• So, knapp 2 Monate in Jena.

    besser als Hamburg: ja. Vieles. nicht alles.

    Die Stadt hat knapp 100.000 Einwohner und erstreckt sich über 15km in Nord-Süd-Ausdehnung im Saaletal.

    Die Saale-Aue selbst ist weitestgehend frei von Bebauung und durch Wege (und Brücken) erschlossen.

    In Ost-West-Ausdehnung liegt so bei ca. 2-4km, abhängig von den zuführenden Seitentälern.

    Von der Saale-Aue bis in die oberen Hanglagen der Stadt sind es schnell mal 140 Höhenmeter. Dennoch fahren hier recht viele Bürger mit dem Rad - noch mehr sind aber gefühlt zu Fuß unterwegs.

    Die Siedlungsstruktur ist "interessant". Im Süden der Stadt an der Autobahn große Wohnsilos (Plattenbau). Dort wohnen knapp 50.000 Menschen auf relativ kleinem Raum. Und das Uniklinikum ist dort auch.

    Die übrigen 50.000 EW verteilen sich auf das restliche Stadtgebiet. Das ist in den Außenbereich durch teilweise überbaute Dorfkerne gekennzeichnet. Es hat sich also in den letzten vermutlich 100 Jahren ein mehr oder weniger zusammenhängender Siedlungskörper ausgebildet, bei dem Freiflächen zwischen umliegenden Dörfern zugebaut wurden. Mit weitestgehend Einzelhäusern.

    Mehrfamilienhäuser findet man hauptsächlich im nördlichen Stadtzentrum rund um den Jen-Tower, ein Hochhaus aus den 70ern. Die Keksrolle.

    Die Einwohnerdichte ist also im südlichen Stadtzentrum enorm hoch, nimmt nach Norden hin entlang der Saaleaue extrem ab. Im nördlichen Stadtzentrum steigt sie wieder an, um in ost-west-Richtung (die Hänge hoch) dann wieder abzunehmen.

    Das könnte so ein wenig erklären, wieso doch meiner Meinung nach viele Wege zu Fuß zurückgelegt werden.

    Für den KFZ-Verkehr ist Jena absolut nicht attraktiv. 2 Bundesstraßen (ost-west, nord-süd) führen durch die Stadt. Im autogerecht ausgebauten Südteil der Stadt hat die Bundesstaße noch Kraftfahrstraßen-Charakter. Sozialistischer Siedlungsbau...

    Aber in der nördlichen Stadt wird es dann eng.

    Das hat - welch Wunder - nicht so tolle Auswirkungen auf den Rad- und Fußverkehr. Ampeln, Ampeln, Ampeln. :rolleyes:

  • Radwege: es gibt wenige Radwege in der Stadt.

    Und noch weniger benutzungspflichtige Radwege.

    Man hat hier in den letzten Jahren B-Pflichten abgeordnet, dafür aber Gehwege mit [Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet.

    Hm. Meinungslevel: argh!

    Meine Erfahrungen auf dem Rad:

    - weniger enge Überholmanöver

    - mehr Autofahrer, die auch mal hinter mir bleiben.

    - es gibt sehr wohl KFZ-Führer, die einen freigegeben Gehweg als "Radweg!" interpretieren und mit 10cm! Abstand überholen. Berufskraftfahrer. Die Fahrt war für die Gäste dann erstmal beendet und wir warteten auf die Rennleitung. :rolleyes:

    - weniger Geisterradler (klar, wo kein Radweg...)

    - eher viele Gehwegradler

    - gefühlt mehr Radfahrer ohne Beleuchtung unterwegs als in HH

    Meine Erfahrungen als Fußgänger:

    - eher viele Gehwegradler

    - an Schrittgeschw. bei freigegebenen Gehwegen wird sich nicht gehalten.

    Parken:

    Parkdruck zweifelsohne vorhanden, aber so krass wie in HH ist es bei weitem nicht.

    Dennoch weigert sich die Bußgeldstelle, private OWis zu bearbeiten. Da bin ich noch am überlegen, wie ich das am geschicktesten Anstelle, wohin ichs eskalieren lasse.

  • Das hier ist die Westbahnhofstraße.

    Wie man hoffentlich erkennt: schon ordentliche Steigung.

    Vmax: 30 km/h. bergab + bergauf.

