Der neue Bußgeldkatalog ist da

  • Der 9. November ist drei Wochen nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Motivation war, den Beteiligten mehr Zeit zu geben als beim letzten Versuch. Da waren es nur 1 Tag. Fand ich damals gut, war aber wohl doch zu ambitioniert.

  • Okay Leute, Schluss mit der Glaskugelleserei, der neue Tatbestandskatalog ist seit heute da. Ich habe ihn nur kurz nach meinen Top10 durchforstet und die erwarteten Highlights sind alle drin. Die erwarteten Lücken ebenso.

    Highlights:

    • Radwegparken ab 55 Euro, mit Behinderung 1 Punkt.
    • Gehwegparken ab 55 Euro, mit Behinderung oder ab 1(!!!) h 1 Punkt.
    • Nicht auf dem rechten Gehweg ab 1h: 1 Punkt
    • Zweite Reihe ab 15 min: 1 Punkt.

    Lücken gibt es garantiert viele. Hier ein paar davon:

    • Absolutes Haltverbot: Keine Punkte.
    • Eingeschr. Haltverbot: Keine Punkte.
    • Parken vor und nach Kreuzungen bleibt billig. Selbst bei diesem 8m-Fall mit baulichem Radweg gibt es keine Punkte
    • Sperrflächen und Grenzmarkerierungen bleiben billig.
    • Parken nahe Haltestellenschild gibt keinen Punkt. Auch nach 3h nicht.

    Fieses Zeug:

    • Gehwegradeln wird teuer.

    Aber hey, man kann weiterhin für 5 Euro über rote Ampeln latschen. Oder mit dem Rad drüberschieben oder rollern 🙂

    Kraftfahrt-Bundesamt - Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

    Einmal editiert, zuletzt von ralph (20. Oktober 2021 um 22:54)

  • Um kurz auf die hier gestellten Fragen "Wann gilt etwas als Behinderung/Gefährdung" einzugehen:

    Die Anforderungen an eine Behinderung liegen m.E. relativ niedrig und sollten in vielen Fällen zutreffen.

    Die Anforderungen an eine Gefährdung liegen extrem hoch und sollten nur in absoluten Ausnahmefällen zutreffen - nachweisbarer(!) (schwerer) Beinaheunfall, bei dem der Ausgang nur noch vom glücklichen Zufall abhing. Nötiges Ausweichen auf die Fahrbahn würde da in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wohl nicht drunterfallen, da man sich auf das Hindernis einstellen kann und muss.

    Hier gibt es relativ hilfreiche Einschätzungen, wenn man nicht alles Lesen möchte, einfach mal mit Strg+F im dokument nach Schlagworten wie "Behinderung", etc. suchen:

    https://www.aktivmobil-bw.de/fileadmin/user_upload_fahrradlandbw/Downloads/Regelwerke/2020_Erlass_zu_Ueberwachung_Sanktionierung_von_Ordnungswidrigkeiten_im_ruhenden_Verkehr.pdf

  • Jupp. Eine Behinderung ist es schon, wenn man seinen "beabsichtigten Weg" ändern musste. Oder natürlich, wenn Wege blockiert werden. Auf einem gängigen Radweg wird es schwer sein, ohne Behinderung zu parken. Vor allem, da man auch noch Sicherheitsabstände einhalten muss. Ebenso sind diese Leihroller auf schmalen Gehwegen oft Behinderungen. Punkte für Roller-Ausleiher, juhu!

    Falls keine Behinderung vorliegt, kann man immer noch über die Zeit als Steigerungsform gehen. 1h Gehwegparken bringt auch einen Punkt. Dazu muss man aber wohl 2x vor Ort sein. Es ist sicher auch nicht schlecht, wenn auf den Fotos erkennbar ist, dass das Fahrzeug zwischendurch nicht bewegt wurde und z. B. die Ventilpositionen erkennbar sind.

  • Hier gibt es relativ hilfreiche Einschätzungen

    Diese Definition ist mMn enger als die der Rechtsprechung:

    Zitat

    Behinderung bedeutet, einen anderen in dem von ihm beabsichtigten Verkehrsverhalten im Wege einer Willensbeugung nachhaltig zu beeinträchtigen (...)

