Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • Entschuldigung bitte, dass ich noch mal auf eine meiner derzeitigen Lieblingsbaustellen zurückkomme.

    Aber es gibt Neuerungen:

    Um dem geneigten Leser das Zurückblättern im Thread zu ersparen füge ich hier Fotos hinzu, die ich weiter oben schon benutzte:

    Alles fing an mit einer baustellenbedingten Sperrung des Fußweges an der Gustav-Bradtke-Allee zwischen Einmündung Ohestraße und Benno-Ohnesorg-Brücke:

    Der Radweg [Zeichen 237] wurde zum gemeinsamen Fuß- und Radweg [Zeichen 240] umgeschildert.

    November 2018

    Das alte Radwegschild blieb jedoch hängen und wurde erst später unkenntlich gemacht, wobei man da durchaus darüber streiten kann, ob dafür ein paar Klebebandstreifen ausreichen:

    November 2018 ein paar Tage später

    So hatte die Baustellenausschilderung erst mal rund ein Jahr Bestand.

    Doch ziemlich genau nach Jahresfrist fehlte plötzlich das Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg [Zeichen 240]mehr als eine Woche.

    Hier ein Foto von Anfang Dezember 2019 auf dem man sehr gut sieht, dass es dort zu den Stoßzeiten (Schulschluss am benachbarten Berufsschul-Campus) sehr sehr eng wird. Außerdem sieht man, dass der Rasen im Grünstreifen arg gelitten hat.

    Anfang Dezember 2019

    Und jetzt das "Schild zum Tag", heute aufgenommen:

    Mitte Dezember 2019

    Ich vermute mal ganz stark: Fortsetzung folgt!

  • Die Anordnung ist in dieser Kombination rechtswidrig, denn die VwV-StVO zu VZ 240 sagt:

    "Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt."

    Ich schreibe diesen Satz meiner Straßenverkehrsbehörde jetzt bei jeder sich bietenden Gelegenheit, erwähne, dass ich mit dem Fahrrad grundsätzlich an einer solchen Stelle auf die Fahrbahn ausweiche und die verkehrsrechtliche Anordnung ohne weitere Kontaktaufnahme verwaltungsrechtlich überprüfen lassen werde, wenn die Polizei meint, dort mich dann in irgendeiner Art und Weise maßregeln zu müssen. Steter Tropfen höhlt den Stein!

  • Die Anordnung ist in dieser Kombination rechtswidrig, denn die VwV-StVO zu VZ 240 sagt:

    "Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt."

    Ich schreibe diesen Satz meiner Straßenverkehrsbehörde jetzt bei jeder sich bietenden Gelegenheit, erwähne, dass ich mit dem Fahrrad grundsätzlich an einer solchen Stelle auf die Fahrbahn ausweiche und die verkehrsrechtliche Anordnung ohne weitere Kontaktaufnahme verwaltungsrechtlich überprüfen lassen werde, wenn die Polizei meint, dort mich dann in irgendeiner Art und Weise maßregeln zu müssen. Steter Tropfen höhlt den Stein!

    Naja eine Radarkontrolle wurde ja bislang dort noch nicht angeordnet. Auf jeden Fall vielen Dank für den Hinweis auf die VwV-StVO zu Zeichen 240. Ich habe mal versucht die zu finden und bin hier fündig geworden: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Ich sehe allerdings die Gefahr heranreifen, dass ein weiteres Insistieren dazu führen wird, dass die Umleitungsstrecke komplett für den Radverkehr gesperrt wird. Und da es sich um einen Zweirichtungsradweg handelt, der an dieser Stelle auch absolut seine Berechtigung hat, ergäbe das größere Umwege für Radler, dann lieber kurze Abschnitte mit Tempo 5.

  • Ich habe mal versucht die zu finden und bin hier fündig geworden: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Die VwV war dir bislang gänzlich unbekannt...!? :/

    Ich sehe allerdings die Gefahr heranreifen, dass ein weiteres Insistieren dazu führen wird, dass die Umleitungsstrecke komplett für den Radverkehr gesperrt wird.

    Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte dies rechtmäßiger sein als der bisherige Quark...!? Das Z 274-5 gilt übrigens für die gesamte Straße. :evil:

  • Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte dies rechtmäßiger sein als der bisherige Quark...!? Das Z 274-5 gilt übrigens für die gesamte Straße. :evil:

    Das wird mir jetzt langsam unheimlich, was du da schreibst.

    Ich hatte ja schon mit einer Fortsetzung gerechnet, dass die aber so schnell kommt:

    Zunächst mal die Situation aus Sicht der Ohestraße. Von der Ohestraße aus kann man mit dem Auto nur rechts abbiegen in die Gustav-Bradtke-Allee. Drei Autofahrspuren führen in Richtung Waterlooplatz. Die Autofahrspuren (ebenfalls drei) für die Gegenrichtung befinden sich jenseits der eingezäunten Stadtbahngleise.

    Damit ist doch eigentlich hinreichend klargestellt, dass die 5 km/h-Tempobegrenzung sich auf den Radweg beziehen.

    Aber dann komm Pirminator und schreibt hier so was. ("... gilt übrigens für die gesamte Straße")

    Und schon kommt in Hannover wer auf die Idee, noch ein erläuterndes Schild unter die "5" zu setzen.

     

    Da hängt ein Zusatzschild, das gestern noch nicht da hing!