    Gehweg bergauf: freigegeben.

    Gehweg bergab: mit Treppe (hier links im Bild).

    Da fährt niemand. Es wird auf dem Schutzstreifen geradelt. Mit 30. geht ja bergab. Das erreicht jeder Radfahrer. :D

    Aber das massive Gehwegradeln (legal!) nervt mich als Fußgänger schon enorm. Weil -klingeling- man unbedingt vorbei -quetsch!- muss!!!

    Immerhin: es ist kein [Zeichen 240] mehr angeordnet.

    Weiter oben wird der Radverkehr auf die Fahrbahn geführt (Richtlinienkonforme bauliche Umsetzung). Der Gehweg wird dann 60cm schmal (kein scheiß!) und die Fahrbahn noch enger. Gehwegradler bergauf dort: Null.

  • mein neuer heißer Scheiß, heute entdeckt:

    Richtung stadteinwärts:

    Blick zurück,

    Richtung stadtauswärts:

    ||||||:cursing:

    So falsch. auf so vielen Ebenen...

    Ich muss mir da wirklich ganz genau überlegen, wie ich da vorgehe.

    Greife ich die B-Pflicht an, wird man argumentieren, dass T60 ist

    greife ich T60 an, weil das schließlich innerorts nur angeordnet werden dann, wenn B-Pflichtige Radwege vorhanden sind, wird man wieder eine B-Pflicht anordnen.

    Greife ich die Freigabe an, weil man hier nunmal den roten Teil als Gehweg ausgewiesen hat...

    ach man. :/

  • Auf obigem B-pflichtigen Radweg erwartete mich dann das hier:

    uff. rechts neben mir stehen noch weitere unangemeldete KFZ im Grünstreifen. Bei einigen(!) läuft der Motor.

    110. Verkehrsbehinderung mit Gefährdung gemeldet. KFZ ohne Kennzeichen, ohne Zulassung, stehen auf Gehweg und Radweg. Ich komme nicht vorbei. Auf Fahrbahn kann ich nicht ausweichen, komm ich nicht.

    Man sichert mir zu, das an die Kollegen aus Jena weiterzumelden.*

    während ich warte, schraubt der vermutlich verantwortliche an den Karren rum und bugsiert die über den Radweg und den Grünstreifen.


    12min später (ohne Quatsch!!!!) kommt die Rennleitung.

    Erster Satz: Dass Sie nicht vorbeikommen, stimmt nicht. Andere kommen hier vorbei.

    Ich: Aha. ICH fahre hier mit 2 Packtaschen am Rad bestimmt nicht vorbei.

    ich steige ab. Jetzt bin ich ein Fußgänger. Ich komme nicht vorbei.

    Ja, wir kümmern uns. Sie können jetzt weiterfahren.

    Ich gehe zu Fuß, das Rad schiebend, vorbei und bekomme mit, wie die Beamten dem "Händler" erklären, dass er seine unangemeldeten KFZ nicht einfach hier abstellen könne...

    Nungut, ich fahr da bestimmt noch öfter vorbei. :S

  • Ich muss mir da wirklich ganz genau überlegen, wie ich da vorgehe.

    Greife ich die B-Pflicht an, wird man argumentieren, dass T60 ist

    greife ich T60 an, weil das schließlich innerorts nur angeordnet werden dann, wenn B-Pflichtige Radwege vorhanden sind, wird man wieder eine B-Pflicht anordnen.

    Greife ich die Freigabe an, weil man hier nunmal den roten Teil als Gehweg ausgewiesen hat...

    Die Geschwindigkeitslimits haben doch erstmal keinen direkten Einfluss auf die Benutzungspflichtrechtmäßigkeit, wenn sich das ganze innerorts abspielt? Ansonsten könnte ja eine schlaue Verwaltung auf die Idee kommen, einfach überall 70+ anzuordnen und dann überall Radwege hinzubauen - das geht natürlich so nicht. Im Gegenteil muss ja sogar erst über Geschwindigkeitsreduzierungen nachgedacht werden, bevor BP angeordnet wird, weil das Verlangsamen ein milderes Mittel als das Sperren der Fahrbahn ist, um den gleichen Effekt (höhere Sicherheit) zu erreichen.

