Radfahren in Schenefeld

  • Die von der allgemeinen Regel abweichende Vorschrift, anstelle der Fahrbahn den Radweg benutzen zu müssen, geht mit erhöhten Anforderungen an die Straßenverkehrssicherungspflicht einher. Aus dem von von Ihnen herausgeforderten Verhalten - Radfahrer dürfen nicht wie allgemein üblich die Fahrbahn benutzen - resultiert eine gesteigerte Sorgfaltspflicht aus Ihrer Garantenstellung gegenüber den Benutzern dieser Sonderwege (vgl: Senat, NJW 1997, NJW Jahr 1997 Seite 749 (Ls) = MDR 1996, MDR Jahr 1996
    Seite 1131 = ZfS 1996, ZFS Jahr 1996 Seite 442). Daher sind sie Verpflichtet, den Zustand der Sonderwege regelmäßig zu überwachen und sich fortlaufend im Fachschrifttum über den Stand der Technik zu informieren. Sollten sich im Rahmen dieser Überwachungs- und Prüfpflichten Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik ergeben, sind sie verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen um die Sonderwege in einen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zustand zu ertüchtigen. Ein Abweichen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist nur in gesondert zu begründenen Ausnahmefällen statthaft und nur unter der Voraussetzung, dass trotz Abweichung die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Ein Bestandschutz für ältere Radverkehrsanlagen, die zu irgendeinem Zeitpunkt einmal einem älteren Stand der Technik entsprachen, existiert nicht. Auch solche Sondwerwege sind regelmäßig in einen den allgemeine anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zustand zu versetzen (vgl. BGH vom 12.04.1973, III ZR 61/71 sowie BGH, Beschluß vom 14.10.1982 - III ZR 174/81). Es ist offenkundig, dass die von mir aufgeführten Sonderwege weit hinter den allgemein anerkannten Regeln der Technik - konkretisiert in den VwV-StVO sowie den ERA2010, zurückbleiben. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die hieraus resultierenden Sicherheitsdefizite sich im Rahmen der Straßenverkehrsicherungspflicht haftungsbegründend auswirken können, sofern sich diese Sicherheitsdefizite unfallkausal auswirken.

    Schön formuliert. Ich übersetze das mal für mich: Wenn die Fahrbahn glatt ist wie ein Kinderpopo und auch noch per Kehrmaschine gefegt wird, während sich nebenan auf dem »Radweg« Frostaufbrüche vom vorletzten Winter an Splitt vom vorletzten Frühling und Blätter des laufenden Herbstes reihen, dann könnt ihr Eure blauen Schilder einpacken.

  • während sich nebenan auf dem »Radweg« Frostaufbrüche vom vorletzten Winter an Splitt vom vorletzten Frühling und Blätter des laufenden Herbstes reihen, dann könnt ihr Eure blauen Schilder einpacken.

    Ich wäre ja schon froh, wenn wenigstens die vielbefahrenen Radwege mindestens einmal im Jahr gereinigt würden. In Hamburg habe ich den Verdacht, dass die Glasscherben vom Radweg auch nur verschwinden, weil jede einzelne ihren Platz in einem Reifenmantel findet.

  • So, gab gerade "Antwort" :)


    muss ich mich so lange gedulden? augenscheinlich wurde die Radwegebenutzungspflicht an dieser Stelle in den letzten 15 Jahren nicht geprüft.
    "voraussichtlich" ist auch nicht gerade eine konkrete Zusage.

