Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • Dank Baustelle endet dieser Fahrradweg ([Zeichen 241-30]) nach etwa hundert Metern wieder. Ist das noch straßenbegleitend, oder entfällt die Benutzungspflicht damit komplett? Das würde ein paar unnötige Bordsteine einsparen...

  • An der Gustav-Bradtke-Allee/Ecke Ohestraße wird zur Zeit auf einem Grundstück gebaut. Der Bauzaun blockiert jetzt den Teil des Bürgersteigs, der sonst der Fußweg ist. Auf dem Zwei-Richtungen-Radweg findet jetzt Radverkehr in beide Richtungen und Fußverkehr statt.

    An ihren Baustellen werdet ihr sie erkennen! (Die Stadtverwaltungen, die dann wenn's eng wird, dem Autoverkehr keine Verengung zumuten, aber Radler und Fußgänger zusammendrängeln.)

    Und dann auch noch einfach das alte Schild vergessen abzudecken:?:

  • Hier ist mal die gesamte Kompetenz der Stader Verkehrsbehörde auf einem Bild zusammengefasst:

    Das Ensemble beginnt links mit einem [Zeichen 250], die Straße ist also für alle Fahrzeuge gesperrt. Das wäre doch mal eine Nummer, dort alle abzuzetteln, die durch die Baustelle fahren. Aber man überlässt es hier ohnehin den Verkehrsteilnehmern, selbst zu entscheiden, welche Verkehrszeichen für sie gelten. Ich habe ebenfalls beschlossen, dass man das Schild dort irrtümlich hingestellt oder vergessen hat.

    Dahinter steht ein VZ 133 "Vorsicht Fußgänger" mit Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1012-32]. Es wird also vor Radfahrern gewarnt, die vom Fahrrad abgestiegen sind. Darunter findet man aber auch noch das Zusatzzeichen 1000-22 "Fußgänger: Anderen Gehweg benutzen". Vielleicht warnt man also auch vor Fußgängern, die auf den anderen Gehweg wechseln oder in der Gesamtkomposition nur vor abgestiegenen Geisterradlern, die ihr Fahrrad jetzt auf die andere Straßenseite schieben.

    Nachdem man bis zu dieser Stelle auf der Fahrbahn gefahren ist, empfängt den Radfahrer auf der rechten Seite zunächst ein [Zeichen 240] und wenige Meter dahinter ein [Zeichen 239]. Man möchte offenbar Radfahrer zunächst auf den Gehweg zwingen, auf dem sie 5m weiter nicht mehr fahren dürfen. Erstaunlicher Weise hat man sich das ZZ 1012-32 [Zusatzzeichen 1012-32] gespart, welches man hier an Baustellen erst einmal grundsätzlich aufhängt, um deutlich zu machen, dass man sich um Radfahrer gar nicht erst Gedanken machen wollte, oder um noch einmal zu erklären, was ein Gehweg ist. Ganz klar, dass dort dennoch fleißig auf dem Gehweg geradelt wird und -wie man sieht- egal in welcher Fahrtrichtung.

    Ich bin dort auf der Fahrbahn durch die Arbeitsstelle gefahren, aber ich habe mich schon gefragt, ob die Ampelphasen auch für langsamere Radfahrer ausreichend lang wären (vermutlich nicht). Es wäre daher vielleicht ganz nett gewesen, den langsamen Radfahrern die Passage auf dem Gehweg mit einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] zu ermöglichen, zumal ich mir sicher bin, dass das rote Pflaster nach Abschluss der Bauarbeiten ohnehin wieder ein [Zeichen 240] verpasst bekommt.

    An der zweiten Baustellenampel hat man sich in Gegenrichtung auch eine lustige Falle ausgedacht: Erst erklärt man den Gehweg per [Zeichen 240] zum benutzungspflichtigen Geh- und Radweg, um danach per [Zusatzzeichen 1012-32] anzuzeigen, dass man da gar nicht mehr Fahrrad fahren soll.

    Nun wissen vermutlich nur besonders regelkundige Verkehrsteilnehmer, dass allein stehende Zusatzzeichen bis auf wenige definierte Ausnahmen gar keine Bedeutung haben, aber im Schadensfalle würde sicherlich die Frage aufkommen, warum man auf der Fahrbahn durch die Arbeitsstelle gefahren ist, wo doch vorher ein Fahrbahnbenutzungsverbot für Radfahrer ausgesprochen wurde. Da wird wohl nicht jeder Richter meine Interpretation teilen, dass ein Radweg, auf dem ich nicht Fahrrad fahren sondern absteigen und schieben soll, wohl nicht mehr benutzungspflichtig sein kann. Dass man am Aufstellungsort des Z240 mangels Bordsteinabsenkung gar nicht auf den Sonderweg wechseln kann, ist hier auch nicht so wichtig, weil man vermutlich davon ausgeht, dass sowieso schon alle Radfahrer auf dem Gehweg fahren (weil der ja rot gepflastert ist). Dass es eine Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen gibt, hat sich bis hierher leider noch nicht herumgesprochen.

