Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • Vor Ostern sah die Umleitung an der Baustelle auf dem Bürgersteig der Marienstraße noch so aus:

    Nanu woher kommt der Gegenverkehr?

    (Normal ist hier kein Zweirichtungsfahrradweg.)

    Versehentlich wurde am anderen Ende ebenfalls ein [Zeichen 240] aufgehängt, sodass auf dem ohnehin schon sehr schmalen Abschnitt in beide Richtungen mit dem Fahrrad gefahren werden darf und gleichzeitig Fußverkehr stattfindet.

    Das falsch aufgestellte [Zeichen 240] wurde aufgrund meines Hinweises (oder vielleicht ist es noch wem aufgefallen und hat beim Tiefbauamt Bescheid gesagt) nur ein, zwei Tage später abmontiert.

    Weil trotzdem sehr schmal und auf der Fahrbahn insgesamt 5 Fahrspuren für Autos vorhanden, die nicht betroffen waren, hatte ich angeregt, eine der beiden Fahrspuren stadtauswärts in eine breitere Umleitung für den Radverkehr umzuwandeln. Ich hatte dazu sogar ein bearbeitetes Foto mit geschickt:

    Das war vor Ostern. Nach Ostern dann die Überraschung: Eine Fahrspur wurde auf großer Länge umgewandelt in einen gemeinsamen Fuß- und Radweg. Der Radverkehr darf nur in Fahrtrichtung stadtauswärts fahren: (Allerdings ist das nicht ganz genau dieselbe Stelle wie auf meinem Foto mit Zeichnung, sondern ein kleines Stück weiter stadtauswärts. Und vielleicht hätten das Tiefbauamt hier ohnehin die Fahrbahn gesperrt, auch wenn ich nichts geschrieben hätte. Trotzdem denke ich, lohnt es sich, die Verkehrsbehörden auf so was hinzuweisen.

    Fahrradfahrer*innen, die besonders viel Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen, benutzen trotzdem die Fahrbahn, obwohl das streng genommen nicht erlaubt ist, weil der Umleitungs-Fahrradweg ja mit einem blauen Schild benutzungspflichtig gemacht wurde.

    Frage: Sollte der Umleitungsweg anstatt mit [Zeichen 240] besser mit [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert werden? Dann könnten Fahrradfahrer*innen ganz ordnungsgerecht auf der Fahrbahn fahren. Außerdem sollte auf der Fahrbahn dann Tempo 30 gelten und ein [Zeichen 138-10] aufgestellt werden. Obwohl: Wenn ein Gefahrenschild ("Achtung-Schild") steht, dann sollte der Fahrverkehr ohnehin von 50 auf 30 reduzieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (14. April 2023 um 17:05)

  • Nun ja, vermutlich wird es dazu keine behördliche Anordnung geben, insofern wird das Ding nichtig sein.

    Allerdings gilt ja, dass Verkehrszeichen so aufzustellen sind, dass „ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer mit einem beiläufigen Blick“ die Situation erfassen können muss. Und da bis heute die meisten blauen Lollies inflationär rechtswidrig aufgestellt sind, wird man einem Radfahrer, der hier (trotzdem) fährt, keinen Vorwurf machen können.

    Die spannende Frage ist ja dann immer, wenn es kracht: wer haftet? Laut einem Urteil des OLG Karlsruhe kann sich in einem solchen Fall die zuständige Behörde jedenfalls nicht auf das Verweisungsprivileg des § 839 BGB berufen. Wenn man das Urteil regelmäßig und konsequent anwenden würde, dann sollte es derlei Unsinn im Straßenraum eigentlich schon lange nicht mehr geben.

  • darf muss

    Na ja, das mit dem "muss" ist besonders schwierig, weil ja auf der anderen Straßenseite ebenfalls ein benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgeschildert ist. Und als Fahrradfahrer kann ich ja nicht auf zwei benutzungspflichtigen Fahrradwegen gleichzeitig fahren.

    Ich meinte das allerdings ohnehin in einem anderen Sinn. Die Fahrradwege auf beiden Seiten der Marienstraße sind jeweils Ein-Richtungs-Fahrradwege, die normalerweise auch nur in eine Richtung befahren werden dürfen. Durch das falsch aufgehängte [Zeichen 240] war es im Baustellenbereich möglich, dass auch in die andere Richtung gefahren werden darf. Das falsch aufgehängte [Zeichen 240] Schild, das die Benutzung des Fahrradweges in die Gegenrichtung erlaubte, wurde abgehängt.