    Die Formulierung "nachhaltig beeinträchtigen" ist mMn zu scharf. "nachhaltig" ist eine Beeinträchtigung ja nur, wenn sie nicht nur auf den Moment beschränkt ist.

    Ist ein blockierter Radweg eine "nachhaltige Beeinträchtigung"? Ich denke nicht: man steigt kurz ab, schiebt um den Falschparker herum und fährt weiter. Bereits nach wenigen Sekunden ist die Situation vorbei und die Beeinträchtigung nicht nachhaltig.

    Die genannten Beispiele unterstützen das:

    Zitat

    eine Behinderung liegt beispielsweise dann vor, wenn (...) RadfahrerInnen zu nicht ganz ungefährlichen Ausweichbewegungen gezwungen werden

    Ein zur Hälfte blockierter Radweg ist also laut dem Erlass keine Behinderung. Denn man kann ja bequem vorbeifahren.

    Diese Auslegung ist viel zu eng. Gerichte legen die Behinderung viel weiter aus:

    Eine derartige Behinderung ist bereits dann gegeben, wenn Verkehrsflächen in ihrer Funktion beeinträchtigt sind.

    Ein Radweg ist bereits in seiner Funktion beeinträchtigt, wenn ein Falschparker in ihn hinein ragt. Und das ist dann bereits eine Behinderung.

    Genau so muss es sein.

    Innerorts ist es damit praktisch unmöglich, den Tatbestand "falsches Parken auf Geh- und Radweg" ohne konkrete Behinderung zu verwirklichen.

    Ich befürchte aber, dass die Bußgeldstellen da sehr viel zurückhaltender sein werden.

  • Das Problem ist doch, ob der/die/das Zettelhexer*innen dieses auch so sieht.

    Bis jetzt wird doch auch abgewunken bei Argument Behinderung. Das wird jetzt sicher eher schlimmer, weil jeder sagt, ist doch nicht verhältnismäßig.

    Sonst hätte sich der Scheuer-Andy sicher noch was einfallen lassen und bockiger gewesen.

  • Das Problem ist doch, ob der/die/das Zettelhexer*innen dieses auch so sieht.

    Ja, ist es.

    Ein weiteres Problem ist die Feststellung des Fahrers. Wenn der Fahrer die Aussage verweigert, bekommt der Halter einen Kostenbescheid über 28,50 € und das war's. Meiner Meinung nach müsste darauf IMMER unmittelbar die Anordnung eines Fahrtenbuchs für mehrere Jahre folgen.

    Tatsächlich ist aber eine Fahrtenbuchauflage nur sehr eingeschränkt zulässig:

    • Es muss ein relativ schwerer Verstoß sein. Aktuell zählen die Gerichte alle Verstöße, die mindestens einen Punkt nach sich ziehen, dazu.
      • Bei einfachen Parkverstößen kann die Strafe also folgenlos umgangen werden.
      • Bei Parkverstößen mit mindestens einem Punkt ist noch offen, ob Gerichte bei dieser Klassifizierung bleiben oder davon abweichen.
    • Dann muss die Behörde eigene Ermittlungen dazu nachweisen.
    • Bei mittelschweren Verstößen (z.B. solche mit einem Punkt) darf die Auflage regelmäßig nur für 6 Monate erteilt werden.

    Im Ergebnis sehr deprimierend. Und wahrscheinlich werden wir alle nie erfahren, wie häufig Autofahrer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

  • Ja, ist es.

    Ein weiteres Problem ist die Feststellung des Fahrers. Wenn der Fahrer die Aussage verweigert, bekommt der Halter einen Kostenbescheid über 28,50 € und das war's. Meiner Meinung nach müsste darauf IMMER unmittelbar die Anordnung eines Fahrtenbuchs für mehrere Jahre folgen.

    Tatsächlich ist aber eine Fahrtenbuchauflage nur sehr eingeschränkt zulässig...

    Nur die Gebühren und nicht mal das Bussgeld? Kann es aus der Perspektive sinnvoll sein, die billigere Option für 55 Euro zu nehmen und auf die 70 Euro plus Punkt zu verzichten?
    Ich hätte gerne den Ansatz mit der besten Signalwirkung, gerade auch bei Wiederholungstätern.