  • Also ich wäre ja schon pissig, weil da jemand so nebenbei aus den Widersprüchen (Plural) einen einzigen gemacht hat. Außerdem ist das noch kein rechtsmittelfähiger Bescheid. Zumindest darauf sollte man bestehen, daß dieser innerhalb der nächsten 3 Monate (innerhalb der gesetzten Frist also) bei Ihnen einzugehen hat. Wenn innerhalb dieser Frist eine Überprüfung der Radwegbenutzungspflichten deren Aufhebung in der Hauptstraße in Schenefeld bewirkt hat, wären die Widersprüche natürlich obsolet. Das kann man denen auch mitteilen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Sehr hoffnungsfroh würde mich das "Aufgrund der aktuellen Rechtslage werden die Radwegebenutzungspflichten im Kreis Pinneberg grundsätzlich überprüft" nicht stimmen. Erstens ist die "aktuelle Rechtslage" gerade 17 Jahre alt geworden und demnächst volljährig. Zweitens ist selbst das einschlägige höchstrichterliche Urteil bereits vier geworden und kein Kleinkind mehr. Drittens kenne ich diese Formulierungen zur genüge. Meine StVB hat meinen Antrag auf Aufhebung einer RWBP beschieden, man habe vor, die RWBP aufzuheben und die Lage "wird derzeit überprüft". Auf meine Rückfrage nach mehr als einem halben Jahr antwortete die selbe Behörde, wie man ja schon geschrieben habe, sei man dabei ... zu überprüfen. Dieser Prüfungsprozess dauert seit nunmehr drei Jahren an.
    Eine Prüfung zuzusagen ist keine Leistungszusage der Behörde, sondern dokumentiert nur, dass sie beabsichtigt, das zu tun, was ohnehin ihre Pflicht ist.
    Ein Termin "voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015" liegt erfahrungsgemäß ca. Ende 2016.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Schreib doch folgendes:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bedanke mich für Ihre Eingangsmitteilung zu meinen Widersprüchen. Es erfreut mich, dass die Radwegbenutzungspflichten im Kreis Pinneberg nunmehr generell überprüft werden.

    Gleichwohl bitte ich - angesichts der bestehenden Rechtslage und der Unsicherheit der Radverkehrsanlagen - höflich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid in der üblichen Frist, auf § 75 VwGO weise ich vorsorglich hin.

    Mit freundlichen Grüßen,

  • muss ich mich so lange gedulden? augenscheinlich wurde die Radwegebenutzungspflicht an dieser Stelle in den letzten 15 Jahren nicht geprüft.


    Das mit den voraussichtlichen "Prüfungen" kommt mir sehr bekannt vor. Vergiss es! Da kommt nichts von allein.
    Mach' es am Besten so, wie Michael vorschlägt. Das hat Hand und Fuß - welch Wunder... ;)

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • So, danke für eure Vorschläge. Habe mich im Wesentlichen an Michaels Vorschlag orientiert.

    Und: nach einiger Überlegung bin ich zu dem Vorsatz gekommen, dass der Kreis Pinneberg jetzt in schöner Regelmäßigkeit 1x monatlich einen Widerspruch im Posteingang finden wird. 8)

    Im Dezember wird es ein 2-Richtungsradweg mit 80cm Breite sein, der hinter Parkplätzen verschwenkt ist und Teil eines Schulweges ist. :thumbdown:

  • tralala... die zuständige Behörde gibt mir einen "Zwischenbescheid".

    mit wird mitgeteilt, dass nunmehr im "Januar ein Termin mit Vertretern des Landes, der Polizei und des Landkreises stattfinden wird, um die grundsätzliche Handhabung für das Kreisgebiet abzustimmen und eine einheitliche Lösung zu finden."

    weiter heisst es, dass "nach diesem Termin außerdem noch ein Termin mit Interessenvertretern (ADFC) stattfinden [wird], damit deren Anregungen ebenfalls in das Verfahren einfließen können"

    Oh, und:
    "Wir sind daher bemüht, den von Ihnen eingegangenen Widerspruch bis Februar 2015 zu bearbeiten"

    ---
    erst dachte ich:
    "hmm. naja, gut."
    Aber mittlerweile denk ich mir:

    Ihr habt fast Achtzehn(!) Jahre Zeit gehabt, dort was umzusetzen. Passiert ist NICHTS. Ihr habt Radwege, die nichtmal befahrbar sind, ohne sich den Kopf zu stoßen oder ohne mit den Lenkerenden im Bereich des Gehweges zu fahren. Und jetzt wollt ihr Polizei, Land, Landkreis und ADFC fragen? Zu einem Radweg, der nicht benutzbar ist?! Was sollen die denn entscheiden? Neue VwV-StVO basteln?

