Fahrradfahrer haben immer Recht...

  • Leider sind es viel zu wenig Radler, die Widersprüche gegen die vermeintlich "sicheren" Radwege einlegen.


    @ DMHH und Kampfradler
    An wen richtet man so ein Widerspruchsverfahren und wie kriegt man das ohne Juristen wirkungsvoll hin? Gibt es Beispiele, an denen man sich orientieren kann?
    Was ist mit dem ADFC? Könnten die nicht so etwas bündeln und als Interessenvertretung mehr Gewicht verleihen? Kennt jemand dort einen Ansprechpartner für Hamburg?

    Die Dummheit des Volkes ist unantastbar. [Zusatzzeichen 1022-10]

  • @ DMHH und Kampfradler
    An wen richtet man so ein Widerspruchsverfahren und wie krigt man das ohne Juristen wirkungsvoll hin? Gibt es Beispiele, an denen man sich orientieren kann?
    Was ist mit dem ADFC? Könnten die nicht so etwas bündeln und als Interessenvertretung mehr Gewicht verleihen? Kennt jemand dort einen Ansprechpartner für Hamburg?

    Ich glaube, die beiden genannten haben da schon einschlägige Erfahrungen :whistling: Gib ihnen ein bisschen Zeit zum Antworten, das wird sicher interessant.

  • Ich glaube, die beiden genannten haben da schon einschlägige Erfahrungen Gib ihnen ein bisschen Zeit zum Antworten, das wird sicher interessant.


    Hallo Malte. Danke für den Hinweis. Ich habe Zeit.

    Die Dummheit des Volkes ist unantastbar. [Zusatzzeichen 1022-10]

  • Ich glaube, die beiden genannten haben da schon einschlägige Erfahrungen :whistling: Gib ihnen ein bisschen Zeit zum Antworten, das wird sicher interessant.

    ich bin da raus :P
    Hab mit Radweg-Klagen nichts am Hut, bin da eher der provokante Radweg-Nicht-Benutzer-und-drauf-ankommen-lasser.
    Hatte zeitweise schonmal darüber nachgedacht, mich selbst anzuzeigen wegen Nichtbenutzung eines Benutzungspflichtigen Radweges. Einfach, um mal was anderes zu probieren.

    Grundätzlich kommt man ohne Anwalt verdammt weit.
    Es gibt Standardschreiben/Vorlagen/Entwürfe, die man benutzen kann, um die Abordnung von Z.237 zu begründen.
    Zuständig ist erstmal die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Polizeikommissariates, in dessen Revier der betreffende Radweg liegt.
    Aber es dauert einfach verdammt lange, bis was passiert.
    Finanziell biste mit ... was hatte ich mal gesagt? 450,- EUR? dabei, falls!!! es jemals zu einem Gerichtstermin kommt und!!! du dort unterliegst.

    Ich bin zuversichtlich, dass wir hier im Forum ein sinnvolles "How-To" hinbekommen, nachdem der ADFC-Hamburg da aktuell keine Kapazitäten hat, sowas aufzusetzen. :cursing:

  • Finanziell biste mit ... was hatte ich mal gesagt? 450,- EUR? dabei, falls!!! es jemals zu einem Gerichtstermin kommt und!!! du dort unterliegst.

    Ich habe was von etwa 360 Euro im Kopf, was ja für die meisten schon ein ziemliches Kostenrisiko darstellt. Verfahren vor Verwaltungsgerichten dürften wohl auch die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht tragen, oder?

  • Hi
    erst mal finde ich es Spitze von Ralle, dass er sich hier der Diskussion stellt. Willkommen im Forum.
    Ich erkenne in dem Video viele Fallen wieder, die das Radwegradeln so bietet. Die gezeigte Reaktion darauf halte ich aber wie die meisten hier für grenzwertig bzw. bereits über der Grenze. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Optik und der Montagepunkt der Kamera verschiedene Szenen und Geschwindigkeiten anders darstellt, als man sie live erleben würde.

