Haben die Behörden mal irgendwann erklärt, was genau ein alleinstehendes an einem straßenbegleitenden Weg bedeutet?
Ist das exakt dasselbe wie , d.h. ein Fußweg, wo man als Radfahrer mit Schritttempo fahren darf (aber nicht muss)?
Ich suche hier tatsächlich nach einer offiziellen Erklärung.