    Die neue Beschilderung erlaubt nur das Fahren in die übliche Fahrtrichtung.

    Würde allerdings anstatt [Zeichen 240] das hier hängen [Zeichen 239]+ [Zusatzzeichen 1022-10], dann wäre der Umleitungsweg nicht mehr benutzungspflichtig für den Fahrradverkehr. Weil oft sehr dichter Autoverkehr auf der Marienstraße ist, ist es allerdings für den Fahrradverkehr wichtig, weiterhin daran vorbeifahren zu können. Und dabei ist Schrittgeschwindigkeit auf einem Fußweg [Zeichen 239]+ [Zusatzzeichen 1022-10] immer noch besser als im Stau stehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (14. April 2023 um 17:30)

  • Fahrradfahrer*innen, die besonders viel Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen, benutzen trotzdem die Fahrbahn, obwohl das streng genommen nicht erlaubt ist, weil der Umleitungs-Fahrradweg ja mit einem blauen Schild benutzungspflichtig gemacht wurde.

    von der Walter-Gieseking-Straße darf man nicht links in die MArienstraße abbiegen, oder?

    Wenn doch, könnte das das Fahrbahnradeln an der Stelle evtl. erklären.

    Grundsätzlich darf man bei der Wahl der Absperrung dort jetzt auch hinterfragen, warum die Querung der MArienstraße für den Fußverkehr nun plötzlich nur noch eingeschränkt möglich ist...

    Auch wenn da 5 Fahrstreifen existieren: ohne bauliche Einrichtungen darf ich die Fahrbahn dort queren. jetzt nicht mehr. blöd.

    Gut, wenn man das abgewogen hat.. :rolleyes:

  • von der Walter-Gieseking-Straße darf man nicht links in die MArienstraße abbiegen, oder?

    Wenn doch, könnte das das Fahrbahnradeln an der Stelle evtl. erklären.

    Stimmt: Links abbiegen von der Wälter-Gieseking-Straße ist nicht vorgesehen.

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    Grundsätzlich darf man bei der Wahl der Absperrung dort jetzt auch hinterfragen, warum die Querung der MArienstraße für den Fußverkehr nun plötzlich nur noch eingeschränkt möglich ist...

    Auch wenn da 5 Fahrstreifen existieren: ohne bauliche Einrichtungen darf ich die Fahrbahn dort queren. jetzt nicht mehr. blöd.

    Gut, wenn man das abgewogen hat.. :rolleyes:

    Dass das abgewogen wurde, glaube ich eher nicht, aber wegen der fünf Fahrspuren und wegen des hohen Verkehrsaufkommens verbunden mit Tempo 50 und der breiten Fahrbahn, die zum "Rasen" ermuntert, ist das Fußgängeraufkommen auf der Fahrbahn sehr gering bis null. Und auch Fahrradfahrer*innen starten eher nicht vom stadtauswärts gelegenen Henriettenstift aus direkt auf die Gegenfahrbahn.

  • ich glaub nicht, dass das Verkehrsaufkommen Sonntag früh um 7:00 so groß ist. Oder Samstag abend um 01:00.

    Und anders herum: wenn die Querung so gefährlich wäre, hätte die StVB schon längst Gitter anbringen lassen. Ohne ist das Queren erlaubt, egal ob 5 oder 10 Fahrstreifen.

    und jetzt ist es eben dort nicht mehr erlaubt. :|

  • ich glaub nicht, dass das Verkehrsaufkommen Sonntag früh um 7:00 so groß ist. Oder Samstag abend um 01:00.

    Und anders herum: wenn die Querung so gefährlich wäre, hätte die StVB schon längst Gitter anbringen lassen. Ohne ist das Queren erlaubt, egal ob 5 oder 10 Fahrstreifen.

    und jetzt ist es eben dort nicht mehr erlaubt. :|

    Ich habe grade noch mal nachgeschaut, welches Foto mit eingezeichnetem Verbesserungsvorschlag ich vor Ostern an das Tiefbauamt geschickt hatte. Es war das hier:

    Das hätte tatsächlich weiter ein Queren der Fahrbahn für Fußgänger ermöglicht.

