Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • Zur Wortklauberei, welche ganz unabhängig vom Wahrheitsgehalt ist.

    Wenn ich die Sprache des Gegners übernehme, muß ich wie ein Schießhund aufpassen, das der meine Aussage nicht gegen mich verwenden kann. Hier lautet die Tatsache oder Meinung: Ohne Blau kein Zwang => kein weiteres Blau == kein weiterer Zwang. Der Gegner macht daraus: Muß wiederholt werden. Sage ich das so, wird der Gegner daraus Zustimmung ableiten. Das ist tödlich, weil ich das gerade nicht meine. Und schon habe ich kein Argument mehr gegen die Beblauung sämtlicher Wegelchen.

    Ein deutlicheres Beispiel ist „Gleichstellung“, das meint Ergebnisgleichheit unabhängig von Leistung, zu „Gleichberechtigung“, jeder hat die gleiche Chance, sich zu beweisen, durch Leistung zu überzeugen. Tatsächlich aber werden beide synonym verwendet, nämlich Bevorteilung (der Frau). Überall, immer, bis in die höchsten EU-Gremien, die Richtlinien festlegen, welche hier zu Gesetzen werden. Wer also „Gleiche Rechte und gleiche Pflichten“ meint, muß diese Worte statt „Gleichberechtigung“ verwenden, will er nicht bei den Gleichstellern im Boot sitzen. Wo auch immer das passiert, kann man zusehen, wie die Fans der Gleichstellung dem Gleichberechtiger die durchaus richtigen Argumente entreißen. Resultat: Man stimmt zu, das die Frau mehr Rechte bekommt und dem Mann die Pflichten überläßt.

    Das es ganz genau so läuft, dafür ist das Grundgesetz mein bester Zeuge. In der Weimarer Verfassung hieß es tatsächlich „Gleiche Rechte und gleiche Pflichten“, diese Worte sollten zuerst ins GG übernommen werden. Dann traten die Weiber auf den Plan mit dem bekannten Ergebnis. Anschließend hieß es ganz Gentlemenlike, manche Pflichten könne man Frauen eben nicht zumuten. Was wir heute davon haben, ist nicht zu übersehen, Tittenbonus statt Leistung, Gleichstellung, wie sie im Buche steht, jede einzelne davon begründet mit der im GG stehenden Gleichberechtigung.

    Die Moral von der Geschicht': Spiel' nach den Regeln des Gegners nicht.

  • Aah, der erste, dessen Meinung immer die seines Gegenübers ist, der lieber nicht selbst argumentiert. Sehr gut, Brav, immer hinterhertrotten. Wie praktisch doch diese Daumen sind, Meinung kundtun (und ein Stück weit auch vorgeben), ohne sie zu äußern und ohne Argumente.

  • Ich habe damit lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ich deinem Erguss voller Meinung, Verallgemeinerungen und ohne Argumente nicht zustimme.

    Teilweise würde ich dir sogar Zustimmen, aber im Großen und Ganzen übertreibst du maßlos und verallgemeinerst viel zu stark.

    Da deine Meinung ja sowieso feststeht und alle, die eine andere Meinung haben als du, für dich offenbar dumme hirnlose Idioten sind, ist eigentlich jedes von mir hier geschriebene Wort an dich Zeitverschwendung.

  • Ich wende dann in Analogie immer § 39 (2) an:

    "Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht."

    ... denn für mich gilt, dass "auf" zugleich "über" ist ...

  • Wobei ja dann hier die Frage ist:

    • Ist das eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage?
    • Inwieweit wird dann der Gefährdung des Radverkehrs auf der Fahrbahn begegnet (tatbestandliche Voraussetzung!)?
    • Wenn keine Maßnahmen für den Radverkehr getroffen wurden: inwieweit ist das Fahrbahnverbot ohne Baustelle dann überhaupt rechtlich zulässig?