  • Um kurz auf die hier gestellten Fragen "Wann gilt etwas als Behinderung/Gefährdung" einzugehen:

    Die Anforderungen an eine Behinderung liegen m.E. relativ niedrig und sollten in vielen Fällen zutreffen.

    Die Anforderungen an eine Gefährdung liegen extrem hoch und sollten nur in absoluten Ausnahmefällen zutreffen - nachweisbarer(!) (schwerer) Beinaheunfall, bei dem der Ausgang nur noch vom glücklichen Zufall abhing. Nötiges Ausweichen auf die Fahrbahn würde da in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wohl nicht drunterfallen, da man sich auf das Hindernis einstellen kann und muss.

    Hier gibt es relativ hilfreiche Einschätzungen, wenn man nicht alles Lesen möchte, einfach mal mit Strg+F im dokument nach Schlagworten wie "Behinderung", etc. suchen:

    https://www.aktivmobil-bw.de/fileadmin/user…den_Verkehr.pdf

    Habe mich da mal an zwei drei Stellen reingelesen.

    In Bezug auf dieses Falschparken gilt dann wohl:

    "Parkt der Betroffene unzulässig auf einem Geh- oder Radweg, erfüllt er damit den Grundtatbestand der Nummer 52a der BKatV (55 Euro statt bisher 20 Euro).

    Der Qualifizierungstatbestand einer Behinderung im Sinne der Nummer 52a.1 BKatV (70 Euro statt bisher 30 Euro) ist aufgrund eines Parkverstoßes verwirklicht, wenn zum Beispiel Fahrradwege oder Gehwege derart blockiert werden, dass FahrradfahrerInnen oder FußgängerInnen nachweislich dem Falschparker ausweichen und deswegen auf den Gehweg oder sogar auf die Straße ausweichen mussten. Mit der StVO-Novelle wurden nun die Tatbestände „mit Gefährdung“ (Nummer 52a.3; 80 Euro) und „mit Sachbeschädigung“ (Nummer 52a.4; 100 Euro) eingeführt.

    Eine konkrete Gefährdung liegt nach gegenwärtiger Rechtsprechung hingegen nicht bereits dann vor, wenn ein/e FußgängerIn wegen des Parkverhaltens gezwungen wird, die Straße zu benutzen, sondern erst, wenn es zu einem sogenannten „Beinahe-Unfall“ gekommen ist (siehe oben), weil zum Beispiel ein Fahrzeugführer aufgrund der unvermittelten Straßennutzung Dritter hat abbremsen und nur so einen Unfall gerade noch hat vermeiden können."

    Das heißt angewandt auf dieses Falschparken-Foto:

    Eine Behinderung liegt vor, weil FußgängerInnen gezwungen sind auf die Fahrbahn auszuweichen.

    Es handelt sich allerdings um eine Straße in einer Tempo 30 Zone und mit relativ wenig Verkehr.

    Von einer Gefährdung ist deshalb vermutlich nicht auszugehen.

  • Um kurz auf die hier gestellten Fragen "Wann gilt etwas als Behinderung/Gefährdung" einzugehen:

    Sollte man bitte mal den ganzen Empörungs-Junkies der Fahrradbubble ins Auge drücken, die shitstörmchen gegen Polizei&Co lostreten, wenn diese Radwegparker "nur" als "Behinderung" deklarieren und nicht der bauchgefühlslinie von "dadurch sterben Menschen!!!!!!!" folgen wollen. :rolleyes:

  • Sollte man bitte mal den ganzen Empörungs-Junkies der Fahrradbubble ins Auge drücken, die shitstörmchen gegen Polizei&Co lostreten, wenn diese Radwegparker "nur" als "Behinderung" deklarieren und nicht der bauchgefühlslinie von "dadurch sterben Menschen!!!!!!!" folgen wollen. :rolleyes:

    Geht so. Ich habe schon ausreichend Ausreden der Polizei für ihr Nichtstun gehört, während Hindernisse auf der heiligen Fahrbahn immer bemerkenswert schnell weg sind.