    Was ich nicht verstehe:
    Wenn zuverlässig der gleiche LKW den Radweg blockiert, warum zeigt man das nicht an?
    Wenn die Radwegführung so bekloppt ist, warum fährt man dann darauf und weicht nicht auf die Fahrbahn aus? Benutzungspflicht hin oder her?
    Das Wegklagen von RBP wurde schon angesprochen. Imho ist oder war ein hamburger Blogger sehr erfolgreich mit dem Wegklagen von RBPs und hat den einschlägigen Schriftverkehr etc. online gestellt. Auf die Gefahr hin, dass Ralle heute Nacht nicht schlafen kann, hier die url:
    Ich hoffe mal, das ist hier erlaubt, zum Thema passend einen Link zu setzen.

    In Kürze habe ich etwas besser Zeit und möchte mich dann auch diesem Hobby widmen. Mal sehen, wie spassig das wird. Allerdings nicht in Hamburg, ich ziehe nach NRW.

    Trotz und alledem, sollte man sich entschließen, auf dem Radweg zu bleiben, sollte man trotz allem Frust den Anstand und die Vorsicht wahren und zumindest die weichen Ziele gnädiger behandeln. :saint:

    bye
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  • Hi
    erst mal finde ich es Spitze von Ralle, dass er sich hier der Diskussion stellt. Willkommen im Forum.


    Ja das stimmt. Das hatte ich auch nicht erwähnt :love:

    Dabei weiß ich ja fast auch so ein bisschen, wie das ist, wenn der Mob mit Fackeln und Mistgabeln vor (d)einem digitalen Account steht und schreit "Hängt ihn! Höher!!!"
    Andererseits geh ich davon aus, dass Ralle sich hier nun nicht in die Höhle des Löwen begibt. Ich glaub, wenn ich mal endlich zu einem Zusammenschnitt einiger meiner Clips käme, könnt ich da auch noch für ein bisschen Diskussionsstoff sorgen :whistling:

  • Zum Anderen besteht m.E. ethisch und rechtlich ein bedeutsamer Unterschied zwischen (evtl. vorsätzlichem) Behindern und Gefährden.

    Auf nicht-juristisch ist dieser Unterschied hier dargestellt (diesmal mit Autos). Erinnert mich an Sekunde 0:20 in Deinem Video, Ralle.

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  • Hallo,

    habe mich nun auch mal angemeldet nachdem ich vorher nur mitgelesen habe.

    Was mache ich denn am besten gegen Benutzungspflichten? Erst Antrag auf Überprüfen der Benutzungspflicht stellen oder direkt Widerspruch einlegen?

    Viele Grüße

  • Hab mal quergelesen.
    Als unverbrüchlicher Optimist finde ich das Video ein gutes Beispiel für das Bonmot:
    "Die Radfahrer werden immer rücksichtsloser." - "Das ist ein gutes Zeichen, es zeigt, dass immer mehr Autofahrer auf's Rad umsteigen."

    In velo veritas.

  • Ein kurzer Leitfaden für alle Interessierten (ohne Anspruch auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit):

    Widerspruch gegen eine Benutzungspflicht kann man einlegen, wenn man:
    1. Betroffener ist (es reicht, wenn man auch selten mal eine Straße benutzt)
    2. Die Anordnung, also das VZ 237 noch nicht länger als ein Jahr kennt.

    Klagen kann man:
    1. wenn man einen ablehnenden Widerspruchsbescheid bekommt. Dafür hat man einen Monat Zeit, wenn der Widerspruch eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhaltet, ohne diese hat man ein Jahr lang Zeit.

    2. wenn die Behörde länger als drei Monate nicht auf den Widerspruch reagiert. Dann klagt man wegen behördlicher Untätigkeit (§ 75 VwGO).