    Auch ist die eigentliche Intention der Verkehrsbehörde wieder erkennbar, dass man dort überhaupt keine Radfahrer haben will und auch nicht bereit ist, sich Gedanken darum zu machen, wie man als weniger sportlich ambitionierter Radfahrer rechtzeitig durch die Baustelle kommt, ohne 500m lang zum Fußgänger zu werden oder sich irgendwann Auge in Auge mit dem Gegenverkehr auf der Fahrbahn wiederzufinden.

  • Ist das ein Zweirichtungsradweg ?

    Diese Frage wirft natürlich sofort eine neue auf:


    Üblicherweise sind Zweirichtungsradwege ja mit einem Radweg-Schild und einem Zusatzschild versehen, das Zweirichtungsverkehr anzeigt: [Zusatzzeichen 1000-31]

    Im vorliegenden Fall steht das Radwegschild so, dass es diejenigen Radfahrer, die aus der "falschen" Richtung auf das Schild zufahren, es sehen. Muss dann auch das Zusatzschild für den Zweirichtungsverkehr angebracht werden? Oder ist davon auszugehen, dass diese Radfahrer, die in der "falschen" Richtung unterwegs sind, von selbst drauf kommen, dass auch Radverkehr aus der anderen Richtung stattfindet?

    Nochmal bildlich: Zunächst noch mal die Situation:

    Das Zweirichtungen-Schild ist von mir reinkopiert worden.

  • Auch ist die eigentliche Intention der Verkehrsbehörde wieder erkennbar, dass man dort überhaupt keine Radfahrer haben will und auch nicht bereit ist, sich Gedanken darum zu machen, wie man als weniger sportlich ambitionierter Radfahrer rechtzeitig durch die Baustelle kommt, ohne 500m lang zum Fußgänger zu werden oder sich irgendwann Auge in Auge mit dem Gegenverkehr auf der Fahrbahn wiederzufinden.

    Wie ich weiter oben schon sagte:

    An ihren Baustellen werdet ihr sie erkennen! (Die Stadtverwaltungen, die dann wenn's eng wird, dem Autoverkehr keine Verengung zumuten, aber Radler und Fußgänger zusammendrängeln.) Oder wie in deinem Fall in Stade, gar nicht erst ernsthaft den Radverkehr zur Kenntnis nehmen.

  • Wie ich weiter oben schon sagte:

    An ihren Baustellen werdet ihr sie erkennen! (Die Stadtverwaltungen, die dann wenn's eng wird, dem Autoverkehr keine Verengung zumuten, aber Radler und Fußgänger zusammendrängeln.) Oder wie in deinem Fall in Stade, gar nicht erst ernsthaft den Radverkehr zur Kenntnis nehmen.


    Am Theodor-Heuss-Platz (Dammtor Bahnhof) ist gut erkennbar, welchen Stellenwert der Rad- und Fußverkehr für die Verantwortlichen der Stadt Hamburg hat.

    Für das Bild ohne Fußgänger und Radfahrer musste ich sehr lange warten.

    Es handelt sich um einen benutzungspflichten gemeinsamen Zweirichtungs Rad- und Fußweg.

  • Üblicherweise sind Zweirichtungsradwege ja mit einem Radweg-Schild und einem Zusatzschild versehen, das Zweirichtungsverkehr anzeigt: [Zusatzzeichen 1000-31]


    Im vorliegenden Fall steht das Radwegschild so, dass es diejenigen Radfahrer, die aus der "falschen" Richtung auf das Schild zufahren, es sehen. Muss dann auch das Zusatzschild für den Zweirichtungsverkehr angebracht werden? Oder ist davon auszugehen, dass diese Radfahrer, die in der "falschen" Richtung unterwegs sind, von selbst drauf kommen, dass auch Radverkehr aus der anderen Richtung stattfindet?

    In der Pfalz und im Saarland gibt es dieses Verkehrszeichen an Zweirichtungswegen überhaupt nicht, höchstens mal in gaaaaanz seltenen Ausnahmefällen (und dann meist das falsche). Es ist auch lt. StVO nicht verpflichtend, also wird hier behördlicherseits darauf verzichtet. Für erfahrene Radfahrer ist es doch eh klar, dass man immer mit Geisterradlern rechnen muss...! =O

  • Am Theodor-Heuss-Platz (Dammtor Bahnhof) ist gut erkennbar, welchen Stellenwert der Rad- und Fußverkehr für die Verantwortlichen der Stadt Hamburg hat.

    Für das Bild ohne Fußgänger und Radfahrer musste ich sehr lange warten.

    Es handelt sich um einen benutzungspflichten gemeinsamen Zweirichtungs Rad- und Fußweg.