    Interessant ist natürlich, wie der Rest der Straße aussieht und wieviel Verkehr ist. Von den Bildern her scheint es eher wenig zu sein und zudem sehr übersichtlich, also müsste die Verwaltung schon mit hohem Schwerlastverkehr und/oder gehäuften Unfällen kommen, um das beizubehalten. Von der tatsächlichen Situation sieht es aber eher so aus, dass das früher mal in beide Richtungen benutzungspflichtig mit [Zeichen 241-30] war, aber jemand die Gegenrichtung weggeklagt hat, nach Entfernung der Schilder aber manche Leute nicht auf der Fahrbahn fahren wollten und die Verwaltung dann als Notlösung [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] hingeschustert hat. Da hilft vielleicht schon ein einfacher Tipp, dass Piktogramme auf dem Boden in Verbindung mit dem reinen [Zusatzzeichen 1022-10] in Gegenrichtung besser und korrekter wären.

  • Die Geschwindigkeitslimits haben doch erstmal keinen direkten Einfluss auf die Benutzungspflichtrechtmäßigkeit, wenn sich das ganze innerorts abspielt? Ansonsten könnte ja eine schlaue Verwaltung auf die Idee kommen, einfach überall 70+ anzuordnen und dann überall Radwege hinzubauen - das geht natürlich so nicht.

    Ja selbstverständlich kann die Verwaltung nicht die B-Pflicht mit einer Gefahr begründen, die sie selbst erst geschaffen (angeordnet) hat. Aber ich befürchte eben als Hamburg-vorbelastetes Kind, dass bei Widerspruch gegen die B-Pflicht, in deren Folge die T60-Anordnung fallen müsste, einfach die Freigabe in Gegenrichtung in eine B-Pflicht umgemünzt wird.

    Gehe ich dagegen vor, weil der 2-richtungs-Radweg dann zu schmal ist, wird eben Z.241 hingestellt trotz farblicher Trennung. Da sehe ich viel Gefahr, mit "falscher" oder unzureichend durchdachter Aktion eine Widerspruchskette in Gang zu setzen.

    Am allerliebsten wäre mir, wenn ich einfach nur eine E-Mail schreiben bräuchte, wonach T60 stadtauswärts nicht zulässig ist. In dem Zusammenhang dann bitte auch gleich die Anordnung der B-Pflicht stadteinwärts wegnehmen, nebst T60. Dankeschön.

    hm.

    Und wie ich gerade "erfuhr", gibts so ein ähnliches T60-B-pflicht-freigabe-konstrukt noch an anderer Stelle der Stadt. arg.,

  • Es könnte aber doch durchaus auch sein, dass überhaupt keine Gefahrenlage vorliegt bzw. begründet werden kann, dann würde die Pflicht aufgehoben und Tempo 60 beibehalten. Zumal 60 ja nicht viel anders als 50 ist auf den meisten Straßen. Üblicherweise wird das ja für Straßen vergeben, die weniger unfallträchtig sind (gerade, frei von Bäumen/Büschen und Häusern, breiter als üblich, ohne direkten Gehweg, ohne Straßenparken oder Parkplätze, wenige oder keine Einfahrten), also so gesehen noch weniger Argumente für getrennte Wege.

    Ich glaube nicht, dass die Verwaltung so reagieren würde - die Situation ist ja weiterhin so wie vorher, sprich vor Gericht würde diese Änderung nichts bewirken außer Arbeit. Auch 241 hat ja die gleichen Voraussetzungen zur Anordnung, es ist lediglich die bauliche Ausführung und die Breite anders - aber der Weg sieht so aus, als würde er beide Mindestmaße packen, von daher wäre das egal.

    Es steht und fällt denke ich mit der Verkehrsbelastung inkl. Schwerlastverkehr (aus den Fotos schlecht ersichtlich) in Bezug auf mögliche oder unmögliche Überholmanöver, die Länge des gesamten Abschnitts, und den bisher dort geschehenen Unfällen. Das würde ich einfach mal bei der Verwaltung erfragen, dann kannst du immer noch entsprechend reagieren. Dass nur durch deine Nachfrage jetzt jemand auf die Idee kommt, die Gegenrichtung zu ändern, würde ich stark bezweifeln. Es sieht von den Bodenmarkierungen her eher so aus, als wurde bereits notgedrungen reagiert, aber in die andere Richtung. ;)

  • Es könnte aber doch durchaus auch sein, dass überhaupt keine Gefahrenlage vorliegt bzw. begründet werden kann, dann würde die Pflicht aufgehoben und Tempo 60 beibehalten.

    nein, das geht dann so nicht.