    Im übrigen kann das mit den Falschparkern auch sehr böse enden, wie dieses Beispiel hier zeigt. Ist laut Polizei immer alles doch gar nicht so schlimm, bis es halt zu spät ist.

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei…g/27227648.html

  • Das Problem ist doch, ob der/die/das Zettelhexer*innen dieses auch so sieht.

    Bis jetzt wird doch auch abgewunken bei Argument Behinderung. Das wird jetzt sicher eher schlimmer, weil jeder sagt, ist doch nicht verhältnismäßig.

    Sonst hätte sich der Scheuer-Andy sicher noch was einfallen lassen und bockiger gewesen.

    Ich habe das leider nicht genau verfolgt, ab wann bisher (alter Bußgeldkatalog) ein Bußgeldbescheid mit Behinderung ausgestellt wurde. Und ich vermute, dass in dieser Frage unterschiedliche "Bußgeld-Kulturen" gepflegt werden. Und ich teile deine Befürchtung, Autogenix. Ich befürchte allerdings, dass auf Falschparken mit Behinderung auch bisher eher selten erkannt wurde. Was mich wieder zu meiner Forderung bringt, dass im Verkehrsaußendienst und der bei der Polizei bei denjenigen MitarbeiterInnen, die Bußgeldbescheide für Falschparken auf Gehwegen und Radwegen ausstellen, ein möglichst hoher Mindestanteil (mindestens 50%) von MitarbeiterInnen ohne Führerschein mitarbeiten muss.

  • Nur die Gebühren und nicht mal das Bussgeld?

    Ja

    Kann es aus der Perspektive sinnvoll sein, die billigere Option für 55 Euro zu nehmen und auf die 70 Euro plus Punkt zu verzichten?

    Eventuell. Denn die 55 € werden Leute lockerer akzeptieren. Bei einem Punkt werden vermutlich mehr Menschen den Notausgang über die Verweigerung der Aussage suchen.

    Aber während bei ersterem die Verweigerung komplett folgenlos bleibt, muss der Autofahrer bei letzterem zumindest Sorge haben, dass da noch eine Fahrtenbuchauflage nachkommt.

    Keine Ahnung, was in der Praxis überwiegt.

    Ganz am Rand: Ich habe zufällig neulich gelesen, wie die Strafen in GB funktionieren.

    Wen es interessiert:

    Bei Geschwindigkeitsverstößen verstehen die überhaupt keinen Spaß. Bereits eine Überschreitung um 1 mph kostet 100 Pfund und bringt 3 Punkte. Die Punkte bleiben 3 Jahre gültig und bei 12 ist der Führerschein weg.

    Falsches Parken geht ab 80 Pfund los. Wer innerhalb von 14 Tagen zahlt, zahlt nur die Hälfte. Wer gefährdend parkt, zahlt ab 100 Pfund und bekommt auch 3 Punkte.

    Bei Wiederholungstätern wird dann in Tagessätzen gerechnet. Die billigen Verstöße kosten knapp ein Wocheneinkommen.

  • Geht so. Ich habe schon ausreichend Ausreden der Polizei für ihr Nichtstun gehört, während Hindernisse auf der heiligen Fahrbahn immer bemerkenswert schnell weg sind.

    Im übrigen kann das mit den Falschparkern auch sehr böse enden, wie dieses Beispiel hier zeigt. Ist laut Polizei immer alles doch gar nicht so schlimm, bis es halt zu spät ist.

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei…g/27227648.html

    Zu dem verlinkten Unfallbericht passt dieses Foto aus Hannover (Goethestraße).

    Ich kenne jetzt nicht die Details des von dir verlinkten Falls, aber ich befürchte, dass ein solches falsches Parken oder falsches Halten, nämlich auf dem Radfahrstreifen, nicht als ein Halten mit Gefährdung gewertet wird. Vielmehr wird der Fahrradfahrerin, so befürchte ich, eine Mitschuld angelastet, weil sie dem Hindernis auf dem Radfahrstreifen ausgewichen ist, dazu auf die Fahrbahn gefahren ist und dabei möglicherweise zu wenig den rückwärtigen Verkehr beachtet hat.