    Der typische Streitwert beträgt 5000,- Euro, woraus sich ein vorzustreckender Betrag von ca. 360,- Euro ergibt. Gewinnt man das Verfahren, bekommt man das Geld zurück (verzinst).

    Kennt man die angeordnete Benutzungspflicht länger als ein Jahr, stellt man bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen "Antrag auf Aufhebung". Den begründet man mit der VwV-StVO zu § 2 zu Absatz 4 Satz 2 RN 29: "Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen".

    Die Antwort auf diesen Antrag ist wiederum ein Verwaltungsakt, gegen den man, genau wie gegen die Benutzungspflicht, Widerspruch einlegen kann (evtl. auch direkt klagen, das weiß ich jetzt nicht so genau...). Vielleicht kann „Rad-Recht“ etwas dazu sagen!?

    Wer Klagen will, macht keinen Fehler, wenn er sich vorher mit jemandem unterhält, der darin Erfahrung hat. Ein Anwalt ist natürlich optimal. Übrigens an dieser Stelle meinen Dank an Frank Bokelmann! Von seinen Seiten habe ich mir mein Grundwissen angeeignet.

    Eine gute Quelle ist auch diese hier:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Mich würde eine Art Datenbasis interessieren um Blindleistung (Doppelwidersprüche) zu vermeiden oder bestimmte Bereiche zum Beispiel nach PK´s konzertiert anzugehen.

    Ich hatte mir die Fuhle zunächst geschenkt weil ich hier schon 12 Jahre wohne und habe dann hier von Kampfradler erfahren, dass ich einen Antrag auf Aufhebung stellen kann.

    Eine Woche später erfahre ich vom geplanten Komplettumbau...

  • Ich möchte zu zwei Punkten, die hier bisher in der Diskussion auftauchten nochmal meinen Kommentar abgeben:

    Ausweichen auf die Straße:

    Ich habe hier jetzt häufig den Tipp gelesen, als schneller Alltagsradler die Radinfrastruktur zu ignorieren und auf der Straße zu fahren. Es gibt aber genug Straßen, auf denen ich als Radfahrer nicht unbedingt unterwegs sein will - z.B. der vierspurige Ring in Münster, auf dem bis vor kurzem noch Tempo 70 war. Hab das wegen einer Baustelle auf dem Radweg mal probiert, die Autofahrer sehen das dort aber überhaupt nicht mehr ein. Ich wurde z.B. aus dem Seitenfenster gefragt, ob ich lebensmüde wäre. Manchmal hat man als Radfahrer also nur die Wahl zwischen Pest und Cholera...

    Rücksicht auf dem Radweg:

    Wenn ich losfahre, nehme ich mir meistens vor, ruhig und rücksichtsvoll zu fahren. Dann semmelt mich der erste Rechtsabbieger beinahe um, ich schaffe es noch durchzuatmen und weiterzufahren. Dann ist der Radweg zugeparkt, die Laune nimmt ab, dann der nächste Rechtsabbieger, zwischendurch vielleicht noch ein Radfahrer der plötzlich ohne dies anzuzeigen links abbiegt, dann wieder freie Fahrt, Rückenwind, das Rad läuft von selbst, plötzlich wieder ein Rechtsabbieger mit Nackenstarre. Irgendwann ist dann bei mir der Punkt erreicht, an dem ich aggressiv werde und zumindest mit der flachen Hand gegen das Auto bollere. (Kann man in dem Fall natürlich auch durch Fußgänger ersetzten, an denen ich dann dichter als nötig vorbeifahre oder anschnautze). Ich ärgere mich dann hinterher über mich selbst und frage mich, warum ich nicht mehr Gelassenheit an den Tag lege. Ich finde es aber schwierig als Alltagsradler, der sein Rad benutzt, um möglichst schnell von A nach B zu kommen, immer die maximale Rücksicht an den Tag zu legen, wenn man andererseits andauernd von der (wenn auch nicht vorsätzlichen) Rücksichtslosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer betroffen ist. Wenn man bei jedem Überholmanöver auf die Geschwindigkeit des anderen Radfahrers abbremst, bei jedem Fußgänger in der Nähe des Radweges auf Schrittgeschwindigkeit runtergeht und jedes rechtsabbiegende Auto schon mal profilaktisch abbiegen lässt, kann man ja - polemisch gesagt - auch gleich zu Fuß gehen.