    Die Anordnung von T60 oder T70 innerorts ist nur auf Straßen zulässig, die (neben anderen Bedingungen) über benutzungspflichtige Radwege verfügen. Das ist ein K.O.-Kriterium.

    Deshalb ist das ganze Konstrukt da oben ja in seiner Gesamtheit eben auf so vielen Ebenen einfach nur falsch, falsch, falsch.

  • nein, das geht dann so nicht.

    Die Anordnung von T60 oder T70 innerorts ist nur auf Straßen zulässig, die (neben anderen Bedingungen) über benutzungspflichtige Radwege verfügen. Das ist ein K.O.-Kriterium.

    Deshalb ist das ganze Konstrukt da oben ja in seiner Gesamtheit eben auf so vielen Ebenen einfach nur falsch, falsch, falsch.

    Interessant, hast du da eine Quelle zur Hand? Ich kenne aus dem Kopf mindestens eine sogar vierspurige Bundesstraße mit T70, die früher so einen Radweg hatte, der heute aber nur noch Gehweg Radfahrer frei ist. Fahren zwar nicht sehr viele drauf, weil es bessere Routen gibt, aber rein technisch spricht wohl nichts dagegen.

  • die VwV-StVO zu Zeichen 274, dort Rd-Nr 10:

    Zitat
    Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich.

    den Plural "Radwege" interpretiere ich in Zusammenhang mit dem vorher genutzten Plural "Vorfahrtstraße" allerdings so, dass nicht zwingend rechts und links der Fahrbahn Radwege vorhanden sein müssen. Einer reicht, der dann aber für beide Fahrtrichtungen b-pflichtig.

    Jetzt mag man am "grundsätzlich" natürlich erkennen, dass Ausnahmen (vom Vorhandensein der b-Pflicht-Radwege, von Fußgängerquerungen per LSA) möglich, jedoch dann auch zu begründen sind.

    So eine Begründung, warum nun T60 oder T70 auch dann angeordnet werden darf, wenn kein b-pflichtiger Radweg vorhanden sind, hab ich allerdings noch nicht gelesen. ?(

  • die VwV-StVO zu Zeichen 274, dort Rd-Nr 10:

    den Plural "Radwege" interpretiere ich in Zusammenhang mit dem vorher genutzten Plural "Vorfahrtstraße" allerdings so, dass nicht zwingend rechts und links der Fahrbahn Radwege vorhanden sein müssen. Einer reicht, der dann aber für beide Fahrtrichtungen b-pflichtig.

    Jetzt mag man am "grundsätzlich" natürlich erkennen, dass Ausnahmen (vom Vorhandensein der b-Pflicht-Radwege, von Fußgängerquerungen per LSA) möglich, jedoch dann auch zu begründen sind.

    So eine Begründung, warum nun T60 oder T70 auch dann angeordnet werden darf, wenn kein b-pflichtiger Radweg vorhanden sind, hab ich allerdings noch nicht gelesen. ?(

    Danke! Aus der Formulierung würde das in meinem Fall wieder passen, denn dort gab es ursprünglich einen einseitigen in beide Richtung benutzungspflichtigen Weg und T70. Die Umwandlung zum Gehweg vor einigen Jahren war so gesehen dann ja kein Problem, weil die Geschwindigkeit nicht mehr angehoben werden muss, sie ist ja schon auf 70. ^^

    Die Regelung ist aber auch ziemlich einseitig, gedacht sicherlich für große innerstädtische Stich- oder Ringstraßen (z. B. mittlerer Ring in München), die mitten in der Stadt liegen, aber würde dann im Prinzip auch auf solche Straßen wie oben gezeigt angewandt werden. Mit zwei Ortsschildern wäre es eine normale Landstraße und problemlos ohne Radweg befahrbar, da wurde wohl nicht besonders weit gedacht. Von daher könnte es sein, dass die Verwaltung da einfach entsprechend kreativ in der Auslegung war.