    Das passiert ganz sicher immer wieder einmal (obwohl es einem besonders als Radfahrer*in keinesfalls passieren sollte!), zum Glück nicht immer mit den Folgen wie in dem verlinkten Fall beschrieben. Das Foto oben zeigt quasi eine "Sackgassensituation" für den Fahrradverkehr auf dem Radfahrstreifen (Hannover, Goethestraße).

    Ich sehe da eindeutig eine Gefährdung für den Fahrradverkehr.

    Wenn man jedoch die Sache so beurteilt, dass der Radverkehr ja auch in anderen Fällen mal warten können müssen ... :cursing:

    Besonders ärgerlich: Solche Situationen, wie die auf dem Foto, bringen viele Menschen dazu, dass sie vermeintlich "sichere" Hochbordradwege fordern, wo sie nicht mit dem gezeigten Zuparken oder Halten auf dem Radfahrstreifen konfrontiert werden.

    Dass diese Hochbordradwege dann trotzdem manchmal zugeparkt sind, ist für viele nicht so schlimm. Denn viele FahrradfahrerInnen halten es in solchen Fällen für statthaft, auf dem Fußweg zu radeln. Und die bei Hochbordradwegen rechts vom Parkstreifen erhöhte Gefahr, Opfer eines Abbiegeunfalls zu werden, wird vielfach unterschätzt.

  • Ganz am Rand: Ich habe zufällig neulich gelesen, wie die Strafen in GB funktionieren.

    Wen es interessiert:

    Bei Geschwindigkeitsverstößen verstehen die überhaupt keinen Spaß. Bereits eine Überschreitung um 1 mph kostet 100 Pfund und bringt 3 Punkte. Die Punkte bleiben 3 Jahre gültig und bei 12 ist der Führerschein weg.

    Falsches Parken geht ab 80 Pfund los. Wer innerhalb von 14 Tagen zahlt, zahlt nur die Hälfte. Wer gefährdend parkt, zahlt ab 100 Pfund und bekommt auch 3 Punkte.

    Bei Wiederholungstätern wird dann in Tagessätzen gerechnet. Die billigen Verstöße kosten knapp ein Wocheneinkommen.

    Allerdings frage ich mich, ob das dann auch tatsächlich dazu beiträgt, dass in Großbritannien die Geschwindigkeits-Beschränkungen tatsächlich eingehalten werden. Und ob in Großbritannien deutlich mehr Kontrollen, weniger oder genau so viele wie in Deutschland stattfinden. Höhere Strafgelder für zu schnelles Fahren kann ja auch zur Folge haben, dass dann auf häufige Geschwindigkeitskontrollen verzichtet wird.

    Dasselbe gilt für höhere Strafen für Falschparken. Wird in GB seltener falsch geparkt, weil die Strafen höher sind?

    Ich erhoffe mir ja mehr Bewegung bei der Bereitstellung von Lieferfahrzeug-Halteplätzen und Handwerker-Halteplätze. Leider ist es ja so, dass selbst betroffene FußgängerInnen (und RadfahrerInnen) gerade gegenüber Handwerkerfahrzeug- und LieferfahrzeugfahrerInnen sehr milde gestimmt sind. "Diese 'Armen' können ja nicht anders, es gibt ja so wenig Stellplätze.", heißt es dann schnell. Sie könnten meines Erachtens schon richtig halten, wenn es dafür mehr Lieferhalteplätze geben würde, die zudem konsequent von Falschparkern freigeräumt würden. Allerdings müssten dafür dann Parkplätze für den übrigen Autoverkehr umgewidmet werden. Mit der Begründung, dass dafür Lieferfahrzeug-Stellplätze geschaffen werden, sollte das doch eigentlich gut funktionieren. Trotzdem fällt es vielen Verantwortungsträgern für Verkehrs-Fragen anscheinend nicht leicht.

  • Falschparken, keine Ahnung, wie viel das passiert, ist aber schon länger teuer :)

    Die Geschwindikeitsüberwachung ist in GB ähnlich wie bei uns, mit einer Ausnahme, auf den Autobahnen gibts häufiger Sektionsüberwachung.

    Das wird hier erst noch kommen.

    Insgesamt kommts mir schon so vor als ob die Briten etwas disziplinierter Auto fahren, was Tempolimits etc angeht.