  • Bei der StVB sitzen eben „Profis“

    Ich weiß noch immer nicht, ob sowas von der StVB angeordnet wird, oder ob Baustellenfirmen einfach nach eigenem Gusto Schilder hinstellen.

    Hat da schonmal jemand nachgeforscht?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hat da schonmal jemand nachgeforscht?

    Ja ;): In gefühlt 95 % der Fälle gibt es keine Straßenverkehrsbehördliche Anordnung. Meist wird das also eigenmächtig von Bauarbeitern aufgestellt. Es ist allerdings in Hamburg so, dass hier bei weitem nicht nur die Straßenverkehrsbehörden [Zeichen 237] anordnen dürfen, sondern auch noch viele weitere Institutionen…

    Bei auf den ersten Blick „gut gemachten“ Beschilderungen (die dann z. B. mit den ‚korrekten‘ Schildern an den richtigen Stellen, mit Ab-/Aufleitungen und Hinweisschildern daherkommen) an Hauptverkehrsstraßen, die in sich schlüssig wirken, aber illegal sind, weil § 45 Abs. 9 StVO einfach nicht erfüllt wird, liegt dann allerdings durchaus mal eine entsprechende Anordnung vor, wenn auch nicht unbedingt von der jeweiligen StVB…

    Gerhart Der Schwachsinn dürfte, meiner Einschätzung nach, nicht angeordnet sein…

    alles aufgestellt, was aufm pritschenwagen lag :S

    Schilderbingo bzw. Schilderlotterie

  • Es muss das ureigenste Interesse jeder Straßenverkehrsbehörde sein, dass nur Verkehrszeichen im Straßenraum stehen, welche von ihr angeordnet wurden. Sonst braucht sich ja auch keiner wundern, wenn die Schilder nicht beachtet werden, denn woher soll man (bzw. der berühmte "durchschnittliche Verkehrsteilnehmer mit beiläufigem Blick") denn wissen, welches angeordnet wurde und welches nicht? An Baustellen sind die allermeisten Zeichen nicht ordnungsgemäß angeordnet, dann kann man den kleinen Rest doch auch getrost missachten?

    Das kommt halt davon, wenn die Behörden dem Schlendrian nicht rechtzeitig und nachhaltig Einhalt gebieten.

  • Es ist allerdings in Hamburg so, dass hier bei weitem nicht nur die Straßenverkehrsbehörden [Zeichen 237] anordnen dürfen, sondern auch noch viele weitere Institutionen…

    :/

    bist du dir sicher?

    Ich bin der Meinung, dass hoheitliche Aufgaben nicht einfach abgegeben werden können.

    Also selbst Hamburg Wasser, LSBG, HPA haben bei öffentlichen Straßen Sperrungen/BEschilderungen von der StVB absegnen zu lassen.

    Was der Regelfall ist:

    Mit Bekanntgabe der Einrichtung einer Arbeitsstelle wird ein Regelplan vom ausführenden Unternehmen eingereicht, der dann von der StVB abgesegnet wird. Aber so oder so muss das meiner Meinung nach über den Schreibtisch der StVB. :/

  • Also ich bin mir ziemlich sicher :): LSBG, Bezirksämter, Hamburg Wasser, Autobahn GmbH, HPA und noch ein paar andere können als Straßenbaubehörden wohl so ziemlich schalten und walten wie sie wollen… Meist bleibt es beim können, aber sie machen davon Gebrauch (offensichtlich gern in Form von [Zeichen 237] , was eben meist dort aufgestellt wird, wo es sonst gar nicht steht :S )…


    ... und wenn man dann anruft beim Revier, bekommt man die Frage gestellt, ob man vom Fach sei ...

    Mit dem Unterton "Wie erdreisten Sie sich, so etwas in Frage zu stellen?"

    Wer anruft hat NICHTS schriftlich! ;) Mancher Radler bekommt von den Straßenverkehrsbehörden in Hamburg ja bereits keinerlei Antwort mehr ^^

    Wenn die Behörden mal die richtigen Schilder aufstellen würden, dann müsste ich mich als Bürger ja gar nicht permanent mit denen anlegen ;)