    Bei genauerem Hinsehen entdeckt man, dass da dran rumgebastelt wurde:

  • Achso. Das ist so eine überbreite, baulich getrennte Straße mit einer Straßenbahn dazwischen und damit zwei getrennten Fahrbahnen!? Das sind dann zwei parallele Straßen und das blaue Ding natürlich "nur" eine Quasi-Freigabe einer Einbahnstraße. Die 5 km/h gelten dann in der Tat nur für die Einbahnstraße links. Da man die aber nur über den Gehweg legal befahren kann, ist das "gehupft wie gesprungen". 8o

    Achja, was sind nochmal "Autofahrspuren"...!? :sleeping:

    Einfach den weißen Aufkleber wegmachen, dann gilt für Radfahrer wieder "frei"e Geschwindigkeitswahl. ;)

  • Das wird mir jetzt langsam unheimlich, was du da schreibst.

    Bestimmt liest jemand aus der Hannoveraner Verwaltung hier mit. Montag hängt dann vielleicht [Zusatzzeichen 1022-10] unter der 209, dann können wir als Nächstes überlegen, ob das [Zeichen 205] noch für den Radverkehr gilt...

  • Bei genauerem Hinsehen entdeckt man, dass da dran rumgebastelt wurde:

    Und damit ist es ungültig.

    Das was gesagt werden will kann man sich denken, aber ein "nur für Radverkehr" Zusatzzeichen gibt es nicht. Selber Schilder basteln ist mit gutem Grund unzulässig.

    Schon traurig, dass man alles mögliche unzulässige versucht um den Radverkehr ein zu schränken. Als würde die Welt unter gehen, wenn man vom Kraftverkehr mal verlangen würde langsam zu fahren oder hinter einem Radfahrer her. :(

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Das was gesagt werden will kann man sich denken, aber ein "nur für Radverkehr" Zusatzzeichen gibt es nicht.

    Doch, gibt es. Im VzKat heißt es dazu "kann auch Teil eines beschränkenden Zusatzzeichen nach § 41 Abs. 2 StVO sein". Wobei es wohl eher "Verkehrszeichen" statt "Zusatzzeichen" oder "Zusatz" statt "Teil" heißen müsste? :/Man meint damit wohl die Zz 1040 bis 1053.

    ein zu schränken (...) unter gehen

    einzuschränken (...) untergehen. ;)

  • Auch die Aufstellung ist Mangelhaft - es wird eine Standsicherheitsklasse von K5 benötigt...

    Tab-K6.jpg

    Quelle: rsa-95.de

    Im vorliegenden Fall frage ich mich ohnehin, warum die Baustellenschilder nicht einfach an dem ohnehin vorhandenen regulären Schildermast befestigt werden:

  • Achja, was sind nochmal "Autofahrspuren"...!? :sleeping:

    In dem Fall halte ich es für gerechtfertigt, von "Autofahrspuren" zu reden. Klar im Prinzip können da auch andere Verkehrsteilnehmer als Radfahrer legal darauf unterwegs sein:

    Aber das was die Verkehrsverwaltung hier umtreibt ist doch der Versuch, Radfahrer auf jeden Fall von den "Autofahrbahnen" zu verdammen.

    Auf denen darf übrigens trotz Baustelle Tempo 50 gefahren werden, also zehnmal so schnell wie es von den Verkehrbehörden für den Radverkehr im Baustellenbereich angeordnet wird.

  • Auch die Aufstellung ist Mangelhaft - es wird eine Standsicherheitsklasse von K5 benötigt...

    Tab-K6.jpg

    Quelle: rsa-95.de

    Ich habe in der Quelle mal nachgeschaut, die du zitiert hast. Da bin ich auf diese Konstruktion gestoßen, die auch ausreichen müsste: http://www.rsa-95.de/15/Aufstellvor…283-ZZ-2m-B.jpg

    In jedem Fall ist die in meinem Beispiel benutzte Halterung unzureichend. Der Schilderpfosten ist mit drei Schildern versehen, so dass bei Wind die Konstruktion umzukippen droht. Außerdem steht die Fußplatte auf einer unebenen "Grün"-Fläche. Ich höre jedoch besser auf zu meckern, denn wenn die Baustellenschilder-Aufsteller die richtige Fußplattenkonstruktion benutzen, dann ist am Ende der komplette Weg dicht.

    Ich muss gestehen, dass ich dank deines Hinweises das erste Mal in diese "Richtlinie für Sicherungen von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) hineingeschaut habe. Auf Wikipedia gibt es einen kurzen Artikel darüber: https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlini…an_Stra%C3%9Fen Scheint ja so eine Art "Bibel" der Baustellenschilder-Aufsteller zu sein. Sehr "bibelfest" sind sie allerdings nicht die Baustellenschilder-Aufsteller. Wenn ich mich so umschaue und das mit dem vergleiche, was in der RSA steht, dann sieht es sehr so aus, dass häufig an Material gespart wird.

    Auf jeden Fall ein interessanter Aspekt für diesen Thread, "Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht". Da lassen sich insbesondere an windigen Tagen einige krasse Fotos anfertigen. Erst die Tage hatte ich in so einer Sache bei der Polizei Bescheid gesagt, weil da eine komplette Baustellenabsicherung weggeblasen war. Vermutlich war die auch unzureichend gesichert.