  • Ausweichen auf die Straße:

    Ich habe hier jetzt häufig den Tipp gelesen, als schneller Alltagsradler die Radinfrastruktur zu ignorieren und auf der Straße zu fahren. Es gibt aber genug Straßen, auf denen ich als Radfahrer nicht unbedingt unterwegs sein will - z.B. der vierspurige Ring in Münster, auf dem bis vor kurzem noch Tempo 70 war. Hab das wegen einer Baustelle auf dem Radweg mal probiert, die Autofahrer sehen das dort aber überhaupt nicht mehr ein. Ich wurde z.B. aus dem Seitenfenster gefragt, ob ich lebensmüde wäre. Manchmal hat man als Radfahrer also nur die Wahl zwischen Pest und Cholera...

    Das Problem kenne ich auch zur genüge. Selbst auf 50er-Strecken nutze ich teilweise widerwillig Radwege, da man auch dort mit 60-70 km/h "belehrt" wird, das ist auf Dauer ganz schön stressig.

    Wenn du sicheres Fahren für alle ermöglichen willst, investiere ein wenig Aufwand in ein Widerspruchsverfahren gegen die dort auf dem Weg.

    Das löst aber nur einen Teil (den rechtlichen) des Problems. Nicht benutzungspflichtige Radwege laden auch immer zu "Belehrungen" ein. Dagegen sollte mal vorgegangen werden. Aber das interessiert unsere ordnungshüter ja nicht, solange "nichts passiert".

  • Hi
    das Widerspruchsverfahren ist in vielen Bundesländern der Entbürokratisierung zum Opfer gefallen.
    Zuerst sollte man die zuständige Behörde fragen, ob sie nicht auch der Meinung ist, dir RWBP könnte aufgehoben werden wegen der Mängel oder fehlender Gefährdung. Manchmal führt das schon zum Erfolg.
    Stellt sich die Behörde stur, bleibt oft nur die Klage. Bitte schaut oben in dem Link von meinem vorherigen Posting mal nach, da sind einige erfolgreiche Fälle recht ausführlich dokumentiert.

    bye
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  • Zitate, Zusammenfassung und Schluss (jedenfalls zunächst mal für mich)
    Ich schau aber gelegentlich mal wieder vorbei.

    Das fängt mit Sekunde 16 an. Der Fußgänger, der dicht neben dem Radweg steht und den Radfahrer offensichtlich nicht gesehen hat. Und der zynische Kommentar dazu: "... knapp aber OK". Es ist eben nicht OK.

    knapp aber OK.. für das noch rechtzeitige verlassen des Radweges durch den Fußgänger, und nicht für noch knapp vor der Straftat. Die kurzen Sequenzen zeigen nicht immer den ganzen Anbahnungsprozess und das häufige Anklingeln.

    Sekunde 22: Er sieht den Radfahrer von der rechten Seite kommen, nun wird im Schlenker über den Fußweg gerast.


    Wenn ich also auch nicht auf die angerenzene Fußgängerfurt ausweichen darf, auf die mich der Fußgänger drängt - ja, wo soll ich denn dann noch fahren? Auf der Straße? Wenn´s dort kracht sind im Streifalle sind die blauen Lollys wohl eindeutig gegen mich.