    Ich habe also keine Antwort erhalten und ich werde sie auch nicht rechzeitig erhalten. Zugang der Widersprüche in Pinneberg war der 21.11.2014.
    Ich kann also am 23.02.2015 Klage gegen die RWBP einreichen?

    Oder sollte ich die zuständige Behördenmitarbeiterin freundlich darauf hinweisen, dass auch die genannten Teilnehmer der "Termine" hier gemäß VwV-StVO niemals zu einem anderen Ergebnis kommen können, als die RWBP aufzuheben? So quasi als: "Hallo, Erde an Behörde!"

  • "Bemüht" heißt allerlei...

    Teilen Sie ihr einfach mit, daß Sie auch weiterhin bis zum 23.02.2015 rechtsmittelfähige Bescheide erwarten. (Klagen können Sie ab 24.02.2015. Fällt nämlich das Ende einer Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sie sich bis zum Ablauf des nächsten Werktages, also Ablauf 23.02. - §108(3)AO) Nichts weiter ankündigen bitte, nicht drohen, trocken und nüchtern/sachlich bleiben.

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    Peter Viehrig

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  • Nichts weiter ankündigen bitte, nicht drohen, trocken und nüchtern/sachlich bleiben.


    Sehe ich auch so. Bei meinen bisherigen Klagen habe ich immer etwas Zeit zugegeben, schon damit es nicht ganz so fanatisch aussieht. Verglichen mit der Dauer des Gerichtsverfahrens spielen ein, zwei Wochen eh keine Rolle...

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    Peter Ustinov

  • Wenn die Behörde ernsthaft daran interessiert ist, den Widerspruch bis Februar 2015 zu bearbeiten, würde ich das mal gemächlich abwarten. Das wäre vielleicht nicht exakt innerhalb der angedachten Fristen, aber immer noch hundertmal schneller als die meisten anderen Vorgänge rund um die StVB.

    :D : Wir haben ja noch Jahresanfang, da ist man noch nicht so an die neue Jahreszahl gewöhnt. Und so bin ich beim Lesen erstmal innerlich zusammengezuckt und dachte für einen Moment, die hätten angeboten, den Widerspruch binnen der nächsten 13 Monate zu beantworten. Was ja auch viel über die Erwartungshaltung bzw. die vergangenen Erfahrungen mit solchen Verfahren sagt...

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  • Nur aus Interesse: Konnten Sie Ihren Vorsatz durchhalten?

    Den Dezember hab ich gerissen :whistling:
    War immer so dunkel, dass ich keine Fotos machen konnte von den ausgewürfelten VZ dort.
    Aber im Januar geht noch einer raus. :thumbup:

    edit: was mach ich eigentlich, wenn der Aufstellort eines Blauschildes so mitten in der Pampa ist?
    Da sind 2 Blauschilder kurz hintereinander (VZ.240 + VZ.241), eine Lage wie "Einmündung X-Straße" oder so gibts da einfach nicht. Geb ich Koordinaten in Gauß-Krüger an? UTM? :D

  • nach einiger Überlegung bin ich zu dem Vorsatz gekommen, dass der Kreis Pinneberg jetzt in schöner Regelmäßigkeit 1x monatlich einen Widerspruch im Posteingang finden wird.


    Entscheidend ist dann aber der zweite Schritt: Klagst Du denn auch bei jeder Ablehnung eines Widerspruches, bzw. der Ignoranz desselbigen über weit mehr als drei Monate? Da kommen im Jahr rund 5000,- Euro zusammen, die vorgestreckt werden wollen... :/
    Ein Widerspruch allein ändert ja nichts.

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    Peter Ustinov