private KFZ für umumgänglich hält - zählt ebenso viel wie Ihre. In einem vernünftigen demokratischen System würden wir beide dann Schritte aufeinander zu machen. Dies scheint mir bei Ihnen oft unmöglich. Sie sind nicht bereit, KFZ zu akzeptieren. In egal welcher Form. Und fordern dafür Dinge, die echt schlechter sind (wie Busse für Einzelpersonen - das ist sowohl von der Verkehrsbelastung als auch vom Schadstoffausstoß die schlechtere Wahl).

    Das wir offenbar keinen Überschnitt in der Weltansicht haben ist schade - ich werde dennoch bei jedem Ihrer Punkte widersprechen, der keinerlei Perspektive bietet.

    Um das auf den ursprünglichen Punkt zu bringen: Was genau wollen Sie in einem Wohngebiet im ländlichen Raum sehen, um den Wohnraum für eine Neupopulation von einigen hundert Familien aus unterschiedlichen Familien zu sehen? Wie geht das? Nicht alle können als Straßenkehrer im selben Wohnviertel beschäftigt sein. Schlagen Sie doch einfach mal ein funktionsfähiges Modell für 200 Häuser (490 Personen im Jahr 2020) vor. Jobs, durchschnittliche Pendelstrecken, Gehälter, die den Erwerb eines Hauses in einem Neubaugebiet erlauben.

  • Doch, genau darum geht es. Sie vertreten hier extreme Ansichten. Nie wieder Autos. Pferdekarren und Omnibusse statt Lastkraftwagen. (...)

    Es ist ein völlig lächerlicher, diktatorischer Ansatz ein Ziel vorzuschreiben, ohne den Zwischenschritten Rechnung zu tragen. Und glücklicherweise ist dies in einem demokratischen System nicht möglich. Meine Stimme - die private KFZ für umumgänglich hält - zählt ebenso viel wie Ihre. In einem vernünftigen demokratischen System würden wir beide dann Schritte aufeinander zu machen.

    Es sind in Ihren Augen "extreme Ansichten", die ich hier vertrete. Auf der Nordseeinsel Juist zum Beispiel holen Pferdekutschen sogar den Müll ab.

    "Auf Juist holen Pferde sogar den Müll ab" Quelle: Redaktions Netzwerk Deutschland vom 13.7.2018 https://www.haz.de/Nachrichten/De…ferdewagen-fest

    Und das hat dort kein Diktator verfügt. Es gibt noch andere Beispiele, die Ihre Befürchtungen entkräften, das so was nur in einer Diktatur passieren könne.

    Es ist übrigens nicht so, dass in einer Demokratie die Ziele ausgehandelt werden und man dabei Kompromissbereitschaft zeigen muss. Vielmehr lebt Demokratie davon, dass unterschiedliche Menschen und Menschengruppen mit unterschiedlichen Zielen zusammenarbeiten und dabei Kompromisse entwickeln, die ein friedfertiges Zusammenleben ermöglichen. Dabei ist es wichtig, an den eigenen Zielen zu arbeiten und sie mit Überzeugungsarbeit (nicht mit diktatorischen Mitteln) anzustreben und zu versuchen sie zu verwirklichen. Es herrscht Meinungsvielfalt in einer Demokratie und die unterschiedlichen Betrachtungsweisen und Ziele, die verschiedenen Menschen und ihren Organisationen wichtig sind, stehen in einer friedlichen Konkurrenz zueinander.

    Direkter Anlass für unseren Disput waren ja die 8m breiten Fahrbahnen im Wohngebiet, die Pepschmier für erstrebenswert hält.

    Deshalb veröffentliche ich hier mal ein Foto von einer Straße im Wohngebiet in einer privilligierten Wohngegend von Hannover (Kirchrode, Lange-Hop-Straße) mit 7m breiten Fahrspuren:

    Die Gesamtbreite der Straße von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze sind rund 17m. Es ist keine reine Wohnstraße, aber auch keine Hauptverkehrsstraße. Dazwischen gibt es noch eine Kategorie, die man wohl Wohngebieterschließungsstraße nennt. Die ursprünglichen Planungen

    aus den 60er Jahren sahen einen reinen Hochbordradverkehr in der Straße vor. Damals waren ja bereits erkennbare Hochbordradwegmarkierungen oder eigene Pflasterungen ganz ohne Schilder bereits eine Anordnung der Radwege-Benutzungspflicht.

    Hier ein Link zu einem googlestreetview-Bild von 2008:https://www.google.com/maps/@52.35416…!7i13312!8i6656

    Auf googlemaps gemessen teilen sich die ebenfalls dort gemessenen 17m ungefähr so auf: 4,5m linke Seite Bürgersteig (inkl. ca. 2m breiter Radweg), 7,5 m Fahrbahn (inklusive Parkraum an den Fahrbahnrändern), 5 m rechter Bürgersteig inklusive Hochbordradweg und halbseitiges Parken. Es darf auf beiden Seiten am Fahrbahnrand geparkt werden, auf der im Bild rechten Seite halbseitig Hochbord, so dass fürs Parken insgesamt von der Fahrbahn ca. 3 m abzurechnen sind, so dass eine reine Fahrbahnbreite von 4,5 m verbleibt.

    Und es gibt tatsächlich Leute im privilligierten Stadtteil Kirchrode, die es als eine Diktatorische Maßnahme der Verkehrsplaner bezeichnen, dass sie den Radfahrern erlaubt haben, in dieser Straße auf der Fahrbahn zu fahren und dann auch noch Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Angeblich missbrauchen diese Verkehrsplaner die Fahrradfahrer als lebende Prellböcke, mit denen sie versuchen den Autoverkehr auszubremsen und so die Autofahrer dazu zu zwingen, sich an die Tempo 30 zu halten.