    Selbst die allerbesten Radwege haben nur eine Breite von 2 - 2,50 m. Der Radfahrer hat eine Breite von ca. 0,4-0,6 m und fährt mit - optimistischen - 0,5 m Abstand zum rechten Rand des Radweges. Wenn der überholende Radfahrer jetzt 1,5 m Seitenabstand einhalten soll, liegt seine Spur (wieder mit einer Breite von 0,4 m gerechnet) bei einem Abstand von 2,6 m vom rechten Rand des Radweges. Beim "normalen" Radweg mit 1,30 m Breite...


    Das ist doch alles blasse Theorie.
    Überholvorgang: Wenn hinter mir jemand klingelt, will er mir wohl kein Gespräch aufzwingen sonder vielleicht vorbeifahren wollen. Da drehe ich mich halt nicht aus Neugierde und Verwunderung um und mache dabei noch einen satten Schlenker über den ganzen Weg.
    Übrigens, warum fahren eigentlich die meißten langsamen Radfahrer auf der linken Seite des Radweges. Haben wir nicht auch da das Rechtsfahrgebot. Dann wäre vieles leichter. So fahre ich halt lieber rechts vorbei über den Fußweg um der Gefahr auszuweichen.

    In der Wandsbecker Chaussee gibt es stadtauswärts ab Wartenau einen Abschnitt ohne ! Das wäre ein guter Hebel. Denn wenn Fahrbahnradeln dort erlaubt ist - wie kann es an anderen Stellen in der Wandsbeker oder der Lübecker verboten sein?


    Einen Abschnitt ohne Schilder. Herrlich. Als wenn die lieben Autos auf der Rennbahn auf mich Rücksicht nehmen würden. Nee Nee. Aber man könnte mal anregen, solche Straßen zurück zu bauen und eine Spur als Radweg einzurichten. Die Hoffnung stirbt zuletzt - aber sie stirbt!

    Wenn zuverlässig der gleiche LKW den Radweg blockiert, warum zeigt man das nicht an?


    Der aht da zwar Vorschriftswidrig wieder holt geparkt und ich wollte die Ignoranz darstellen. Man kommt da ja ohne den geringsten Aufwand vorbei. Schlimmer war ein Fall, wo ein Fahrzeug vor dem Philips Haus am Eingang zum Steindamm auf der Radwegzuführung direkt hinter der Kreuzung stand - Ausweichen nicht möglich. Ich wollte ihn und sein Fahrzeug fotografieren bis er auf mich zu beschleunigte. Polizei rufen? Bis dahin ist der weg.

    "Die Radfahrer werden immer rücksichtsloser." - "Das ist ein gutes Zeichen, es zeigt, dass immer mehr Autofahrer auf's Rad umsteigen."


    Und immer dieser Vorwurf - "böse" Radfahrer sind eigentlich Fußgänger. Ich habe gar kein Auto. So was braucht eigentlich kein Mensch in der Stadt (HH). Ich fahre bestenfalls mal dienstlich einen Leihwagen und kenne damit auch die andere Sichtweise - auch, dass es oft gar nicht so einfach ist, das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer - auch Fußgänger, Radfahrer und andere - vorauszusehen.

    Ein kurzer Leitfaden für alle Interessierten (ohne Anspruch auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit):


    Vielen Dank für die Zusammenfassung. Ich schau mir das mal genauer an.

    Das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer liegt mir fern. Ein kleiner Schreck kann aber nicht schaden um die Schlafmützen mal aufzuwecken - wenigstens für ein paar Minuten. Schlafen im Straßenverkehr ist die eigentliche Gefährdung!
    Wenn ich die Gelegenheit habe, teile ich das auch jeweils mit: Augen auf beim Verkehr!