  • Am allerliebsten wäre mir, wenn ich einfach nur eine E-Mail schreiben bräuchte, wonach T60 stadtauswärts nicht zulässig ist.

    Das habe ich letzte Woche getan und bereits nach 20 Minuten eine Antwort vom Leiter der Verkehrsbehörde bekommen. Er hatte kurz zuvor die Unfallstatistik für diese Strecke im Beirat Radverkehr vorgestellt. Hier meine Mail und seine Antwort:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr K.,

    vielen Dank für die unten vermerkten Informationen. Wir werden in der Wiesenstraße eine Verkehrsschau durchführen. Bei dieser werden wir uns von der Einmündung Brückenstraße bis zur Einmündung Schlachthofstraße alles genaustens ansehen. Danach wird durch die Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung erstellt, welche die Änderungen / Anpassungen beinhaltet.

    Zur Historie: Die Wiesenstraße wurde vor ca. 30 Jahren so konzipiert und gebaut, Es gab dort lange Zeit auch eine linksseitige B-Pflicht, die vor ca. 10 Jahren aufgehoben wurde.

  • vollkommen bekloppt.

    Welche Verkehrsschau will man denn da noch machen?

    Ist ein bpflichtiger Radweg vorhanden?

    -> nein, T60 nicht zulässig.

    fertig.

    Verkehrsschau heisst doch jetzt verklausuliert: wir prüfen, ob wir stadtauswärts die B-Pflicht anordnen.

    Meine Glaskugel sagt mir:

    aussitzen, abwarten bis Kreisverkehr und Verlängerung der Wiesenstraße soweit durch sind, dass man mit Verkehrszunahme argumentiert, wonach es dann eine B-Pflicht braucht.

    hurra.

  • Ist ein bpflichtiger Radweg vorhanden?

    -> nein, T60 nicht zulässig.

    fertig.

    Gilt das so grundsätzlich, dass Tempo 60 auf innerstädtischen Straßen nur angeordnet werden darf, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist? Hatte so was kützlich in Kassel erlebt. Bin mir aber nicht mehr ganz sicher, ob tatsächlich innerorts.

  • Vielen Dank für die Info, CK und DMHH.

    Tatsächlich ist an dieser Stelle, Holländische Straße/Ecke Bunsenstraße in Kassel ein Tempo 60 angeordnet, obwohl es keinen Radweg dort gibt.

    Andere Radfahrer, die dort unterwegs waren, sagten mir, ich solle doch einfach den Fußweg benutzen und bloß nicht auf der Fahrbahn fahren. Ein bisschen unwohl fühlt man sich schon, wenn man dort auf der Fahrbahn weiter fährt. Aber es haben immerhin nur zwei Autofahrer versucht, mich wegzuhupen.

    Hier die Stelle auf dem Foto auf Google-Satellit:

    Holländische Str. · Kassel
    Kassel
    www.google.com

    Wenn ich richtig nachgeschaut habe, dann ist dieses Straßenstück noch innerhalb der Stadt Kassel:

    Das Kassel-Ortsausgangsschild kommt erst an der Einmündung Rohrwiesenstraße in die Holländische Straße und das ist rund 400 m hinter der fotografierten Stelle. Außerdem beginnt dort die nächste Stadt, nämlich Vellmar.

    Siehe auch Mapillary:

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  • In Jena sieht es auch nicht jeder Autofahrer gern, wenn auf der Wiesenstraße trotz T 60 Rad gefahren wird. Aber ich versuche, es sportlich zu nehmen und verspreche mir davon, dass ich mich dann fühle wie durchschnittliche Radfahrer auf T 50 - Strecken. Die Kombination [Zeichen 274-56] [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] habe ich übrigens neulich in Leipzig in der Tauchaer Straße stadteinwärts gesehen. Sogar [Zeichen 254] [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] gibt es dort, was ich zum Anlass nahm, frech und zügig auf der Fahrbahn zu fahren.

    Zurück zur Wiesenstraße in Jena: Hier eine historische Mängelmeldung aus der Zeit, wo dort noch Diskussionen erlaubt waren. Mein persönlicher Eindruck aus jährlich ca. 300 km Wiesenstraße ist, dass die Konflikte in den letzten 3 Jahren etwas weniger geworden sind. Ob sich die Leute an mich gewöhnt haben? :/