    Kenne ich irgendwoher... (Baustelle inzwischen Geschichte)

  • Hannover, Cellerstraße Richtung List, kurz nach der Bahnunterführung. [Zeichen 241-30]ausgeschildert. Die Stelle ist ohnehin schon unzumutbar eng. Mit Baustelle wird's noch mal enger. Und plötzlich weiß ich, dass ein Fahrradhelm nicht nur als Sturzhelm gute Dienste leisten kann, sondern besonders bei größeren Radfahrern auch noch anderen Zwecken dient:

  • Beitrag von Ullie (13. November 2018 um 22:21)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Falscher Thread. Habe den Beitrag in lustige Schilder verschoben. (13. November 2018 um 23:47).
  • Ist das ein Zweirichtungsradweg ?

    Deine Frage im Hinterkopf bin ich heute extra mal das Stück am Bauzaun entlang bis zum anderen Ende gefahren.

    Normalerweise bieg ich vorher ab. Aber es hat sich "gelohnt".

    Hier das, was dem Radfahrer von dieser Seite aus zugemutet wird:

    Bereits im Beschwerdeformular auf hannover.de eingetragen! Aber wer Ambitionen hat, der kann da ja gerne auch mal aktuv werden:

    https://e-government.hannover-stadt.de/impulsweb.nsf

    Auf diesem Straßenabschnitt gibt es übrigens drei Fahrspuren. Da kann ja wohl mal eine von umgenutzt werden?! Am Besten dauerhaft als protected bikeline! ;)

  • Oho! Das ging aber schnell! habe bereits eine Email zur Antwort erhalten, dass der Baustellenausschilderer bereits aufgefordert wurde, das Radfahrer absteigen Schild [Zusatzzeichen 1012-32] unverzüglich abzuhängen! Geht doch!

  • Das ist in München, Ecke Maximilanstr  / Karl-Scharnagl-Ring.

    Eine sehr große Kreuzung. Ich kam aus dem Karl-Scharnagl-Ring aus Norden, auf dem rechten Radweg, und will an der Kreuzung links in die Maximilianstr. abbiegen.

    Rund um die Kreuzung sind Zwei-Richtungs-Radwegfurten angelegt. Man kann also, um links abzubiegen, sich für rechtsrum oder linksrum entscheiden; abhängig davon welche Ampel zuerst grün zeigt. Linksrum ging zuerst, und dann kam diese Falle:

    Die nächste Radwegfurt war vollständig mit der Baustellenabsperrung verschlossen, Fussgänger- und Radverkehr verboten.

    Man sieht doch was gemeint ist: Gradeaus gehts halt auf der linken Seite nicht weiter, und damit Fußgänger/Radfahrer nicht am Eck stranden, hat man schon auf dieser Seite dichtgemacht.

    Nicht bedacht wurden : Linksabbiegende Radfahrer in die Maximilianstraße wie ich; und rechtsabbiegende aus der Maximilianstraße, wie man auf dem Foto schön sehen kann.

    An der Baustelle hat einer Anweisungen gegeben; ich hab ihn angesprochen, angeblich war es der Polier. Er sagt das Kreisverwaltungsreferat habe es so angeordnet, er könne nichts machen, Sicherheitsgründe. Dann Anruf bei der 110, sie wollen jemanden schicken der sich das anschaut.

    Letztlich habe ich dann ein Stück zurückgeschoben, mich auf der Fahrbahn eingereiht und bin auf der Fahrbahn links abgebogen. Das war sicher und komfortabel.

  • https://www.google.de/maps/@52.39559…!7i13312!8i6656 Das ist der googlestreetview-Link. Und hier ist die aktuelle Baustellensituation:

    So stellt sich die Situation stadteinwärts auf der Vahrenwalder Straße zwischen Rotermundstraße und Dragonerstraße dar:

    Hier ist normalerweise ein Einrichtungs-Hochbordradweg Richtung stadteinwärts (und ein Fußweg) [Zeichen 241-30]. Der Radweg darf nicht in der Gegenrichtung befahren werden.

    Interessant ist die Baustellenausschilderung in der Gegenrichtung, also stadtauswärts, wenn man also auf dem Radweg in der falschen Fahrtrichtung unterwegs ist. Das machen viele Radfahrer, weil die Vahrenwalderstraße nur an sehr wenigen Stelle und nur extrem umständlich überquert werden kann. Da hat sich wohl ein Baustellen-Ausschilderer gedacht: Tun wir den Radlern mal was Gutes und erlauben ihnen die Benutzung eines getrennten (sic!) Fuß- und Radweges in die falsche Richtung. Nur wenige Meter später verließ ihn die Courage und er stellt ein "Radfahrer absteigen" auf.

    Meldung an die Stadt ist bereits raus!

    Ergänzung: (Beim Vergleich mit den google-street-view-Bild nicht wundern, das evangelische Jugendzentrum am rechten Bildrand wurde vor Kurzem umgebaut.)