    Wegen des depperten und unbelehrbaren ignoranten Verhaltens mit starker Gefährdung des Fahradverkehrs werde ich nicht durch die Stadt BREMSEN sondern weiterhin FAHREN.
    In jedem Fall werde ich es vermeiden, andere zu gefährden wenn ich die Situation so einschätze. Von schädigen ganz zu schweigen. Schwächere Verkehrsteilnehmer erfahren dabei besondere Rücksicht.
    Andere Sichtweisen, dass ich die Schädigung billigend in Kauf nehme, werde ich nicht weiter kommentieren.
    Auf verbundenen und anderen einschlägigen Seiten gibt es genügend Ausführungen zum UnSinn der Radverkehrsregeln (z.B )
    Ich fahre Rad, weil ich mir schon als Jugendlicher kein Mofa leisten konnte, weil ich für regenerative Energien arbeite, weil ich zügig vorankommen möchte, weil ich die Bewegung brauche und so das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden kann, weil mein Rad nur 1 m² Parkplatz braucht anstatt 10 m², weil mir die U-Bahn zu voll ist. Was wollt ihr noch hören?

    Sorry, wenn noch Schreibfehler drin sind. Leider keine Zeit zum Korrektur Lesen. Ich muss jetzt dringend aufs Rad und zur Arbeit düsen.
    Ich fahre JEDEN Tag - auch bei dem Schietwetter.
    CU, Ralle

    Die Dummheit des Volkes ist unantastbar. [Zusatzzeichen 1022-10]

  • Zitat

    Das ist doch alles blasse Theorie. Überholvorgang: Wenn hinter mir jemand klingelt, will er mir wohl kein Gespräch aufzwingen sonder vielleicht vorbeifahren wollen. Da drehe ich mich halt nicht aus Neugierde und Verwunderung um und mache dabei noch einen satten Schlenker über den ganzen Weg.Übrigens, warum fahren eigentlich die meißten langsamen Radfahrer auf der linken Seite des Radweges. Haben wir nicht auch da das Rechtsfahrgebot. Dann wäre vieles leichter. So fahre ich halt lieber rechts vorbei über den Fußweg um der Gefahr auszuweichen.

    Wenn du überholst, hast du dafür zu sorgen, dass dabei niemand gefährdet wird und auch damit zu rechnen, dass der Mann einen Schlenker macht oder sich umdreht und gugt. Das Rechtsfahrgebot brauchst du bei der Breite des Weges übrigens gar nicht erst auskramen. Hätte der überholte Radfahrer dir an der Stelle eins aufs Maul gegeben, ich hätte es ihm nicht verdenken können.

  • Bin doch noch da....

    Ich fände es sehr angenehm, wenn man den Tonfall ein bisschen mäßigen könnte


    Danke Malte.

    Hätte der überholte Radfahrer dir an der Stelle eins aufs Maul gegeben, ich hätte es ihm nicht verdenken können.


    Ich nehme mal wieder die Situation Auto (vermulich seid ihr das alle auch - Autofahrer):
    Ich kündige ein Überholmannöver an, fahre dann zügig an dem zu Überholenden vorbei. Dieser schert unerwartet aus und drängt mich von der Fahrbahn. Dann soll ich schuld sein?! ?(
    Liebe Leute, das ist doch krank. Selbst mit dem Verbalen Hinweis " bitte Rechts fahren" :!: (mache ich zusätzlich, wenn der andere Radfahrer gar nicht reagiert) begreifen viele nicht, welches das richtige Rechts ist :whistling: .

    Ohne behertze Vollbremsung meinerseits hätte es vorhin wieder zwei mal gekracht. Aus bisheriger (20 jähriger) HamburgerFAHRUNG verlasse ich mich lieber auf den technischen Zustand meines Bikes und meine Reflexe und weniger auf irgendwelche einklagbaren Regeln oder Situationen.
    Mag es für andere wie Randale-Biken aussehen - bis auf den einen beschriebenen Fall habe ich niemanden geschädigt- wenn man von etwas erschrecken ähhhh aufwecken :sleeping: mal absieht.
    Der Rest ist eben das Rest-Risiko.
    Meine Aufgabe als Radfahrer ist nicht, die Welt zu befrieden.

    Nu aber wieder arbeiten.....

    Die Dummheit des Volkes ist unantastbar. [Zusatzzeichen 1022-10]